Studiengebühr
Studiengebühren sind Gebühren, die Studenten regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen.
Studiengebühren in Deutschland
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) schloss bisher allgemeine Studiengebühren aus. Dagegen klagten die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Saarland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freistaaten Bayern und Sachsen. Nicht ausgeschlossen sind schon jetzt Zweitstudien-, Langzeitstudien- und geringe Rückmeldegebühren. Auch Studienkonten sind erlaubt.
Daher gibt es inzwischen in zahlreichen deutschen Bundesländern Studiengebühren, die jedoch entweder erst zu entrichten sind, sobald eine bestimmte Semesteranzahl überschritten ist, oder eine "geringe" Gebührenhöhe haben. Die Höhe der Langzeit/Zweistudiengebühren liegt 2004 bei 300 bis 1500 Euro. Rückmeldegebühren liegen zwischen 40 und 100 Euro.
In Hamburg gibt es 500 Euro Studiengebühren für Studenten, die nicht in der Metropolregion Hamburg (Stadt plus umgebende Landkreise) wohnen. Einen ähnlichen Plan verfolgt Bremen. Es ist umstritten, ob eine derartige Gebührenpflicht rechtlich erlaubt ist.
Das letzte Bundesland, dessen Regierung noch kein Studiengebührenpläne veröffentlicht hat, ist Mecklenburg-Vorpommern.
Von manchen werden nachlaufende (= nachgelagerte) Studiengebühren favorisiert, wie etwa in Australien, wo ein entsprechendes Modell 1989 unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt wurde. Die Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen) erreicht haben. Andere favorisieren ein Gebührenmodell, bei dem alle Studenten Gebühren entrichten, einige jedoch über BAföG bis zu 100 Prozent erstattet bekommen.
An privatwirtschaftlichen Hochschulen sind Studiengebühren allgemein üblich.
Laut einem Interview des Hamburger Wissenschaftssenators Jörg Dräger im Magazin "Focus-online" vom 1. August 2004 müssten die Studenten mit 1000 Euro im Jahr rechnen, wenn das bundesweite Finanzierungsmodell der CDU/CSU-regierten Bundesländer zur Anwendung kommt, das er in Absprache ausarbeitete. Immer vorausgesetzt dass das Bundesverfassungsgericht nach seinem Entscheid zur Juniorprofessur erwartungsgemäß zum Jahresende 2004 auch das bestehende Studiengebühren-Verbot "schleift".
Am 26. Januar 2005 hat das Bundesverfassungsgericht das 2001 eingeführte Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz für nichtig erklärt, da es in die Gesetgebungskompetenz der Bundesländer eingreife (Az.: 2 BvF 1/03). Der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Gericht nicht über die Zulässigkeit von Studiengebühren entschieden habe.
Studiengebühren in Österreich
In Österreich wurden 2001 Studiengebühren (Studienbeiträge) eingeführt. Die Studiengebühren sind einmal pro Semester zu entrichten und haben eine Höhe von 363,36 Euro pro Semester für Österreicher und EWR-Staatsangehörige. Staatsangehörige anderer Staaten zahlen 726,72 Euro pro Semester.
Darüber hinaus fallen noch geringfügige Gebühren für die Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft und für die Unfallversicherung an. Keine Studiengebühren zahlen beurlaubte Studenten; Studenten aus Entwicklungsländern erhalten die geleisteten Studiengebühren rückerstattet.
Mit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 per 1. Jänner 2004 fließen die Studiengebühren direkt den Budgets der Universitäten zu (zuvor dem allgemeinen Bundesbudget).
Studiengebühren in der Schweiz
An der ETH Zürich werden für ein Diplom-Studium 580 Schweizer Franken pro Semester Schulgeld sowie 57 Franken pro Semester Semesterbeiträge erhoben, dazu diverse einmalige Gebühren.
