Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Festschreibung von Bildlizenzen auf GFDL 1.2 -Fortsetzung
Gemäß Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia/Archiv/2008/Woche_02#Festschreibung_von_Bildlizenzen_auf_GFDL_1.2 stellt sich jetzt die Frage nach der weiteren Vorgehensweise mit der neuen Vorlage:Bild-GFDL/1.2. Dazu sehe ich 3 Punkte:
- gemäß der Aussage von Forrester: "Wahr ist: Die Bilder standen bisher unter 1.2+ und werden es auch in Zukunft. Daran kann niemand mehr etwas ändern bzw. umlizenzieren." und gemäß Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich können erstmal alle Bilder der neuen Vorlage die zu einem früheren Zeitpunkt als "1.2 und folgende" hochgeladen wurden, zurücklizensiert werden.
- Die Vorlage bekommt einen Warnhinweis, dass diese bis zu einer Klärung nicht weiter verwendet werden soll.
- Es gibt diese Klärung, die notfalls ein Meinungsbild verlangt.
--Kolossos 16:41, 11. Jan. 2008 (CET)
- zu 2: Volle Zustimmung. Da hat der betreffende wohl Pecht gehabt. PS: Am besten auf die Commons verschieben. sугсго.PEDIA 16:49, 11. Jan. 2008 (CET)
Natürlich, ein MB. Dann aber bitte auch ein MB, ob wir die anderen Lizenzen haben dürfen, die haben wir nämlich auch ohne MB eingeführt... -- ChaDDy 16:53, 11. Jan. 2008 (CET)
- Soll hier suggeriert werden, daß die GFDL 1.2 keine freie Lizenz im Sinne der Wikipedia ist? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:08, 11. Jan. 2008 (CET)
- Mir kommt das auch so vor. Dann habt ihr euch aber all die Jahre selbst betrogen... -- ChaDDy 17:32, 11. Jan. 2008 (CET)
- Mit der Festschreibung auf 1.2 soll doch nur verhindert werden, dass aufgrund von Änderungen an den GFDL-Bedingungen irgendwann mal die Nutzung auch ohne de-facto-Ausschlussgründe wie dem Abdruck des Lizenztextes problemlos möglich sein könnte. Ob das "frei" im Sinne der Wikipedia ist, kann man durchaus anzweifeln, denn unser "frei" versteht sich nach meiner Auffassung dahingehend, dass so wenig wie möglich künstliche Nutzungsbarrieren existieren. -- Wiggum 17:45, 11. Jan. 2008 (CET)
- Mir kommt das auch so vor. Dann habt ihr euch aber all die Jahre selbst betrogen... -- ChaDDy 17:32, 11. Jan. 2008 (CET)
- Die Wikipedia:Lizenzbestimmungen lauten bekanntermaßen: "...under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation;...".
- @Ralf: Du hast beim Upload deiner Bilder der "GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation" zugestimmt (im Folgenden kurz GFDL 1.2+), dazu hat dich niemand gezwungen, daneben war und ist dir sicherlich Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich bekannt, schließlich hast du dieser Lizenz zugestimmt und ich halte dich in diesem Bereich für keinen Laien. Also, gibt es noch Fragen zu Punkt 1?
- Oder, erklär doch mal deine Motivation hinter der sicher recht arbeitsaufwändigen Aktion und welche Vorteile der Lizenzbaustein beim Aufbau dieser freien Enzyklopädie bringen soll, wenn wir doch schon Vorlage:Bild-GFDL haben. --Kolossos 17:52, 11. Jan. 2008 (CET)
- Nicht suggeriert, sondern ziemlich deutlich gesagt, meiner Meinung nach. Urheber, die ihre Inhalte hier mit der GFDL lizenzieren, weil sie wissen, dass die Lizenz die Weiterverwendung, insbesondere im kommerziellen Bereich, erheblich erschwert, leisten der Wikipedia einen Bärendienst. Hätte Wikipedia heute angefangen, wäre niemand auf die Idee gekommen, die GFDL als Lizenz der Wahl für das Projekt zu verwenden. Es gibt also keinen Grund so zu tun, als wäre die Vorlage völlig normal und unverfänglich. Die Intention ist schon ziemlich klar. sebmol ? ! 17:55, 11. Jan. 2008 (CET)
Um die Diskussion hier gleich in ein anderes Fahrwasser zu bringen als diese unsäglichen Ausfälle von heute auf WP:FZW:
- Es lohnt nicht, darüber zu reden, was wäre, wenn erst heute...
- Es werde keine Vorwürfe Ausgrenzungen und Schmähungen ausgesprochen, siehe KPA
- Es werden keine patzigen Anwürfe im Sinne von „Geh doch rüber“ gemacht, siehe KPA
- Es wird nicht so getan, als sei eine Lizenz GFDL 1.2 auf einmal nicht mehr korrekt und gültig
- Es wird nicht so getan, als sei eine Lizenz GFDL 1.2 auf einmal unfrei
- Es wird nicht so getan, als würde eine Lizenz GFDL 1.2 auf einmal die freie kommerzielle Nutzung eines Werkes unterbinden
- Es wird nicht so getan, als on CC-Lizenzen nicht auf eine bestimmte Version festgeschrieben werden können
- Es wird nicht so getan, als sei die Sorge um ihr Werk seitens der Autoren und Lizenzgeber plötzlich projektschädigend
- Es wird nicht so getan, als ob genau die Sorge um korrekte Lizenzen und das Urheberrecht nicht sonst WP-üblich ist
- Es wird nicht so getan, als sei die Lizenzierung eines Werkes unter GFDL plötzlich projektschädigend, das ist eine Diffamierung aller Artikelautoren, die mehrheitlich ihre Artikel unter GFDL lizenzieren
Alles andere bringt die Diskussion nur aus dem Tritt und dient nicht der Sache. --Eva K. Post 19:41, 11. Jan. 2008 (CET)
- Du wirfst doch selber mit Schmutz und beschwerst dich, dass andere es tun. Deine maßlosen und unsachlichen Einlassungen tragen nicht das geringste zur Versachlichung bei. Ich habe meine Verachtung über Leute wie dich geäußert und dazu stehe ich. Es geht um eine ganz bestimmte GFDL-Variante, nicht um die GFDL an sich. Es wurde schlüssig gezeigt, dass einige diese Variante wählen, weil sie bestimmte Verwendungsbeschränkungen qua GFDL nicht missen möchten. Davon ist auszugehen und von nichts sonst --Historiograf 23:29, 11. Jan. 2008 (CET)
- Sag mal, bin ich im falschen Film, oder war die Zeit, in der inhaltliche Redeverbote ausgesprochen wurden, nicht hinter uns? Du musst es bitte noch jedem Benutzer selbst überlassen, welche Meinung er hat und ob er diese ausdrücken will. Du kannst auf bestimmte Umgangsformen bestehen, aber du kannst nicht verlangen, dass Positionen nicht auf sachliche Weise ausgedrückt werden, weil du dich oder andere persönlich angegriffen fühlst. Du hast deine Meinung zu dieser Sache und andere haben andere Meinungen. Darüber lässt sich konstruktiv, sachlich und unaufgeregt diskutieren, ohne dass das Ende des Abendlandes bevorsteht. sebmol ? ! 00:02, 12. Jan. 2008 (CET)
- Da euch die Sachargumente fehlen, geht es mit der Moraltour weiter. Nicht gerade überzeugend. --Eva K. Post 00:18, 12. Jan. 2008 (CET)
- @Eva: Wo sind denn deine Argumente zu den 3 klaren von mir genannten Punkten, besonders zum ersten? --Kolossos 02:25, 12. Jan. 2008 (CET)
- Da euch die Sachargumente fehlen, geht es mit der Moraltour weiter. Nicht gerade überzeugend. --Eva K. Post 00:18, 12. Jan. 2008 (CET)
Ich möchte einmal meine Position in der Diskussion bringen (weil ich dei Vorlage ja auch angelegt habe) und dann nicht mehr.
- Das Anlegen sollte kein Untergraben der WP-Gemeinschaft sein
- Inhaltlich 1: Die GFDL 1.2 ist eine Lizenz, die nicht unbedingt vereinbar mit dem Freiheitsgedanken der Wikipedia ist. Niemand würde heute auf die Idee kommen, mit GFDL 1.2 die Wikipedia aufzubauen (wenn man den Freiheitsgedanken fortführen will). Das einzige, was die GFDL einigermaßen akzeptabel für den Freiheitsgedanken der WP macht, ist der Ausblick auf freiere Versionen
- Inhaltlich 2: Das Interesse der Fotografen ist verständlich und nachvollziehbar und da sie ja auch kein CC-nc bekommen, ist eine gewisse Absicherungsmöglichkeit durchaus angebracht. Außerdem kann man dann auch hier die Qualität von Bildern mit ins Auge fassen und nicht die Freiheit allein entscheidendes Kriterium sein lassen.
- Fazit: Beide Forderungen sind nachvollziehbar - bin mir unschlüssig. Jedoch leichte Tendenzen zur Bevorzugung des Freiheitszwanges (!?, wobei dasn hier eher freiere-Freiheits-Zwang heißen müsste) ≈Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:38, 11. Jan. 2008 (CET)
unterm Strich bleibt eine Frage:
ist GFDL 1.2 eine gültige Lizenz?
Wo steht hier in .de, daß 1.2 nicht zulässig ist? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:21, 12. Jan. 2008 (CET)
- Wo steht, dass sie zulässig ist? Kann ich auch meine eigene Lizenz erfinden, einen Lizenzbaustein erstellen und dann meine Bilder darunter hochladen? Wenn nicht, was sind dann für dich die Kriterien einer akzeptablen freien Lizenz? Und versuch bitte mal, die Frage nicht als Fotograf zu beantworten, der ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an der kommerziellen Auswertung seiner Werke hat, sondern als ein Projekt, dass sich der freien Verfügbarkeit von Inhalten für jeden Zweck verpflichtet fühlt. sebmol ? ! 00:42, 12. Jan. 2008 (CET)
- Ganz einfach: Hauptseite --> das erste Wort anklicken (Wikipedia) --> GNU-Lizenz für freie Dokumentation anklicken und da steht --> als Literatur 1.1 und 1.2, angelegt von Kurt Jansson 11:46, 15. Mai 2002 (rev) (edit) Kurt Jansson (Diskussion | sperren) mit Link auf "GNU Free Documentation License - Version 1.2, November 2002. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:54, 12. Jan. 2008 (CET)
- Da man erst in der Zukunft erscheinende Lizenzen schlecht schon jetzt abdrucken kann, steht dort natürlich die aktuelle Version. Dir als Admin sollte aber auch der am Anfang stehende Satz "Anwendung der Lizenz:Wichtige Hinweise zur praktischen Anwendung der GFDL sind in den Wikipedia:Lizenzbestimmungen zu finden." nicht entgangen sein. Unter Wikipedia:Lizenzbestimmungen steht in der 1 bzw 2. Zeile in fetten Buchstaben "...GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation;...". Noch Fragen? --Kolossos 02:25, 12. Jan. 2008 (CET)
- Ganz einfach: Hauptseite --> das erste Wort anklicken (Wikipedia) --> GNU-Lizenz für freie Dokumentation anklicken und da steht --> als Literatur 1.1 und 1.2, angelegt von Kurt Jansson 11:46, 15. Mai 2002 (rev) (edit) Kurt Jansson (Diskussion | sperren) mit Link auf "GNU Free Documentation License - Version 1.2, November 2002. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:54, 12. Jan. 2008 (CET)
Was hier gemacht wurde, geht so nicht. Beispiel: Bild:Eschborner Stuhl.jpg - eingestellt am 10. Nov. 2005 mit GFDL 1.2+, siehe hier - Text der Lizenzvorlage zum damaligen Zeitpunkt ist eindeutig, siehe hier. Prinzipiell ist es unzulässig, wenn hier einige Nutzer im Nachhinein ihre Bilder umlizenzieren, indem sie das "oder einer späteren Version" herauslöschen - dies ist umgehend rückgängig zu machen, da dies eine nachträgliche Einschränkung darstellt, die nicht möglich ist, siehe Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich. Momentan dürfte es praktisch kein Bild geben, welches die GFDL 1.2 only-Lizenzvorlage verwenden kann, es sei denn, es wäre innerhalb der letzten 1,5 Tage hochgeladen worden.
Desweiteren bin ich dafür, ausschließlich die momentan beim Upload angebotenen Möglichkeiten PD, CC und GFDL 1.2+ als Lizenz zu gestatten (bzw. Regelungen die dazu kompatibel sind und keine weiteren Einschränkungen darstellen). Bilder, die neu heraufgeladen werden und deren Lizenz gegenüber PD, CC bzw. GFDL 1.2+ weitere Einschränkungen darstellt (wie GFDL 1.2 only), sind als nicht ausreichend lizenziert zu löschen.--Innenrevision 00:21, 12. Jan. 2008 (CET)
Es wäre noch zu prüfen, ob 1.2+ nicht sogar sittenwidrig ist. Wer weiß, ob GFDL X.X nicht irgendwann die Bilder gemeinfrei macht? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:23, 12. Jan. 2008 (CET)
- Das ist genau dann sittenwidrig, wenn der Geist der Lizenz verletzt wird. Den verletzt allerdings seit geraumer Zeit Du selbst mit dem Missbrauch der GFDL als Wiederverwendungs-Verhinderungsmasche (und das auch noch mutwillig: du wurdest, wenn ich mich recht erinnere, wiederholt darauf aufmerksam gemacht, sicher auch von mir, weil mir dieses Getue schon seit langem auf den Senkel geht). Ich jedenfalls habe immer bewusst mit der Lizenz gearbeitet, die auch Weiterentwicklung ermöglicht, denn ich möchte mir ersparen, in 150 Jahren noch meine "Werke" für dann relevante Formen/Nutzungsarten/Rechtssysteme nachlizenzieren zu müssen und vertraue auf die Weiterentwicklung der Lizenz als "freie Lizenz". Oben links steht: "Wikipedia – Die freie Enzyklopädie". Auf jeder Seite. Liebe GFDL-1.2-Verfechter: Bitte tut nicht so, als ob Euch das erst jetzt auffällt. --AndreasPraefcke ¿! 01:15, 12. Jan. 2008 (CET)
- Ich (und andere) habe hier hunderte, wenn nicht tausende Bilder hochgeladen. Unter verschiedensten Lizenzen. Auch die GFDL 1.X oder was auch immer bewirken nicht, daß in DACH das Urheberrecht erhalten bleibt. Ich bin und bleibe Urheber. Und das möchte ich sichern. Wenn die GFDL X.X das Urheberrecht aushebelt (was niemand absehen kann) möchte ich mit 1.2 absichern, daß momentan geltende Gesetze eingehalten werden. Auch wenn ich meine Fotos unter freier Lizenz hochlade, bin ich als Urheber nicht ohne Rechte! Bitte auch die Privatlizenz genau lesen! Ich bekomme regelmäßig Anfragen zur Weiterverwendung meiner Bilder, für Bildungsmedien sind die immer kostenlos! Ich habe sogar schon für ein Bio-Lehrbuch kostenlos Bilder angefertigt, die hatten sich wegen meiner Bilder in der Wikipedia bei mir gemeldet. Was wir nicht wollen sind WP-Mirrors, die Fotos einfach so nutzen, das sind private Seiten, die Bilder klauen. Wir wollen nur unsere Rechte wahren. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:52, 12. Jan. 2008 (CET)
- Zum Thema Sittenwidrigkeit könnte man natürlich auch die Frage stellen, ob dass nicht auch auf Admins zutrifft, die gegen Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich verstoßen, siehe meinen ersten Punkt. Also hab mal etwas Vertrauen in die Free Software Foundation unter Richard Stallman, Horrorzenarien sind hier nicht angebracht. --Kolossos 02:25, 12. Jan. 2008 (CET)
- Kannst du kurz erklären, was du mit „private Seiten, die Bilder klauen“ meinst? Wenn ich eine eigene Website aufbauen würde, kann ich doch selbstverständlich auch frei lizenzierte Bilder aus der Wikipedia verwenden, oder? sebmol ? ! 09:29, 12. Jan. 2008 (CET)
- Wenn du die Lizenz einhältst, mein junger unwissender Padawan. ;-) Webseiten oder große Druckwerke wie Bücher sollten eigentlich kein Problem mit einer lizenzkonformen Nachnutzung von GFDL-Inhalten haben. Viel eher düfte das Zeitschriften, Broschüren usw. betreffen, wo auch eine A4-Seite Lizenztext schon recht nervig sein kann. Wenn wir jetzt damit anfangen, solche Einzelversionen zuzulassen führt das im worst case dann dazu, dass ein Nachnutzer, der drei von unseren Bildern verwenden möchte, auch 3 verschiedene Lizenzen abdrucken muss.
