Währungsreform

Änderung relevanter Merkmale der Währungsverfassung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. Februar 2008 um 23:46 Uhr durch Jacob Viner (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Währungsreform bedeutet eine Änderung von relevanten Merkmalen einer Währung. In den meisten Fällen besteht eine Währungsreform aus einem Umtausch alter Währungseinheiten zu einem staatlich festgelegten Wechselkurs in Einheiten der neuen Währung. Oft gelten dabei unterschiedliche Umrechnungskurse für Bargeld, Bankguthaben und Verbindlichkeiten. Findet lediglich eine einfache Umrechnung aller Preise und Werte zu einem einheitlichen Kurs statt, so spricht man auch von einer Währungsumstellung. In der Regel ist mit einer Währungsreform auch eine Änderung des Namens der Währung verbunden. Der Extremfall einer Währungsreform ist die Einführung der Währung eines anderen Landes (Fremdwährung). Der Anfang und das Ende jeder Währung wird immer durch eine Währungsreform gekennzeichnet.

In den alten Bundesländern Deutschlands wird der Begriff oft auch als Synonym für die Einführung der Deutschen Mark 1948 gebraucht; dagegen steht er in den neuen Bundesländern eher für die Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990.

Gründe für Währungsreformen

Währungsreformen werden aus einer Reihe von Gründen durchgeführt:

Länder, die hohe Inflationsraten aufweisen, derer sie durch die sonstigen Mittel der Geld- und Währungspolitik nicht Herr werden können, versuchen oft, durch das psychologische Mittel eines Neuanfangs den Vertrauensverlust in die eigene (alte) Währung zu beenden. Die neu eingeführte Währung wird dann häufig mit zusätzlichen, Glaubwürdigkeit schaffenden Maßnahmen versehen - beispielsweise einem festen Wechselkurs zu einer preisstabilen Währung, einer unabhängigen Zentralbank o. Ä. Beispiele für eine solche Währungsreform sind Argentinien 1991 und Deutschland 1923 (siehe unten).

Länder, die in der Vergangenheit unter dauerhaft hohen Inflationsraten zu leiden hatten, spüren die langfristigen Auswirkungen der Inflation vor allem in Form von hohen, intransparenten Preisen, das heißt, Einheiten eines relativ wertlosen Gutes kosten vergleichsweise viele Geldeinheiten. Dies verursacht hohe Transaktionskosten, da die Preisauszeichnungen aufgrund ihres Umfangs für den Anbieter von Gütern aufwändig und für den Nachfrager intransparent werden. Abhilfe schafft hier die Einführung einer neuen Währung, bei der im Verhältnis zum alten Zahlungsmittel oft einfach mehrere Nullen (Henning) entfernt werden. Beispiele für eine derartige Währungsreform sind die Einführung der neuen Türkischen Lira 2004 oder die französische Währungsreform 1960.

In selteneren Fällen kommt es auch aus politischen Gründen zu Währungsreformen. Treten Währungsräume einem anderen Land bei (Beispiel: Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland 1990) oder brechen Länder auseinander (Beispiel: Tschechoslowakei 1993), so kommt es zu Währungsreformen.

In jüngster Zeit spielen vermehrt andere ökonomische Gründe als Inflationen eine Rolle bei der Einführung neuer Währungen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Einführung des Euro 1999; die europäische Währung wurde neben politischen auch aus ökonomischen Gründen eingeführt, z.B. um die Transaktionskosten des Handels zwischen EU-Ländern zu reduzieren und die Finanzierungsbedingungen der Unternehmen anzugleichen.

Währungsreformen in Deutschland

Die Währungsreform 1923

Die Umstellung des Deutschen Reiches von der „Mark“ (M) auf die „Rentenmark“ (später „Reichsmark“, RM) beendete eine galoppierende Inflation und war die auffälligste und kurzfristig erfolgreichste deutsche Währungsreform überhaupt, bei einem Kurs von 1.000.000.000.000 M : 1 RM (1 Billion Mark zu 1 Reichsmark).

 
Formular 1948

Die Währungsreform 1948

In Deutschland wird mit dem Begriff meist die Einführung der Deutschen Mark (DM) in „Westdeutschland“ (d. h. in der Englischen, Amerikanischen und Französischen Besatzungszone) am 21. Juni 1948 verbunden. Hier wurden jeder Person in zwei Schritten sofort – im Normalfall am 20. Juni – ein „Kopfgeld“ von 40,- DM und einen Monat später 20,- DM bar ausgezahlt;

  • Verbindlichkeiten wurden mit einem Kurs 10 Reichsmark (RM) zu 1 DM (10:1) umgestellt;
  • Löhne und Mieten im Kurs 1:1;
  • Bargeld und letztlich auch Sparguthaben wurden zum Kurs 100 RM zu 6,50 DM umgetauscht.

Das neue Geldvolumen lag in den Monaten nach der Währungsreform bei etwa 13 Mrd. DM (M3, Bar- und Buchgeld).

