Senat

Bestandteil der Legislative
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Der Senat (von lat. senex = Greis, alter Mann) bedeutet wörtlich "Ältestenrat".

Im alten Rom war der Senat der oberste Rat des römischen Reiches. Die Mandate im Senat wurden teilweise vererbt, jedoch erhielten auch alle höheren Beamten des römischen Staates im Anschluss an ihre Amtszeit und die darauffolgende Statthalterschaft einen vorübergehenden Sitz im Senat.

Heute bezeichnet der Begriff in Bayern und den USA eine gesetzgebende (legislative) politische Institution, teils mit privilegiertem Einfluss auf die Richterschaft (Judikative). Die Mitglieder des Senats heißen Senatoren.

In Norddeutschland bezeichnet der Begriff die oberste Exekutive einiger Hansestädte und der Stadtstaaten. Senate gibt es in Hamburg, Bremen, Lübeck und Berlin. In den Stadtstaaten ist der Senat sowohl Landesregierung als auch Magistrat.

Die beiden Spruchkörper des Bundesverfassungsgerichts werden ebenfalls als Senate bezeichnet, ebenso die Spruchkörper der Bundesgerichte, der Oberlandesgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Landesarbeitsgerichte und der Finanzgerichte.

In der angelsächsischen Tradition der Zweikammer-Parlamente steht der Senat dem Repräsentantenhaus gegenüber (häufig auch Ober- und Unterhaus genannt). Historisch ergab sich dies aus einer Teildemokratisierung, in der dem feudalen Regierungsapparat (dem Senat) ein gewähltes Kontrollgremium (die Repräsentanten) zur Seite gestellt wurde. Die weitere geschichtliche Entwicklung verlief unterschiedlich.

In Großbritannien nennt sich das Oberhaus "House of Lords" und wird bis heute ohne demokratische Strukturen von Klerus und Adel bestellt. Der politische Einfluss dieser Kammer wurde jedoch im Lauf der Zeit zugunsten des demokratisch gewählten Unterhauses (House of Commons) beschnitten.

(siehe auch: US-Senat)