- Bei Vertragsrecht will ich keinerlei Ahnung heucheln, aber ich möchte fast wetten, dass diese Privat-AGBs nicht wirksam einbezogen sind. Aus den AGB lese ich so sinngemäß "GFDL voll einhalten oder zahlen" heraus, ich denke das macht die dahinterstehende Intention klar. Nicht das ich das verurteile, aber bei WP lehnen wir NC-Lizenzen ab, deshalb sollte man meiner Meinung nach auch keine Konstrukte fördern, die (für einige Nachnutzer) eine faktische NC-Lizenz darstellen.-- Wiggum 12:19, 12. Jan. 2008 (CET)
- Kannst du kurz erklären, was du mit „private Seiten, die Bilder klauen“ meinst? Wenn ich eine eigene Website aufbauen würde, kann ich doch selbstverständlich auch frei lizenzierte Bilder aus der Wikipedia verwenden, oder? sebmol ? ! 09:29, 12. Jan. 2008 (CET)
- Zum Thema Sittenwidrigkeit könnte man natürlich auch die Frage stellen, ob dass nicht auch auf Admins zutrifft, die gegen Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich verstoßen, siehe meinen ersten Punkt. Also hab mal etwas Vertrauen in die Free Software Foundation unter Richard Stallman, Horrorzenarien sind hier nicht angebracht. --Kolossos 02:25, 12. Jan. 2008 (CET)
- Ich (und andere) habe hier hunderte, wenn nicht tausende Bilder hochgeladen. Unter verschiedensten Lizenzen. Auch die GFDL 1.X oder was auch immer bewirken nicht, daß in DACH das Urheberrecht erhalten bleibt. Ich bin und bleibe Urheber. Und das möchte ich sichern. Wenn die GFDL X.X das Urheberrecht aushebelt (was niemand absehen kann) möchte ich mit 1.2 absichern, daß momentan geltende Gesetze eingehalten werden. Auch wenn ich meine Fotos unter freier Lizenz hochlade, bin ich als Urheber nicht ohne Rechte! Bitte auch die Privatlizenz genau lesen! Ich bekomme regelmäßig Anfragen zur Weiterverwendung meiner Bilder, für Bildungsmedien sind die immer kostenlos! Ich habe sogar schon für ein Bio-Lehrbuch kostenlos Bilder angefertigt, die hatten sich wegen meiner Bilder in der Wikipedia bei mir gemeldet. Was wir nicht wollen sind WP-Mirrors, die Fotos einfach so nutzen, das sind private Seiten, die Bilder klauen. Wir wollen nur unsere Rechte wahren. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:52, 12. Jan. 2008 (CET)
Meine Meinung zu der Sache ohne lange zu argumentieren: GDFL 1.2 sollte meiner Ansicht (auch in Zukunft) eine akzeptierte Lizenz für Bilder sein. Jetzige schon früher unter GDFL 1.2+ freigegebene Bilder nachträglich auf die GDFL 1.2 umzubiegen ist meiner Ansicht nicht möglich (Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich). Ausgenommen davon ist natürlich, wenn der Transfer von 1.2+ auf CC irgendwie rechtlich in Deutschland Probleme macht (was wir aber hier nicht beurteilen können und ich als kompletter Laie aber auch nicht annehme). jodo 00:28, 12. Jan. 2008 (CET)
Ich tendiere eher in Richtung Löschung. Der Grundgedanke der Wikipedia ist es, daß die Inhalte frei (aber nicht gemeinfrei) sind und von jedermann weiterverwendet werden dürfen. Hätte es damals schon die CC-Lizenzen gegeben, wären die Wikipedia-Inhalte vermutlich von Anfang an darunter lizenziert worden. Deshalb ist eben auch angedacht, in Zusammenarbeit mit der FSF die GFDL so weiterzuentwickeln, daß ein Umschwenken auf eine CC-Lizenz möglich ist. Das einige GFDL einzig deshalb verwenden, weil es die kommerzielle Nutzung möglichst weit einschränkt bzw. fast unmöglich macht, ist eine sehr unschöne Praxis, die von der Community so nicht geduldet werden sollte weil es IMHO nicht zum Grundgedanken der Wikipedia passt. Und Schreckgespenster über mögliche Versionen der GFDL in denen den Autoren ihre Urheberrechte genommen werden sind IMHO völlig aus der Luft gegriffen. --Kam Solusar 03:13, 12. Jan. 2008 (CET)
- Alle CC-by/CC-by-sa Lizenzen > 2.0 enthalten in Punkt 4.b/4.c die Klausel, daß der Serviceprovider allein schon durch das Hosten von Inhalten die unter CC-Lizenzen stehen das Recht hat den Namen des Autoren durch seinen zu ersetzen. Womit der Punkt Attribution schon mal obsolet ist. Insofern ist das Schreckgespenst durchaus gegenwärtig [1]. Und so lange diese Klausel nicht gestrichen wird bevorzuge ich die GFDL. --kogo 13:09, 12. Jan. 2008 (CET)
- Aehh, was? Wo hast Du das Maerchen denn her?! Ich hab mir mal die Punkte in CC-BY-SA-3.0 durchgelesen, und das steht da so sicher nicht drin. Oder hab ich mich so verlesen? Dan hast Du doch sicherlich ein paar Zitate zur Hand um Deine Aussage zu belegen, oder? Wir wollen hier ja kein Lizenz-FUD verbreiten. --Dschwen 15:03, 12. Jan. 2008 (CET)
- [2] da steht unter 4c unter anderem "...if applicable) if supplied, and/or if the Original Author and/or Licensor designate another party or parties (e.g., a sponsor institute, publishing entity, journal) for attribution ("Attribution Parties") in Licensor's copyright notice, terms of service or by other reasonable means, the name of such party or parties; (ii) the title of the Work if supplied; (iii) to the extent reasonably practicable....". Das lässt viele Interpretationen zu [3] und wurde bereits als verbesserungswürdig von Erik Moeller in die "CC-BY-SA migration checklist" [4] aufgenommen. --kogo 21:50, 12. Jan. 2008 (CET)
Auch mich stört es, dass Bilder häufig nur unter GFDL oder mit obskurer „Privatlizenz“ inklusive Warnhinweisen hochgeladen werden. Ich bin aber Realist genug um zu erkennen, dass wir in genügend vielen Bereichen kaum oder gar keine Bilder haben, und dass qualitativ hochwertiges Bildmaterial Mangelware ist. Im Sinn von Angebot und Nachfrage habe ich gelernt, mich mit dem zufrieden zu geben, was vorhanden ist, oder durch mich selbst angeboten werden kann. Da wir allerdings ein stetig steigendes Angebot haben, gibt es in einigen Bereichen bereits den schönen Zustand des Überangebots an qualitativ hochwertigen Fotos. Fotografen, die heute noch in der guten Lage sind, ihre restriktiv lizenzierten Werke überall im Projekt wiederfinden zu dürfen, werden es sich in Zukunft eben gefallen lassen müssen, dass bei einem Überangebot Fotos nicht nur nach Gefallen sondern auch nach Freiheitsstufe ausgewählt werden. Zum Bauzaunbild, das im ersten Teil der Diskussion angesprochenen wurde, möchte ich noch anmerken, dass hier niemand gehindert wird, ein qualitativ besseres Bild unter gleichem Namen mit einer weniger restriktiven Lizenz hochzuladen. --32X 06:15, 12. Jan. 2008 (CET)
Wikipedia ist keine Plattform um Urheberrechtsverstöße abzumahnen, sondern eine freie Enzyklopädie zu schreiben. Und wenn manche meinen irgendwelche Schlupflöcher in der GFDL ausnutzen zu müssen um Printmedien dazu zu zwingen irgendwelche „Privatlizenzen“ zu erwerben, dann ist das gegen die Idee einer freien Lizenz. Die Begründung, dass die FSF die GFDL zu PD machen könnte, halte ich für reichlich paranoid. Die FSF ist eine nichtkommerzielle, gemeinnützige Organisation und hat sich seit ihres Bestehens noch nie irgendwelchen Einflüssen aus der Industrie hingegeben. Und selbst wenn es zu dem „Worst-Case“ Public Domain kommen wird: Ist immernoch besser, als dass aufgrund rechtlicher Änderungen und damit verbundene Wirkungslosigkeit veralteter Lizenzen niemand das Bild verwenden kann. --Church of emacs ツ 11:01, 12. Jan. 2008 (CET)
Rücklizenzierung
Unabhängig von der Diskussion, ob einige ihre Bilder in Zukunft mit GFDL 1.2 only lizenzieren dürfen oder nicht, sollten wir uns Gedanken machen, wie wir die ursprünglich mit GFDL 1.2+ lizenzierten und nun auf 1.2 gesetzten Bilder wieder in den Ursprungszustand versetzen (es betrifft reichlich 1000 Bilder), da diese nachträgliche Einschränkung definitiv ein Regelverstoß ist. Das müssten eigentlich auch die betroffenen Nutzer wissen, da sie hier auf den URV-Seiten ja sehr aktiv sind. In meinen Augen ist der Vorlage:Bild-GFDL-Baustein direkt in den Lizenzteil der Bilder zu setzen. Auf die momentane Regelung, dass dort zu irgendeiner Benutzerlizenzseite verlinkt wird, können wir uns offensichtlich nicht verlassen, da es vom Zufall abzuhängen scheint, welche Lizenz dort dem Besucher gerade einmal präsentiert wird. Die Urheber der Bilder dürfen gern einen zusätzlichen Baustein bezüglich kommerzieller Anfragen o. ä. in die Bildbeschreibung setzen, die Lizenz bleibt allerdings separat.--Innenrevision 11:06, 12. Jan. 2008 (CET)
- In diesem Sinne auch nicht zu vergessen wären die bereits erteilten CC-Lizenzen auf zahlreichen Bildern, die nun offenbar in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurückgezogen wurden. Selbstverständlich gilt auch für diese Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich! --Herby 11:30, 12. Jan. 2008 (CET)
- Die CC-Lizenzen sind wohl ein Fall für sich, womit wir die Sache hier nicht weiter komplizieren müssen. Aber hast du Beispiele? Denn natürlich hast du Recht.
- Da hinsichtlich der Rücklizenzierung bis jetzt keine anderslautenden Argumente gekommen sind, sollte die Sache klar sein, dass es sich dabei um einen Verstoß handelt. Ich würde aber noch bis heute abend im der Umsetzung warten. --Kolossos 12:28, 12. Jan. 2008 (CET)
- Beispiel: [5] --A.Hellwig 12:49, 12. Jan. 2008 (CET)
- OK, dann warte ich noch etwas - ich hatte nämlich gerade einmal angefangen. Leider ist es schwer per Bot zu machen, da inzwischen wohl schon die ersten Bilder wirklich mit GFDL 1.2 only neu eingestellt wurden (bzw. über eine der Benutzerlizenzen mit GFDL 1.2 only), dort kann man natürlich nicht einfach Vorlage:Bild-GFDL einbinden.--Innenrevision 12:38, 12. Jan. 2008 (CET)
- Von diesen ganzen Benutzer-Lizenz-Bausteinen halte ich mal gar nix. Da steht heute GFDL drin, morgen GFDL-1.2, übermorgen was ganz anderes, und keiner kann nachvollziehen, unter welchen Lizenzen das Bild steht oder mal gestanden hat. --A.Hellwig 12:51, 12. Jan. 2008 (CET)
- Ich bin eigentlich auch gegen private Lizenzbausteine. Schon gleich, um den Überblick zu behalten sollte man nur die Bausteine von WP:LFB verwenden. Und natürlich ist es nicht erlaubt, aus GFDL 1.2+ ein festgenageltes 1.2 zu machen. Allerdings darf man die 1.2 durchaus als Zweitlizenz erteilen. Hier in der Wikipedia ist aber natürlich die freieste Variante anzugeben. Man kann ja die Bilder per Bot wieder zurücklizenzieren lassen (oder die Urheber sollen das selber tun). Allerdings können die neuhochgeladenen Bilder mit 1.2 nicht einfach umlizenziert werden (das wäre dann nämlich dar selbe Lizenzverstoss in grün...). Für diese Bilder gilt dann halt eben 1.2. Ich verstehe immer noch nicht, wieso ihr diese zusätzliche Lizenz nicht haben wollt. Im Moment ist es in der Praxis ja das selbe wie die ältere GFDL-Lizenzvorlage. Und rechtlich erlaubt ist das auch. Und die Sache mit der zurückgenommenen CC-Lizenzen: Es dürfte ziemlich schwierig werden, herauszufinden, bei welchen Bildern die CC wieder zurückgenommen wurde. Aber das ändert natürlich nichts daran, dass diese Rücknahme ebenfalls falsch war. -- ChaDDy 15:00, 12. Jan. 2008 (CET)
- Es sollte klar sein, dass es Befürwortern und Gegner des neuen Lizenzbausteins weniger um die gegenwärtige Nutzungspraxis, sondern vielmehr um die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten bzw. -beschränkungen geht. Sollte ein GFDL 1.2 Lizenzbaustein hier nicht mehrheitsfähig sein und eine Umlizensierung vom Urheber abgelehnt werden, bleibt aus meiner Sicht, nur das Löschen der innerhalb von 1.5 Tagen hier hochgeladenen Bilder. --Kolossos 19:33, 12. Jan. 2008 (CET) P.S.:@Chaddy oben schreibst du was von Zeitlizenz, da fehlt doch hoftenlich ein "w".
- Ja, da fehlte ein w. Danke. -- ChaDDy 19:35, 12. Jan. 2008 (CET)
- Es sollte klar sein, dass es Befürwortern und Gegner des neuen Lizenzbausteins weniger um die gegenwärtige Nutzungspraxis, sondern vielmehr um die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten bzw. -beschränkungen geht. Sollte ein GFDL 1.2 Lizenzbaustein hier nicht mehrheitsfähig sein und eine Umlizensierung vom Urheber abgelehnt werden, bleibt aus meiner Sicht, nur das Löschen der innerhalb von 1.5 Tagen hier hochgeladenen Bilder. --Kolossos 19:33, 12. Jan. 2008 (CET) P.S.:@Chaddy oben schreibst du was von Zeitlizenz, da fehlt doch hoftenlich ein "w".
