Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Vertrauensnetz/Protestarchiv

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Luha in Abschnitt Gewaltenteilung

Gewaltenteilung

Moin PaCo,

auch wenn ich das Urteil des SG ebenso absonderlich finde wie Du, so ist es m.E. doch nicht zwingend eine Vermischung von Legislative und Judikative, sondern kann auch als Auslegung der schon bestehenden Regeln gedeutet werden. Die Interpretation ist dabei natürlich bis ans letzte ausgereizt, aber wenn man sich anschaut, was das BVG aus den bestehenden Gesetzen so macht, dann ist das durchaus noch im Rahmen. Natürlich nur IMHO, IANAL und ich will das Urteil auch nicht als solches verteidigen: nur rein philosophisch.

Schöne Grüße,

Markus.

Moin. Es ist eine klare Anmaßung, die die Gewaltenteilung missachtet. Ich hatte bis heute eine Misstrauensseite, die nur einen Scherz enthielt. Wieso löst es den Streitfall, der dem Schiedsgericht vorgelegt wurde, wenn meine Seite heute gelöscht wurde? Wenn das BVerfG etwas entscheidet, dann wird das nie lesbar als neuer Auftrag an die Exekutive irgendetwas zu tun und immer aus der Verfassung begründet. Beste Grüße--PaCo 21:19, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Hallo PaCo, ich habe Deine Seite und ein paar andere wiederhergestellt, zur Begründung siehe [1]. --Tinz 21:51, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Tinz. Danke! Das Schiedsgericht und nicht Seewolf ist Schuld. Denn das hat die Seiten an sich verboten.--PaCo 21:56, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Das haben wir auch nicht getan. Wir haben keinem Admin den Auftrag gegeben, durch den BNR zu ziehen und Misstrauenslisten zu löschen. Wir haben klargestellt, dass solche Listen gegen die Richtlinien zum BNR verstoßen, und zwar aufgrund ihres Inhalts, nicht ihres Namens. Der eigentlich übliche Weg, mit regelwidrigen Inhalten umzugehen ist SLA oder (wenn es Einspruch gibt) LA. Das hätte hier analog passieren müssen, vorausgesetzt es handelt sich auch um eine Misstrauensliste. In deinem Fall würde ich die Seite nicht als Misstrauensliste interpretieren. sebmol ? ! 21:58, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ach so, jetzt verstehe ich das Problem an der ganzen Sache erst. Dass systematisch in der Folge des Urteils gelöscht wurde, habe ich nicht gewusst. --Markus Mueller 00:06, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Na ja, da habe ich dankbar was zu meckern gehabt, weil es mich betrifft, aber darum geht es nicht. Der "arme" Seewolf hat dies halt fleißig umgesetzt. Gut, hätte er nicht machen müssen aber egal. Worum geht es mir? Die Festlegung: "Misstrauenslisten verstoßen gegen die Richtlinien für den Benutzernamensraum,..." suggeriert, es gäbe Regeln, die "Richtlinien für den Benutzernamensraum" hießen und irgendwo stünden, dass man sie interpretieren könnte. In Wahrheit stellt das Schiedsgericht hier Regeln oder Richtlinien selber auf. Es verbietet quasi Misstrauenslisten. Dafür hat es keine Befugnis. Es geht darin zu weit in zweifacher Hinsicht: Erstens die Grenzüberschreitung zur Legislative und zweitens die Grenzüberschreitung von dem persönliche Zerwürfnisse vermittelnden Gremium zum allgemeine Fragen behandelnden Gremium. Sehr ärgerlich!--PaCo 00:38, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Die Richtlinien für den Benutzernamensraum finden sich hier und existieren wirklich. Wenn es zu einem konkreten Fall keine vorgefertigte Richtlinie gibt, die ohne Mühen angewendet werden kann, dann ist es unsere Aufgabe, bestehende andere Richtlinien ihrem Sinn und ihrer Intention auszulegen, um doch noch zu einem Ergebnis zu kommen. Dadurch entstehen in der Tat neue Regeln, die auf den bestehenden Richtlinen aufbauen. Das Ganze ist auch nicht unüblich und nennt sich außerhalb der Wikipedia Rechtsfortbildung. Es gehört zum Aufgabenprofil eines Gerichtes, so etwas zu machen. Die Alternative wäre, in jedem Fall, der nicht ausdrücklich durch eine Richtlinie geklärt werden kann, die Beschäftigung damit abzuweisen, weil wir nicht in der Lage sind, eine Entscheidung zu fällen. Das freut die Puristen der Gewaltenteilung, hat aber mit Gerechtigkeit nicht mehr viel zu tun.
