Kfz-Kennzeichen (Österreich)

Überblick über Kfz-Kennzeichen in Österreich
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Österreichische KFZ-Kennzeichen seit 1990

Systematik

Im Jahre 1988 wurden neue Kfz-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1. Januar 1990 ausgegeben wurden. Kennzeichen beziehungsweise Kennzeichentafeln nach dem alten System (siehe Absatz „Auslaufende KFZ-Kennzeichen“ weiter unten) sind weiter gültig. Bei Änderungen in der Fahrzeugzulassung wird das Kennzeichen und damit auch die Kennzeichentafel auf ein solches nach dem neuen System geändert.

Neben optischen Änderungen (schwarze Schrift auf weißem Grund, schmale rot-weiß-rote Streifen am oberen und unteren Rand, blauer EU-Streifen am linken Rand, Bundeswappen bzw. Wappen des Bundeslandes zwischen Bezirkskennung und Vormerkzeichen), wurde auch das Identifikationssystem völlig neu gestaltet.

Jedes zugelassene Kraftfahrzeug und jeder zugelassene Anhänger durch ein System, welches aus einer Kennung des Bezirks beziehungsweise der Landeshauptstadt und einem "Vormerkzeichen" (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben) identifiziert. Ist die Kennung die eines Bezirkes, einer Landeshauptstadt oder einer Landesregierung, so ist nach dieser Kennung das jeweilige Landeswappen als Trennung zum eigentlichen Vormerkzeichen angebracht. Bei Fahrzeugen von Behörden wie Polizei, Bundesheer, etc. ist das Landeswappen durch das Bundeswappen ersetzt. Bei Diplomatenkennzeichen entfällt das Wappen; hier ist das Trennzeichen ein Bindestrich. Eine Liste der Kennungen ist weiter unten angeführt.

Kennung von Fahrzeugen für hohe Staats- und Landesfunktionäre

Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Staatsfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben "A".

Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:

B Burgenland
K Kärnten
N Niederösterreich
O Oberösterreich
S Salzburg
ST Steiermark
T Tirol
V Vorarlberg
W Wien

Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe unten - "Auslaufende Kennzeichen").

Vormerkzeichen

Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe "O" an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).

Beispiel:

KI-42KB für ein Kfz-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
Zulässige Kombinationen sind: KI-1AAA, KI-10AA, KI-100A; KI-10ZZZ, KI-100ZZ, KI-1000Z.
Zulässige Kombinationen für Wien sind: W-10AAA, W-100AA, W-1000A; W-10ZZZZ; W-100ZZZ; W-1000ZZ, W-10000Z.

Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:

BB Bundesbus (Öffentliche Kraftfahrlinien) (W-4333BB)
BE Bestattung (W-1256BE)
EW Elektrizitätswerk (W-8322EW)
FW Feuerwehr (AM-23FW)
GE Gemeindeeigne Fahrzeuge (SW-10GE)
GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
GW Gaswerk (W-4136GW)
KT Gewerbliche Kleintransporte (W-3614KT)
LO Städtische Linienautobusse (W-3982LO)
MA Fahrzeug eines Magistrates (G-100MA)
MW Mietwagen (P-673MW)
RD Rettungsdienst (Ambulanz) (ME-100RD)
RK Rotes Kreuz (WN-19RK)
TX Taxi (SW-45TX)
VB Fahrzeug der städtischen Verkehrsbetriebe (W-7261VB)

Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.

Beispiel:

N-1 Landeshauptmann von Niederösterreich
TK-10 Konsul im Land Tirol

Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Kennzeichentafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist das selbe wie bei den anderen Fahrzeugen.

Seit 1.Juli 2003 haben die Kennzeichentafeln auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen "A". Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Kroatiens und Norwegens.

