Handwerk
Als Handwerk wird der Berufsstand und die gewerbliche Tätigkeit bezeichnet, bei der meist auf Bestellung ein Produkt oder eine Dienstleistung unmittelbar für den Verbraucher hergestellt wird. Es steht somit im Gegensatz zur industriellen Massenproduktion auf Vorrat. Wer Handwerker ist und wer ein sonstiges Gewerbe betreibt, ist in der Handwerksordnung festgelegt.
Geschichte
Im Mittelalter war es nicht Pflicht, sich einer Zunft anzuschließen. Allerdings hatten es Handwerker, die unabhängig und selbstständig tätig waren, sehr schwer, da sie nur selten von einem Händler beliefert wurden. Letztere waren stark in die Zunft eingebunden und richteten sich maßgeblich nach ihren Vorgaben.
Organisationsstruktur
Das Handwerk ist in Deutschland sehr stark organisiert:
Jeder Handwerksbetrieb ist Pflichtmitglied in der für ihn zuständigen Handwerkskammer (vergleichbar der Industrie- und Handelskammer). Diese Kammern bilden regionale Kammertage, die Mitglied im Deutschen Handwerkskammertag sind.
Darüber hinaus sind viele Handwerksbetriebe freiwillig in Innungen organisiert. Diese Innungen sind in der Regel regional in Kreishandwerkerschaften und fachlich in Landesfach- bzw. Landesinnungsverbänden organisiert, die auf Bundesebene Zentralfachverbände bilden.
Die 55 Handwerkskammern und 42 Zentralfachverbände bilden mit weiteren bedeutenden Einrichtungen des Handwerks den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Siehe auch: Kunsthandwerk (Kunstgewerbe), Berufe von A-Z