Großer Titel des Kaisers von Österreich

offizielle Aufzählung der Kronen, Titel und Würden der Kaiser Österreichs zwischen 1804 und 1918
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Der große Titel des Kaisers von Österreich war von 1804 bis 1918 die offizielle Aufzählung der Kronen, Titel und Würden der vier Herrscher Österreichs, später Österreich-Ungarns. Er geht auf Franz I. zurück, der ihn in der Kaiserproklamation vom 11. August 1804 festlegte.

Titelseite
Seiten 2 und 3
Das Februarpatent von 1861

Die Titel der österreichischen Kaiser

Die österreichischen Herrscher waren nicht lediglich Kaiser von Österreich und Apostolischer König von Ungarn, sondern hatten noch eine Reihe weiterer Kronen und Titel inne. Alle diese Würden waren im sogenannten Großen Titel zusammengefasst – übrigens auch dort nicht vollzählig, wie sich aus der korrekten Angabe mit dem „etc.“ an mehreren Stellen ergibt.

Manche davon – wie die meisten der auf Italien bezogenen Würden, zum Beispiel des Großherzogs von Toskana – wurden spätestens nach der Schlacht von Solferino und Magenta nur noch als Anspruchstitel geführt. Wieder andere, wie der Titel des Königs von Jerusalem, waren im Großen Titel alleine aus historischen Gründen vertreten, und zwar als Erbschaft von den Hohenstaufen über die Könige von Neapel an die Habsburger. Die Titel Habsburg und Kyburg beziehen sich auf den ursprünglichsten Besitz der Habsburger, die schon seit dem frühen 15. Jahrhundert bei der Schweiz waren (die Habsburg 1415 verloren, die Kyburg 1424 verpfändet), und nie mehr habsburgischer Besitz waren. Erzherzog war der Geburtstitel aller Prinzen des Hauses Habsburg-Lothringen.

Der große Titel musste in Österreich zur Zeit der Monarchie von allen Schulkindern auswendig gelernt werden.

Der Große Titel

Der Große Titel lautete wie folgt:

Seine Kaiserliche und Königliche Apostolische Majestät
N.N.
von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich,
König von Ungarn und Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien;
König von Jerusalem etc.;
Erzherzog von Österreich;
Großherzog von Toskana und Krakau;
Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steyer, Kärnten, Krain und der Bukowina;
Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren;
Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara;
Gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradisca;
Fürst von Trient und Brixen;
Markgraf von Ober- und Niederlausitz und in Istrien;
Graf von Hohenems, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc.;
Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark;
Großwojwode der Wojwodschaft Serbien
etc., etc.

In den Jahren 1804 bis zur Abdankung Franz I. als Römisch-deutscher Kaiser Franz II. 1806 umfasste der volle Titel auch noch den Beginn „von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs“ sowie „König in Germanien“.

Nach dem Ausgleich von 1867 wurde der Titel des Apostolischen Königs von Ungarn noch extra hervorgehoben.

Der Mittlere und der Kleine Titel, andere Titularien

Daneben gab es noch den mittleren Titel und den kleinen Titel, verkürzte Fassungen der Titulatur, sowie die numismatische Klausel „(N.N.) D.G.IMP.AUSTR.REX BOH.GAL.ILL.ETC.ET AP.REX HUNG.“ (auf ungarisch(N.N.) I.K.A.CS.ÉS M.H.S.D.O.AP.KIR.“ für „Isten kegyelméből ausztriai császár és Magyar-, Horvát-, Szlavon-, Dalmátországok apostoli királya“), wie er auf Gulden (bis 1892) wie auch der Krone (bis 1918) zu finden ist.

Alle diese Titel fanden nicht gegenüber anderen Monarchen und nicht gegenüber Hoheiten Anwendung. So stellte Franz Joseph sich ersteren – etwa auf Visitenkarten – einfach als „Franz Joseph“, letzteren als „Kaiser Franz Joseph“ vor.

Siehe auch