Diskussion:Privatisierung

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Diskussion:Privatisierung/Archiv

Etymologie

Angebracht wäre hier vielleicht ein Hinweis auf die Etymologie des Wortes Privatisierung:

Privatisierung <- privat <- privatus = lat., passives Partizip der Vergangenheit

von

privare = berauben

(unsigned)


oder auch "absondern". --Livani 14:29, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Grundgesetz und Privatisierung

Die Frage, welche Grenzen das Grundgesetz der Privatisierung setzt, ist in der Staatsrechtswissenschaft äußerst umstritten. Es fällt daher schwer, dazu etwas zu schreiben, das neutral und objektiv ist. Jedenfalls sollten wir uns davor hüten, hier irgendwelche ungeklärten Halbwahrheiten zu verbreiten. Und angesichts der Tatsache, dass zu dem Thema mehrere Habilitationen geschrieben wurde, ist es äußerst unangemessen, zu diesem Thema als Beleg auf einen Vortrag zu verweisen. Das sieht unprofessionel und unseriös aus. Die von Oeconomix ergänzten Passagen sind zudem irgendwie nichtssagend, sprachlich schlecht und voller Tippfehler. Ich werde das daher wieder revertieren. --Alkibiades 19:53, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Primitiver geht's nimmer. Bezeichnend für die Qualität der Rev-Begründung ist schon, dass der Text nicht "voller" Tippfehler steckt. Ich habe nur einen gefunden. "Irgendwie nichtssagend, sprachlich schlecht" ist auch ungemein überzeugend. Das Beste sind aber die Qualifizierungen "unangemessen", "unprofessionel" (sic!) und "unseriös" zu den Quellenangaben, i.e. Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht und der Vortrag eines Verfassungsrichters, der einschlägige BVerfGE referiert. --Oeconomix 21:37, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Also gut. Das Unschöne an deinen Ausführungen ist, dass du mehrere Fragepunkte in unlauterer Weise vermengst. Der zitierte Broß z.B. schreibt eher über die Privatisierung der Gefahrenabwehr, was etwas ganz anderes ist, als die vom Sozialstaatsprinzip gesetzten Grenzen der Privatisierung. Menschenwürde ist wieder ein ganz anderes, hoch komplexes Thema. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die du zitierst, sind wiederum zu ganz anderen Bereichen ergangen. Hast du die mal gelesen? Ich schon. BVerfGE 7, 198, ist zum Beispiel das Lüth-Urteil. BVerfGE 33, 303, betrifft den numerus clausus. Was bitte soll das mit Privatisierung zu tun haben? Du wirfst mit Zitaten und Begriffen um dich, die nicht viel miteinander zu tun haben. Am Ende liest sich das fast so, als verstoße die Privatisierung gegen die Menschenwürde. Ich habe ja nichts dagegen, wenn man den Abschnitt ändert, aber deine Ausführungen können so nicht stehen bleiben. Das ist rechtswissenschaftlich einfach ungenau und fragwürdig. --Alkibiades 09:45, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten