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Herzogtum Berg

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Bergischer Löwe in Wappenform
14. Jahrhundert
nach Gustav Droysen, 1886
15. Jahrhundert
nach Gustav Droysen, 1886
17. Jahrhundert
Karte Ducatus Montanianum (1715) von Erich Phillip Ploennies

Das Herzogtum Berg (Ducatus Montensis) war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im östlichen Rheinland. Es bestand vom 11. Jahrhundert (bis 1380 als Grafschaft) bis 1806, danach noch wenige Jahre in stark veränderter Form als Großherzogtum. Berg war lange mit dem Herzogtum Jülich und wechselweise mit verschiedenen anderen Territorien in Personalunion vereint. Hauptstadt war Düsseldorf.

Geographie

Das Herzogtum Berg umfasste um 1800 ein Areal von 2.975 km² mit 262.000 Einwohnern und lag auf der rechten Rheinseite zwischen dem Vest Recklinghausen, dem Reichsstift Essen, der Reichsabtei Werden, der Grafschaft Mark, dem Herzogtum Westfalen, dem Kurfürstentum Köln, dem Fürstentum Moers und dem Herzogtum Kleve.

Seine Grenzen verliefen im Westen (mit kleinen Ausnahmen) entlang des Rheins, im Norden etwa auf Höhe der Ruhr, im Süden etwa vom Petersberg bei Bad Honnef in ostnordöstlicher Richtung (südlich der Sieg). Die Ostgrenze ergab sich durch den geographisch relativ offenen Übergang zur Grafschaft Mark, etwa auf der Linie Schwelm – Wipperfürth – Gummersbach. Heute decken die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln in etwa das historische Territorium des Herzogtums.

Die Mittelgebirgsregion Bergisches Land, bestehend aus dem Niederbergischen und dem Oberbergischen Land sowie den Städten Wuppertal, Solingen, Remscheid, Leverkusen, verdankt ihren Namen dem Herzogtum Berg.

Heute wird der Begriff Bergisches Land vornehmlich für die topografisch höheren Regionen des ehemaligen Herzogtums verwendet.

Wappen

Wappenschild der ehemaligen Stadt Opladen mit dem historischen Doppelzinnenbalken

Das Wappen des Bergischen Landes zeigt, entsprechend den bergischen Farben, auf weißem Grund den roten – auf das Haus Limburg (s.o.) zurückgehenden – doppelschwänzigen Bergischen Löwen mit Krallen, Zunge und einer Krone in blau. Noch heute führen ihn einige Städte und Kreise im ehemals Bergischen Gebiet in ihrem Wappen.

Das historische Wappen der Grafen von Berg war ein schwarzer Doppelzinnenbalken, der als Darstellung einer Burg angesehen wird. Dieses hatten die Grafen von Berg schon vor 1100 n. Chr. als Reiterzeichen geführt (z.B. noch in den Wappen des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Stadt Hilden sowie der Stadt Leverkusen enthalten). Die ehemalige Stadt Opladen führte bis zum Zusammenschluss mit der Stadt Leverkusen (31.12.1974) ebenfalls diesen Doppelzinnenbalken in ihrem Wappen.

Geschichte

Vorgeschichte

Das Rheintal war beim ersten Erscheinen der Römer von Ubiern, später von Tenkterern und Sugambrern bewohnt, während das Bergland nahezu unbewohnt war. Nach der Völkerwanderung schlossen sich die dortigen Stämme zu den ripuarischen Franken zusammen, die zur Zeit der Karolinger das Bergland besiedelten. In dieser Zeit war das Gebiet Grenzland zu den Sachsen. Das Christentum fand hier zuerst um 700 Eingang durch Suitbert, einen Schüler Bedas, der auf einer Rheininsel bei Düsseldorf das Stift Kaiserswerth gründete. Die weitere Christianisierung ging im südlichen Teil des Landes von Kölner und Bonner Stiften aus und dauerte im Bergland noch bis ins 10. Jahrhundert. Nach fränkischer Gaueinteilung bestand das Bergische Land aus dem Ruhrgau, Keldachgau, Deutzgau und dem Auelgau.

