Diskussion:Nightmare on Elm Street 4
Indizierung
Der Film wurde von der Bundesprüfstelle indiziert, somit KEINE Altersfreigabe von 18 Jahren. Die Angaben auf der Seite sind zudem rechtlich bedenklich, da der Titel nicht beworben werden darf:
Nicht für indizierte Medien werben! § 15 JuSchG enthält nachstehende Werbeverbote:
Ein indiziertes Medium darf nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben werden. Zulässig ist die Werbung für das Medium innerhalb solcher Räume, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben. Allerdings darf in keinem Fall mit der Indizierung "geworben" werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde. Ebenso darf die Liste der jugendgefährdenden Medien nicht zum Zweck der geschäftlichen Werbung abgedruckt oder veröffentlicht werden. Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefährdend ist.
- Und? Es wird ja nicht für den Film geworben, sondern es ist ein Lexikon. Für mich ein großer Unterschied. --SkywalkerBln 17:59, 18. Jan. 2008 (CET)
- Sowieso völlig überflüssiges Thema hier. Was in Deutschland indiziert ist, hat hier nicht viel zu sagen. Abgesehen davon wär's mir absolut neu, dass Nightmare on Elm Street 4 auf dem Index steht. Quelle? --Trugbild 12:05, 21. Jan. 2008 (CET)
Freddys Haus
In diesem Film wird das berühmte Elm-Street-Haus (Thompson Residenz des ersten Teils) zum ersten Mal - fälschlicherweise, was nachhaltig für Verwirrung sorgt - als "Freddys Haus" bezeichnet. Es ist verwaist und heruntergekommen. Es wird als Freddy Heim bezeichnet. Ich denke, dass es nicht direkt als Zuhause gemeint ist, wo er lebte/wohnte, sondern dass sein Geist in dem Heim ist und somit nur der fixierte Handlungspunkt ist. Ich kenne die nachfolgenden Teile nicht, deshalb bin ich aktuell der Meinung, dass der Punkt nicht reinpasst. Aber ich sage mehr, sobald ich dort was kenne (oder jemand, der die nachfolgenden Teile kennt).--SkywalkerBln 17:59, 18. Jan. 2008 (CET)