Feuerwehr-Dienstvorschriften regeln die Arbeiten der Feuerwehr.
Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standart der Hilfeleistung zu definieren und helfen zum anderen die Zusammenarbeit verschiedener Feuerwehren in einem Einsatz.
Die Feuerwehr darf nur im Rahmen der entsprechenden Dienstvorschriften tätig werden. Einzig zur Menschenrettung darf von den Dienstvorschriften abgewichen werden.
Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des [[Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung]] (AFKzV) erstellt und von den Bundesländern auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze eingeführt.
Folgende Feuerwehr-Dienstvorschriften existieren: - FwDV 1/1 Grundtätigkeit - Löscheinsatz und Rettung - FwDV 1/2 Grundtätigkeit - Technische Hilfeleistung und Rettung - FwDV 2/1 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Rahmenvorschriften - FwDV 2/2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Muster-Ausbildungspläne - FwDV 3 Die Staffel im Löscheinsatz - FwDV 4 Die Gruppe im Löscheinsatz - FwDV 5 Der Zug im Löscheinsatz - FwDV 6 Taktische Einheiten und Verbände - FwDV 7 Atemschutz - FwDV 8 Tauchen - FwDV 9/1 Strahlenschutz - Rahmenpläne - FwDV 9/2 Strahlenschutz - Einsatzgrundsätze - FwDV 10 Die tragbaren Leiter - FwDV 11 Einsätze auf dem Wasser - FwDV 12/1 (wurde durch FwDV 100 ersetzt) - FwDV 13/1 Technische Hilfeleistung - FwDV 14 Gefährliche Stoffe - FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz - FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz - FwDV 810 Sprechfunkdienst