Unter den anarchischen Zuständen in der Mitte des 11.Jahrhunderts, als sich der Besitz emporstrebender Adliger durch Erbe, Eroberung sowie durch Kauf und Pfandschaften über alte gegebene Grenzen hinweg ausdehnte, lösten sich mit dem Abstieg der Gaugrafen auch die Grenzen der alten Gauaufteilung auf. Auch die Pfalzgrafen der Ezzonen versuchten jetzt, sich vom Königsdienst zu lösen und eigene Macht zu entfalten. Dies scheiterte am Widerstand des Kölner Erzstuhls. Im Jahre 1060 unterlag Pfalzgraf Heinrich dem Kölner Erzbischof Anno II. in einer Fehde. Dadurch änderten sich die Besitz- und Pfandschaftsverhältnisse im Raum zwischen Sülz und Wupper. Allode und Gerechtsame gingen den Pfalzgrafen verloren. Anno konnte seine Interessen um die Neuvergabe der rechtsrheinischen Königslehen mit Hilfe seiner Vormundschaft über den unmündigen König Heinrich IV. durchsetzen. Gerade in diesem Gebiet, durch das die Straßen nach Westfalen zu Besitzungen der Kirche führten, brauchte Anno einen treuen und zuverlässigen Gewährsmann als Nachfolger des Ezzonen. Nach Urkundenlage war in diesem Raum ein Adelsgeschlecht ansässig, das zwischen Erft und Rhein über einigen allodialen Besitz verfügte und dort verschiedene Gerechtsame wahrnahm, jedoch keinen Stammsitz oder Burg besaß. Die neu zu vergebenden Königslehen lagen nicht nur dem erzbischöflichen Besitz, sondern auch dem meist verstreut liegenden Besitz des noch am linken Rheinufer sesshaften Grafengeschlechtes gegenüber. Diese Familie war durch Verwandtschaft mit angesehenen linksrheinischen Grafengeschlechtern verbunden, die in der Gunst des Kölner Erzstuhls standen. Der aus diesem Hause stammende Adolf sah eher auf der rechten Seite des Rheines Möglichkeiten zum Aufstieg. So befand sich seine erste Burg, Burg Berge bei Altenberg, inmitten seines dortigen Lehngutes. In dieser Befestigungsanlage liegen die Anfänge der Grafen von Berg.

Bis um 1400 sind für die Berger in Gymnich noch alte Besitzrechte, in Rommerskirchen Zehntrechte im Raum der Erft nachgewiesen.

Alte verwandtschaftliche Beziehungen bestanden zum Haus Saffenberg, zu den Grafen von Nörvenich und vermutlich auch zu den Grafen von Hochstaden-Wickrath.

Überlieferung

Bei den „offiziellen“ Zählungen der Grafen und Herzöge von Berg kommt es immer wieder zu Verwirrungen. Einerseits wurde der Stammbaum der Berger je nach Urkundenlage durch Ergänzungen oder neue Auslegungen in den letzten Jahrzehnten immer wieder verändert und ergänzt, andere Heimatforscher zweifeln die Ergebnisse wieder an. Darüber hinaus gibt es die unterschiedlichsten Namensnennungen, da durch die damalige übliche Verheiratung der Adeligen, mit planmäßiger Vergrößerung der Gebiete und Grafschaften, gleich mehrere Grafschaften im Namen der Grafen erscheinen konnten. Je nach Art, Ort und Zuständigkeit des Grafen erschien in früheren Jahrhunderten oft nur der für die Beurkundung erforderliche Titel. Selbst ausgewiesene Experten der Geschichte des Bergischen Landes und Kenner der umliegenden historischen Territorien haben Schwierigkeiten, eine einheitliche Linie zu finden.

Der älteste Hinweis auf die Familiengeschichte der Berger stammt aus einer von Levold von Northof übermittelten mittelalterlichen Oralchronik (also einer mündlich überlieferten Familiengeschichte). In seiner „Chronica comitum de Marka“ (1358 vollendet) wird nach Einschätzung der überwiegenden Mehrheit der Historiker ein relativ glaubhaftes Bild der Familiengeschichte gezeichnet, da er seine Studienzeit unter anderem mit dem Grafensohn Adolf VI. von Berg verbrachte. Kern seiner Überlieferung ist die Aussage, dass die Märker und Berger bis zur Teilung des Landes 1160 eine gemeinsame Familiengeschichte hatten.

Verwandtschaftliche Beziehungen, die Gunst des Erzbistums Köln und auch Heirat im Sinne der Landespolitik verhalfen den ersten bergischen Grafen, ihre Herrschaft ungestört zu entfalten und auszudehnen, wobei die persönlichen Fähigkeiten der Grafen auch bei „Hofe“ für hohe Anerkennung und Teilnahme an Entscheidungen sorgten.