Diese Währungsreform war das im positiven Sinne markanteste kollektive Erlebnis der westdeutschen Nachkriegszeit nach 1945, vor allem weil Ludwig Erhard sie mit der fast völligen Aufhebung der „Bewirtschaftung“ (Rationierung) der Güter des Alltagsbedarfes verband: „Auf ein Mal gab es Alles!“ Die Währungsreform war durch die am 23. Juli 1947 durch den Wirtschaftsrat der Bizone gegründete Sonderstelle „Geld und Kredit“ in Bad Homburg vorbereitet worden, die unter Leitung von Ludwig Erhard stand. Die letzten Feinheiten wurden im Frühjahr 1948 unter strengster Geheimhaltung in den Gebäuden der heutigen Fritz-Erler-Kaserne zu Rothwesten (Landkreis Kassel) beschlossen.

Da die Währungsneuschaffung der Deutschen Mark recht plötzlich und nur in den „Westzonen“ kam, drohte Reichsmark-Bargeld in größerer Menge in die Sowjetische Besatzungszone abzufließen, wo es dort nachfragend hätte wirken können, so dass dort wegen der daraus resultierenden Preissteigerung eine (weitere) galoppierende Inflation hätte entstehen können.

Aus diesem Grunde wurde in der sowjetischen Besatzungszone drei Tage später, am 23. Juni 1948, ebenfalls eine Währungsreform durchgeführt. Hier erhielt jede Person 70 RM, die im Verhältnis 1:1 umgetauscht wurden, wobei hier – als Notlösung – die alten Reichsmarkscheine einfach mit Kupons und Wertaufklebern versehen wurden. Die neue Währung hieß daher im Volkmund zunächst „Klebe-" oder "Tapetenmark“.

Die Währungsreform verstärkte den bereits bestehenden Konflikt zwischen der UdSSR und den Westmächten, was dann unter anderem (willkommener) Anlass zur Intensivierung der Berlin-Blockade war.

Einführung der D-Mark in der DDR 1990

Im Rahmen der Einführung der Deutschen Mark in der DDR im Vorfeld der Wiedervereinigung wurden verschiedene Arten von Geldern mit unterschiedlichen Sätzen umgetauscht (1:1, 2:1). Löhne, Gehälter, Renten, Mieten und andere "wiederkehrende Zahlungen" wurden 1:1 umgestellt. Bei Bargeld und Bankguthaben waren die Regelungen komplizierter: Kinder unter 14 Jahren konnten bis zu 2.000 DDR-Mark im Verhältnis 1:1 umtauschen, 15- bis 59-jährige bis zu 4.000 DDR-Mark, wer älter war bis 6.000 DDR-Mark. Darüber hinausgehende Beträge wurden im Verhältnis 2:1 umgestellt; Kredite und andere Verbindlichkeiten wurden im Satz 2:1 umgestellt.

Einführung des Euro 1999/2002

Hauptartikel: Euro

Die Einführung des Euro in 12 Staaten der Europäischen Union war keine Währungsreform, sondern nur eine Währungsumstellung, da sämtliche bis Ende 1998 existierenden Geldbeträge direkt über den offiziellen Euro-Wechselkurs in Euro umgestellt wurden, ohne dabei an Wert zu verlieren oder zu gewinnen. Seit dem sind die Währungen der Euro-Länder fest an den Euro gekoppelt, sie sind nur andere Rechnungseinheiten des Euro.

Der Euro galt seit dem Jahr 1999 als Buchgeld; er wurde am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Seit der Bargeldeinführung haben alle alten Währungen der Euro-Länder ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verloren. Banknoten und Münzen wurden eingezogen und können in einigen Ländern (in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank gebührenfrei) auch noch unbefristet in Euro getauscht werden. Unbare Geldwerte wurden automatisch bis spätestens 1. Januar 2002 auf Euro umgestellt.

Eine Reform des Geldwesens fand nur insofern statt, dass die nationalen Notenbanken ihre Eigenständigkeit verloren und stattdessen die Europäische Zentralbank (EZB) die Aufgabe einer Notenbank übernommen hat. Die Deutsche Mark verlor damit ihre Rolle als europäische Leitwährung.

Die Deutsche Mark wurde im Verhältnis von 1 € = 1,95583 DM umgetauscht.

Währungsreformen in Österreich

Siehe: Währungsreformen in Österreich

Literatur

  • Siegfried Freick: Die Währungsreform 1948 in Westdeutschland. Weichenstellung für ein halbes Jahrhundert. Schkeuditz: Schkeuditzer Buchverlag 2001.
  • Dieter Lindenlaub: Die Glaubwürdigkeit einer neuen Währung: Die Einführung der Mark in Deutschland 1871 – 1876. In: Bankhistorisches Archiv 1/2002, Zeitschrift für Bankengeschichte, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Beirat des Institutes für bankhistorische Forschung, Frankfurt am Main.
  • Von der Reichsmark zur D-Mark zum Euro – Währungsreform und Währungsunion in Kürten und anderswo. Sonderausstellung mit Katalog, 1999. Bearb.: Ute Ströbel-Dettmer und Olaf Mickenhagen. (Exemplare können angefordert werden bei der Verwaltung der Gemeinde Kürten, Archiv)