- Ich bin eigentlich auch gegen private Lizenzbausteine. Schon gleich, um den Überblick zu behalten sollte man nur die Bausteine von WP:LFB verwenden. Und natürlich ist es nicht erlaubt, aus GFDL 1.2+ ein festgenageltes 1.2 zu machen. Allerdings darf man die 1.2 durchaus als Zweitlizenz erteilen. Hier in der Wikipedia ist aber natürlich die freieste Variante anzugeben. Man kann ja die Bilder per Bot wieder zurücklizenzieren lassen (oder die Urheber sollen das selber tun). Allerdings können die neuhochgeladenen Bilder mit 1.2 nicht einfach umlizenziert werden (das wäre dann nämlich dar selbe Lizenzverstoss in grün...). Für diese Bilder gilt dann halt eben 1.2. Ich verstehe immer noch nicht, wieso ihr diese zusätzliche Lizenz nicht haben wollt. Im Moment ist es in der Praxis ja das selbe wie die ältere GFDL-Lizenzvorlage. Und rechtlich erlaubt ist das auch. Und die Sache mit der zurückgenommenen CC-Lizenzen: Es dürfte ziemlich schwierig werden, herauszufinden, bei welchen Bildern die CC wieder zurückgenommen wurde. Aber das ändert natürlich nichts daran, dass diese Rücknahme ebenfalls falsch war. -- ChaDDy 15:00, 12. Jan. 2008 (CET)
- Von diesen ganzen Benutzer-Lizenz-Bausteinen halte ich mal gar nix. Da steht heute GFDL drin, morgen GFDL-1.2, übermorgen was ganz anderes, und keiner kann nachvollziehen, unter welchen Lizenzen das Bild steht oder mal gestanden hat. --A.Hellwig 12:51, 12. Jan. 2008 (CET)
Benutzerlizenzen
Als ich meinen berühmten Highway schrieb, dachte ich bei Graf's Law vor allem an gierige Abmahnanwälte, weniger an Community-Mitglieder, die es an Sinn für freie Inhalte vermissen lassen. Wenn man sich auf eine Lizenz eingelassen hat, dann muss man sie auch so erfüllen, wie sie nun einmal besteht. Daher die Ablehnung des GA, das für Nachnutzer zu große Risiken birgt. Nachdem nun eine Kompatibilität mit CC-BY-SA ins Auge gefasst wurde, sollte man sich eigentlich freuen, dass die unendlichen Ecken und Kanten mittelfristig der Vergangenheit angehören werden, weil man eine vergleichsweise klare und einfach handhabbare CC-Lizenz für Wikipedia-Inhalte haben wird.
Die Nutzung von Wikipedia-Inhalten wird ausschließlich durch die GNU FDL bestimmt und bei Bildern durch die Einzellizenzen, die frei sein müssen. Soweit es sich um den Urheberrechtsschutz handelt, sind Nebenabreden zur GNU FDL unzulässig.
Dem Urheber, der ein Bild unter GNU FDL stellt ist es verwehrt, eine bestimmte Auslegung der GNU DFL für verbindlich zu erklären.
Der Community ist es verwehrt, eine bestimmte Auslegung der GNU DFL für verbindlich zu erklären.
Der Wikimedia Foundation ist es verwehrt, eine bestimmte Auslegung der GNU DFL für verbindlich zu erklären.
Im Zweifel entscheidet der Richter eines deutschen Gerichts, wie die GNU FDL als AGB nach deutschem Recht auszulegen ist und niemand sonst.
Zwischen Auslegung der GNU FDL und Nutzung der von der GNU FDL selbst vorgegebenen Spielräume ist klar zu trennen, obwohl das nur in der Theorie gut funktioniert.
WMF und Community können festlegen, von welchen durch die GNU FDL gebotenen Möglichkeiten Beiträge Gebrauch machen können. Die Community kraft ihres von der WMF vorgegebenen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Grundprinzipien.
Für Bildlizenzen gilt http://wikimediafoundation.org/wiki/Resolution:Licensing_policy
Ausnahmen sind von der Community als EDP zu installieren.
Eine Mehrfachlizensierung im Sinne mehrerer freier Lizenzen ist möglich.
NICHT möglich sind Privatlizenzen wie auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Bauzaun1.jpg
Die AGB von jha sind keine freie Lizenz und daher hat der Hinweis auf sie in einem Lizenzbaustein nichts zu suchen. Er ist durch Versionslöschung von einem Admin zu entfernen und jha zu verwarnen, im Wiederholungsfall ist jha zu sperren.
Es steht für mich nicht fest, dass jha mit seinen Angaben die vorgegebenen Spielräume der GNU FDL lediglich nutzt. Es steht sogar für mich fest, dass er gegen die GNU FDL und die Grundprinzipien dieses Projekts verstößt.
1:1 Übernahme eines Bildes fällt unter Verbatim Copying " You may copy and distribute the Document in any medium, either commercially or noncommercially, provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other conditions whatsoever to those of this License." Selbst wenn man irrigerweise das "large enough number of copies" auf den Online-Text übertragen würde, könnte der Nutzer durch eine eigene transparente Kopie auf einem eigenen Server den Anforderungen genügen. Damit erfüllt die von der GNU FDL nicht verlangte Formulierung in den "Erläuterungen" von jha "Es wird ein Link auf das Originalfoto gesetzt: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Bauzaun1.jpg (oder dessen Versionsgeschichte)" den Tatbestand des GNU FDL-Verstoßes (no other conditions) und ist ebenso wie der ganze Lizenztext zu entfernen und durch eine normale GNU FDL-Lizenz zu ersetzen wie in [6]. Die unzuläsige Lizenzversion ist durch Versionslöschung zu beseitigen, da auch einzelne Seitenversionen zum Angebot der Wikipedia gehören. Wehrt sich jha oder EvaK oder ein anderer gegen dieses Vorgehen, ist er ggf. dauerhaft zu sperren.
Wir müssen uns dauerhaft von Mitarbeitern trennen, die nicht bereit sind, die in der Licensing Policy festgelegten Grundsätze und den Konsens der Community mitzutragen.
Da Missverständnisse nahe liegen, nochmals klar und deutlich:
- Jeder Autor kann als getrennter Zusatz zum Lizenztext darum bitten, dass Erläuterungen auf seiner Benutzerseite (Link) oder Homepage zur Kenntnis genommen und beachtet werden. Es muss aber deutlich werden, dass diese keine Nebenabreden darstellen und keine weitere (unfreie) Parallel-Lizenz, die in diesem Projekt nicht zulässig ist. Eine Parallel-Lizenz kann auf der Homepage des Autors ausgesprochen werden.
- Niemand kann gezwungen werden, das verhängnisvolle GA zu akzeptieren. Jeder kann darauf pochen, dass die GNU FDL wortgetreu umgesetzt wird. Wer einen Zeitungsverlag verklagen will, weil er bei Printnutzung die GNU FDL nicht abdruckt, darf das tun, ohne Sanktionen der Community befürchten zu müssen (auch wenn viele hier das für schändlich halten).
- Hinsichtlich der Nutzung der vorgegebenen Spielräume der GNU FDL entscheidet die Community in Übereinstimmung mit der Licensing Policy, welche zulässig sind und welche nicht.
- Bisheriger Konsens ist GNU FDL 1.2+, Änderungen von Bildern zu GNU DFL 1.2 ohne + sind ggf. zu revertieren.
Hugh! --Historiograf 15:01, 12. Jan. 2008 (CET)
Latrinenparole zu CC
Es trifft nicht zu, wie Kogo oben schrieb, sich auf eine nicht-offizielle Metaseite berufend (da kann viel stehen, was möglicherweise kranke Hirne von M. oder anderen sich ausdenken), dass der Hostprovider die Urhebernennung bestimmen kann. Einzig allein der Urheber oder der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte als Lizenzgeber bestimmt die Urhebernennung und zwar mit einem einmaligen Benennungsakt, der gegen spätere Änderungen von dritter Seite immun ist. Wenn AGB eines Hostproviders wie der WMF vorschreiben, dass anstelle des Autors die Wikipedia als Urheber zu nennen ist, dann hat jeder Urheber das Recht, seine Inhalte anderweitig anzubieten. Lässt er sich darauf ein, muss er die AGB einhalten oder der Inhalt wird entfernt (nicht: mit einer dem Willen des Urhebers nicht entsprechenden Lizenz versehen). WMF ist NICHT Inhaber irgendwelcher ausschliesslichen Nutzungsrechte von Inhalten hier und daher kein Lizenzgeber. Für den Urheber steht mit der Lizenzierung ein für allemal fest, wie die Urhebernennung auszusehen hat. Wird ohne seine Zustimmung diese später verändert, ist das ein Lizenzverstoß, also eine URV. Zum Nachlesen: http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/legalcode --Historiograf 19:48, 12. Jan. 2008 (CET)
Ich verstehe das ganze Theater nicht. Niemand muss Fotos hochladen. Und wer es dennoch tut, kann die Bildqualität und -größe selbst bestimmen. Eine Bildgröße von 400x300 Pixel ist für die Artikeleinbindung voll und ganz ausreichend. Die Dateigröße liegt dann schmalbandfreundlich bei etwa 20 KB. Wer sich um die Namensnennung sorgt, kann seinen Namen gut lesbar im Foto plazieren. Dann ist es egal, unter welcher Lizenz die Fotos stehen. Wenn genug Leute mitmachen, entlastet das außerdem die Server und spart ordentlich Traffic. --Torsten Bätge 20:54, 12. Jan. 2008 (CET)
- Entschuldigung, war das jetzt ironisch oder ernst gemeint? Ist das deine Vorstellung von einer hochqualitativen Bebilderung dieses Projektes? Meine Vorstellung einer guten Bebilderung findest du z.B. bei en:User:Diliff. --Kolossos 21:11, 12. Jan. 2008 (CET)
- Das war keine Ironie. Für eine Bebilderung in aureichender Qualität reicht sowas auch tatsächlich aus. Unter freien Inhalten verstehe ich in erster Linie eine freie und kostenlose Verfügbarkeit für jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort. Dafür lohnt es sich, hier mitzumachen. Frei bedeutet aber nicht, kostenlos und auf eigenes Risiko zu arbeiten, um anderen damit eine einfache Möglichkeit zu schaffen, mit dieser Arbeit Geld zu verdienen. Aber genau jene Intension erkenne ich bei den Gegnern der GFDL in ihrer bisherigen Form. --Torsten Bätge 21:32, 12. Jan. 2008 (CET)
- Doch, genau das bedeutet frei auch. "eine freie und kostenlose Verfügbarkeit für jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort" gibt's seitens der Wikimedia Foundation nur, weil noch genug Spendengeld fließt. Machen die morgen pleite, ist übermorgen die Wikipedia vom Netz. Dann ist die Verfügbarkeit futsch, und alle Inhalte mit Euren NC-Lizenzen oder quasi NC-Lizenzen sind im Zweifel für niemanden ernsthaft nachnutzbar, der mit einer Website dann eben auch Geld verdienen muß (und seien es Werbebanner; das mag zwar bei GFDL 1.2 gerade noch möglich sein, aber ich sehe Ralf sozusagen schon den Stift zum Rechnungschreiben zücken...). --AndreasPraefcke ¿! 21:55, 12. Jan. 2008 (CET)
- 400×300 Pixel als ausreichend zu bezeichnen, dürfte einige Nutzer ausschließen. Ich saß kürzlich an einem Rechner mit riesiger Vergrößerung und weiß daher, was es heißt, wenn man auf saubere Bilder ohne JPEG-Artefakte angewiesen ist. Zudem ist mit deinen Vorgaben das nachträgliche Vergrößern eines Details nicht mehr möglich. Letztendlich sind es dann diese Bilder, die als erste aus den Artikeln fliegen werden. --32X 18:21, 13. Jan. 2008 (CET)
Das Ganze wird ja immer lustiger. Beispiel: Bild:Bahnhofsfest Königstein.jpg, hochgeladen am 27. Mai 2007 von Benutzer:EvaK mit dem Lizenzbaustein {{Bild-CC-by-sa/2.5}}
. Das wurde dann am 10. Januar geändert zu {{Benutzer:EvaK/Lizenz}}
, einer privaten Lizenzvorlage, die den Baustein GFDL1.2 enthält. Und jetzt wurde das Bild nach Commons verschoben und hat da natürlich auch nur den GFDL1.2-Baustein drin, ohne jede Erwähnung der freieren CC-Lizenz. Das ist doch wirklich ganz große Scheiße. --Kam Solusar 22:44, 13. Jan. 2008 (CET)
- Wie wäre es, wenn alle Lizenzrücknehmer (drei sind mir bekannt) vor die Wahl gestellt, alle ehemaligen Lizenzen wieder in die Dateien einzufügen oder stattdessen als Vandalen gesperrt zu werden. sугсго.PEDIA 22:53, 13. Jan. 2008 (CET)
- (BK) Da hast du schon recht. Es ist nicht verboten, eine Zweitlizenz hinzuzufügen. Allerdings ist es zumindest unehrlich, wenn dann der Hinweis die erste Lizenz ganz verschwindet. Da allerdings kein Diff-Link mehr möglich ist (das Bild hier in de ist ja mittlerweile weg), ist es für alle außer dem Urheber auch nicht möglich, die CC-Linzenz auf der Commons-Beschreibungsseite nachzutragen (nur EvaK selbst könnte das tun). -- Chaddy - DÜP 22:56, 13. Jan. 2008 (CET)
Das ist in der Tat ein dicker Hund. Das de-Bild sollte mit der CC-Lizenz wiederhergestellt werden --Historiograf 15:00, 14. Jan. 2008 (CET)
weitere Vorgehensweise zum Thema
Auch wenn mir ein neutraler Moderator für das Thema das liebste wäre, sehe ich die weitere Vorgehensweise um voranzukommen so:
zu 1. :Da zur nachträglichen Einschränkung der Bildlizenzen keine Argumente bekommen sind, wie dieses mit Wikipedia:Lizenz#Unwiderruflich vereinbar sein soll, ist die Sache geklärt. Es stellt sich nur noch die Frage, ob auf die "privaten"-Lizenzbausteine zurückgestellt werden soll oder wegen des gezeigten Mißbrauchspotential gleich auf die einheitlichen Lizenzbausteine wie Sie unter Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder zu finden sind. Die an der Lizenzeinschränkung/Lizenzverletzung beteiligten Nutzer werden gebeten sich an den Aufräumarbeiten zu beteiligen, da ihr Verhalten sonst als Vandalismus gezählt werden könnte.
zu 3. :Da sich die neue Lizenzvorlage in der obigen Diskussion als höchst umstritten gezeigt hat, ist von den Befürwortern dieses neuen, zusätzlichen Lizenzbausteines innerhalb von 24h zu erklären, ob man zum Nachweis der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage ein Meinungsbild organisieren und abhalten will oder anderweitig die Mehrheitfähigkeit in angemessener Zeit unter Beweis stellen möchte. Erfolgt innerhalb dieser Zeitspanne von 24h keine positive Äußerung dazu, gilt der Lizenzbaustein Vorlage:Bild-GFDL/1.2 als nicht mehrheitsfähig und wird gelöscht. Bilder die innerhalb der 2 Tage mit der Lizenz 1.2only hochgeladen wurden, müssen wenn es keine Möglichkeit zur Umlizensierung gibt, entsprechend auch gelöscht werden. --Kolossos 23:01, 13. Jan. 2008 (CET)
- zu 1.: Am besten gleich auf die offiziellen Bausteine umsatteln.
