Rundumkennleuchten oder auch Rundumleuchten sind Lampen der Fahrzeugbeleuchtung, die je nach Farbe auf ein spezielles Fahrzeug oder eine bestimmte Verwendung hinweisen.
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Um eine stillstehende Glühlampe wird ein Hohlspiegel durch einen Motor rundherumgedreht. Dadurch rotiert auch der Strahl dieses Lichtes um 360°. In neuerer Zeit werden statt dieser 'klassischen' Rundumkennleuchten auch (Mehrfach-)Blitzleuchten verwendet, in denen statt der zuvor genannten mechanischen Teile Stroboskop-Blitzleuchten verbaut sind, die in regelmäßigen Abständen einmal, zweimal (oder mehrfach) kurz hintereinander aufblitzen. Der Verschleiß ist bei dieser Variante geringer, da keine bewegenden Teile vorhanden sind. Außerdem sind sie tagsüber durch ihre Blitzwirkung besser zu erkennen.
Die neueste Entwicklung stellen LED-Leuchten dar, die sich durch hohe Leuchtkraft sowie geringen Stromverbrauch und Verschleiß auszeichnen.
Die Leuchten müssen auf dem Fahrzeug so angebracht werden, dass sie von allen Seiten erkennbar sind. Erforderlichenfalls müssen dazu mehrere Leuchten montiert werden, beispielsweise vorne und hinten auf dem Fahrzeug. Ergänzend können dabei auch gerichtete Blitzleuchten verwendet werden, um die Warnwirkung zu erhöhen. Weite Verwendung finden etwa am Kühlergrill montierte Frontblitzer (so genannte "Straßenräumer"), da die Rundumkennleuchten am Fahrzeugdach bei geringem Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in dessen Rückspiegel nicht zu sehen sind. Vielfach werden auch mehrere Leuchten mit dem Lautsprecher und einem Zusatzscheinwerfer in einem gesamten Balken kombiniert, so dass die Aufbauarbeiten beim Fahrzeug billiger sind.
Die Lampen können auf den Fahrzeugen fix montiert sein oder aber mit Magnethaltern nur bei Bedarf montiert werden (z.B. Zivilstreifen).
Bauarten
Eine RKL kann sowohl eine Drehspiegelleuchte, eine Blink- oder eine Blitzleuchte sein.
Drehspiegelleuchte
Bei einer Drehspiegelleuchte befindet sich eine Leuchtquelle ("Glühlampe") in der Mitte der RKL. Um die Leuchtquelle dreht sich ein halbrunder Reflektor. Durch diesen Reflektor wird die Leuchtquelle verstärkt und nur nach einer Richtung abgestrahlt. Rundum sichtbar wird das Licht durch das Drehen des Reflektors. Drehspiegelleuchten sind weit verbreitet. Es gibt verschiedene Antriebe des Reflektors: Zahnrad, Treibriemen, etc.
Blinkleuchte
Eine Blinklampe hat auch eine Lichtquelle in der Mitte der RKL. Diese Lichtquelle blinkt in (un)regelmäßigen Abständen auf und erlischt wieder. Blinklampen sind meist recht billig ausgeführt und nicht sehr weit verbeitet. Im professionellen Bereich werden sie nicht genutzt.
Blitzleuchte
Bei einer Blitzleuchte wird ein Blitz erzeugt (z. B. durch Entladung von Gas) erzeugt. Neben Einzelblitzleuchten gibt es Ausführungen von Doppelblitz-, Dreifach- und Vierfachblitzleuchten. Es werden mehrere Blitzer in verschiedenen Intensitäten abgegeben. In Deutschland sind für den Straßenverkehr allerdings nur Einzel- und Doppelblitzleuchten zugelassen. Viele der Blitzleuchten haben in der Ausfühung "gelb" eine spezielle Optik. Oftmals sind hier die die Blitzröhre umgebende Hauben geriffelt, um die Optik der Blitze gleichmäßig zu verteilen.