Liste der Bezirks- und Behördenkennungen auf österreichischen Kfz-Kennzeichen

A

A Oberste Organe der Republik, wie Bundespräsident, Nationalratspräsident, Bundeskanzler, Minister, Gerichtshofpräsidenten etc.
AM Amstetten

B

B Bregenz, Land Burgenland
BA Bad Aussee (Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen)
BB Österreichische Bundesbahnen (seit der Privatisierung am 1.1.2004 nicht mehr ausgegegen)
BD Diplomatisches Korps im Burgenland, Bundesbusdienst
BG Bundesgendarmerie
BH Bundesheer
BK Konsul im Land Burgenland
BL Bruck an der Leitha
BM Bruck an der Mur
BN Baden
BP Bundespolizei
BR Braunau am Inn
BZ Bludenz

D

DL Deutschlandsberg
DO Dornbirn

E

E Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
EF Eferding
EU Eisenstadt-Umgebung

F

FB Feldbach
FE Feldkirchen
FF Fürstenfeld
FK Feldkirch
FR Freistadt
FV Finanzverwaltung (seit 31.12.2004 - vorher: ZW - Zollwache)

G

G Graz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
GB Gröbming (Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen)
GD Gmünd, Diplomatisches Korps in der Steiermark (Anmerkung: um in der Systematik zu bleiben, werden allen Diplomaten in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugeweisen)
GF Gänserndorf
GK Konsul in der Steiermark (Anmerkung: um in der Systematik zu bleiben, werden allen Konsulen in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugeweisen)
GM Gmunden
GR Grieskirchen
GS Güssing
GU Graz-Umgebung

H

HA Hallein
HB Hartberg
HE Hermagor
HL Hollabrunn
HO Horn

I

I Innsbruck (Stadt, Bundespolizeidirektion)
IL Innsbruck-Land
IM Imst

J

JE Jennersdorf
JO St. Johann im Pongau
JU Judenburg
JW Justizwache

K

K Klagenfurt (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Kärnten
KD Diplomatisches Korps in Kärnten
KB Kitzbühel
KF Knittelfeld
KI Kirchdorf an der Krems
KK Konsul im Land Kärnten
KL Klagenfurt-Land
KO Korneuburg
KR Krems-Land
KS Krems an der Donau (Stadt, Magistrat)
KU Bezirk Kufstein

L

L Linz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
LA Landeck
LB Leibnitz
LE Leoben (Stadt, Bundespolizeidirektion)
LF Lilienfeld
LI Liezen
LL Linz-Land
LN Bezirk Leoben
LZ Lienz

M

MA Mattersburg
MD Mödling
ME Melk
MI Mistelbach
MU Murau
MZ Mürzzuschlag

N

N Land Niederösterreich
ND Neusiedl am See
NK Neunkirchen, Konsul in Niederösterreich

O

O Land Oberösterreich
OD Diplomatisches Korps in Oberösterreich
OK Konsul in Oberösterreich
OP Oberpullendorf
OW Oberwart

P

P St. Pölten (Stadt, Bundespolizeidirektion)
PE Perg
PL St. Pölten-Land
PT Post- und Telegrafenverwaltung

R

RA Radkersburg
RE Reutte
RI Ried im Innkreis
RO Rohrbach

S

S Salzburg (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Salzburg
SB Scheibbs
SD Schärding, Diplomatisches Korps in Salzburg
SE Steyr-Land, Steyr-Enns
SK Konsul im Land Salzburg
SL Salzburg-Umgebung
SP Spittal an der Drau
SR Steyr (Stadt, Bundespolizeidirektion)
ST Land Steiermark
SV St. Veit an der Glan
SW Schwechat (Stadt, Bundespolizeidirektion)
SZ Schwaz

T

T Land Tirol
TA Tamsweg
TD Diplomatisches Korps in Tirol
TK Konsul im Land Tirol
TU Tulln

