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Kongruenzprinzip (Finanzwissenschaft)

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Kongruenzprinzip ist die Bezeichnung für ein Prinzip der Gleichheit oder Ausgewogenheit. Der Begriff wird in der Organisation und in der Finanzwissenschaft verwendet.

Finanzwissenschaft

Das Kongruenzprinzip orientiert sich am Vorbild idealtypischer Beschaffungsgenossenschaften. Es besagt, dass bestimmte Personenkreise zur Deckung gebracht werden sollen und umfasst drei Teilprinzipien, die jeweils Kreise von Personen zur Deckung bringen sollen:

Organisation

Die Delegationselemente "Aufgabe" , "Kompetenz" und "Verantwortung" bilden in der Organisationslehre eine untrennbare Einheit (AKV), deren Teile genau aufeinander abgestimmt werden müssen. D.h. keine Verantwortung ohne entsprechende Kompetenz! Für eine mangelhafte Erfüllung einer Aufgabe kann nur jene Person verantwortlich gemacht werden, welche auch die dafür notwendige Kompetenzen übertragen bekommen hat. Falls keine Kongruenz besteht, werden landläufig folgende Begriffe gebraucht:

  • Frühstücksdirektor (Aufgabe ohne Kompetenz und Verantwortung)
  • Amtsanmaßung (Aufgabe ohne Kompetenz)
  • Sündenbock (Verantwortung ohne Kompetenz und Aufgabe)


Literatur

  • ("Die Stellenbeschreibung" von Knebel H./ Schneider H. 1997)