Fehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:Infobox Film): "BILD; AF; MEDIUM; VJVIDEO; VJDVD; TON"
Film | |
Titel | Contergan |
---|---|
Produktionsland | Deutschland |
Originalsprache | Deutsch |
Erscheinungsjahre | 2007 |
Länge | 180 Minuten |
Stab | |
Regie | Adolf Winkelmann |
Drehbuch | Benedikt Röskau |
Produktion | Volker Hahn, Michael Souvignier |
Musik | Hans Steingen |
Kamera | David Slama |
Schnitt | Rudi Heinen |
Besetzung | |
|
Contergan ist ein Fernseh-Zweiteiler des WDR aus dem Jahre 2007, in dem der Contergan-Skandal fiktional aufgearbeitet wird. Das Drehbuch schrieb Benedikt Röskau, Regie führte Adolf Winkelmann.
Inhalt
Erster Teil: Eine einzige Tablette
1960 gründet Rechtsanwalt Paul Wegener zusammen mit Kollege und Freund Horst Bauer eine Anwaltskanzlei; sie können wichtige Mandanten aus der Industrie gewinnen. Wegeners Frau Vera ist schwanger. Wegen Schlafstörungen nimmt sie eines Abends eine Tablette des von ihrem Arzt als harmlos empfohlenen populären Schlafmittels Contergan. Sie bringt ein Kind zur Welt, dem beide Arme und ein Bein fehlen. Die Eltern müssen sich in der Klinik von Ärzten anhören, dass sie sich nicht auf Erbkrankheiten haben untersuchen lassen. Der Arzt rät ihnen auch: „Dafür gibt es heute Heime, da kann man es ganz bequem abgeben.“
Es erhärtet sich der Verdacht, dass das Medikament Contergan Ursache für die Missbildung sein könnte. Ausgerechnet jenes Präparat, das von der Firma Grünenthal produziert wird, die der Kanzlei so lukrative Industriemandate vermittelt hat. Auf Drängen seiner Frau verklagt Wegener das Unternehmen schließlich, was dazu führt, dass er sich mit seinem Sozius Bauer überwirft. Bauer wechselt die Seiten und beginnt, für die Firma Grünenthal zu arbeiten, die mit Bespitzelung und Verunglimpfungen versucht, Wegener zu diskreditieren.
Zweiter Teil: Der Prozeß
1961 wird Contergan vom Markt genommen; der Prozess beginnt 1968 nach siebenjähriger Vorbereitung.
Die mittlerweile siebenjährige Tochter Katrin hat es schwer, sich im Alltag zu behaupten und muss mit deprimierenden Situationen wie der Meidung von anderen Kindern fertig werden. Diese Isolierung bricht erst auf, als im Haus eine italienische Frau mit ihrer Tochter einzieht. Die Mütter und die Töchter freunden sich an, wodurch sich Katrins Situation enorm verbessert.
Gleichzeitig ist die Ehe der Wegeners starken Belastungen ausgesetzt, da Vera nicht mit Pauls Prozessstrategie einverstanden ist. Naumann, Verteidiger des Konzerns, spielt dagegen auf Zeit, um eine Verjährung des Deliktes herbeizuführen. Gelänge dies, gäbe es keine Entschädigungszahlungen für die Opfer. Im Prozess kommt es zum Eklat, als Naumann Vera Wegener als Zeugin ins Kreuzverhör nimmt. Sie ist der Situation - trotz Vorbereitung durch ihren Mann - nicht gewachsen und greift Naumann an.
Die verantwortlichen Mitarbeiter der Firma Grünenthal sind durch die lange Prozessdauer zermürbt und wollen teilweise aufgeben. Wegener will die Verjährung verhindern und erreicht eine außergerichtliche Einigung in Höhe von 100 Millionen DM als Schadenersatz für die Opfer. Das Verfahren wird schließlich im Dezember 1970 wegen „geringfügiger Schuld“ der Angeklagten und „mangelndem Interesse der Öffentlichkeit“ eingestellt.