Bis zum Jahre 1225 unterstanden bereits weite Teile des späteren Bergischen Landes der Herrschaft der Berger. Sie beruhte auf verschiedenen Grundlagen: der Herrschaft über Grund-, Lehns-, Pfandbesitz, den Rodungen der Bevölkerung, auf Kirchenvogteien, der Grafengerichtsbarkeit, der Stadtherrschaft, Forstgerechtigkeiten und Regalien.

Die ersten Grafen von Berg – Entstehung der Landesherrschaft bis 1225

Die Vorfahren der Grafen von Berg [1] wurden erstmals um 1003 erwähnt. Sie besaßen später das Vogteiamt über die Benediktinerabtei Deutz (erstmalig nachweisbar ab 1311) und die Abtei Werden sowie die Burgherrschaft über die Burg Altena im Süderland, dem heutigen Sauerland. Die Vögte hatten Aufsichts- und Schutzpflichten für die großen Güter und Besitzungen, und die Rechtsgewalt für die kirchlichen Grundherrschaften, da geistliche oder kirchliche Einrichtungen keine eigene Gerichtsbarkeit besaßen.

Adolf I. von Berg

Datei:Herzogtum Berg Gemälde.jpg
Auschnitte aus dem Stammbaum der altbergischen Grafen ca.1140-1225) aus dem Ahnensaal mit Schloss Burg an der Wupper

1068 nannte sich ein Adolf, der dritte dieses Namens, zuerst mit dem Zusatz „vom Berge“ (latinisiert: „de Monte“); etwa um diese Zeit erschienen die Berger auch als Vögte von Siegburg. Um 1080 wurden in seinem oder seines Nachfolgers Namen Silbermünzen geprägt mit der Aufschrift „ADOLPHUS COMES DE MONTE“. Ein 1093 urkundlicher „Adolphus puer“ legt die Vermutung nahe, dass das Werdener Vogtamt bereits im Hause Berg erblich war; aber erst im Jahr 1101 führte ein Adolf von Berg in einer Urkunde des Kaisers Heinrich IV. den Grafentitel. Von diesem Zeitpunkt an wurde er Graf Adolf I. von Berg genannt, mit ihm begann die Reihenfolge der Zählung, da die Vorgänger mit Namen Adolf noch nicht als Grafen von Berg nachgewiesen wurden. Adolf I. starb im Jahr 1106. Durch die Heirat mit der aus Süddeutschland stammenden Adelheid von Lauffen dürfte Adolf I. zu erstem allodialem (Allod) Besitz gekommen sein und damit seine Gerechtsame nicht unerheblich vergrößert haben, da Adelheid von Lauffen das Erbe ihrer Tante Ida von Werl in die Ehe mit einbrachte. Zu diesem Besitz gehörte auch die Burg Hövel.

Adolf II. von Berg

Nachfolger von Adolf I. wurde sein Sohn Adolf II. von Berg. Er regierte von 1115 bis 1160. Spätestens 1120 ehelichte er eine Arnsbergerin aus dem Hause Werl; dadurch kamen die Berger zu westfälischen Besitzungen, vornehmlich zwischen Emscher und Ruhr, im Raum Bochum und bei Unna, Kamen und Hamm; der Umfang der Besitzungen ist nicht mehr genau feststellbar. Durch diese Heirat enstand Verwandtschaft zu den Cappenbergern, wobei Adolf II. von Berg ca. 1122 Vogteirechte über das Stift Cappenberg und damit nochmals erheblichen Machtzuwachs erhielt.

Adolf II. erbaute die neue Burganlage Schloss Burg an der Wupper (heute zur Stadt Solingen gehörend). Die alte Stammburg Berge in Odenthal-Altenberg wurde aufgegeben. Die Liegenschaften rund um die Stammburg wurde den Zisterziensern übergeben, die dort 1133 eine Zisterzienserabtei mit einer Klosterkirche errichteten. Das sehr große Gotteshaus wird heute Altenberger Dom genannt. Der Einfluss und wohl auch die monetäre Leistungsfähigkeit des Grafen Adolf II. von Berg im rheinisch-westfälischen Raum waren daran erkennbar, dass sowohl sein Bruder Bruno als auch sein Sohn Friedrich Erzbischof von Köln wurden. Um das Jahr 1150 wurde der so genannte Deutzgau in das Herrschaftsgebiet eingegliedert.