Das Alles ist übrigens auch nicht wirklich schlimm. Es steht jedem Benutzer frei, auf eine Änderung der Benutzernamensrichtlinien hinzuarbeiten, die Vertrauens- und Misstrauenslisten ohne Einspruchsmöglichkeit vorsehen. Wenn das der Konsens der Gemeinschaft ist, hat das Schiedsgericht auch keine andere Wahl, als das anzuerkennen. sebmol ? ! 00:45, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Was Du zitierend verlinkt hast, sind die Erläuterungen über den Wikipedia:Benutzernamensraum. Dort gibt es Hinweise zu Konventionen und Benehmen. Keine Richtlinien. Ihr wollt Richtlinien hier schaffen und das gehört nicht zu euren Aufgaben. Und ihr wollt allgemein entscheiden, wo es im Einzelfall ausreicht. Auch das gehört nicht zu euren Aufgaben.--PaCo 00:52, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wir haben in der Wikipedia, neben den unveränderlichen Grundsätzen, nichts als Konventionen. Sind sie niedergeschrieben, betrachten wir sie als Richtlinien. Konvention bedeutet, dass es einen Konsens gibt und dass erwartet wird, dass sich andere Benutzer daran halten. Oder aber gute Gründe vorbringen, wenn sie das nicht tun bzw. auf eine Änderung einwirken wollen. Ich glaube, du hast ein grundsätzliches Problem damit, dass es in der Wikipedia ein Gremium gibt, dass entscheidet, wie Richtlinien in verschiedenen Situationen zu interpretieren sind, egal ob das Schiedsgericht, Ältestenrat oder sonstwie legislative oder judikativ erscheint. sebmol ? ! 00:58, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Es gibt Richtlinien, die allgemein Konsens sind. Keiner widerspricht mehr, wenn von NPOV die Rede ist. Dann gibt es Usancen. Ich zum Beispiel reverte nie mehr als zwei Mal. Wenn man eine Richtlinie interpretiert, dann muss das ein Text sein, der vorliegt und sich auf das bezieht, was man entschieden hat. - Ein "Supergremium" ist sicher gut und notwendig. - Eine rechtliche Konvention besagt, dass man nicht mehr entscheidet, als den aktuellen Streitfall. (Das ist ein juristischer Trend seit den späten 70er Jahren) Im Grunde ist das die Subsidiarität. Die habt ihr missachtet.--PaCo 01:08, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wir hatten einen konkreten Fall zu entscheiden. Um das zu tun, müssen wir identifizieren, welche Grundsätze und Richtlinien Anwendung finden. Es wäre logischerweise nicht zulässig weil ungerecht gewesen, von GLGerman zu verlangen, dass er seine Misstrauensliste löscht, gleichzeitig aber nicht zu sagen, dass solche Listen allgemein unzulässig sind. Die einzige Lösung, die wir anscheinend deiner Meinung nach hätten treffen können, wäre GLGermans Recht zu bestätigen, mit seiner Liste zu tun und zu lassen, was er will. Und genau das gibt aber der Text zum Benutzernamensraum nicht her. sebmol ? ! 01:14, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ihr habt keine leichte Aufgabe und macht eure Arbeit normalerweise sehr gut. In diesem Fall wäre es IMHO aber besser gewesen Kriterien von Misstrauensseiten und Kriterien für den Umgang mit Misstrauensseiten zu erarbeiten, anhand derer man bewerten kann, welche Misstrauensseiten tragbar sind und welches Verhalten zur eigenen Misstrauensseite tragbar ist - und eben welche nicht. Dann kann man hinterher zu GLG sagen, also dieses Verhalten und jenes Merkmal in Bezug zu Misstrauensseiten ist nicht tragbar und deswegen: Lass es.--PaCo 01:24, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Du willst, dass wir festlegen, wie Misstrauenslisten inhaltlich aussehen müssen? Wer soll denn dann im Einzelfall später die Entscheidung fällen, ob diese inhaltlichen Vorgaben auch erfüllt sind? Da wäre doch erst recht willkürlichen Auslegungen die Tür himmelweit geöffnet. Und kannst du dir vorstellen, was es für einen Sturm der Entrüstung gegeben hätte, wenn wir sowas getan hätten? Nein, sorry, aber du kannst von uns nicht erwarten, dass wir aufgrund von inhaltlichen Kriterien entscheiden, was in einer guten und einer schlechten Misstrauensliste stehen darf. Mal ganz abgesehen davon, dass wir dann genauso Richtlinien festgelegt hätten, wie du es selbst bemängelst. sebmol ? ! 01:29, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Nein nicht "inhaltlich" wie wir Admins uns nicht inhaltlich einmischen, klar, sondern nach Kriterien, etwa:
  • überdimensioniert ausgefallene...
  • Sockenpuppen-Spekulation
  • IP-Adressen Protokolle
keine Ahnung, was Leute an diesen MisstrL so alles stört. Da schreibt ihr 12 Sachen auf, geht die durch und sagt, das nicht, das doch,... Das wäre dann eben keine legislative Festlegung von Normen, sondern eine judikative Auslegung von Normen gewesen.--PaCo 01:43, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Schau mal Gerechtigkeit#Probleme des Richterrechts. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht Deiner Meinung. Gruß --Lutz Hartmann 09:52, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten