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Namenszusatz

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Namenszusätze sind vor oder hinter dem Namen einer Person, einer geographischen Bezeichnung oder einer Sache vermerkte Beifügungen.

Beispiele

Personen

Ursprüngliche Herkunftsbezeichnungen

Ursprünglichste Form des Namenszusatzes ist der Herkunftsname als Sippenzugehörigkeit oder Wohnstättenname, also etwa die germanischen Bildungsilben Silben -er/-inger, -mann, die auch in der sinngebenden Form von, holl. de, ten, van, van't, frz. de, del, de la, ital. di, da, dalla, keltisch Mc, O’ und ähnlichen Formen häufig sind. Noch im 18. Jahrhundert war in manchen Gebieten Europas die heutige Zweinamigkeit noch nicht etabliert, und so wurden etwa Vaternamen im Sinne eines Namenszusatzes verwendet, der in jeder Generation wechselt. Ähnlicher Ursprung liegt den Berufsnamen zugrunde (Hans der Schmied → Hans Schmied). Die alten Bildungssilben, und die zu geschlossenen Familiennamen fixierten Kennzeichnungen werden heute im allgemeinen nicht mehr als Namenszusatz aufgefasst.

Die heutigen Zusätze werden in der alphabetischen Auflistung in der Regel nicht berücksichtigt. Ursula von der Leyen erscheint dann als Leyen, Ursula von der. Landschaftlich oder national kann es Abweichungen davon geben, so betrachtet man in Belgien den gesamten Nachnamen als eine Einheit, die mit einem Großbuchstaben begonnen wird: Ursula Von der Leyen, mit der Auflistungsform: Von der Leyen, Ursula. Manchmal, häufig im romanischen, kommen beide Formen vor: da Vinci, de Gaulle, aber (Von der Ach →) Vonderach, Vanderbilt, (De la Lande →) Delalande – sie werden inkonsequent notiert und sortiert (DeBeers/De Beers, DeSoto/De Soto, De’Longhi/DeLonghi, usw.). Nordische und russische Vaternamen (und Mutternamen) etwa gelten als vollwertiger Name, arabisch ibn oder jüd./sem. ben „Sohn des“ als Zusatz. Arabisch al „des“ oder ad „der“ steht durch Umschrift in beiden Formen (Alāʾ ad-Dīn → Aladin, Al-Chwarizmi, Salah ad-Din → Saladin). Chinesisch-koreanische Namen werden standardmäßig mit dem Clannamen vorn angegeben und danach sortiert (etwa Mao Zedong – Familie Mao/Generation Ze/Personalname – als voller Name unter «M»), historische Pseudonyme hingegen in geschlossener Form (Kǒng (Fū-)Zǐ „Meister Kong, Kong der Lehrmeister“ → Konfuzius, «K»).

Aus den Herkunftsnamen entwickelt sich das Adelsprädikat.

Adelstitel

Adelstitel sind die Hierarchiebezeichnungen des Adels (Kaiser, König, Fürst, usw.). Sie sind neben der Standesbezeichnung auch im Sinne eines Amtstitels zu verstehen.

Die heute noch bestehenden Monarchien verwenden Adelstitel sowohl erblich, als auch durch Verleihungen (beispielsweise der englische Sir), funktionsgebunden oder als reine Auszeichnung. Nach deutschen Recht werden sie seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels mit der Weimarer Verfassung als Namensbestandteil weitergeführt, in Österreich wurden sie mit dem Adelsaufhebungsgesetz 1919 gänzlich verboten – anerkannt sind hier nur die im Ausland zulässigen Titel, einschliesslich der deutschen Namesbestandteile. In der Schweiz waren Adelstitel seit eidgenössischer Zeit nicht möglich. Ähnliche Regelungen gibt es in vielen europäischen, wie auch aussereuropäischen ehemaligen Monarchien.

Berufstitel

Einem Personennamen nachfolgende Namenszusätze (Amtstitel, Mandatskürzel) werden direkt vor oder hinter den Namen geschrieben:

Deutschland

Österreich
In Österreich sind Berufstitel staatliche Auszeichnungen, die den akademischen Graden gleichgestellt sind

Auch Amtstitel werden in Österreich traditionellerweise angeführt, hierbei stehen die Titel in der Reihenfolge Amtstitel–Berufstitel–akademischen Grad:

Amts- und Berufstitel sind in Östereich keine Namensbestandteile im formalen Sinne.

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland stehen Ordenszugehörigkeiten hinter dem Namen:

  • Franz von Hummelauer SJ – Societas Jesu, also Mitglied des Jesuitenordens

Ebenfalls werden von den Handwerkskammern Meistertitel vergeben, diese werden nach erfolgreicher Meisterprüfung vor den Handwerkskammern Handwerkern verliehen.

  • Tischlermeister Max Mustermann

Der Meistertitel ist ein echter Titel (im Gegensatz z. B. zum Dipl. Ing). Es gibt dazu das Kürzel "me." (für Meister aller unterschiedlichen Gewerke bzw. für „Meister im Handwerk“), welches vor dem Namen geführt werden darf. [1]

Akademische Grade

Akademische Grade und Berufsbezeichnungen, die im allgemeinen nicht als Namensbestandteil gelten, in Östereich aber in amtlichen Dokumenten immer angeführt werden.

Professor ist dagegen kein akademischer Grad, sondern eine Amtsbezeichnung. Aus Gründen des Respektes wird auf eine Abkürzung oft verzichtet. So ergibt sich z. B. Professor Dr. Musterfrau - Professor. Auch der dem Professor untergeordnete Privatdozent, kurz PD oder Priv.-Doz. ist kein akademischer Grad. Die Bezeichnung fällt weg, wenn ein Ruf zum Professor angenommen worden ist.

Im Commonwealth ist es üblich, dass Personen mit bestimmten Verdienstorden ein Kürzel (post-nominals) als Namenszusatz tragen:

Städte

Städte können sich einen Namenszusatz verleihen bzw. verleihen lassen. Dies sind vor allem Orte mit Heilbädern, die den Zusatz Bad tragen, aber auch Hansestädte.

Zusätzlich tragen Städte auch Namenzusätze die zur Unterscheidung mit namensgleichen Städten auf die geographische Lage hindeuten, z. B. Frankfurt am Main und Frankfurt (Oder).

Andere Städte tragen Zusätze die auf historische Gegebenheiten oder Personen hindeuten, die dort gelebt haben, z. B. die Lutherstadt Wittenberg.

Geografische Bezeichnungen

In vielen Sprachen wird dem Namen von geografischen Bezeichnungen das Wort für Berg, Fluss, Stadt, See und so weiter vorangestellt oder angehängt:

In einigen Ländern ist es üblich, an Orte zur Unterscheidung den Namen des Bundesstaates, der Provinz, der Präfektur oder dergleichen anzuhängen:

Siehe auch

Anrede, Adelsprädikat, Adelstitel, Namensbestandteil, Vorname, Nachname, Titel, Nichtakademischer Titel, Namensrecht, Liste akademischer Grade (Deutschland)