U

UU Urfahr-Umgebung

V

V Land Vorarlberg
VB Vöcklabruck
VD Diplomatisches Korps in Vorarlberg
VI Villach (Stadt, Bundespolizeidirektion)
VK Völkermarkt, Konsul im Land Vorarlberg
VL Villach-Land
VO Voitsberg

W

W Wien (Stadt Bundespolizeidirektion), Land Wien
WB Wiener Neustadt-Land
WD Diplomatisches Korps in Wien
WE Wels (Stadt, Bundespolizeidirektion)
WK Konsularkorps im Land Wien
WL Wels-Land
WN Wiener Neustadt (Stadt, Bundespolizeidirektion)
WO Wolfsberg
WT Waidhofen an der Thaya
WU Wien-Umgebung
WY Waidhofen an der Ybbs (Stadt, Magistrat)
WZ Weiz

Z

ZE Zell am See
ZT Zwettl
ZW Zollwache (bis 30.12.2004 - seither: FV - Finanzverwaltung)

Wunschkennzeichen

In Österreich sind so genannte "Kennzeichen nach eigener Wahl" möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer beinahe jede beliebige Buchstaben- und Zahlenkombination als Vormerkzeichen beantragen kann. Die Wunschkombination kann von der Behörde aus diversen Gründen abgelehnt werden (wie die Zeichenfolge "SS" oder andere nationalsozialistische Abkürzungen).

Bei Wunschkennzeichen müssen die Vormerkzeichen zwischen drei und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien vier bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden sowie mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig.

Beispiel:

GM-HANS1 Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
BL-N3555 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Bruck an der Leitha
W-OOO1 für ein Wunschkennzeichen aus der Stadt Wien
HB-NR1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Hartberg

Jedes Vormerkzeichen kann für jeden Bezirk nur einmal vergeben werden, damit das einzelne Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Die Reservierung beziehungsweise Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, welche derzeit € 145.- beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Die Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zu Gute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden.

Kennzeichentafeln mit speziellen Farben

Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit speziellen Farben eingeführt:

  • blau für Probefahrten (vor allem von reparaturwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern)
  • blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
  • grün für Überstellungsfahrten
  • rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden sowie für Motorfahrräder und Microcars.

Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln

Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Anstelle dieser ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne Kennzeichentafel auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abstellen darf. Dies ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung, die man vor allem in Städten kaum bekommt, erlaubt.

Auslaufende KFZ-Kennzeichen

Siehe auch: Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)

Systematik

Ab 1947 wurden einheitlich Tafeln in der früheren Form (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen) ausgegeben, wie sie vor der Umstellung nach dem Anschluss an Deutschland im März 1938 üblich waren. Zudem kamen die alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden wieder in Verwendung. Fahrzeuge, die derzeit über eine Zulassung mit einem Kennzeichen nach diesem System und mit "schwarzen" Kennzeichentafeln verfügen, dürfen mit dieser Zulassung uneingeschränkt weiter verwendet werden, solange sich an der Zulassung nichts ändert.

Länderkennungen ab 1947

Áb 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:

Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit speziellen Farben eingeführt:

  • blau für Probefahrten
  • blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
  • grün für Überstellungsfahrten
  • rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden sowie für Motorfahrräder.

Nummernserien der einzelnen Behörden

Burgenland

  • Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
    • 1 - 999
    • 8.000 – 8.999
Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: B 7.199; B 17.199; B 117.199

Niederösterreich

Beispiele für den Bezirk Amstetten: N 1.312; N 31.312; N 61.312; N 91.312; N 101.312; N 131.312; N 161.312

Die 100-er Stellen des Kennzeichens konnten bei Bedarf durch Buchstaben ersetzt werden: N 11.A02, N 11.C99, usw.

Weitere Bundesländer

Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert. Für Details siehe folgenden Link: Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen allen Ziffercodes

Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungseinheiten als Bezirkskennziffer verwendet (beispielsweise Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)

Weiterführende Informationen

Siehe auch: Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich), Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen, Kfz-Kennzeichen aus anderen Ländern.


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