Kongruenzprinzip (Finanzwissenschaft)
Kongruenzprinzip ist die Bezeichnung für ein Prinzip der Gleichheit oder Ausgewogenheit. Der Begriff wird in der Organisation und in der Finanzwissenschaft verwendet.
Finanzwissenschaft
Das Kongruenzprinzip orientiert sich am Vorbild idealtypischer Beschaffungsgenossenschaften. Es besagt, dass bestimmte Personenkreise zur Deckung gebracht werden sollen und umfasst drei Teilprinzipien, die jeweils Kreise von Personen zur Deckung bringen sollen:
- Prinzip der fiskalischen Äquivalenz: es soll der Kreis der Nutzer mit dem Kreis der Zahler übereinstimmen.
- Demokratieprinzip: es soll der Kreis der Entscheidungsunterworfenen mit dem Kreis der Kontrollberechtigten übereinstimmen.
- Prinzip der Immediatkontrolle: es soll der Kreis der Kontrollberechtigten mit dem Kreis der tatsächlich Kontrollierenden übereinstimmen.
Organisation
Die Delegationselemente "Aufgabe" , "Kompetenz" und "Verantwortung" bilden in der Organisationslehre eine untrennbare Einheit (AKV), deren Teile genau aufeinander abgestimmt werden müssen. D.h. keine Verantwortung ohne entsprechende Kompetenz! Für eine mangelhafte Erfüllung einer Aufgabe kann nur jene Person verantwortlich gemacht werden, welche auch die dafür notwendige Kompetenzen übertragen bekommen hat. Falls keine Kongruenz besteht, werden landläufig folgende Begriffe gebraucht:
- Frühstücksdirektor (Aufgabe ohne Kompetenz und Verantwortung)
- Amtsanmaßung (Aufgabe ohne Kompetenz)
- Sündenbock (Verantwortung ohne Kompetenz und Aufgabe)
Literatur
- ("Die Stellenbeschreibung" von Knebel H./ Schneider H. 1997)