An allen Schweizer Hochschulen müssen die Studenten Studiengebühren bezahlen. Diese reichen von 500 Franken pro Semester (Genf, Neuenburg) über 640 Franken pro Semester (Zürcher Universität) bis hin zu 2.000 Franken pro Semester (Universität der Italienischen Schweiz). An der ETH Zürich wird zur Zeit eine Verdoppelung der Studiengebühr auf 2.400 Franken pro Jahr diskutiert. (Stand: Wintersemester 2003/04)
Internationale Rechtslage
Im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ("International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights"), den auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet hat und der im Jahre 1976 in Kraft getreten ist, haben sich die Unterzeichnerstaaten unter anderem auch verpflichtet, die Hochschulbildung von Gebühren zu befreien. Im Gegensatz zur Abschaffung der Schulgebühren wurden dafür jedoch keine Fristen gesetzt. Trotzdem ist es fraglich, ob die Einführung von Studiengebühren in Ländern, in denen diese zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Paktes nicht erhoben wurden, mit diesem zu vereinbaren ist. Die Einführung von Studiengebühren in Großbritannien ist von der zuständigen Berichterstatterin der UN gerügt worden, auch wenn dies bisher keine weiteren Folgen gezeigt hat, da die britische Regierung darauf beharrt, dass die Gebühren in der Form, wie sie in Großbritannien gelten, den Zielen des Paktes nicht entgegenstünden. In Deutschland existieren bisher nur Gerichtsurteile zu Verwaltungsgebühren oder 'Langzeitstudiengebühren', in denen die Gerichte zu dem Schluss kamen, dass diese nicht im Widerspruch zum Pakt stünden, da es sich dabei nicht um allgemeine Studiengebühren handele. Falls in Deutschland allgemeine Studiengebühren eingeführt werden sollten, könnte sich jedoch ein abweichendes Urteil ergeben, da der Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht ist.
Stand der Diskussion
Argumente der Befürworter von Studiengebühren
- Studiendauer: Studiengebühren ab einer bestimmten Semesteranzahl zwingen die Studenten zu einem schnellen Studienabschluss, was der Volkswirtschaft zugute kommt. Langsame Studenten werden finanziell bestraft. Es besteht also ein finanzieller Druck, schnell fertig zu studieren und somit der Wirtschaft zur Verfügung zu stehen.
- Finanzlage: Leere Kassen und Sparzwänge verstärken den Druck, nach alternativen Finanzierungsquellen für ein konkurrenzfähiges Hochschulangebots zu suchen. Studiengebühren führen zu einer Entlastung der öffentlichen Kassen. Allerdings bergen zusätzliche Finanzquellen wie überall im subventionierten Bereich die Gefahr, dass auf notwendige Strukturveränderungen verzichtet wird, z. B. die Abschaffung des Beamtenstatus von Professoren, die Einführung von leistungsorientierten Entgeltsystemen für Professoren und die Verbesserung des Hochschulmanagements.
- Gesellschaftlicher Nutzen: Das Hochschulsystem wird ohne eine Finanzierung mit Studiengebühren von einer Minderheit wahrgenommen, aber von der Allgemeinheit finanziert. Demgegenüber steht ein Interesse der Allgemeinheit an einer hohen Akademikerquote (siehe weiter unten: Argumente der Gegner).