- zu 2.: Es geht nicht farum, ob der Baustein mehrheitsfähig ist, oder nicht. -- Chaddy - DÜP 23:04, 13. Jan. 2008 (CET)
- Doch, aus meiner Sicht, ist das dasselbe, wie die FairUse-Entscheidung, eine Entscheidung der Gemeinschaft. --Kolossos 23:38, 13. Jan. 2008 (CET)
Weiteres Argument gegen GFDL 1.2only
Die deutsche Wikipedia hat sich schon sehr früh entschieden, extrem strenge Anforderungen an die Weiternutzungsmöglichkeit von Bildern zu stellen. So sind Inhalte, die im Rahmen des Zitatrechts zulässig wären, z.B. Screenshots von Windows-Programmen oder von Filmen explizit verboten worden, weil sie als eigenständige Werke nicht kommerziell nutzbar sind. Wenn sich die Wikipedia entschließen würde, die Praxis von jha und Rolf Rolentschek zu tolerieren, hätte sie die Nachteile von beiden Rechtsauffassungen: Artikel zu urheberrechtlich geschützten Werken sind nach wie vor extrem schlecht bebildert, weil auch auf kommerzielle Verwertbarkeit Wert gelegt wurde, die aber gegenwärtig nicht mehr gegeben ist und Weiterverwerter mit "Lizenzfallen" rechnen müssen. Neon02 17:14, 14. Jan. 2008 (CET)
- Du weißt aber schon, dass GFDL 1.2only genau das selbe ist, was wir im Moment haben (es gibt im Moment keine neuere Version)? Sind denn dann nicht alle GFDL-Bilder unfrei und müssten gelöscht werden? -- Chaddy - DÜP 17:32, 14. Jan. 2008 (CET)
- Und nicht zu vergessen die Texte, die unterstehen ja alle der GFDL, auch diese hier... -- Chaddy - DÜP 17:33, 14. Jan. 2008 (CET)
- Es gibt aber gegenwärtig so etwas wie ein Gentlemens Agreement, d.h. es wird auf eine allzu wörtliche Auslegung dieser Lizenz verzichtet, ein Entgegenkommen, mit dem man bei jha und Rolf Rolentscheck nicht nicht rechnen kann... Neon02 18:23, 14. Jan. 2008 (CET)
- Das Gentlemen´s Agreement ist äußerst umstritten. Eigentlich ist die Nutzung von Bildern im Rahmen des GA eine Urheberrechtsverletzung. Es widerspricht den Lizenzbedingungen der GFDL und wird allgemein auch nicht geduldet. Du brauchst nur auf WP:WN/M schauen, da wirst du mit Sicherheit einige Fälle finden, bei denen nur das GA erfüllt wird. -- Chaddy - DÜP 18:32, 14. Jan. 2008 (CET)
- Umso schlimmer, dann hat sich ja unter der Hand schon durchgesetzt, dass man Inhalte der deutschen Wikipedia de facto nicht kommerziell nutzen darf. Dann ist es aber heuchlerisch, diesen Anspruch immer noch vor sich her zu tragen. Unter diesen Umständen wäre es ehrlicher, auch cc-by-nc einzuführen und Bildinhalte aufgrund des Zitatrechtes zuzulassen. Neon02 18:59, 14. Jan. 2008 (CET)
- CC-by-nc erlaubt grundsätzlich nicht die kommerzielle Weiternutzung, GFDL aber schon. Und wenn man ein GFDL-Bild z. B. in einem Buch verwenden will, dürfte ein DIN-A4-Lizenztext auch kein besonderes Problem darstellen. Ein CC-by-nc-Bild dürfte man in diesem Buch aber gar nicht verwenden (zumindest, wenn man vorhat, das Buch zu verkaufen). Und Bildzitat ist eine ganz andere Geschichte, die aber auch gar nichts mit dem Thema zu tun hat. Nur so viel: Bildzitate erlauben noch nicht mal die Bearbeitung oder die bloße Bebilderung von Artikeln.
- Tu bitte nicht so, als wäre das GA zuerst dagewesen. In der Tat waren die Bestimmungen der GFDL zuerst da. Es haben sich also im Nachhinen nicht schärfere Lizenzbestimmungen durchgesetzt. -- Chaddy - DÜP 19:18, 14. Jan. 2008 (CET)
- Es gibt aber gegenwärtig so etwas wie ein Gentlemens Agreement, d.h. es wird auf eine allzu wörtliche Auslegung dieser Lizenz verzichtet, ein Entgegenkommen, mit dem man bei jha und Rolf Rolentscheck nicht nicht rechnen kann... Neon02 18:23, 14. Jan. 2008 (CET)
Scans von Reproduktionen historischer Karten
Wie sieht es mit Scans von Abdrucken historischer Landkarten aus? Darf man die zur Erläuterung von Artikeln verwenden? Die Karten, um die es geht, sind älter als 100 Jahre.
a) Ich würde diese Büchern (ca. 20 Jahre alt) entnehmen, die diese alten Karten (oder Ausschnitte daraus) wiedergeben.
b) Was ist mit historischen Karten, die von Bibliotheken im Internet zur Verfügung gestellt werden? z.B. [[7]] oder [[8]] --Ukko 23:05, 12. Jan. 2008 (CET)
- Siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen), danach geht das wohl. Mache ich auch gerne. Da deine zweiter Link die www.library.ucla.edu auf .edu endet, ist diese Quelle wirklich unproblematisch. --Kolossos 23:24, 12. Jan. 2008 (CET)
- Die zweite von dir angegebene Quelle, der "Blue Atlas", war zu gut, als dass er nicht schon auf Commons hoch geladen wäre. Er steht unter http://commons.wikimedia.org/wiki/Blaeu , du kannst die Bilder also direkt einbinden. --Kolossos 23:41, 12. Jan. 2008 (CET)
- Danke! --Ukko 12:49, 13. Jan. 2008 (CET)
- Ein großer Teil der Blaeu-Karten auf Commons stammt aus genannter Bibliothek. Die Argumentation ".gov" oder .edu greift hier eigentlich nicht. Die Karten wurden ja nicht im Auftrag der US-Bundesregierung angefertigt. Sie sind aufgrund ihres Alters jedoch gemeinfrei, daran sollte auch die Reproduktionsfotografie nichts ändern. – Simplicius ☺ 01:39, 18. Jan. 2008 (CET)
Vorbereitung eines Meinungsbildes
Wegen der bekannten Problematik schlage ich folgende Änderungen/Klarstellungen vor:
- Bilder mit der Lizenz GFDL 1.2only (im Gegensatz zur normalen GFDL, die auch zukünftige Versionen einschließt) sind in der deutschen Wikipedia nur noch zulässig, falls sie aufgrund der Regeln auf Commons dort nicht hochgeladen werden dürfen.
- Es sind nur noch die "offiziellen" Lizenzbausteine im Vorlagen-Namensraum zulässig. Benutzereigene Hinweisvorlagen für Bilder sind zulässig, die Lizenzbausteine müssen aber unabhängig von ihnen direkt auf der Bildbeschreibungsseite eingebunden werden.
- Der nachträgliche und unzulässige Rückbau von Freigaben wird explizit für unerwünscht erklärt und wird wie anderes unerwünschtes Verhalten sanktioniert (Hinweis und im Wiederholungsfall Sperre) und stets zurückgesetzt.
(nicht signierter Beitrag von Syrcro (Diskussion | Beiträge) )
- Sprachlich etwas verbessert. --Kam Solusar 22:30, 14. Jan. 2008 (CET)
Diskussion
Zu 2. dürfte der geringste Diskussionsbedarf bestehen. Die Lizenzbausteine gehören direkt in die Bildbeschreibung und nicht rekursiv über mehrere Vorlagen im Benutzernamensraum eingebunden. Plötzlich wird dort die Lizenz geändert oder sogar ganz gelöscht (wie geschehen) und schon sind die Bilder nicht mehr transparent lizenziert.
Zu 1. und 3.: Von den beteiligten Nutzern wird die Meinung vertreten, dass die bisherige Version der GFDL bezüglich des Einschlusses zukünftiger Versionen in Deutschland rechtsunwirksam ist, siehe z. B. Benutzer_Diskussion:-jha-#1.2 Theater... (Punkt Nummer 3). Auch wenn das sicherlich nicht dazu berechtigt, weltweit die erteilten Lizenzen nun einzuschränken, so ist das doch ein klärenswerter Punkt. Kann es tatsächlich sein, dass dieser Punkt eventuell mit dem deutschen Urheberrecht bzw. BGB unvereinbar ist und so Nutzer, die sich später mal auf eine zukünftige Version der GFDL beziehen, hier in eine Falle tappen können? In diesem Fall wäre zumindest eine Klarstellung innerhalb des GFDL 1.2+ Lizenzbausteines empfehlenswert. Der Rückzug der CC-Lizenzen, z. B. von Benutzer:EvaK und Benutzer:Ralf Roletschek ist dagegen in der Tat nicht zu rechtfertigen und definitiv ein Regelverstoß.--Innenrevision 00:13, 14. Jan. 2008 (CET)
- ad 2) sehe ich auch so, sinnvollerweise sollte man gleich die Empfehlung aufnehmen, die Vorlagen per subst einzubinden. Es ist ja nicht so, dass an den "offiziellen" WP-Vorlagen noch nie gebastelt wurde...
- ad 1) Ich meine da sollte eine ergebnisoffene Diskussion geführt werden. Ich bin persönlich auch gegen 1.2-only, aber die Lizenz ist grundsätzlich mit unseren Richtlinien/Grundprinzipien vereinbar meine ich. Schön wäre es auch, wenn bis zur Klärung Uploads unter der strittigen Lizenz zurückgestellt werden, aber das wird wohl ein frommer Wunsch bleiben. Ob die GFDL jetzt mit dem BGB vereinbar ist oder nicht kann m.E. dahingestellt bleiben. Die schon mehrfach gerichtlich überprüfte GPL enthält die gleiche Klausel bzgl. further revisions. Insofern halte ich das eher für ein Scheinproblem. Selbst wenn das im deutschen Recht wirklich Probleme bereiten sollte, dann haben wir ein _grundsätzliches_ Problem, da sehe ich keine Vorteile wenn man bei den Bildern eine Insellösung schafft.
- ad 3) Dazu fällt mir außer "zum Kotzen" nichts produktives ein.-- Wiggum 00:21, 14. Jan. 2008 (CET)
- Ohne auf das Restliche Bezug zu nehmen: Das Einbinden von Lizenzbausteinen per subst wäre ein gewaltiger Rückschritt in unserem Lizenzsystem und würde einiges an Problemen mit sich ziehen. Da können wir viel in die Tonne treten, wenn das jemand durchsetzten will. Also bitte lasst diesen Gedankengang doch außen vor. jodo 00:26, 14. Jan. 2008 (CET)
- Welche Probleme siehst du denn konkret?-- Wiggum 00:29, 14. Jan. 2008 (CET)
- Ich denke auch, dass das eine kritische Sache ist. So wäre ein einheitliches Erscheinungsbild der Bausteine wohl kaum zu halten. Ebenfalls lässt sich per Linkliste dann nicht mehr herausfinden, wer überhaupt welche Lizenzen verwendet. Ich denke es reicht aus, wenn die offiziellen Lizenzbausteine weiterhin über die Vorlageneinbindung auf der Bildbeschreibung eingebunden werden. Allerdings wirklich nur diese und nicht irgendwelche Lizenzbausteine im Benutzernamensraum, die heute diese und morgen jene Lizenz präsentieren und übermorgen vielleicht ganz gelöscht sind. Die offiziellen Lizenzbausteine werden inhaltlich dagegen kaum einer Veränderung unterliegen (bestenfalls optisch), üblicherweise sind sie schreibgeschützt und nebenbei achten dort ausreichend Leute darauf, dass kein Unfug gemacht wird - etwas was im Benutzernamensraum natürlich nicht gegeben ist.--Innenrevision 00:32, 14. Jan. 2008 (CET)
- (BK) Tools wie [9] und [10], die Möglichkeit Dateien ohne Lizenz schnell zu finden (und das sind meist auch Dateien mit weiteren urheberrechtlichen Problemen oder Fehlern), die Möglichkeit der Umlizensierung, wie damals bei {{Bild-PD}} --> {{Bild-frei}} etc, die Möglichkeit einzelne Kategorien nach urheberrechtlichen Problemen durchzuschaun (zB. {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder {{LogoSH}} werden mehrmals im Monat durchgeschaut), die Einheitlichkeit der Lizenzen (das eben nicht jemand eine Privatlizenz erstellt, die plötzlich ein nc beinhaltet, was bei der Anzahl von Bildern die reinkommen schnell untergeht) jodo 00:37, 14. Jan. 2008 (CET)
- Es ist vollkommener Blödsinn, dass das BGB GFDL-1.2 und neuer verböte. Das Problem der GFDL nach Deutschem Recht ist der aktuelle Text, der ist nicht nur in einer Fremdsprache (gegenüber Verbrauchern halten das viele Juristen generell für unzulässig, sondern auch noch so unverständlich gerade in Bezug auf Bilder, dass selbst die inoffizielle Deutsche Übersetzung noch wegen des Transparenzgebotes (eigentlich Intransparenzverbotes) als AGB für die Tonne ist, was aber nicht, heißt, dass sich der Nachnutzer nicht darauf berufen könnte, sondern lediglich, dass der Vornutzer sich nicht darafu berufen kann. Und 242 bzgl der eigegen AGB ist ein so absurder Gedanke, wie die Todesstrafe für versuchten Selbstmord. sугсго.PEDIA 00:43, 14. Jan. 2008 (CET)
- Genau sowas wie die Migration von Bild-PD auf Bild-frei sollte ja eben verhindert werden. Wir haben momentan den Zustand, dass wir eine spezifisch für das deutsche Recht angepasste Lizenz vorhalten, für die es in anderen Projekten keine Entsprechung gibt. Ratet mal, mit welcher Lizenz unsere Bild-frei-Dateien nach Commons geschoben werden. Genau - PD-self. lol. -- Wiggum 21:00, 14. Jan. 2008 (CET)
- (BK) Tools wie [9] und [10], die Möglichkeit Dateien ohne Lizenz schnell zu finden (und das sind meist auch Dateien mit weiteren urheberrechtlichen Problemen oder Fehlern), die Möglichkeit der Umlizensierung, wie damals bei {{Bild-PD}} --> {{Bild-frei}} etc, die Möglichkeit einzelne Kategorien nach urheberrechtlichen Problemen durchzuschaun (zB. {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} oder {{LogoSH}} werden mehrmals im Monat durchgeschaut), die Einheitlichkeit der Lizenzen (das eben nicht jemand eine Privatlizenz erstellt, die plötzlich ein nc beinhaltet, was bei der Anzahl von Bildern die reinkommen schnell untergeht) jodo 00:37, 14. Jan. 2008 (CET)
- Ohne auf das Restliche Bezug zu nehmen: Das Einbinden von Lizenzbausteinen per subst wäre ein gewaltiger Rückschritt in unserem Lizenzsystem und würde einiges an Problemen mit sich ziehen. Da können wir viel in die Tonne treten, wenn das jemand durchsetzten will. Also bitte lasst diesen Gedankengang doch außen vor. jodo 00:26, 14. Jan. 2008 (CET)
Ich verstehe rein sprachlich obigen Antrag nicht. Kann den jemand mal in Deutsch umschreiben? --Historiograf 14:58, 14. Jan. 2008 (CET)
- Wäre auch schick gewesen, wenn den jemand unterschrieben hätte. -- Smial 16:58, 14. Jan. 2008 (CET)
- In der vorliegenden Form müßte selbst ein Befürworter eines solchen Meinungsbildes diese aus formalen Gründen ablehnen. Es ist einfach viel zu ungenau geschrieben. Das Meinungsbild sollte innerhalb der nächsten 24h formal verbessert werden, ansonsten würde ich sage, bleibt es beim Status von 2007 ohne Vorlage GFDL1.2only. (Ohne Unterschrift und mit sovielen Typos geht schonmal garnicht.) --Kolossos 20:40, 14. Jan. 2008 (CET)
- Habs mal etwas verbessert. --Kam Solusar 22:30, 14. Jan. 2008 (CET)
Frage: was soll jetzt da das Meinungsbild werden? In meinen Augen sind Punkt 2 + 3 selbstverständlich, das brauchen wir nicht meinungsbilden zu lassen. Lizenzbausteine gehören direkt in die Bildbeschreibung - das ist auch hier der allgemeine Tenor - und Rücknahme von Lizenzen geht prinzipbedingt nicht und ist damit nicht diskutabel.
Ich denke ein wirkliches Meinungsbild bräuchte nur darüber geführt zu werden, ob wir GFDL-1.2-only-Bilder hier in Zukunft haben wollen oder nicht. Das ist durchaus eine berechtigte Fragestellung, denn immerhin verbaut der Ausschluss zukünftiger Versionen sämtliche Hoffnungen, dass diese Bilder eventuell einmal einfacher handhabbar werden als es momentan der Fall ist (z. B. braucht man Einladungen, Flyer, Besprechungsvorlagen oder Overheadprojektionen gar nicht versuchen mit Bildern aus der Wikipedia zu erstellen - allein der nötige Platz für Lizenzabdruck, Versionsgeschichte, ... frisst mehr Platz als das eigentliche Bild). Insbesondere wenn das Bearbeiten oder Neuzusammenstellen von Bildern irgendwann einmal stärker genutzt werden sollte, haben wir bezüglich der Bilder genau die gleichen Probleme wie im Textbereich. Das ist also nicht unbedingt ein erstrebenswertes Ziel.
Auf der anderen Seite wäre eine genaue Prüfung durch Leute mit juristischem Sachverstand bezüglich der Klausel mit zukünftigen Versionen wünschenswert. Es scheint mir nicht abwegig, dass es dort Probleme mit dem deutschen Recht geben kann, da der Urheber hier ggf. in einen zukünftigen Vertrag einwilligen soll, den er in keiner Weise kennt bzw. selbst beeinflussen kann. Selbst wenn deutsche Gerichte bisher die GPL anerkannt haben, in der ähnliche Klauseln enthalten sein können, so kann das einfach daran liegen, dass diese Passage damals nicht der Streitpunkt war. Selbst wenn hier aber ein Problem entdeckt wird, so ist natürlich allein deswegen noch keine Insellösung bezüglich der Bilder einzelner Urheber wünschenswert. Außerdem würden diese Probleme ja erstmal nur in Deutschland gelten - in anderen Ländern dagegen könnte das gültig und völlig unproblematisch sein. Da bezüglich Urheberrechten das Schutzlandprinzip gilt, dürfen die dortigen Nutzer dann trotzdem ganz legal spätere Versionen der GFDL zur Anwendung bringen. Leider wird im verlinkten Rechtsgutachten (so umstritten das im Einzelfall auch sein mag) mit keinem Wort auf diese Problematik eingegangen.--Innenrevision 00:04, 15. Jan. 2008 (CET)
Die Vorbereitung eines offiziellen Meinungsbildes ist nun unter Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL 1.2 Bildlizenz zu finden.--Innenrevision 16:01, 16. Jan. 2008 (CET)
Darf ich "meine eigenen Urheberrechte" verletzen?
Bisher erstelle ich den Großteil meiner Artikel im Benutzernamensraum und führe dann von Hand ein C&P in den Artikelnamensraum durch. Vorteil: Eine schlanke Versionsgeschichte. Problem: Gestern habe ich hier (disk1, disk2) erstmals erlebt, dass es damit rechtliche Probleme gibt. Ist die Auslegung so wirklich korrekt? Und wie kann ich sie umgehen? Es hat schließlich keiner was davon, die ersten Schritte meines Brainstormings zu verfolgen oder gar themenfremde Beiträge zu lesen, die ich für andere Artikel auf der selben Seite verfasst habe.--Carlos-X 06:58, 14. Jan. 2008 (CET)
- Das ist in der Tat ein Fehler der Löschbegründung - solange du der einzige Bearbeiter bist, darfst du beliebig C&P anwenden, es gilt dann einfach als eine komplette Neulizenzierung des fertigen Textes. Anders sähe es freilich aus, wenn jemand anderes bereits bei deinem Artikel im Benutzernamensraum mitgearbeitet hat und dessen Edits Schöpfungshöhe erreichen (d. h. über Rechtschreibfixes bzw. Formatierungen hinausgehen). In diesem Fall könntest du natürlich nicht einfach kopieren und das Werk so komplett als deines ausgeben.--Innenrevision 09:19, 14. Jan. 2008 (CET)
- Man treibt es hier eh gerne zu weit mit der ganzen C&P-Panik; dieser Fall war natürlich vollends absurd. Gestumblindi 20:34, 15. Jan. 2008 (CET)
Rechte bei alten Ansichtskarten
Hallo, ich habe eine Frage, bei der ich nicht weiß, ob sie schon einmal behandelt wurde. Ich habe beim suchen in den diversen Archiven nichts dazu gefunden aber vielleicht habe ich es auch einfach übersehen. Also:
Wie sieht es mit dem Schutz von alten Ansichtskarten aus ? Ich könnte bei einigen Artikeln ein Bild beisteuern, das ich allerdings von alten Ansichtskarten (ca. 1900-1950) entnehmen müsste. Gibt es dafür eine generelle Regelung (wie bei den 70 Jahren nach Tod es Autors) oder muss man das von Fall zu Fall entscheiden ? Behält der Verlag die Rechte an den Karten und müsste erst sein OK geben ? Ich habe in einigen Artikeln schon eingescannte Ansichtskarten gesehen, weiß aber nicht auf welcher Grundlage die da drin sind. Viele Grüße --n8eule78 12:05, 14. Jan. 2008 (CET)
- Es gibt die generelle Regelung, und zwar genau die, die Du auch anführst: 70 Jahre nach dem Tod des Autors (was bei manchen Fotografen bzw. Zeichnern durchaus nachprüfbar ist, Beispiel commons:Category:Eugen Felle). Nur wenn der Autor beim besten Willen nicht erforschbar ist, lassen wir pragmatischerweise eine Ausnahme "100 Jahre nach Veröffentlichung" zu. --AndreasPraefcke ¿! 12:13, 14. Jan. 2008 (CET)
- {bk}Für Postkarten gelten die selben Regeln, wie für alle normalen Bilder. 1907 und früher wird auf de.WP auf dein eigenes Risiko zugelassen, Karten aussen WK 1. auch. Ansonsten ist das Hochladen nur bei nicht schutzfähigen Motiven oder bei bekannten Urheber und 1. entweder einer Freigabe durch ihn oder den Berechigten oder 2. bei einem bekannten Todesdatum vor dem Jahreswechsel 1937/38 zulässig. sугсго.PEDIA
Vielleicht darf ich darauf hinweisen, dass Syrcro erst einmal WP:BR durchlesen sollte, bevor er hier irgendwelche Auskünfte gibt. Wir haben inzwischen 2008, falls ihm das entgangen sein sollte. Und damit es nicht heisst, ich erfinde hier was neu: [11]. Das war seit Einführung der pragmatischen Regelung so, und wir sind nicht an irgendwelche gesetzlichen Fristen gebunden von wegen 31.12., wenn wir unsere eigene Regel aufstellen. man kann auch nicht argumentieren, dass es irgendwie unklar ist, wenn man vom gegenwärtigen Jahr 100 abzieht und das betreffende Jahr noch zulässt --Historiograf 14:56, 14. Jan. 2008 (CET)
- Älter als 100 Jahre ist das oben genannte, dass Du nicht bis 100 zählen kannst, ist wohl dein Problem. sугсго.PEDIA 14:58, 14. Jan. 2008 (CET) Der Schreiber von BR hat sich da wohl auch vertan. ....
Nochmals: Ich habe im Konsens der Community damals die n-100-Jahre-Regel eingeführt und dabei durch ein Beispiel klargestellt, dass das Jahr n-100 miteinbegriffen ist. 2008 fallen Bilder aus dem ganzen Jahr 1908 unter die Regelung. das ist klar und eindeutig und daran musst auch du dich halten, weil das bisher Konsens hier war. --Historiograf 15:34, 14. Jan. 2008 (CET)
Erstmal Danke für die Auskunft. Ob nun 1907 oder 1908 ist ja auch erstmal wurscht ;-) Warum aber sind Karten aus dem Ersten Weltkrieg (oder soll WK 1. nicht erster Weltkrieg heißen ?) zugelassen ? Das liegt doch nun eindeutig noch keine 100 Jahre zurück ?
In den meisten Fällen steht ja nur ein Verlag drauf. Wie sieht es denn dann aus ? Hat der Verlag womöglich längere Rechte ? Schließlich gibt es ja hin und wieder auch Reproduktionen von historischen Ansichtskarten zu kaufen. --n8eule78 12:41, 15. Jan. 2008 (CET)
Library of Congress: Bild um 1900
Wenn die LoC für ein Bild um 1900 als rights information „No known restrictions on publication.“ schreibt, heißt dass dann, dass das Bild frei ist, oder heißt es nur, dass sie schlicht nichts darüber wissen? --32X 14:43, 14. Jan. 2008 (CET)
- Letzteres: Bei uns darfstes aber auf eigene Gefahr hochladen. sугсго.PEDIA 14:48, 14. Jan. 2008 (CET)
Ich habe eine Frage zu o. g. Bild: Es handelt sich um die Bearbeitung eines Fotos, das in meinem Beisein gemacht wurde und seinerzeit, bei Commons hochgeladen (ein weiteres besteht online defintiv nicht), einen Urhebervermerk des Fotografen hatte (ich war nicht der Fotograf, der in o. g. Link genannte Hochlader ist nicht der Fotograf) und auch korrekt lizensiert war. Das Foto war etwas schief gewesen und wurde nunmehr offenbar durch Bearbeitung gerade gerückt, stellt aber - in Proportion und Farbgebung - eine veritable Verfälschung sowohl der Handschrift als auch des diesbezüglich (bis auf die ursprünglich nicht ganz vermeidbare leichte Verzerrung) nahezu einwandfreien Originalfotos dar. Ich finde das Originalfoto bei Commons leider nicht wieder, da der Benutzer (und Urheber) seine Seite geändert hat. Ich hatte persönlich seinerzeit das Originalfoto von Commons in den Artikel Göttliche Komödie eingestellt und finde das oben angegebene als Illustration des Artikels aufgrund der Abweichung von der originalen Handschrift indiskutabel. Gibt es eine Möglichkeit, dieses Bild aus der WP zu entfernen bzw. durch die ursprüngliche Commonsfassung zu ersetzen? --Felistoria 02:43, 15. Jan. 2008 (CET)
- Aber Bild:Dante Titelseite.jpg ist es nicht? --DaB. 02:49, 15. Jan. 2008 (CET)
- Hm, kann sein; ist es das, das ich in den Artikel gestellt hatte? Ich weiß das nicht mehr genau, war lange nicht in dem Artikel gewesen. Schief genug ist es;-) O.k., wenn kein anderes da ist, kann man nichts machen, muss die Kamera nochmal dran womöglich, oder? --Felistoria 03:02, 15. Jan. 2008 (CET)
- Bildbearbeitung scheint echt ein Problem zu sein ohne das Original (Ultramarin ist ganz eigen, Pergament sieht eben nicht aus wie Küchenpapier;-). Was nicht stimmt: Die Seite ist ein Stück zu breit geworden, die Figuren sind einfach eine Idee zu dick;-). --Felistoria 03:31, 15. Jan. 2008 (CET)
- Dann müssen die Figuren eine Diät machen... ;) Was hat das aber jetzt mit Urheberrechtsfragen zu tun? -- Chaddy - DÜP 14:30, 15. Jan. 2008 (CET)
- Bildbearbeitung scheint echt ein Problem zu sein ohne das Original (Ultramarin ist ganz eigen, Pergament sieht eben nicht aus wie Küchenpapier;-). Was nicht stimmt: Die Seite ist ein Stück zu breit geworden, die Figuren sind einfach eine Idee zu dick;-). --Felistoria 03:31, 15. Jan. 2008 (CET)
- Hm, kann sein; ist es das, das ich in den Artikel gestellt hatte? Ich weiß das nicht mehr genau, war lange nicht in dem Artikel gewesen. Schief genug ist es;-) O.k., wenn kein anderes da ist, kann man nichts machen, muss die Kamera nochmal dran womöglich, oder? --Felistoria 03:02, 15. Jan. 2008 (CET)
- Hmm, dann schlage ich vor, das Bild im Artikel auszutauschen und ggf. die Diskussion hier weiterzuführen: Wikipedia:Bilderwerkstatt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 14:45, 15. Jan. 2008 (CET)
Schematische Darstellung insbesondere: Hausmodell nach Dahrendorf
Hallo. Wie sieht es urheberrechtlich mit selbst erstellten schematischen Zeichnungen aus? Vgl. [12]. Dieses Beispiel entspricht fast gänzlich dem Original, daher ist die Frage, ob ich es benutzen darf. Besten Dank im Voraus. --Gavin Mitchell 18:03, 15. Jan. 2008 (CET)
Hier: keine SH des Originals. Sonst: Immer einzelfallabhängig --Historiograf 18:08, 17. Jan. 2008 (CET)
Löschanträge
Wo werden Löschanträge transparent diskutiert? – Simplicius ☺ 22:17, 15. Jan. 2008 (CET)
- Für Bilder steht dir eine Schnelllöschung und DÜP zur Verfügung. Sollte es sich um ein ziemlich schweren Fall, wo es stark gegensätzliche Meinungen gibt, handelt, kann er auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle eingetragen werden. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:25, 15. Jan. 2008 (CET)
- Der Vermerk steht derzeit ja im Bild. Der grundsätzlichen Bedeutung wegen spreche ich es auch mal hier an. – Simplicius ☺ 22:35, 15. Jan. 2008 (CET)
Fragliche Panoramafreiheit
Das rechts stehende Bild (Versionshistorie) ist einer Schautafel entnommen, die sich im öffentlichen Raum befindet. Man verwendet es als Muster für die Lehrbeispiele in Wikipedia:Bildrechte zur Panoramafreiheit. Dies wirkt zunächst plausibel.
Tatsächlich aber ist es so: Der Urheber des Bilds ist laut Ralf Roletschek nicht bekannt. Eine entsprechende Frage habe ich unter Diskussion:Panoramafreiheit gestellt. Somit kann man auch nicht vorweisen, dass der Urheber das Recht zur Ausstellung im öffentlichen Raum erteilt hat. Man kann ferner auch nicht alternativ davon ausgehen, dass es sich um ein anonymes Werk handeln würde, wo die Frist gem. § 66 UrhG greifen würde. Ebenso ist das Bild ist auch nicht über 100 Jahre alt. Diese Genehmigung halte ich also für erforderlich. Dieses Bild fällt nach meiner Meinung nicht unter der Panoramafreiheit. Der Hinweis/Baustein wurde mir heute jedoch dreimal wieder rausgelöscht. – Simplicius ☺ 22:35, 15. Jan. 2008 (CET)
- Simplicius, der Panoramafreiheit ist es egal, warum etwas im öffentlichen Raum ist, es genügt dass es dauerhaft da ist. sугсго.PEDIA 23:10, 15. Jan. 2008 (CET)
- Manche tendieren in die Richtung zu denken, dass mit den originären Urheberrechten sei nicht so wichtig. Wenn überhaupt, ist dann später der Aufsteller der Schautafel zu krisitieren. Das ist aber nicht richtig. – Simplicius ☺ 15:54, 16. Jan. 2008 (CET)
- Belege? -- Chaddy - DÜP 17:00, 16. Jan. 2008 (CET)
- Ja Belege, die würde ich auch gerne sehen wiso hier die Panoramafreiheit nicht greifen soll. Da das Bild dauerhaft angebracht ist und vom öffentlichen Raum aus aufgenommen, somit die Grundvoraussezungen für die Panorama freiheit eigehaltensind. Auch aus der Bildbeschreibung geht klar hervor, dass das Bild gemäss der Panoramafreiheit geuntz werden darf. Denn die beinhaltet ja gewisse Einschränkungen, die uns hier beim unbearbeiten Foto des Fotos aber nicht betreffen (Entstellung und Bearbeitung des Werks). Bobo11 19:46, 16. Jan. 2008 (CET)
- Warum bitte sollte hier die Panoramafreiheit nicht greifen? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 02:29, 17. Jan. 2008 (CET)
- Ja Belege, die würde ich auch gerne sehen wiso hier die Panoramafreiheit nicht greifen soll. Da das Bild dauerhaft angebracht ist und vom öffentlichen Raum aus aufgenommen, somit die Grundvoraussezungen für die Panorama freiheit eigehaltensind. Auch aus der Bildbeschreibung geht klar hervor, dass das Bild gemäss der Panoramafreiheit geuntz werden darf. Denn die beinhaltet ja gewisse Einschränkungen, die uns hier beim unbearbeiten Foto des Fotos aber nicht betreffen (Entstellung und Bearbeitung des Werks). Bobo11 19:46, 16. Jan. 2008 (CET)
- Belege? -- Chaddy - DÜP 17:00, 16. Jan. 2008 (CET)
Urheberrecht bei Verwendung in einem Rechtsstreit
--200.97.132.237 00:42, 16. Jan. 2008 (CET) darf ein Anwalt eine technische Beschreibung 1:1 aus Wikipedia übernehmen ohne auf die Quelle zu verweisen und die anderen Lizenbestimmungen zu beachten? Wenn nicht, was ist zu tun?
