Baustrafrecht
Mit diesem von Prof.Dr.jur. Klaus Englert und dem Lehrbeauftragten für Baustrafrecht Peter Hugger entwickelten Fachbegriff wird das gesamte spezielle Strafrecht im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und dem Abbruch von Bauwerken aller Art umschrieben. Erstmals wurde im Jahre 2003 an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Deggendorf dieses Fachgebiet an der Fakultät für Bauingenieure gelehrt. Von Bedeutung sind insbesondere die sog. Baugefährdung (§ 319 StGB), die Umweltdelikte (§§ 325 ff. StGB), aber auch Korruptions- oder Arbeitnehmerüberlassungs- sowie Schwarzarbeitsdelikte. Das Baustrafrecht erfordert neben rechtlichen oft auch bautechnische Kenntnisse, insb. im Zusammenhang mit Verletzungs- oder Tötungsdelikten beim Einsturz von Bauwerken (z.B. Bad Reichenhaller Eissporthalle)
Literatur: Greeve/Leipold, Handbuch des Baustrafrechts, Verlag C.H. Beck, 1. Aufl. 2004