- Soziale Gerechtigkeit: Befürworter von Studiengebühren führen häufig an, dass in Staaten mit einem Studiengebührensystem (USA, Großbritannien, Australien) mehr Kinder aus sozial schwächeren Schichten als in Deutschland studieren. Akademiker würden nach ihrem Studium auch tendenziell zu den Wohlhabenderen gehören. Diese Auffassungen sind allerdings sehr umstritten. So liegen die Gründe für mangelnde Chancengleichheit in Deutschland überwiegend im Schul- und Elternbereich. Die Statistiken lassen sich ebenfalls nicht vergleichen, weil z. B. in den USA auch Krankenschwestern einen Abschluss an einer Hochschule erwerben müssen. Auch ist zu berücksichtigen, dass in den genannten Ländern die Kinder der Unter- und Mittelschichten wesentlich härteren Ausleseverfahren unterworfen werden als z. B. die Kinder der Oberschicht, was mit dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit nicht vereinbar ist. Auf die Lebensarbeitszeit gesehen haben zudem Nicht-Akademiker häufig eine bessere finanzielle Bilanz als Akademiker, z. B. in Bezug auf den Erwerb von Rentenansprüchen. Man kann hier statistisch allenfalls von einer leichten Tendenz reden, wobei im Zusammenhang mit der Gerechtigkeitsfrage auch die Verteilung des Einkommens ein Rolle spielt. So kann es nicht sein, dass eine Gruppe relativ weniger überproportional verdienender Akademiker die Begründung für eine finanzielle Ausgleichsleistung aller Akademiker bildet. Hier wäre eine Kompensation für höheres Einkommen mit Hilfe des Steuersystems unabhängig von der akademischen Bildung in Bezug auf das Kriterium Soziale Gerechtigkeit das validere Instrument. Es wird auch angeführt, dass die gut verdienenden Akademiker nach dem Studium Studiengebühren als Werbungskosten in höherem Maße von der Steuer absetzen können, als die weniger gut verdienenden. Nach geltendem Recht sind Studiengebühren allerdings nicht als Werbungskosten absetzbar.
- Vermeidung von Härten: In einem nachlaufenden System wären Gebühren zuzumuten, wenn sichergestellt würde, dass die Gebühren nicht den öffentlichen Haushalten sondern nur den Hochschulen zugute kommen und sofern nicht übergeordnete Gründe grundsätzlich gegen Studiengebühren sprechen.
- Verbesserung der Lehrqualität: Hier wird neben dem Argument der höheren finanziellen Mittel (siehe oben) häufig auch das Konkurrenzprinzip als Begründung angeführt. Ein Student, der für sein Studium bezahlt, wird von der Hochschule mehr erwarten im Sinne einer Kunden-Lieferanten-Beziehung. Demgegenüber stehen bestimmte im Marketing bekannte Effekte ähnlich denen der für die Markenpositionierung von Parfums bekannten. Danach wird eine Hochschule schon aus dem Grunde an hohen Studiengebühren interessiert sein, weil damit auch ein hoher Prestige-Effekt verbunden ist. Der Student entscheidet sich weniger aufgrund der Qualität der Lehre als vielmehr wegen des Prestiges für eine bestimmte Hochschule. Der Wettbewerb erzeugt dann eine Spirale in Richtung immer höherer Studiengebühren.
- Privatisierung: Studiengebühren sind eine der Grundvoraussetzungen um einen von manchen befürworteten Bildungsmarkt zu schaffen und das heute etwa in Deutschland von anderen befürwortete staatliche Hochschulwesen zu privatisieren. Zu einer Privatisierung der Hochschulen gehört aber auch eine Aufhebung des Beamtenstatus der Professoren. Diese zwingende Voraussetzung wird von den Befürwortern meist unterschlagen.
Argumente der Gegner von Studiengebühren
- Staatliche Verantwortung: Die Grundfinanzierung staatlicher Hochschulen muss Aufgabe des Staates bleiben, weil ein hoher Standard bei der Lehre im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist. Auch darf der Staat nicht in eine Zwickmühle geraten, in der die Hochschulen bei geringerem Zufluss an öffentlichen Mitteln einfach in eine Erhöhung der Studiengebühren ausweichen können.
- Bildung als Ware: Hinter der Diskussion "öffentliche Finanzierung" oder "Privatisierung" der Hochschulen verbirgt sich ein Konflikt, der sich nicht nur im Bildungsbereich zeigt, sondern zurzeit überall dort, wo es um den zukünftigen Rohstoff der Dienstleistungsgesellschaft geht, also Wissen, Know-how und ganz allgemein Information. Dabei ermöglicht die Technik - das Internet - heute prinzipiell den sofortigen, freien und kostenlosen Zugang zu Wissen und Informationen. Man denke z. B. daran, dass das MIT seinen kompletten Lehrstoff für jedermann zugänglich in das Internet gestellt hat. Hierin sehen viele Chancen einer Stärkung der Demokratie. Andere sehen in den neuen Technologien neue Geschäftsfelder der zukünftigen Dienstleistungsgesellschaft. Die Wirtschaft sucht hier nach Möglichkeiten, Wissen und Information als Gut künstlich zu verknappen, um es mit einem Preis bewerten zu können. Dieser Interessenkonflikt zeigt sich im Bildungsbereich aktuell in dem Versuch eines Medienkonzerns, auf die aktuelle Diskussion um Schul- und Hochschulreformen lobbyistisch Einfluss zu nehmen, wobei sogar manipulierte Umfragen zur Akzeptanz von Studiengebühren bei Studenten in Umlauf gebracht wurden. Solche Konfrontationslinien zwischen Interessen der Gesellschaft und der Wirtschaft zeigen sich auch in der aktuellen Diskussion um die Patentierung von Software oder der Schaffung von gesetzgeberischen Mitteln zur technischen Kontrolle von Privatkopien. Der Zugang zu Wissen (Schulen, Universitäten, Datenbanken, Medien, etc.) soll möglichst nicht mehr jedermann zugänglich sein, sondern Marktprozessen unterworfen werden und von den marktbeherrschenden Konzernen kontrolliert werden. Zugang bekommt nur noch der, der bereit ist, dafür einen bestimmten Preis zu zahlen. Bei diesem Gedankengang wird jedoch vernachlässigt, dass der Zugang zu Wissen so oder so getragen werden muss. Entweder über die Steuerlast, wie bislang in Deutschland, oder aber über eine Studiengebühr. Zudem entstehen Kosten, wenn Wissen geschaffen werden soll.
- Akademikerquote: Durch höhere Gebühren könnten zahlreiche potenzielle Akademiker von einem Studium abgeschreckt werden, obwohl eher Akademikermangel herrscht.
- Gesellschaftlicher Nutzen: Das Hochschulsystem nutzt letztlich allen, also sollte es auch von der Allgemeinheit, etwa durch Steuern, finanziert werden. Zum Beispiel profitiert die Wirtschaft in hohem Maße an fertig ausgebildeten Akademikern, so dass es eher gerechtfertigt scheint, sie über höhere Steuern zur Finanzierung der Hochschulen heranzuziehen. Das Argument, dass die Wirtschaft schon zu einem hohen Teil zur Finanzierung der Hochschulen beiträgt, ist insofern nicht berechtigt, als es sich hierbei um Auftragsforschung handelt, das heißt, sie profitiert hier direkt von den Ergebnissen und finanziert nicht die Lehre.
- Soziale Gerechtigkeit: Durch Studiengebühren ist es Kindern sozialschwacher Familien nicht möglich, ein Studium aufzunehmen, wenn ihnen keine entsprechenden Befreiungen angeboten werden. Es kann auch ein Mittelstandsloch geben (wenn - wie beim BAföG - die Freibetragsgrenzen recht niedrig sind), d.h., dass ein Studium für sehr arme und sehr reiche Personen leicht zu finanzieren ist aber kaum für Angehörige des Mittelstands.
- Nebenjob: Zur Finanzierung der Studiengebühren sind viele Studenten auf einen Nebenjob angewiesen, was ihnen ein zügiges Studium erschwert. Dieses Problem könnte gemildert werden durch eine Erhöhung von Bafög oder ähnlichen Finanzierungsquellen und eine Erweiterung der Bezugsberechtigten in die Mittelschicht hinein. Dies würde aber wiederum die öffentlichen Haushalte stark belasten. Eine Alternative wären privat finanzierte Stipendien, was eine stärkere Abhängigkeit von Forschung und Lehre aber auch der Studenten von gesellschaftlichen Interessengruppen nicht nur der Wirtschaft sondern auch z. B. von konfessionellen Gruppen (z. B. fundamentalistische Christen, Kreationisten, Islamisten) zur Folge hätte.
