Die Schiesspflicht (Obligatorisches) bezeichnet die Pflicht jedes Angehörigen der Schweizer Armee, jährlich die Schiesspräzision mit seiner persönlichen Waffe unter Beweis zu stellen. Das Obligatorische gehört zu den Bundesübungen.
Herkunft
Jeder Angehörige der Schweizer Armee (AdA), der mit dem Sturmgewehr ausgerüstet ist, nimmt jeweils nach dem Dienst seine persönliche Waffe und seine Ausrüstung (Uniformen, Helm, Gefechtspackung etc.) mit nach Hause, um im Ernstfall sofort einsatzfähig zu sein.
Am 26. Oktober 2007 gab das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport bekannt, dass die Taschenmunition, welche in einer Konservendose versiegelt an jeden aktiven Angehörigen mit einer persönlichen Waffe abgegeben wurde, eingezogen und eingelagert werde. Damit endet eine jahrzehntelang besonders im Kalten Krieg geübte Tradition der Aufbewahrung von Waffe und Munition im Haushalt des Militärdienstpflichtigen.
Um die Schiessfähigkeit jedes Einzelnen zu überprüfen und notfalls zu schulen, muss jeder Schweizer bis zum Austritt aus der Armee jährlich bis zum 31. August bei einem anerkannten Schützenverein das sogenannte "Obligatorische" schiessen. Wer diesen Termin verpasst, erhält eine Geldstrafe von 100 Franken. Im Wiederholungsfall wird die Strafe erhöht, es drohen auch bedingte Gefängnisstrafen.
Programm 300m
Geschossen wird liegend ab Zweibeinstütze mit der eigenen Dienstwaffe, also dem Sturmgewehr 90 auf 300m Distanz.
Feuerart | Scheibe | Punktemaximum |
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5 Schuss Einzelfeuer | A 5er | je 5, Total 25 |
5 Schuss Einzelfeuer | B 4er | je 4, Total 20 |
1 x 2 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sekunden | B 4er | je 4, Total 8 |
1 x 3 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sekunden | B 4er | je 4, Total 12 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 40 Sekunden | B 4er | je 4, Total 20 |
Total möglicher Punkte: 85
Schützen, die 66 Punkte (für Aktivschützen) und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte.
Programm 25m
Soldaten und Unteroffiziere, welche nur mit einer Pistole ausgerüstet sind, schiessen ihre jährliche Schiesspflicht mit dieser Waffe. Subalternoffiziere, welche das Sturmgewehr als Leihwaffe behalten, können wählen, ob sie das Obligatorische Programm mit dem Sturmgewehr auf die Distanz 300 m oder mit der Pistole schiessen.
Geschossen wird stehend ein- oder zweihändig mit der Pistole 75 auf 25m Distanz.
Feuerart | Scheibe | Punktemaximum |
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5 Schuss Einzelfeuer | Ordonnanz-Schnellfeuer Pistolenscheibe | je 10, Total 50 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 50 Sekunden | Ordonnanz-Schnellfeuer Pistolenscheibe | je 10, Total 50 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 40 Sekunden | Ordonnanz-Schnellfeuer Pistolenscheibe | je 10, Total 50 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 30 Sekunden | Ordonnanz-Schnellfeuer Pistolenscheibe | je 10, Total 50 |
Total möglicher Punkte: 200
Schützen, die 175 Punkte (für Aktivschützen) und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte.
Bestehen der Schiesspflicht
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn der Schiesspflichtige mindestens 42 Punkte mit dem Sturmgewehr bzw. mindestens 120 Punkte mit der Pistole erreicht hat und höchstens drei Nuller geschossen hat. Dazwischen können beliebig viele Probeschüsse (kostenpflichtig) geschossen werden. Wer auch nach höchstens zwei weiteren Versuchen (Munition muss bezahlt werden) die Mindestpunktzahl nicht erreicht hat, muss zu einem späteren Termin zu einem Nachschiessen (Nachschiesskurs; NSK) erscheinen. Dieses muss auf die Distanz 300m geschossen werden.
Je acht Anerkennungskarten vom Obligatorischen und acht Kranzkarten von Feldschiessen in der selben Distanz berechtigen den Schützen zum Bezug einer Feldmeisterschaftsmedaille. Pro Schütze sind maximal acht dieser Meisterschaftsmedaillen möglich.
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Medaille der zweiten Feldmeisterschaft
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Anerkennungskarte vom "Obligatorischen"
Zukunft
Die Weiterführung der Schiesspflicht ist, zusammen mit der Aufbewahrung von Ordonnanzwaffe und Taschenmunition zuhause, politisch umstritten, sie wird aber von der Schweizerischen Volkspartei weiter uneingeschränkt befürwortet.
Das jährliche Üben des gezielten Einzelfeuers ist für die Befürworter ein wichtiger Beitrag zur glaubwürdige Abschreckungsfähigkeit der Schweizer Armee. Mit den beiden Bundesübungen haben auch nicht Wehrpflichtige und oder aus der Wehrpflicht entlassene die Möglichkeit den Gebrauch der Schusswaffe zu üben. Unterstützung findet die Schiesspflicht ebenfalls bei den Schiessvereinen welche, durch den Verkauf der Munition, eine feste Einnahmequelle finden.
Die Gegner bezweifeln den Sinn des gezielten Einzelfeuers kleinkalibriger Waffen in einem Krieg zwischen regulären Armeen. Aus Sicht der Gegner genügen die Schiessübungen im WK für die Wahrung der Abschreckungsfähigkeit. Nach diversen Armeereformen wird der WK im jährlichen Rhythmus absolviert, die ausserdienstlichen Schiessübungen sind für die Gegner somit ein Anachronismus. Weiter ist das Obligatorische für viele Gegner der letzte Grund für die, aus ihrer Sicht unnötige, Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe zuhause.