Kulturflatrate

Konzept für eine Pauschalabgabe
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Die Kulturflatrate soll eine Pauschalabgabe auf Breitband-Internet-Anschlüsse sein, die Urheberrechtsvergütungen für digitale Kopien pauschal abgelten soll. Die digitalen Kopien können selbstverständlich auch in analog umgewandelt werden, sodass dieses Prinzip für einnige Betrachter sinnlos erscheint.

Für eine monatliche Gebühr sollen im Gegenzug Musik und andere digitale Inhalte legal aus dem Internet heruntergeladen werden können. Entstanden ist dieser Ansatz auf Grund von Kritik an der momentan gängigen DRM-Praxis und der damit verbundenen Zwangskontrolle der Nutzer.

Das Prinzip der Privatkopie und der damit verbundenen allgemeinen Abgabe funktioniert in Deutschland nach einem ähnlichen Prinzip bereits seit den 1960er Jahren: So ist auf Leerkassetten und -CDs, sowie auf die entsprechenden Recorder eine festgesetzte Abgabe zu leisten.

Die Summe aller Beträge aus der Pauschalabgabe wird dann gerecht an die Künstler verteilt. Grundlage der Verteilung ist dabei, wie oft das jeweilige Werk genutzt wird. Dies könnte näherungsweise über Downloadzahlen oder die Beobachtung einer Stichprobe der Bevölkerung erfasst werden. Es wird erwartet, dass durch diese einfachere und detailliertere Erfassung eine, im Vergleich zur aktuellen Datenerhebung durch die Gema, exaktere und damit gerechtere Verteilung ermöglicht wird. Um das System auch für die andere Seite, die Benutzer, gerechter zu gestalten, ist eine Staffelung des Beitrags je nach Geschwindigkeit des Onlinezugangs und Art der Abrechnung (Zeittarif/Volumentarif/Flatrate) geplant.

Kritik

Zwangsabgabe

Hauptkritikpunkt an diesem Modell ist die Verpflichtung aller Benutzer von Breitbandzugängen, diese Abgabe zu zahlen, selbst wenn sie keine geschützten Inhalte beziehen wollen. Teilweise existieren allerdings auch heute schon Pauschalabgaben zu Gunsten der GEMA etwa beim Kauf von Leermedien wie CDs, die mit Einführung einer Kulturflatrate entfallen könnten.

Einnahmen

Eine Kulturflatrate für alle urheberechtlichgeschützten Werke muss einniges Geld kosten, da die alle Künstler bezahlt werden müssen. Wenn die Kulturflatrate zu niedrige Gebühren verlangt, leiden die Künstler unter dem geringen Einkommen.

Datenschutz

Da die Festlegung der Anteile der einzelnen Künstler eine Erfassung des Nutzungsverhaltens erfordert, bestehen darüber hinaus datenschutzrechtliche Bedenken. So könnten die gesammelten personen- bzw. gruppenbezogenen Daten missbräuchlich verwendet werden, falls die Daten an zentraler Stelle erfasst würden.

Betrugsgefahr

Kritiker sehen bei der Bestimmung des Verteilungsschlüssels zudem eine Betrugsgefahr durch manipulierte Statistiken – gerade anonyme Verfahren sind anfällig für eine Verzerrung des Bildes des Konsumverhaltens, beispielsweise durch massenhafte Downloads der eigenen Inhalte. Es existiert keine technische Lösung, die Anonymität und Betrugssicherheit gewährleisten könnte.

Verwaltungsaufwand

Ein weiterer Aspekt ist der große Verwaltungsaufwand: Damit eine einigermaßen gerechte Verteilung möglich wäre, müsste eine eine sehr große Datenbasis erfasst werden, um dann anteilig das Geld an die Künstler zu weiterzugeben. Ansätze zur Erstellung derartiger Statistiken bieten derzeit Dienste wie BigChampagne. Vorgeschlagen wird auch, auf die bestehende Infrastruktur der GEMA aufzusetzen.