- Hängt natürlich vom konkreten Einzelfall ab. Man müsste schon wissen, was er ganz genau übernommen hat.
- Ansonsten: strafrechtlich wird das wohl keinerlei Bedeutung haben - hier dürfte es regelmäßig zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, wenn jemand ihn anzeigt. Zivilrechtlich kann dagegen nur der in seinen Rechten Verletzte - sprich der/die Urheber des Textes bzw. deren Beauftragte - gegen den Urheberrechtsverletzer vorgehen. Wenn du an dieser Beschreibung nicht mit Schöpfungshöhe beteiligt bist, dann ist das kein Fall für dich. Du könntest hier höchstens die Urheber informieren - eventuell möchte Wikimedia dann im Auftrag stellvertretend für diese das mal durchfechten.--Innenrevision 00:54, 16. Jan. 2008 (CET)
- Ein Anwalt, der das nicht selber rechtlich lösen kann, sollte auf eine Haftpflicht mit viel Geduld hoffen. sугсго.PEDIA 13:25, 16. Jan. 2008 (CET)
- Der Anwalt wird § 45 UrhG kennen. --h-stt !? 22:35, 16. Jan. 2008 (CET)
Ausstellungen
Hallo. Ich hab mal ne Frage bezüglich der Verwendung von Bildern/Fotos aus WIKIPEDIA bzw COMMONS für ne öffentliche Ausstellung. "Darf" ich das? JaHn 13:22, 16. Jan. 2008 (CET)
- Kurz: Ja, aber mit Einschränkungen.
- lang: Ja, die kostenlose Weiternutzung ist bei freien Inhalten ausdrücklich erwünscht und erlaubt, allerdings müssen immer die fraglichen Lizenzen oder/und die Schranken des Urheberrechts eingehalten werden. Also immer die Lizenzbedingungen der jeweiligen Bilder. Bei gemeinfreien und solchen mit unbeschränkten Nutzungserlaubnissen ist am einfachsten, CC ist noch einfach einzuhalten, bei GFDL wird es aber erheblich aufwändiger, zumal es immer wieder GFDL-Verwender gibt, die diese nur nutzen, um die Nachnutzung möglichst zu verhindern. Sie offline äußerst unpraktisch und relativ schwer einzuhalten. sугсго.PEDIA 13:31, 16. Jan. 2008 (CET)
- :o| ... ähm, OK. Es ist erst mal nur ne Idee, die mir schon des öfteren in den Sinn kam beim betrachten so einiger Bilder bzw Fotos, hier, bei WIKIPEDIA. Insbesondere gewisse Space-Fotos haben s mir angetan ... alles, was mit Sternen und anderen Himmelsobjekten zu tun hat halt. Ich denk mal, es wäre überhaupt kein Problem, solche Fotos auszudrucken, in Rahmen zu packen und in nem Café an die Wände zu hängen, wenn die Ausstellung dann ausdrücklich als Ausstellung von Bildern und Fotos aus WIKIPEDIA deklariert wird. Eins oder mehrere (je nach dem) der Exponate könnten dann zB auch Ausdrucke der kompletten Texte von den entsprechenden Lizenzbestimmungen sein. Die Ausstellung könnte nämlich meinetwegen schon auch ruhig n bißchen Schleichwerbung für WIKIPEDIA sein. Nur, was mache ich, wenn einer mich fragt, ob der zB das Bild vom Krebsnebel (>>> Datei:Krebsnebel3.jpg <<<) käuflich erwerben kann? JaHn 14:00, 16. Jan. 2008 (CET)
- Das steht in der Beschreibung zum Bild: http://www.spacetelescope.org/copyright.html --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 14:13, 16. Jan. 2008 (CET)
- Au Mann ... ich kann kaum Deutsch. Was steht n da? JaHn 14:19, 16. Jan. 2008 (CET)
- OK. Dann eben nicht. Also, angenommen ich stelle ca 23 Bilder in nem Café meiner Wahl aus, die ich aus WIKIPEDIA bzw COMMONS ausgedruckt, in Rahmen gepackt hab usw ... mal abgesehen von dem, was der Rahmen gekostet hat und abgesehen von meiner diesbezüglichen Arbeitszeit: Was ist, wenn ich so n Ausdruck wem für, sagen wir mal zehn Euro (je nach Größe), ver
scherbelnkaufen würde? JaHn 23:05, 16. Jan. 2008 (CET)
- OK. Dann eben nicht. Also, angenommen ich stelle ca 23 Bilder in nem Café meiner Wahl aus, die ich aus WIKIPEDIA bzw COMMONS ausgedruckt, in Rahmen gepackt hab usw ... mal abgesehen von dem, was der Rahmen gekostet hat und abgesehen von meiner diesbezüglichen Arbeitszeit: Was ist, wenn ich so n Ausdruck wem für, sagen wir mal zehn Euro (je nach Größe), ver
- Erlaubt ist das schon, aber nur, wenn du die Lizenzbestimmungen einhältst. Die sind von Lizenz zu Lizenz unterschiedlich. -- Chaddy - DÜP 23:24, 16. Jan. 2008 (CET)
- Hi Chaddy. Ja, genau das will ich, die Lizenzbestimmungen einhalten. Deshalb frag ich ja hier danach. Und mache eben nicht einfach, was ich will. Aber, wie erwähnt, es ist erst mal nur ne Idee. Denen von dem Café, wo ich das würde machen wollen, hab ich heute per Telefon gesagt, daß das so um Ostern rum stattfinden könnte und ich vorher sowieso erst noch mal bei WIKIPEDIA nachfragen will, inwieweit das problemlos machbar ist. Ich hasse nämlich Komplikationen. Vielleicht liegt das am Alter. JaHn 23:45, 16. Jan. 2008 (CET)
- Na gut. Keine Antwort ist auch eine Antwort. Das hat mein Vater gerne gesagt. Also, dann bin ich dann eben einfach mutig und mache, was ich will. Wenn ich das will. Und lasse es drauf ankommen, ob ich von WIKIMEDIA bzw -PEDIA verklagt werde. Wer weiß ... vielleicht komm ich dann in s Fernsehen. fz JaHn 21:59, 17. Jan. 2008 (CET)
- Du wirst weder von Wikipedia, noch von Wikimedia verklagt, sondern erhälst eine Abmahnung nebst strafbewährter Unterlassungserklärung und ganz nebenbei noch eine Kostennote von mindestens 500 - 800 € pro Bild von den Inhabern der Urheberrechte. Nur so für den Anfang. Bei einer Klage kann es dann aber teuer werden. --ST ○ 22:20, 17. Jan. 2008 (CET)
- Och jahn, du kannst doch nicht erwarten, dass ich immer und überall bin... Wie Steschke schon sagte, wenn du es dir leisten kannst, kannst du schon gegen das Urheberrecht verstoßen... Und wie ich bereits gesagt habe, musst du dich einfach an die Lizenzbedingungen halten. Da wir sehr viele verschiedene Lizenzen haben (auf Commons gibt´s noch mal einige mehr) gibt es auch sehr viele unterschiedliche Bedingungen zu beachten. Kommt halt drauf an, welche Bilder du verwenden möchtest. -- Chaddy - DÜP 23:43, 17. Jan. 2008 (CET)
Bild aus der englischen Wikipedia
Dieses Bild stammt aus einer Zeitschrift und hat so komische Sonderregelungen bei den Rechten. Was genau hat das für die deutsche Wikipedia zu sagen? Könnte es auf Commons oder die deutsche Wikipedia hochgeladen und hier eingesetzt werden? --Of 14:08, 16. Jan. 2008 (CET)
- Nein, da Fair Use. Eine vergleichbare Regelung gibt es hier nicht. --STBR – !? 14:10, 16. Jan. 2008 (CET)
- Mal weitergedacht. Auf dem Magazin steht "Volume XVI", somit gehe ich davon aus, dass es aus 1939 stammt (also 69 Jahre alt ist), da das Magazin 1923 gegründet wurde. Muss das Bild über 70 Jahre alt sein? Könnte ich es dann ab der 12 Woche nächsten Jahres benutzen (das wöchentliche Magazin hat die Nummer 11)? Würde das Alter für das Bild oder die Zeitschrift gelten? --Of 14:28, 16. Jan. 2008 (CET)
- Nein, der Fotograph müsste 70 Jahre verstorben, nicht das Bild alt sein. Auch ist Berechnungsgrundlage nur das Jahr der Schaffung/des Todes, eine genauere Zählung kennt das UrhG nicht. Bilder von Urhebern, die im Jahr x versterben, werden mit Ablauf des Jahres x+70 gemeinfrei, faktisch also mit Beginn des Jahres x+71. Für das heutige Datum heißt das also, alle Bilder von Urhebern die spätenstens 1937 verstorben sind, sind gemeinfrei. sугсго.PEDIA 14:39, 16. Jan. 2008 (CET)
- Schade. :-( Aber trotzdem Danke. --Of 14:58, 16. Jan. 2008 (CET)
Löschung „auf eigenen Wunsch“
Da Benutzer:STBR hier auf der Seite aktiv ist, an dieser Stelle auch gleich der Sachverhalt. STBR (admin) hat heute ein Bild „auf Benutzerwunsch“ gelöscht [13]. Wo dieser Wunsch niederlegt wurde, erschliesst sich mir derzeit auch nicht. Das Bild stand unter GFDL und wurde im Artikel Abitur als Illustration verwendet. Vertreten wir neuerdings die Auffassung, dass man GFDL oder andere erteilte Lizenzen nicht so genau nehmen muss? Letztendlich war die Löschung sogar unausweichlich, weil der Einsteller Felix Stember nicht den Namen des Fotografen eingetragen hat, aber die Frage möchte ich trotzdem der Grundsätzlichkeit wegen aufwerfen. – Simplicius ☺ 16:03, 16. Jan. 2008 (CET)
- De facto ist es so, dass Benutzerbilder auf Wunsch gelöscht werden, ja. Genauso wie Seiten im Benutzerraum, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Das berührt die Freigabe des Bildes unter GFDL nicht und ist auch keine Lizenzverletzung.-- Wiggum 16:16, 16. Jan. 2008 (CET)
- Muss man hier die Bilder nicht eher mit den veröffentlichen Artikeln vergleichen, statt mit Seiten im Benutzernamensraum? Sonst muss ich ja bei jedem Bild, welches ich in meine Artikel einfüge, Angst haben, dass es gelöscht wird. --Of 16:32, 16. Jan. 2008 (CET) Nachfrage: Was genau ist eigentlich ein Benutzerbild? --Of 16:37, 16. Jan. 2008 (CET)
- Benutzerbilder sind solche, die einen Benutzer zeigen und zum Zweck der Benutzerseitengestaltung vom jeweiligen Benutzer hochbenutzt wurden.-- Wiggum 16:41, 16. Jan. 2008 (CET)
- Felix ist kein Persönlichkeit der Zeitgeschichte, er muss also die Verbreitung von Bildern, in denen er das zentrale Objekt ist, in Deutschland und anderen Gegenden, die ähnliche Persönlichkeitsrechte anerkennen, nicht dulden. Insofern sehe ich hier auch kein Problem damit, dass das Bild auf recht einfache Weise ohne weitere Diskussion entfernt wurde. Anders wäre es, wenn er irgendeine Tulpe fotografiert, das Foto zur Illustration von Tulpen hochgeladen hätte und nun die Entfernung fordert. Felix ist aber keine Tulpe. sebmol ? ! 16:48, 16. Jan. 2008 (CET)
- Also Felix war auf dem Bild, oder? Und er hat der Veröffentlichung nicht zugestimmt? Und er hat es auch nicht selbst hochgeladen (Mit dem Upload hätte er nämlich bereits zugestimmt.)? -- Chaddy - DÜP 17:13, 16. Jan. 2008 (CET)
- Aha. Aus dem Logbuch: 25. Sep. 2005, 17:59:35 Felix Stember (Diskussion | Beiträge) hat „Bild:Gunfighter-6 BilD Abi 2004.JPG“ hochgeladen (Ich bei der Abientlassung 2004) Damit ist die Argumentation mit dem Recht am eigenen Bild wohl hinfällig. -- Chaddy - DÜP 17:15, 16. Jan. 2008 (CET)
- Du meinst, wenn ich dir ein Bild von mir zur Veröffentlichung zur Verfügung stelle, dann ist diese Erlaubnis unbegrenzt und unwiderruflich? sebmol ? ! 17:56, 16. Jan. 2008 (CET)
- Ja. -- Chaddy - DÜP 18:18, 16. Jan. 2008 (CET)
- Och Leute: Felix ist enzyklopädisch ein Nullum, eine Abbildung seiner Person auf seiner Abifeier hat keinen enzyklopädischen Wert, die Verwendung in Abitur war keine Bebilderung im Rahmen unserer Richtlinie, sondern diente lediglich der Aufhübschung des Textes. Zu mehr taugt das Bildchen in einer Enzyklopädie auch nicht. Worüberstreitetihreigentlich? sугсго.PEDIA 19:18, 16. Jan. 2008 (CET)
- Frage ich mich auch (ich habe nur Fragen beantwortet). Das Bild hat natürlich keinen wirklichen enzyklopädischen Nutzen und kann gerne gelöscht bleiben. Allerdings nicht mit der Argumentation "Recht am eigenen Bild". -- Chaddy - DÜP 19:28, 16. Jan. 2008 (CET)
- Um das Bild ist es, wie ich an anderer Stelle schon sagte, nicht wirklich schade. Mir geht es um den grundsätzlichen Punkt: Eine Löschung "wegen Benutzerwunsch" widerspricht unseren Regeln, oder wir machen uns heute eben neue, wie von Florian Adler, Felix Stember und STBR initiert. – Simplicius ☺ 21:43, 16. Jan. 2008 (CET)
- Möglicherweise ist die Frage eine rechtliche Grauzone. Ohne Profi-Juristin zu sein: Für mich wiegt das Recht am eigenen Bild schwerer als Lizenzen. --MrsMyer 21:57, 16. Jan. 2008 (CET)
- „Auf Benutzerwunsch“ ist nach wie vor keine gültige Löschbegründung, sofern nicht andere Gründe für die Löschung sprechen. Im o.g. Fall war die Löschung in Ordnung. — Raymond Disk. Bew. 22:29, 16. Jan. 2008 (CET)
- Das Bild habe ich vor ewig langer Zeit zur Illustration meiner Benutzerseite hochgeladen. Nachdem ich dann ein anderes Design gewählt habe, blieb das Bild "übrig" und hat lange rumgelegen. Simplcius, der mir aus mir nicht verständlichen Motiven in letzter Zeit hinterherstalkt, hat das Bild dann, wie Florian richtig vermutet, um mich zu ärgern, im Artikel Abitur eingefügt. Zu diesem Zweck war das Bild allerdings nie gedacht, aber das spielt keine Rolle. Als Florian das Bild dann rausrevertierte, fing Simplicius dann auf einmal an, auf Lizensierung"problemen" rumzureiten, eine einfache Nachfrage nach dem Autor des Bildes (mein Vater) war ihm wohl nicht möglich. Nun denn, das Bild ist gelöscht, die ganze Sache hier ist reine Trollerei, Zeitverschwendung und ich danke allen für das ausgiebige Füttern. --Felix fragen! 15:14, 17. Jan. 2008 (CET)
- Felix, es muss auch die Genehmigung deines Vaters vorliegen.
