Im Ingenieurwesen bezeichnet man die Festlegung eines Maßes aufgrund objektiver Kriterien während der Planung als Bemessung. Die Kriterien können auf Erfahrungswerten beruhen, physikalische Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen oder auf gesetzlichen Vorgaben fußen. Regelmäßig sind die Bemessungsgrundlagen und -verfahren im technischen Regelwerk und den nationalen und internationalen Normen niedergelegt. Ausgangspunkt des Bemessungsvorgangs sind die Anforderungen, die an das zu bemessende Objekt gestellt werden. Ziel der Bemessung ist es, anhand eines Rechenvorgangs oder aus einer Tabelle die notwendige und optimale Größe oder Belastbarkeit eines Bauteils festzustellen. Die Bemessung wird zu Prüfzwecken (soweit erforderlich) schriftlich dokumentiert.