Seine zweite Ehe mit einer Nichte des Kölner Erzbischofs Friedrich brachten Adolf das Vogteirecht über die Abtei Siegburg, das erstmalig 1138/39 bezeugt ist.

Wenngleich mittlerweile der Schwerpunkt bergischer Macht in Westfalen lag, versäumte es Adolf II. nicht, seine Herrschaft zwischen Wupper und Sieg auszudehnen. Da dieses Gebiet sich fast ausschließlich im Besitz der Klöster und der Kölner Stifte befand, konnte Adolf dieses Ziel nur durch Übernahme von Kirchenvogteien erreichen.

Engelbert I. von Berg

1160 wurde der bergische Herrschaftsbereich unter Adolfs Söhnen Everhard und Engelbert aufgeteilt. Während Everhard als der Ältere die westfälischen Besitzungen mit den Burgen Altena und Hövel und die Vogteien Werden und Cappenberg erhielt, verblieb Engelbert I. von Berg das ältere rheinfränkische Erbe. Engelbert führte den Namen Berg weiter. Everhard begründete die Altenaer Linie; seine Nachfahren nannten sich sich später Grafen von der Mark.

Infolge der Erbteilung konnte Engelbert sich ganz dem zwischen Rhein, Ruhr, Wupper und Sieg gelegenen Gebiet zuwenden. Dabei waren ihm die seit langem bestehende Gunst und einvernehmliche Beziehungen der Kölner Erzbischöfe von Nutzen. Engelbert war verheiratet mit Margarethe von Geldern.

Mittelpunkt seines Herrschaftsbereichs wurde das bereits von Adolf II., vermutlich im Hinblick auf die bevorstehende Erbteilung, erbaute Schloß Burg an der Wupper. Engelbert gelangte außerdem in den Besitz der Burg Bensberg und damit zu größeren grundherrlichen Besitzungen im Raum Bensberg (Hebborn, Paffrath und Herkenrath). Die Grundherrschaft Sulsen-Immekeppel der Grafen Liedberg-Meer mit den abhängigen Höfen Refrath, Lückerath, Moitzfeld und Frankenforst erhielt Engelbert I. vom Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg übertragen. 1174 kam die Burg Neu-Windeck als Lehen hinzu.

Gerhard Mercator: Karte von Berg (Köln 1585) – Ausschnitt mit dem südlichen Teil der Grafschaft Berg zur Zeit Engelberts I., zu der die Gebiete an Wupper, Dhünn, Agger, Sülz und Sieg mit den gräflichen Burgen Burg an der Wupper, Neuenberg, Steinbach und Bensberg gehörten.

Bis zu den siebziger Jahren des 12. Jahrhunderts gelang es Engelbert als Vogt des Kölner Severinsstiftes, den Herrschaftsbereich an Agger und Sülz über die Siegburger Vogtei weiter auszudehnen. Dabei diente die Burg Neuenberg bei Lindlar als Zentrum des oberbergischen Landesausbaus (später wurde sie Grenzfeste zur Herrschaft Gimborn).

Die Besitzungen des Severinsstifts östlich von Bensberg, bei Hohkeppel und im Raum Lindlar dürften schon vorher der bergischen Vogtei unterstanden haben.

Die an der Sieg erworbenen Allode – etwa bei Eitorf – wie auch die erworbenen Vogteien über Bonner Stifte, vor allem über St. Cassius (Auelgau), verschafften den Bergern die Ausdehnung der Herrschaft südlich der Sieg, die 1172 durch die Erbschaft der halben Herrschaft Saffenberg noch erweitert wurde.

Nach dem Verlust der Werdener Vogtei und der damit verbundenen Vorherrschaft im östlichen Teil des Niederbergischen an seinen Bruder Everhard suchte Engelbert im Westen des Niederbergischen Einfluss zu gewinnen. Wichtiger war der Erwerb der Vogtei Kaiserswerth, wo Engelbert die Hardenberger, die noch 1145 bis 1158 genannt wurden, ablöste. Erst Engelbert I. und seine Nachfolger erwarben Grundbesitz im Niederbergischen. Wahrscheinlich 1189 verpfändete Arnold von Teveren seinen gesamten rechtsrheinischen Besitz zu Holthausen, Düsseldorf, Buscherhof, Eickenberg bei Millrath, Monheim, Himmelgeist, am Rheinufer nahe Holthausen und an der Anger für 100 Mark an Engelbert von Berg – das Pfand wurde nie eingelöst. In der Folgezeit konnten die stark und mächtig gewordenen Grafen von Berg in diesem Gebiet weitere Besitzungen von einigen Herren und Edelfreien (u.a. den Herren von Bottlenberg, Erkrath und Eller), die in finanzielle Notlage geraten waren, übernehmen. Bei dieser Gebietsausdehnung schuf vermutlich bereits Engelbert I. die ersten Gerichte und Ämter zur Verwaltung seines Landes.