- Stopfen von Finanzlöchern ohne Qualitätsverbesserungen: Es kann nicht sichergestellt werden, ob die Gebühren wirklich dem Hochschulsystem zugute kommen. Studiengebühren müssten aber direkt in Qualitätsverbesserungen der Studienbedingungen umgesetzt werden. Statt dessen entlasten die bisher in Deutschland praktizierten Modelle zur Erhebung von Studiengebühren nur die öffentlichen Haushalte. Die Hochschulen werden trotzdem weiterhin zum Sparen gezwungen. Durch den höheren Verwaltungsaufwand, der mit der Erhebung von Studiengebühren verbunden ist, entstehen den Hochschulen sogar zusätzliche Kosten.
- Gesellschaftliches Engagement: Studenten, die Studiengebühren zahlen müssen, werden gesamtgesellschaftliches (z. B. ehrenamtliches) Engagement einschränken, um die Studienzeit nicht zu verlängern. Studenten die durch Studiengebühren unter finanziellen Druck gesetzt werden, haben keine Zeit mehr, sich gesellschaftlich oder politisch zu engagieren. Auch die studentische Selbstorganisation in studentischen Interessenvertretungen (AStA Allgemeiner Studierendenausschüssen) wird darunter leiden. Dieses Engagement wird aber von der Gesellschaft erwartet nicht zuletzt von der Wirtschaft.
- Mindereinnahmen: In Nordrhein-Westfalen beendeten 2004 nach der Einführung der 650-Euro-Gebühr für Langzeitstudenten schlagartig 50.000 Studenten ihr Studium. Das Resultat sind starke Mindereinnahmen. Das Beispiel zeigt, dass Langzeitstudenten unter den bestehenden Rahmenbedingungen nicht unbedingt ein Kostenfaktor für die Universitäten sind, wie von Befürwortern von Studiengebühren häufig angeführt wird. Auf der anderen Seite handelt es sich hier wohl nur um ein Problem des Verfahrens für die Bewilligung von öffentlichen Mitteln. Diese Mittel hängen unter anderem auch von der Anzahl der von einer Hochschule betreuten Studenten ab, so dass die Hochschule bisher nicht daran interessiert war, "Karteileichen" auszusortieren. Es ist also weder ein Argument für noch gegen Studiengebühren. Stattdessen sollten die Kriterien für die Zuteilung öffentlicher Mittel an Hochschulen "praxisnäher" werden.
- Alternativen: Die Bildungsdiskussion fokussiert sich medial sehr stark auf das Thema "Studiengebühren" und verstellt den Blick auf genau solche Probleme (z. B. praxisnahe Mittelzuweisung), deren Lösung im Rahmen einer Neusetzung von Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zwischen den Hochschulen anstehen würde. Neusetzung von Rahmenbedingungen würde dann auch beinhalten, den Hochschulen mehr Freiheitsgrade zuzugestehen und Bürokratie abzubauen. Hier Alternativen zur Privatisierung von Hochschulen in der öffentlichen Diskussion aufzuzeigen wurde von den Politikern, den Hochschulvertretern und den Medien bisher versäumt.
Siehe auch
Weblinks
- Warum Studiengebühren sozial gerecht sind, wissenschaftliche Betrachtung (finanziert von der Körber-Stiftung)
- Studiengebühren - Analyse der sozialen Auswirkungen am Beispiel der Gebührenmodelle ausgewählter Staaten - PDF-Dokument der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages
- Übersicht über Studiengebühren in allen deutschen Bundesländern
- Artikel zu Pro und Contra von Studiengebühren im NOVO-Magazin
- Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (engl.)
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (PDF-Datei beim Auswärtigen Amt)
- Position des deutschen Studentenwerks
- Position des RCDS
- ABS beim fzs: Argumente wider die Gebührenapologeten
- Bildung als Ware - eine klassische marktlibertäre Argumentation
- Einflussnahme von Lobbyorganisationen auf die Diskussion
- Praxiskommentar zum hessischen Studiengebührenrecht
- uebergebuehr.de: Bundesweites Portal zum Thema Studiengebühren