Die Kebsehe ist eine Eheform des Frühmittelalters.
Das mittelalterliche Wort Kebse bedeutet soviel wie "Nebenfrau", "Ehe" leitet sich vom mittelalterlichen Wort "ewa" für "Recht, Gesetz" ab. Eine Kebsehe wurde zwischen einem "freien" Mann, zum Beispiel einem Grundherren und einer "unfreien" (leibeigenen) Frau geschlossen.
Da der Freie jegliche Verfügungsgewalt über seine Leibeigenen hatte, konnte er unfreie Frauen, die sich in seinem Besitz befanden, jederzeit in ein Kebsverhältnis zwingen. Dabei handelte es sich mehr um ein eheähnliches Verhältnis statt um eine richtige Ehe. Es konnten mehrere Kebsehen nebeneinander bestehen. Kinder aus Kebsehen waren nicht erbberechtigt, als die Kinder einer Leibeigenen waren sie selbst Leibeigene, ungeachtet der Position ihres Vaters.
Bis zum 9. Jahrhundert waren Kebsehen sehr weit verbreitet. Jedoch ging die Kirche besonders im 10. Jahrhundert sehr vehement gegen die Kebsverhältnisse vor.
Neben der Kebsehe existierte im Mittelalter desweiteren die Muntehe, die Friedelehe und die Raub- oder Entführungsehe.