- Ansonsten gehört so ein Bild eben wech. – Simplicius ☺ 20:33, 17. Jan. 2008 (CET)
- Möchtest du die Genehmigung schriftlich, auf Pergament, notariell beglaubigt, in drölffacher Ausfertigung, zertifiziert vom Bundespräsident und dem Papst oder reicht es einfach, wenn ich dir sage, dass mein Vater das Bild mit meiner Kamera für mich gemacht hat, weil ich nunmal die Hände voll hatte und er mir jegliches Nutzungs-, Verwertungs- und sonstiges recht an dem bild übertragen hat? Gott, kriegst du eigentlich ... ne, den spar ich mir jetzt... --Felix fragen! 20:37, 17. Jan. 2008 (CET)
- Nein, die Genehmigung des eigenen Vaters muss nicht vorliegen. Übertreiben brauchen´s wir auch wieder nicht. Felix´ Vater wird wohl kaum seinen eigenen Sohn verklagen... Und falls sein Vater bereits tot sein sollte, ist Felix sowieso Erbe der Urheberrechte. -- Chaddy - DÜP 20:38, 17. Jan. 2008 (CET)
erl. Bitte weitergehen, es gibt nichts mehr zu sehen. sугсго.PEDIA 20:43, 17. Jan. 2008 (CET)
- Da verstehst du immer noch was falsch, Chaddy. Eine Fotografennennung und -genehmigung ist für GFDL immer erforderlich. Einen Privatbilderpool, für den andere oder gar keine Regeln gelten, besitzt dieses Projekt nicht.
- Punkt 2, wenn man alles für GFDL zusammen hat, kann man nicht einfach sagen „gefällt mir nicht, ziehe ich wieder zurück.“ – Simplicius ☺ 20:56, 17. Jan. 2008 (CET)
- PS: Diese Affäre ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Der Vorschlag, das Bild einfach zu löschen, stammt originär von admin Florian Adler, ausgeführt durch STBR.
Scan Titelleiste Dissertation
Huhu,
nach dem hier nehme ich mal an, ich darf den Scan einer Titelseite einer Dissertation (von 1908) hier in die wikipedia hochladen?
--Curtis Newton Kommentare? 20:15, 16. Jan. 2008 (CET)
- Wer ist der Urheber und wann ist er gestorben? Wenn der Urheber nicht ermittelbar ist, dann gilt PD-alt-100, also 100 Jahre nach der Erstveröffentlichung (dann wäre ein Upload ok). -- Chaddy - DÜP 20:23, 16. Jan. 2008 (CET)
- Wenn Du den Urheber zumindest mal versucht hast zu erforschen. Die Dis von Albert Einstein würden wir mit Schöpfungshöhe löschen. Titelseiten von Dissen sind aber meist recht Schlpfungsniedrig. sугсго.PEDIA 20:27, 16. Jan. 2008 (CET)
- <Dazwischenquetsch>Was ist denn mit Einsteins Diss? Kennst Du die? Curtis Newton Kommentare? 22:10, 16. Jan. 2008 (CET) </Dazwischenquetsch>
- „Eine neue Bestimmung der Moleküldimensionen“, 1905, geringe Auflage dürfte etwas teuer im Zukauf sein. Wurde aber leicht modifiziert in den Analen veröffentlicht. sугсго.PEDIA 08:22, 17. Jan. 2008 (CET)
- Zur Klärung der Schöpfungshöhe müssen wir´s aber sehen. Also am besten einfach mal hochladen, hinterher darf´s syrcro dann wieder löschen. ;) -- Chaddy - DÜP 20:30, 16. Jan. 2008 (CET)
- P.S.: Schlpfungsniedrig??? -- Chaddy - DÜP 20:31, 16. Jan. 2008 (CET)
- Wir Löschprüfer müssen uns unsere Freude ja jetzt bei schlechten Wortspielen suchen, wo die Gerechtigkeit aus unserem Baberl gelöscht wurde. sугсго.PEDIA 22:03, 16. Jan. 2008 (CET)
- Der Ersteller ist Horst von Sanden. Ich muss mir die Diss aber erst besorgen, das dauert also noch ein bisschen. Curtis Newton Kommentare? 20:33, 16. Jan. 2008 (CET)
- Ok, da bleibt nur die Beurteilung der Schöpfungshöhe. Der Urheber ist nämlich noch keine 70 Jahre tot. -- Chaddy - DÜP 20:37, 16. Jan. 2008 (CET)
Was ist das denn für ein Unsinn mit SH bei Einsteins Diss? Solche Titelblätter haben nie SH, egal von wem sie sind. Der Titel ist nie geschützt, allenfalls die grafische Gestaltung und wenn da kein Foto oder eine hochwertige Zeichnung drauf ist, ist es frei --Historiograf 01:18, 17. Jan. 2008 (CET)
- ACK Histo: keine Schöpfungshöhe gegeben. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 02:25, 17. Jan. 2008 (CET)
- Es geht um die Lebensdaten und damit das Problem der 100-Jahre-Regelung , der Hinweis auf die regelmäßig geringe Schöpfungshöhe fällt im nächsten Satz sугсго.PEDIA 08:22, 17. Jan. 2008 (CET)
Besitzer eines Gemäldes von 2007
Wie muss ich es anstellen, das ich ein selbst fotografiertes Bild von einem Gemälde, dessen Besitzer ich bin, lizenzkorrekt hochladen kann? Mit dem Künstler stehe ich in Kontakt.
--Abrasax 21:57, 16. Jan. 2008 (CET)
- Du braucht eine Freigabe des Künstlers. Bobo11 22:30, 16. Jan. 2008 (CET)
- Würde es ausreichen wenn es z.B.heißt- Ich Klaus Mustermann gebe das Bild "BlaBla"zur Veröffendlichung im Internet frei. Und wo bringe ich diese Freigabe an? Abrasax 22:53, 16. Jan. 2008 (CET)
- Nur weil du Besitzer des Bildes bist, bist du nicht Urheber. Ohne die Freigabe des Urhebers, also des Malers geht gar nichts jodo 22:57, 16. Jan. 2008 (CET)
- Bitte hierfür die Textvorlagen verwenden und in der dort beschriebenen Weise vorgehen. Und Noch einmal: Besitz eines Bildes bedeutet nicht die Urheberrecht daran zu besitzen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 23:04, 16. Jan. 2008 (CET)
- Danke für die Hinweise,besonders den auf Textvorlage Gruß Abrasax 23:20, 16. Jan. 2008 (CET)
- Würde es ausreichen wenn es z.B.heißt- Ich Klaus Mustermann gebe das Bild "BlaBla"zur Veröffendlichung im Internet frei. Und wo bringe ich diese Freigabe an? Abrasax 22:53, 16. Jan. 2008 (CET)
Der Künstler darf natürlich nicht von der VG Bild-Kunst vertreten werden ... --Historiograf 01:16, 17. Jan. 2008 (CET)
Veröffentlichung Prospekt von nicht mehr existierender Firma
Darf ich ein Bildausschnitt aus einem Prospekt veröffentlichen, welches von einer Firma stammt, die es nicht mehr gibt (FORTSCHRITT) aus einem Land, dass es nicht mehr gibt (DDR)? Wenn JA: unter welcher Lizenz muss dies geschehen und welche Datan muss ich noch angeben? Wenn NEIN: Weshalb nicht und wie kann ich es denoch realisieren? --DerStraßenwärter 06:16, 17. Jan. 2008 (CET)
- Nein, kannst du nicht, falls die Abbildung Schöpfungshöhe erreicht. Laut Einigungsvertrag Art. 8 wurde das Urheberrechtsgesetz der BRD, wie andere Gesetze auch, auf das Staatsgebiet der ehemaligen DDR übertragen. Anlage I Kapitel III Sachgebiet E des Einigungsvertrages regelt das noch etwas genauer.
- Fazit: Das Urheberrecht gilt auch für Werke, die in der DDR angefertigt wurden. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen dessen Rechte und das Werk wäre gemeinfrei. Wenn du das Bild also jetzt hochladen wölltest, müsste dir der Urheber ein entsprechendes Nutzungsrecht einräumen. Eventuell müsste er aber vorher ein von ihm vergebenes ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber dem Nachfolger seines alten Auftraggebers zurückrufen (wegen Nichtausübung), damit er dir überhaupt ein Nutzungsrecht einräumen kann. Alles reichlich kompliziert...--Innenrevision 10:32, 17. Jan. 2008 (CET)
- Und in meinen Augen Schwachsinn - immerhin ist es ein Werbeprospekt! Und wer macht sich denn die UNBEZAHLTE (!) Arbeit den Urheber zu finden??? Naja, mir egal, dann gibt's eben kein Bild und die Wikipedia spart Speicherplatz = Geld... Trotzdem Danke für die Antwort! --DerStraßenwärter 16:48, 17. Jan. 2008 (CET)
- Gut zu wissen, dass Gesetze in deinen Augen Schwachsinn sind... -- Chaddy - DÜP 18:11, 17. Jan. 2008 (CET)
- Und in meinen Augen Schwachsinn - immerhin ist es ein Werbeprospekt! Und wer macht sich denn die UNBEZAHLTE (!) Arbeit den Urheber zu finden??? Naja, mir egal, dann gibt's eben kein Bild und die Wikipedia spart Speicherplatz = Geld... Trotzdem Danke für die Antwort! --DerStraßenwärter 16:48, 17. Jan. 2008 (CET)
- Aber in diesem Fall gilt die Firma ja als Urheber (da sie ja wohl die via Arbeitsvertrag die Rechte an dem Dokument hatte). Die Firma gibt es aber nicht mehr, also kann auch niemand eine Verletzung der Rechte geltend machen. Oder mache ich hier einen Denkfehler? Da fällt mir dann auch noch eine Folgefrage ein: Wenn eine Firma die Urheberrechte an etwas besitzt, wann werden dann die Werke gemeinfrei? Die Firma kann ja problemlos mehrere hundert Jahre "überleben". --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:08, 17. Jan. 2008 (CET)
- Nein, Urheber ist derjenige (oder diejenigen), der den Prospekt gestaltet hat. Das Unternehmen besaß (das ist jedenfalls anzunehmen) die ausschliesslichen Nutzungsrechte. Was nach der Insolvenz des Unternehmens geschah wissen wir nicht, vielleicht sind die Rechte an den/die Urheber zurückgefallen, vielleicht hat das Unternehmen einen Rechtsnachfolger, der die Nutzungsrechte übernommen hat. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des (längstlebenden) Urhebers, unabhängig davon, wie lange das Unternehmen existiert.-- Wiggum 19:50, 17. Jan. 2008 (CET)
- Der Urheber ist also immer eine Natürliche Person? Da dürfte es bei Firmenunterlagen (wie Werbeprospekte etc.) im allgemeinen sehr schwierig sein, herauszufinden, wer der Urheber war... --PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:51, 17. Jan. 2008 (CET)
- Richtig, der Urheber ist immer eine Natürliche Person. Allerdings, und dies ist bei Arbeitsverträgen meist der Fall, kann das alleinige Nutzungsrecht des Werkes einer juristischen Person erteilt werden, womit diese juristische Person für das erteilen der Lizen zuständig wird. Lieder erschwert es die Sache wenn der mögliche Inhaber der Nutzungrechte nicht mehr ansprechbar ist. Denn es kann gut sein das eine Nachfolgegesellschaft alle Rechte übernommen hat. Wenn nicht, dann fallen die Rechte an den Urheber bzw. dessen Erben zurück. Leider wirst du um ein ordichdleches und tiefes Nachforschen nicht drum rum kommen wenn du unbeding ein Foto haben wilst. Ggf. ist das Anfertigen eines neuen Fotos einfacher (vor allem wenn es sich um ein abzubildendes Produkt handelt), da hier oft nicht genügend Schöpfungshöhe vorliegt, und damit nur Markenrechte und Eigentumsrechte zu beachten sind, welche um einiges einfacher zu handhaben sind. Bobo11 21:44, 17. Jan. 2008 (CET)
- Der Urheber ist also immer eine Natürliche Person? Da dürfte es bei Firmenunterlagen (wie Werbeprospekte etc.) im allgemeinen sehr schwierig sein, herauszufinden, wer der Urheber war... --PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:51, 17. Jan. 2008 (CET)
- -Hat sich erledigt- --DerStraßenwärter 21:48, 17. Jan. 2008 (CET)
Hmm... Jetzt habe ich (ohne BK) doch eine Antwort auf eine nicht mehr vorhandene Frage geschrieben... Da stand:
- Langsam finde ich es amüsant das offenbar niemand in der Lage ist, eine verbindliche Aussage zu diesem Thema zu treffen und nur Vermutungen geäußert werden. Wenn ich das einmal auf andere Dinge übertragen darf: Das aktuelle ALDI-Prospekt darf ich nicht einscannen und veröffentlichen, weil ich anderenfalls lizenzrechtliche Probleme bekomme? Tut mir leid, dass ist unlogisch! ICH als Inhaber einer Firma würde es sogar begrüßen, wenn meine Prospekte im Internet von Dritten verbreitet (im Inhalt unverändert) werden! Das ist doch die billigste Werbung die es gibt! Zumal ein ÖFFENTLICHES also nicht GEHEIMES Prospekt verteilt wird. Um diesen Gedanken weiterzuführen: Dann muss ich ja jedesmal die eben gesehene Werbung in einer Zeitschrift aus meinen Gedanken löschen, weil ich keine Lizenzrechte besitze.... Herrlich, ich bin gespannt wo das hinführt! --DerStraßenwärter 21:36, 17. Jan. 2008 (CET) --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:56, 17. Jan. 2008 (CET)
- Ich glaube, das würde ALDI aber gar nicht gefallen, wenn du dir den Inhalt des Prospektes nicht merken darfst. Denn dann müsste man ihn ja gar nicht drucken. Eigentlich dürfte man dann überhaupt nichts mehr drucken und auch nichts mehr lesen, denn Urheber ist ja ein anderer.
