Tabu

ungeschriebenes Gesetz, das aufgrund bestimmter Anschauungen innerhalb einer Gesellschaft verbietet, bestimmte Dinge zu tun
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Tabu (Tapu), nach einem aus der Sprache der Südseeinsulaner herrührenden Wort so viel wie unverletzlich.

So gelten bei Naturvölkern die Person des Häuptlings, Begräbnisplätze, Kultstätten etc. an sich als tabu; aber man wußte auch jede beliebige andre Örtlichkeit, einen Baum, verlassene Wohnungen, ja ein einzelnes Besitzstück, vor Annäherung, Berührung oder Wegnahme zu schützen, indem man sie mit einem einfachen Faden, in den unter bestimmten Zeremonien einige Knoten mit oder ohne Fetische eingeknüpft worden waren, umgrenzte oder umband (siehe Knotenknüpfen).

Die Rassenangehörigen waren überzeugt, dass bei Verletzung dieses Fadens alle Übel, die der Knotenschürzer hineingeknüpft hatte, unfehlbar auf sie fallen würden, und so ersetzte der Aberglaube die noch unausgebildete Sicherheitspolizei bei den verschiedensten Naturvölkern, denn unter verschiedenen Formen findet oder fand sich das Tabu in allen Erdteilen.


Aus: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl. 1888/89