Prozess um den Film
Der Film sollte ursprünglich im Herbst 2006 in der ARD laufen. Die Ausstrahlung wurde jedoch von der Firma Grünenthal in Stolberg (Rheinland), welche das Schlafmittel seinerzeit vertrieben hatte, sowie einem Rechtsanwalt, der sich im Film wiedererkennbar dargestellt sieht, per einstweiliger Verfügung am Landgericht Hamburg verhindert. Grünenthal kritisiert, dass das Thema für einen Unterhaltungsfilm nicht geeignet sei und dass die Ereignisse in verschiedenen Schlüsselszenen entstellend dargestellt würden.[1]
Grundlage der Verfügung war eine frühe und längere Drehbuchfassung, die bis zur Aufnahme der Dreharbeiten aufgrund üblicher dramaturgischer Erwägungen verändert bzw. gekürzt worden war. Am 10. April 2007 wurde das Urteil vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg weitgehend aufgehoben. Der Film unterschied sich in Teilen von der streitgegenständlichen und zum Zeitpunkt des Verfügungsantrages bereits veralteten Drehbuchfassung.[2] Am 15. Mai 2007 hob das Landgericht Hamburg die letzten einstweiligen Verfügungen des Pharma-Unternehmens gegen den WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung auf.[3]
In dem praktisch gleichlautenden Hauptsacheverfahren, das ebenfalls am 15. Mai 2007 vor der selben Zivilkammer des Landgerichts Hamburg verhandelt wurde, sollte am 20. Juli 2007 ein Urteil ergehen. Wegen einer geplanten Aufführung des Films auf dem Filmfest München wurden von den Klägern Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen den Film gestellt. Aus Respekt vor dem Höchsten Gericht, das im Frühsommer 2007 vor allem wegen Anträgen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm völlig überlastet war, hat der Produzent auf die Vorführung verzichtet, um die Richter nicht unter unnötigen Zeitdruck zu setzen – obwohl rechtlich aus der Sicht des Produzenten nichts gegen eine Vorführung gesprochen hätte. Allerdings hätte der Produzent andernfalls damit rechnen müssen, dass eine Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes gegen ihn ergangen wäre.[4]
In einer am 5. September 2007 veröffentlichten Eilentscheidung wiesen die Bundesverfassungsrichter die Klagen des Contergan-Herstellers Grünenthal sowie eines Anwalts ab.[5] In einem Beschluss vom 29. August 2007 wies das Bundesverfassungsgericht auch den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Film zurück.
„Es stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Rundfunkanstalt zur Gestaltung und Verbreitung ihres Programms dar, wenn sie durch Erlass einer Eilanordnung an der Erstausstrahlung eines Spielfilms zu einem nach Gesichtspunkten der tagesaktuellen Bedeutsamkeit gewählten Zeitpunkt und in einem nach medienspezifischen Gesichtspunkten gewählten Kontext gehindert wird. [...] Die Abwägung der aufgezeigten Folgen ergibt nicht, dass die den Beschwerdeführern bei der Verweigerung einer Eilentscheidung drohenden Nachteile schwerer wögen als die mit ihrem Erlass verbundenen Beeinträchtigungen der Belange der Rundfunkanstalt und des Informationsinteresses der Öffentlichkeit.“
Ausstrahlung
Das Erste zeigte schließlich den ersten Teil des Films am 7. November 2007 und erreichte 7,27 Millionen Zuschauer mit einem Marktanteil von 22,2 Prozent beim Gesamtpublikum. Die ARD verpflichtete sich, in dem Vor- und Abspann klarzustellen, dass der Spielfilm weitgehend fiktional sei, insbesondere was private und berufliche Personen und Handlungen betraf. Anschließend sahen 4,73 Millionen Zuschauer die Diskussion zum Film. In der Talkshow Hart aber fair mit dem Sendetitel „Wie sicher sind Arzneimittel heute? Kann sich ein Fall wie Contergan wiederholen?“ nahmen auch Schauspieler des Spielfilms teil. [7] Der zweite Teil wurde am Folgetag ausgestrahlt und erreichte 6,85 Millionen Zuschauer bei einem Marktanteil von 21,2 Prozent.[8] Zeitgleich war der Film im ORF 2 zu sehen.
DVD
Ursprünglich hätte Contergan am 9. November 2007 von Warner Home Video auf DVD in den Handel kommen sollen. Doch aus „juristischen Gründen“ – eine nähere Begründung wurde nicht angegeben – durfte der Film nicht zum Verkauf angeboten werden. Auch in näherer Zukunft ist nicht geplant, eine DVD zum Film zu veröffentlichen. [9]
Kritiken
„Der Film ist Qualitätsfernsehen erster Güte und ein zutiefst bewegendes Plädoyer für Menschlichkeit.“
„Der ARD-Film ist ergreifend, vielleicht rührt er den einen oder anderen Zuschauer auch zu Tränen, aber er entgeht diesen Gefahren. Er ist kein Rührstück geworden. Natürlich personalisiert er und emotionalisiert er - was denn sonst? Strukturgeschichte und Medizinsoziologie lassen sich nicht verfilmen. Konflikte werden verdichtet. So platzt der Konflikt mit dem Pharma-Hersteller mitten hinein in eine aufstrebende, von zwei jungen Anwälten betriebene Kanzlei. Aber es entsteht ein großes, massenkompatibles, die Möglichkeiten des Mediums nutzendes Stück Fernsehen.“
„„Contergan“ ist fraglos professionell gemacht, überdurchschnittlich besetzt, detailwütig ausgestattet und teils ergreifend gespielt. Nie jedoch bricht der Film aus dem Schwarz-Weiß von Opfern und Tätern aus, nie lässt der Film das Konventionelle hinter sich. Dafür sind die Figuren zu bruchlos, die Konflikte zu übersichtlich und die Frisuren zu flott.“
Besonderheiten
Die Rolle des Contergan-geschädigten Mädchens Katrin wird von Denise Marko aus Schrobenhausen in Bayern gespielt, die ohne Arme und mit nur einem Bein zur Welt gekommen ist, natürlich ohne Vorgeschichte von Contergan, das zum Zeitpunkt ihrer Geburt längst in Deutschland vom Markt genommen war.
Auf der Suche nach einer Darstellerin fand Souvignier bei seinen Recherchen heraus, dass es in Dritte-Welt-Ländern weiterhin Contergan-geschädigte Kinder gibt, weil Thalidomid auch gegen Lepra eingesetzt und die symbolhafte Schwangerschaftswarnung auf den Pillen oft als Verhütungsmittel missverstanden wird. Allerdings haben diese Kinder eine dunkle Hautfarbe, weshalb er hier keine Darsteller für seinen Film finden konnte. Dann fand er heraus, dass es ein seltenes Krankheitsbild (Dysmelie speziell: Amniotisches-Band-Syndrom) gibt, das äußerlich nicht leicht von einer Contergan-Schädigung zu unterscheiden ist. Er nahm dann Kontakt mit Ärzten auf, die darauf spezialisiert sind, und fand so Denise, von deren schauspielerischer Leistung er begeistert ist.
Denise besucht trotz ihrer Behinderung eine Regelschule und verwendet keine Prothesen.
Preise
Der Zweiteiler hat bereits Preise gewonnen bzw. ist für weitere nominiert worden. Am 29. November 2007 erhielt er den Bambi:
“Der für seinen TV-Zweiteiler mit einem Sonderpreis ausgezeichnete Produzent Michael Souvignier nutzte seine Dankesrede bei der Bambi-Verleihung am 29. November 2007 in Düsseldorf für einen Appell an das Pharma-Unternehmen Grünenthal. „Ich wünsche mir, dass Grünenthal uns nicht länger verklagt und endlich den Dialog mit den Contergan-Geschädigten sucht“, sagte Souvignier an die Adresse der Firma, die vor 50 Jahren das Schlafmittel Contergan auf den Markt gebracht hatte, das sich als verhängnisvoll herausstellte. Die geladenen Gäste spendeten dem Produzenten minutenlang Beifall.“[13]
Diesem Appell schlossen sich die Contergangeschädigten an und haben auf contergan-treff.de eine Unterschriftenliste gestartet.
Michael Souvignier erhielt für seine Gesamtleistung als Produzent den Goldenen Gong.
Einzelnachweise
- ↑ Kölner Stadt-Anzeiger, 17. März 2006
- ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. April 2007, S. 38
- ↑ Netzeitung:Etappensieg für Film über Contergan-Skandal
- ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. Juli 2007, S. 39
- ↑ Artikel in der Netzeitung vom 5. Sept. 2007.
- ↑ Pressemitteilung BVerfG 88/2007
- ↑ DWDL: Über 7 Millionen Zuschauer sahen "Contergan"
- ↑ DWDL: "Contergan": Film und Reportage wieder top
- ↑ Warner: "Contergan" erscheint nicht auf DVD
- ↑ „Gefühlvoll gegen das Vergessen“ Rezension auf Spiegel Online, 27. September 2007
- ↑ Medienkolumne auf Stern.de, 06. November 2007
- ↑ Die einzige Tablette, von Heinrich Wefing am 06. November 2007 in FAZ.net
- ↑ von m&c
Weblinks
- Vorlage:IMDb Titel
- Contergan bei crew united
- Informationen der ARD zum Film und zu den Hintergründen
- Informationen zum Film (PDF-Format)
- Pressemitteilung des WDR zur einstweiligen Verfügung
- „50 Jahre Contergan“, Kölnische Rundschau, 5. November 2007
- Artikel im Kölner Stadtanzeiger
- WDR-Interview mit dem Regisseur Adolf Winkelmann
- "taz"-Interview mit Regisseur Adolf Winkelmann insbesondere zur Frage des Verhältnisses von Fiktion und Wirklichkeit in dem Film
- Pressemitteilung des WDR zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung
- „Ich habe immer daran geglaubt“ Gespräch mit dem Produzenten Michael Souvignier auf Spiegel Online, 6. November 2007
- Darstellung von Grünenthal zum Rechtsstreit um den Film