Brandy

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Die Bezeichnung Brandy bedeutet soviel wie "Brannt" oder "Gebrannt" und ist als Abkürzung aus dem Englischen "brandy vine" entstanden. Vorläufer der englischen Bezeichnung sind folgende Begriffe:

  • mittelalterlich niederdeutsch: "brendewin" (für Branntwein)
  • schwedisch: "brännvin"
  • holländisch: "brand vijn"

Man kann die Bezeichnung "Brandy" wohl am ehesten mit "Weinbranntwein" übersetzen. Allerdings ist es durchaus üblich geworden, auch andere Branntweine, die nicht aus Wein hergestellt werden, als Brandy zu bezeichnen. Dann allerdings zumeist mit einem Zusatz (z. B. Frucht-Brandy), um den ursprünglichen Bezug des Begriffs zu "aus Wein gebrannt" nicht zu verwischen.


Zur Herstellung von Brandy gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Vorgaben:

Spanien

Wie auch Cognac und Weinbrand muss der spanische Brandy zu 100 % aus Wein gebrannt sein. Allerdings gilt für spanischen Brandy ein ganz besonderes Verfahren zur Destillation, denn es werden zwei völlig verschiedene Destillate verwendet (Holandas und Destilados). Die Holandas bestehen zu 60 bis 65 % aus Alkohol und können als eigentliche Träger des Brandy-Aromas bezeichnet werden. Die Destilados haben einen Alkoholgehalt von 84 bis 86 %, sind aromatisch eher neutral und sorgen in Kombination mit den eigentlichen Aromaträgern für einen leichteren und feineren Geschmack. Von ganz besonderer Bedeutung ist beim spanischen Brandy das Verfahren zur Lagerung und Alterung (Solera-Verfahren), welches man bei der Herstellung von Cognac oder Weinbrand nicht kennt. Zumeist erfolgt die Lagerung in Fässern amerikanischer weißer Steineiche, die in aller Regel zuvor bereits zur Sherry-Lagerung dienten. Dem Solera-Verfahren (oder Solera-System) ist die jahrgangsweise Lagerung unbekannt. Vielmehr haben die jeweiligen Destillate im Laufe ihrer Reifeperiode eine bestimmte Anzahl von Fass-Reihen "zu durchwandern". Nach dem ersten Jahr wird hierbei nur ein Teil des jungen Destillats entnommen und in ein Fass der zweiten Reihe gefüllt, aus dem man wiederum einen Teil in ein Fass der dritten Reihe gepumpt hat. Die Fässer der ersten Reihe werden durch ein frisches, völlig ungealtertes Destillat erneut aufgefüllt. Nur das Destillat aus der letzten Reihe (von hochwertigen Brandys sind 12-stufige Solera-Verfahren bekannt) dient zur Herstellung des endgültigen Brandys. Ergebnis dieses aufwändigen Verfahrens ist, dass eine über Jahrzehnte - zum Teil über Jahrhunderte - gleichbleibende Qualität gewährleistet ist. Das Solera-Verfahren findet seinen Abschluss mit der Mischung der Holandas und Destildos und der erneuten, zum Teil mehrere Monate andauernden, Lagerung. So vereinigen sich die einzelnen Bestandteile zur vollendeten Harmonie. Vor Abfüllung erfolgt die Herabsetzung des Alkoholgehalts auf "Trinkstärke".

Der spanische Brandy kennt drei unterschiedliche Qualitätsstufen:

  • Solera: Der Solera-Brandy ist durchschnittlich 1 1/2 Jahre gereift, die Mindestreifezeit beträgt 6 Monate.
  • Solera Reserva: Das Durchschnittsalter dieses edlen Brandy beträgt 3 Jahre, er muss aber mindestens 12 Monate gereift sein.
  • Solera Gran Reserva: Der beste Brandy, die Premium-Kategorie, reift ca. 8 Jahre; die Mindestanforderung beträgt 3 Jahre.

Norwegen

Der norwegische Brandy besteht in aller Regel aus gebranntem Wein unter Zusatz von einheimischem Alkohol, der zumeist aus Kartoffeln gewonnen wird.

USA

In den Vereinigten Staaten versteht man unter Brandy in- und ausländische Alkoholika, die aus reinem Weinalkohol hergestellt werden, so z. B. auch Cognac oder Weinbrand.

Ungarn

In Ungarn wird ein aus Traubenweindestillat (unter Zusatz von Aromastoffen) hergestelltes Erzeugnis als Brandy bezeichnet.


Die Europäische Union hat zum Thema "Brandy" folgende Richtlinien aufgestellt:

Nach den Begriffsbestimmungen für Spirituosen ist Brandy eine Spirituose, deren Alkohol zu mindestens 50 % aus Branntwein stammt und zum anderen aus einem Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol. destilliert wurde, einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl A und einen Methanolgehalt von höchstens 200 g/hl A aufweist. Das Erzeugnis muss in Eichenholzfässern gereift sein, und zwar mindestens 6 Monate, wenn das Fassungsvermögen der Fässer unter 1000 Litern liegt, mindestens 12 Monate bei Verwendung größerer Fässer. Der Mindestalkoholgehalt beträgt im allgemeinen 36 % vol, für deutschen Weinbrand 38 % vol. Brandy darf in der Aufmachung nach den Europäischen Begriffsbestimmungen in keinerlei Form den der genannten Spirituose vorbehaltenen Gattungsbegriff führen, wenn ihnen Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt wurde.