Farben
Gelbe Rundumkennleuchten
Gelbe Rundumkennleuchten weisen auf ein Fahrzeug hin, auf das besonders Rücksicht zu nehmen ist.
- Fahrzeuge der Straßenverwaltung, damit bei Kleinbaustellen keine weitere Absicherung notwendig ist, oder bei Schneepflügen
- Müllsammelfahrzeuge,
- LKW, die größer sind als normalerweise erlaubt,
- Gefahrguttransporter, die sie besonders gefährdeten Strecken, beispielsweise in Tunnels einschalten müssen.
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge (z.B. Traktoren, selbstfahrende Erntemaschinen etc.).
- Fahrzeuge für Pannenhilfe (z.B ADAC)
Sie warnen generell vor Unfall- oder Gefahrenstellen.
Der Einsatz von Gelblicht im Straßenverkehr wird in Deutschland durch die StVO und die StVZO geregelt. Nicht jeder darf einfach so Gelblicht benutzen.
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht in §54, Abs. 4, wer Gelblicht benutzen darf. Was Gelblicht bedeutet, steht in Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in §38.
- Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht:
- (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Blaue Rundumkennleuchten
Blaue Rundumkennleuchten (so genanntes Blaulicht) weisen auf Einsatzfahrzeuge hin von:
- Polizei,
- Zoll
- Feuerwehr,
- Rettungsdienst,
- Katastrophenschutz,
- Gas-, Elektro- oder Wasserversorgungsunternehmen.
- Militärpolizei oder Militärstreife
Die Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn, umgangssprachlich vor allem in Deutschland auch als Martinshorn bekannt, bezeichnet man als Sondersignal.
Die gleichzeitige Nutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn macht in Deutschland den Vorrang der Einsatzfahrzeuge deutlich, denen dann von den übrigen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist (Wegerecht). In Österreich genügt dazu die Verwendung eines der beiden Signale.
Blaues Blinklicht warnt außerdem vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen.
Das Blaulicht wurde 1933 eingeführt. Damals wurde für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind. Im gleichen Jahr wurden aber die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der sogenannten "Feuerlöschpolizei". Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte erst in den 50er-Jahren.
Zur gesetzlichen Regelung siehe Sondersignal und Wegerecht.
Rote Rundumkennleuchten
Rote Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich im Straßenverkehr nicht erlaubt. In manchen anderen Ländern, vor allem im angloamerikanischen Raum, dienen sie entweder allein oder in Kombination mit blauen zur Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen.
Die Feuerwehr verwendet rote Rundumkennleuchten bei größeren Einsätzen zum Kennzeichnen der Einsatzleitung. Sie erlauben Einsatzfahrzeugen die Einsatzleitung bzw. das Einsatzgebiet auf Sicht anzufahren und zu finden. Die Kennleuchte darf nur bei Stillstand des Fahrzeuges betrieben werden.
Grüne Rundumkennleuchten
Auch grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht als Fahrzeugbeleuchtung erlaubt, dienen aber im Einsatz teilweise zur Kennzeichnung von Fahrzeugen (Feuerwehr: Atemschutz-Fahrzeug) und Örtlichkeiten.
Sonstiges
Rundumkennleuchten sind aber nicht nur bei Fahrzeugen in Verwendung. Oft werden sie stationär bei Gefahrenquellen in der Industrie verwendet. In den meisten Fällen werden hier gelbe Leuchten, da diese Achtung bedeuten.
Regelung in Österreich
In Österreich gelten ähnliche Regelungen. Diese sind im § 20 KFG 1967 zu finden. [Kraftfahrgesetz Österreich]
Weblinks
Herstellerseiten:
Bilder von Rundumkennleuchten gibt es auf einigen Seiten von RKL-Sammlern zu sehen:
- forum.rkl-shop.de Forum über Rundumkennleuchten, in dem über die Technik und die verschienden Leuchten sowie deren Anwendung und Reparatur diskutiert wird