Adolf III. von Berg

Die nicht eingelösten Pfandgüter des Edelherrn von Teveren fielen an Engelberts Sohn und Nachfolger Adolf III. Sie sind die ältesten Besitzungen des Hauses Berg nördlich der Wupper. Weiteren Machtzuwachs brachte der Erwerb der Vogtei über das Stift Gerresheim. Adolf III. war im Besitz von Höfen von Merheim, Mülheim, an beiden Rheinufern zwischen Rheindorf und Zündorf, Buchheim, Lind und Uckendorf. Hückeswagen verzichtete erst 1260 auf alle Ansprüche aus den von Engelbert I. eingeleiteten Verpfändungen; sie sind vermutlich unter Adolf III. bereits als Allode oder Lehen an Berg übergegangen. Seine Landespolitik zielte auf Sicherung und Entfaltung des Erreichten.

Engelbert II. von Berg, Erzbischof Engelbert I. von Köln

Als Adolf III. 1218 auf einem Kreuzzug starb, machte das Haus Limburg, in das Adolfs Tochter Irmgard eingeheiratet hatte, seinen Erbanspruch auf den gesamten bergischen Besitz geltend. Adolfs jüngerer Bruder, der Kölner Erzbischof Engelbert I., befürchtete, dass die Limburger, mit denen bereits Adolf III. Streitigkeiten hatte, nicht so treu wie bisher das Haus Berg zum Erzbischof halten würde. Deshalb wies er die limburgischen Ansprüche mit Waffengewalt zurück und übernahm selbst als Engelbert II. die Herrschaft über die Grafschaft Berg.

Mit seiner Ermordung 1225 endete das Bergische Grafengeschlecht in diseser Abstammungslinie und starb im Mannestamme aus. Berg gelangte an das Haus Limburg, das damit seine Erbansprüche schließlich durchsetzen konnte.

Zeit der Grafen aus dem Hause Limburg (1225–1313)

Die Grafschaft Berg fiel nun an Heinrich von Limburg, Schwiegersohn des Grafen Adolf III., und danach an Adolf IV. von Berg (reg. 1246–1259), der die engen Bindungen zum Erzbistum Köln dadurch weiter vertiefte, dass er die Schwester des Erzbischofs heiratete. Von 1242 bis Anfang des 17. Jahrhunderts waren die Grafen und Herzöge von Berg auch die Lehnsherren der Grafschaft Limburg.

Sein Sohn Adolf V. (1259–1296) nahm in der Schlacht von Worringen den Erzbischof von Köln, Siegfried von Westerburg, gefangen und erklärte im selben Jahr (1288) Düsseldorf zur Stadt. Er hatte seinen Bruder Wilhelm I. zum Nachfolger. Diesem folgte sein Neffe Adolf VI. (1308–1348), während dessen Regierung Berg durch Überschwemmungen, Missernten, Pest und den Krieg zwischen Friedrich von Österreich und Ludwig dem Bayern viel zu leiden hatte.

Zeit der Herzöge aus dem Hause Jülich (1380–1521)

Da Adolf 1348 kinderlos starb, endete damit die Limburgische Linie, und die Grafschaft Berg ging an die Tochter seiner Schwester, Gräfin Margarete von Ravensberg-Berg, über. Sie war die Gemahlin von Gerhard, Sohn des Herzogs Wilhelm von Jülich, der damit ab 1348 Berg regierte.

Gerhards Sohn Wilhelm II. erhielt 1380 von König Wenzel für Berg die Herzogswürde. Sein Sohn Herzog Adolf erwarb nach dem Tode des Herzogs Rainald von Jülich und Geldern 1423 Jülich, und Berg blieb von da an bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts mit dem Herzogtum Jülich vereinigt.

Im Jahr 1484 erwarb die Familie die Löwenburg im Siebengebirge. 1500 wurde das Herzogtum Teil des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises.