- Wieder im Ernst: Ich weiss nicht, wie das in Deutschland geregelt ist, aber in der Schweiz ist es so, dass, damit ich eine Schadenersatzforderung (z.B. wegen Urheberrechtsverletzung) in einem Zivilprozess stellen kann, ein (finanzieller) Schaden entstanden sein muss. Dem Kläger muss also ein Ertrag entgangen sein, den er andernfalls gehabt hätte. Wenn man also zum Beispiel ein Buch von jemandem einfach hier abtippt, trifft dies klar zu, denn viele Leute könnten dann gratis den Text lesen, statt das Buch zu kaufen. Bei einem Prospekt o.ä. ist das aber nicht so, da die Firma ja daran verdient, dass er möglichst weit verbreitet wird. Die Firma könnte also das kopieren des Textes gar nicht einklagen, da ihr dadurch kein Schaden entstanden ist. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:51, 17. Jan. 2008 (CET)
- Dem ist nicht so. Der Urheber ist nicht die Firma, sondern eine natürliche Person (resp. deren Erben), deren Schaden bereits durch die unterlassene Nennung des Urhebernamens entsteht. Dieser Schaden kann gerichtlich quantifiziert werden und somit einen Schadensersatzanspruch in harten Euros auslösen. --ST ○ 22:15, 17. Jan. 2008 (CET)
- Hinzu kommt: wenn ihr das Aldi-Prospekt einscannt und hier unter freie Lizenz stellt, dann könnte das auch frei bearbeitet und für Unfug verwendet werden. Spätestens dann kann es sein, dass für den Urheber bzw. den Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ein Imageschaden o. ä. entsteht. In diesem Fall wäret ihr dafür in Anspruch zu nehmen, denn ihr habt die Urheberrechte verletzt.--Innenrevision 00:13, 18. Jan. 2008 (CET)
- Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn ich den Prospekt scanne, steht da ja gross ALDI drauf, also ist der Urheber genannt. Wenn jemand den gescannten Prospekt für Unfug verwenden sollte, kann ich ja nichts dafür. Sonst dürfte man ja gar nichts unter freie Lizenz stellen, ohne mit Schadenersatzansprüchen rechnen zu müssen, denn man kann ja auch jedes hier hochgeladene Bild oder Firmenlogo manipulieren oder Texte aus der Wikipedia anderswie zum Nachteil einer Firma einsetzen. Bin ich dann dafür verantwortlich, weil jemand meinen Text oder mein Bild missbraucht hat? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 06:30, 18. Jan. 2008 (CET)
- Bezüglich des Firmenlogos gibt es eine gewisse Sonderstellung - das darf hier heraufgeladen werden (weil es in der Regel keine Schöpfungshöhe erreicht), steht aber weiterhin unter einem gewissen Schutz - das darf also nicht für eigene Zwecke instrumentalisiert werden.
- Aber nehmen wir z. B. die Symbolfotos für Fleisch, Obst, ... die in einem solchen Prospekt in der Regel vorhanden sind. Wenn das Prospekt unter einer freien Lizenz stünde, dann dürfte die auch der Tante-Emma-Laden an der Ecke nehmen, auf einen eigenen Flyer pappen und diesen dann verteilen (falls er die lizenztechnischen Regeln einhält, wie Nennung des Urhebers, ...). Spätestens hier hört dann die Freundschaft für Aldi auf.
- Anderes Beispiel: ein paar Öko-Aktivisten nehmen den von dir unter freie Lizenz gestellten Prospekt, entfernen ggf. das Aldi-Logo, weil dieses markenrechtlich geschützt ist und setzen ansonsten z. B. auf entsprechende Lebensmittel einen großen GEN-FOOD-Stempel und verteilen den Prospekt dann weiter. Auch hier wird Aldi plötzlich kein Verbreitungsinteresse mehr haben.
- Stünde der Prospekt wirklich unter einer freien Lizenz, wären die beiden Beispiele völlig legal und der Urheber bzw. Besitzer der ausschließlichen Nutzungsrechte müsste sie hinnehmen. Da du den Prospekt aber nur widerrechtlich unter einer freien Lizenz heraufgeladen hast, wird Aldi dich für den entstanden Schaden (Symbolfotoverwendung ohne Bezahlung bzw. Imageschaden) in Anspruch nehmen.
- Fazit: Auch Werbeprospekte sind kein Freiwild, was die Urheberrechte angeht. Spätestens beim Ändern des ursprünglichen Werbezweckes, wird der Urheber bzw. Nutzungsrechtsinhaber ungemütlich werden, falls keine Lizenz besteht.--Innenrevision 09:42, 18. Jan. 2008 (CET)
- Um beim Beispiel zu bleiben: Wenn ich den Prospekt scanne, steht da ja gross ALDI drauf, also ist der Urheber genannt. Wenn jemand den gescannten Prospekt für Unfug verwenden sollte, kann ich ja nichts dafür. Sonst dürfte man ja gar nichts unter freie Lizenz stellen, ohne mit Schadenersatzansprüchen rechnen zu müssen, denn man kann ja auch jedes hier hochgeladene Bild oder Firmenlogo manipulieren oder Texte aus der Wikipedia anderswie zum Nachteil einer Firma einsetzen. Bin ich dann dafür verantwortlich, weil jemand meinen Text oder mein Bild missbraucht hat? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 06:30, 18. Jan. 2008 (CET)
- Um die Sach evtl. etwas auzuklären: Es handelt sich um folgendes Bild: http://home.arcor.de/celinehagbard/temp/T188_Prospekt.jpg
- Abgebildet ist der letzte Bagger, der in der ehemaligen DDR gebaut wurde. Der T 188. Hergestellt vom Kombinat FORTSCHRITTT Landmaschinen VEB Weimar-Werk (DDR - 5300 Weimar).
- Um Weiteres vorweg zu nehmen: Da es von dieser Modellreihe praktisch keine Bagger mehr gibt und ich auch nicht in der ehemeligen DDR wohne, wird es äußerst schwierig sein ein eigenes Foto von diesem Fahrzeug zu bekommen. --DerStraßenwärter 06:51, 18. Jan. 2008 (CET)
- Das Foto hat definitiv Schöpfungshöhe und ist damit ohne Einwilligung des Urhebers bzw. des Besitzers der ausschließlichen Nutzungsrechte nicht verwendbar. In den USA könntest du dich nun vermutlich auf "Fair Use" berufen und das Foto verwenden - in Deutschland/Österreich/Schweiz gibt es eine solche Regelung allerdings nicht und es würde eine Urheberrechtsverletzung bleiben - leider ist da wirklich nichts zu machen.--Innenrevision 09:42, 18. Jan. 2008 (CET)
- Versuch es doch mal auf Wikipedia:Bilderwünsche, vielleicht hat jemand noch ein Foto damit rum liegen. Bobo11 14:02, 18. Jan. 2008 (CET)
- Das Foto hat definitiv Schöpfungshöhe und ist damit ohne Einwilligung des Urhebers bzw. des Besitzers der ausschließlichen Nutzungsrechte nicht verwendbar. In den USA könntest du dich nun vermutlich auf "Fair Use" berufen und das Foto verwenden - in Deutschland/Österreich/Schweiz gibt es eine solche Regelung allerdings nicht und es würde eine Urheberrechtsverletzung bleiben - leider ist da wirklich nichts zu machen.--Innenrevision 09:42, 18. Jan. 2008 (CET)
Mal wieder ein Frage
Habe gerade durch Zufall hier gelesen, dass es so was wie die Panoramafreiheit gibt. Nun meine Frage, wenn ein Gemälde in einem öffentlichem Teil des Hamburger Rathauses hängt (es handelt sich um Bilder von Bürgermeistern) und ich dann ein Foto mache, kann ich es dann mit der Begründung der Panoramafreiheit hochladen? Oder verstehe ich das falsch? Bahnhöfe sind zum Beispiel nach dem Artikel über diese Art von Freiheit nicht öffentlich, aber was ist dann öffentliches? Beste Grüße --Punktional 15:47, 17. Jan. 2008 (CET)
- MMn darfst du das Bild nicht veröffentlichen, es heißt ja, dass Bilder frei sind, die von öffentlichen Verkehrswegen aus gemacht sind. Und das Rathaus würde ich nicht zum Verkehrsweg zählen. Wenn das Bild an der Eingangstür hinge und du das Foto von der Straße (oder straßenverkehrsverordnungskorrekt: vom Gehweg ;)) aus machst, ist das ’was anderes. Grüße, Ireas Disk. • Bew. • DÜP 15:59, 17. Jan. 2008 (CET)
- Ist/sind die Künstler der Porträts der Bürgermeister schon länger als 70 Jahre tot, ist das gar kein Problem der Panoramafreiheit. Dann kannst Du, wie in einem Museum auch, Bilder davon machen und unter PD-Art, oder PD-old hochladen. Außer das Photographieren wird Dir durch Hausrecht untersagt, oder es unterliegt Auflagen (z.B. nicht mit Blitz). --Wuselig 16:23, 17. Jan. 2008 (CET)
- Ich frag mal anders:
WuseligPunktional, was an Panoramafreiheit#Innenaufnahmen hast du noch nicht so ganz verstanden? – Simplicius ☺ 16:27, 17. Jan. 2008 (CET)
- Ich frag mal anders:
- Ich frage auch mal anders: Hast du deine Tage, oder einfach keinen Bock dich an WP:WQ zu halten. sугсго.PEDIA 16:41, 17. Jan. 2008 (CET)
- Ups, hab mich im Namen vertan.
- Syrco, ich verstehe nicht ganz, was du mit „hast du deine Tage“ meinst. Erläutere das mal bitte. – Simplicius ☺ 17:12, 17. Jan. 2008 (CET)
Danke für die Antworten, das mit den Innenaufnahmen habe ich irgendwie nicht richtig gelesen und bin bei den Bahnhöfen als nicht öffentlichen Ort hängen geblieben und dacht das Rathaus wäre ja öffentlich, aber eben auch ein Gebäude. Aber so verstehe sogar ich das! Das Bild ist aus der Zeit der BRD, also nicht von einem mind. 70 Jahre toten Künstler. Schade, hätte gerne zu Herbert und Elsbeth Weichmann ein Bild zugetan. (an wen war das mit der WP:WQ gerichtet?) Gruß --Punktional 17:02, 17. Jan. 2008 (CET)
- Nicht an dich, sondern an Simplicius. Grüße, Ireas Disk. • Bew. • DÜP 17:05, 17. Jan. 2008 (CET)
- Mach Dir keine Sorgen, Du bist ja angemessen sachlich und freundlich. sугсго.PEDIA 17:09, 17. Jan. 2008 (CET)
- Und wie sieht es mit Wahlplakaten aus? Oder habe ich wieder was überlesen? Wenn ich also einen Artikel zu Kandidat XYZ gemacht habe und dort ein Bild eines öffentlich ausgehängten Wahlplakat zufüge, wäre das dann durch die Lizens ok? Gruß und Danke--Punktional 22:39, 17. Jan. 2008 (CET)
- Mist, wieder nicht gelesen, dabei steht da sogar Plakat, na denn. Trotzdem vielen Dank für die Geduld und die Antwort. Gruß --Punktional 00:38, 18. Jan. 2008 (CET)
- Wenn man es beiläufig auf dem Foto hat, wäre es Beiwerk. Erste Sahne ist das aber nicht. Die Politiker lassen sich zumeist aber gut kontaktieren, einfach mal im Wahlkreisbüro vor Ort oder im Landtag anrufen. – Simplicius ☺ 02:21, 18. Jan. 2008 (CET)
Richtige Lizensierung Uni-Logos
Schaut sich bitte mal hier jemand [[14]] und [[15]]. Ist von den beiden Bildern überhaupt eins richtig lizensiert, und wenn ja, welches? Danke --Munichvegasguy 21:30, 17. Jan. 2008 (CET)
- Nach Schutzlandprinzip (also, dass wir hier DACH-Recht anwenden), besitzen beide Logos urheberrechtlich gesehen keine Schöpfungshöhe. Somit sind sie nach unserer Sich in Ordnung. jodo 21:34, 17. Jan. 2008 (CET)
- Juhu, ein TUM-Logo, super Sache!!!1elf --77.133.20.40 00:45, 18. Jan. 2008 (CET)
- Zum TUM-Logo gab es eine Office-Action, darüber wird nicht diskutiert. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 08:49, 18. Jan. 2008 (CET)
- Juhu, ein TUM-Logo, super Sache!!!1elf --77.133.20.40 00:45, 18. Jan. 2008 (CET)
Klar, der Anbieter kann noch so viel *** bauen und diese Community vorführen (das TU Logo ist weg, es gab kein Ergebnis bei den Verhandlungen deswegen, die H-stt führen sollte), sein Wort ist Gesetz, und wer Gesetze bricht bekommt den dicken Knüppel von Ralf zu spüren ... --84.60.240.211 09:25, 18. Jan. 2008 (CET)
- Einfach mal Wikipedia:Office Action lesen und verstehen. Der Betreiber einer Homepage kann schon selbst bestimmen, was passiert und was nicht. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:51, 18. Jan. 2008 (CET)
Der Betreiber eines Internetangebots hat sich an seine eigenen Regeln zu halten, und das heisst, dass die Community im wesentlichen im Rahmen der WMF-Policies ihre Richtlinien selbst bestimmt. Wir haben hier eine klare Richtlinie für mangelnde Schöpfungshöhe und Logos. Nur weil sich die TU München beschwert hat, wurde ihr Logo als Office-Aktion ohne Anhörung dieser Community entfernt. Frechheit zahlt sich aus, wir stopfen zwar hier alle möglichen Logos rein, nur eben nicht mehr das TU-Logo und mit allem Verlaub, Ralf, es ist kein guter Stil, wenn wir uns hier selbst kastrieren und Diskussionsverbote vergängen, wie du es ja gern tust --Historiograf 17:59, 18. Jan. 2008 (CET)
Meine Meinung dazu habe ich schon damals nach der Office Action kundgetan (was sich natürlich nachteilig auf meine spätere AK ausgwirkt hat...). -- Chaddy - DÜP 18:02, 18. Jan. 2008 (CET)
Veröffentlichung eines Technik Prospekts aus Australien von 1958 von nicht mehr produzierter Maschine
Das Prospekt beschreibt Tournapulls, eine Gattung von Earthmovern von Le Tourneau Westinghouse aus den 50er Jahren, die mit elektrischer Steuerung versehen waren und schon lange nicht mehr gebaut werden. Einige Arten wie Scraper z.B. wurden wohl von Catarpillar mit hydraulischer Steuerung weitergebaut. Le Tourneau USA weiß überhaupt nicht, dass unter diesem Namen jemals solche Monster gebaut wurden, Le Tourneu Australien und deren Verkaufsfirma reagieren überhaupt nicht auf Anfragen. Ganz offensichtlich interessiert es also keinen Menschen. Allerdings dachte ich, dass diese seltsamen Maschinen für Wikipedia interessant wären, aber dort ängstigt man sich nachhaltig wegen dem Urheberrecht und seinen möglichen Konsequenzen. Ich finde das absurd. Kann irgendwer eine vernünftige Antwort geben? --217.83.79.99 14:14, 18. Jan. 2008 (CET)
- Antwort auf welche Frage? -- Wiggum 14:19, 18. Jan. 2008 (CET)
- Wenn das Prospekt Schöpfungshöhe hat (wovon auszugehen ist), besteht urheberrechtlicher Schutz, dann können wir nichts davon benutzen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:26, 18. Jan. 2008 (CET)
Urheber
Hallo, ist es unbedingt notwendig, den Urheber anzugeben, wenn ich die Rechte an einem Bild habe? Danke.
- Erstens; Ich bezweifle das du überhaupt die alleinigen Recht am dem Bild hast. Und deswegen, ist so oder so eine Zustimmung des Urhebers (bzw. der Erbgemeinschaft als ganzes) erforderlich. Oder die Zustimmung des Urhebers das er die Rechte an dich anbgetretten hat. Zweitens; Was ist denn daran so schlimm das der Urheber genannt werden muss? Drittens; Unterschreibe deine Beiträge Bobo11 17:41, 18. Jan. 2008 (CET)