Editio princeps (Urheberrecht)

Urheberrechtsbestimmung: Schutzrechte aus Erstveröffentlichung nachgelassener Werke
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Als editio princeps wird die gedruckte Erstausgabe eines Werks bezeichnet.

Von der editio princeps spricht die Editionswissenschaft meist in Bezug auf Klassikerausgaben.

Seit 1965 kennt das deutsche Urheberrecht in § 71 UrhG (Nachgelassene Werke) eine rechtliche Regelung über den Schutz der editio princeps. Mit der Schutzdauerrichtlinie der EU von 1993 wurde dieses 25-jährige Leistungsschutzrecht europaweit eingeführt. Die Schweiz kennt bis dato kein solches Recht.

Praktische Bedeutung bedaß § 71 UrhG bislang vor allem im Bereich der Musikedition. Neuerdings wurde aber auch die vom Land Sachsen-Anhalt veranlaßte Veröffentlichung der Himmelsscheibe von Nebra vom Landgericht Magdeburg als editio princeps gewertet mit der Folge, dass das Land Sachsen-Anhalt 25 Jahre nach dem ersten Erscheinen von Abbildungen, die von ihm als Eigentümer autorisiert wurden, wie ein Urheber jegliche Verwertung der Himmelsscheibe kontrollieren kann.