Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Sammelbegriff für Einrichtungen, die mit der Abwehr von Gefahren betraut sind
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Januar 2005 um 15:14 Uhr durch HolgerB (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Zu den 'Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)' gehören neben öffentlichen Organisationen auch gemeinnützige Vereine und, im Rettungsdienst, auch private Firmen. BOS sind neben der Polizei und der Feuerwehr auch Organisationens des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzdienstes an.

Nicht Teil der BOS sind private Sicherheitsdienste und die Bundeswehr an sich, da nur Einrichtungen berücksichtigt sind, die für die innere Sicherheit oder die Nächstenhilfe zuständig sind. Einige Einheiten der Bundeswehr die am rettungsdienst beteiligt sind, können aber zu den BOS gehören.

Die BOS verwenden ein eigenes Funknetz, den den BOS-Funk, welcher Teil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunks ist.

Siehe auch: Funksystem der BOS in Österreich, Innere Sicherheit

Im Folgenden eine Übersicht über die verschiedenen Einrichtungen, die zu den BOS gehören.

Polizei

Zu den BOS gehören bei der Polizei:

Verfassungsschutz

Auch der Verfassungsschutz ist Teil der BOS. Er besteht aus den Landesämtern für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Zoll

Feuerwehr und Katastrophenschutz

Hilfsorganisationen

Besonders hier können Abweichungen von Bundesland zu Bundesland auftreten. In machen Bundesländern ist die DLRG z.B. kein Teil der BOS.

Sonstige

  • Rettungshubschrauber der Bundeswehr an Rettungszentren der Bundeswehrkrankenhäuser und des Such- und Rettungsdienstes (wenn zivile Aufgaben übernommen werden)
  • Rettungshubschrauberbetreiber