Zeit der Herzöge aus dem Hause Kleve (1521–1609)

Datei:Herzogtum Berg Kleve Jülich.jpg
Die Länder Jülich, Berg, Kleve Mark und Ravensberg

Nach dem Erlöschen des Jülich-Bergschen Hauses (1521) folgten die Herrscher des Herzogtums Kleve, die der westfälischen Seitenlinie der Grafen von Berg, also dem Haus der Grafen von der Mark, angehörten (siehe Vereinigte Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg).

Nach deren Aussterben 1609 folgte der Jülich-Klevische Erbfolgestreit, der damit beendigt wurde, dass die Nachfolge in Jülich und Berg dem wittelsbachischen Haus Pfalz-Neuburg zufiel.

Zeit der Herzöge aus dem Hause Wittelsbach (1614 – 1806)

Von 1652 bis 1690 war Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg Herzog. Sein Sohn und Nachfolger Johann Wilhelm II. (1679–1716), Kurfürst von der Pfalz (1690–1716), ist bis heute in seiner Residenzstadt Düsseldorf und im Bergischen Land als „Jan Wellem“ in Erinnerung geblieben. Den Verlust des Heidelberger Schlosses ersetzte das Schloss Schwetzingen als Sommerresidenz.

Ab 1708 kartographierte Erich Philipp Ploennies das Territorium und beschrieb die wirtschaftlichen Gegebenheiten in seiner Topographia Ducatus Montani (Topographie des Herzogtums Berg, 1715).

Karl III. Philipp von der Pfalz (1661–1742) übernahm nach dem Tode seines älteren Bruders die Regierung. Er baute seit 1720 Mannheim als Residenz aus und errichtete das Mannheimer Schloss.

1742 kam das Land an den Kurfürsten Karl Theodor aus der Sulzbacher Linie und nach dessen Tod 1799 an den Herzog und späteren König Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken. Dieser überließ das Herzogtum Berg am 30. November 1803 seinem Schwager Herzog Wilhelm als Apanage, behielt aber die Souveränität. Herzog Wilhelm residierte in Düsseldorf.

Das napoleonische Großherzogtum Kleve und Berg (1806–1813)

Datei:Rheinprovinz2.jpg
Staatsgebiete der Rheinprovinz 1789

Am 15. März 1806 trat Kurfürst Maximilian IV. Joseph das Herzogtum Berg an Napoleon ab. Kurbayern hatte sich 1805 im Vertrag von Schönbrunn im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach dazu verpflichtet. Napoleon übereignete noch am selben Tag die Herzogtümer Berg und Kleve an seinen Schwager Joachim Murat. Das Territorium des Herzogtums Kleve wurde nur in seinen rechtsrheinischen Teilen mit dem Herzogtum Berg verbunden; die linksrheinischen Teile hatte Frankreich bereits annektiert. Murat nahm sein Land am 19. März 1806 in Köln zunächst als Herzog von Kleve (Cleve) und Berg förmlich in Besitz und ließ sich acht Tage später von den Landständen huldigen. Im April wurde das Territorium in vier Arrondissements reorganisiert: das Arrondissement Siegburg sowie die Arrondissements Mülheim (am Rhein), Düsseldorf und Elberfeld-Duisburg-Wesel. Später kamen im Süden noch das Arrondissement Dillenburg und im Norden das Arrondissement Steinfurt hinzu.

Im Juli 1806 nahm Murat auf der Grundlage der Rheinbundakte und im Zuge der Gründung des Rheinbundes den Titel eines Großherzogs an. Gleichzeitig wurde das souveräne klevisch-bergische Großherzogtum erweitert, bis zum Januar 1808 durch folgende Übertragungen: die Abteien Elten, Essen und Werden, die Grafschaft Mark mit Lippstadt, einen Teil des ehemaligen Fürstbistums Münster, die Grafschaft Salm-Horstmar, die Grafschaften Tecklenburg, Rheda, Lingen, Cappenberg und die ehemalige Reichsstadt Dortmund.

Im März 1808 ernannte Napoleon Joachim Murat zum König von Neapel und übernahm ab diesem Zeitpunkt selber die Geschicke des Großherzogtums, das Düsseldorf zur Hauptstadt hatte. Im April erreichte das Großherzogtum Berg eine Ausdehnung, die es in der Folgezeit nicht mehr übertreffen sollte. Im November 1808 wurden Kleve und Berg verwaltungstechnisch in vier Départements (etwa: „Länder“ bzw. Landschaften), zwölf Arrondissements (Regierungsbezirke) und 78 Cantons (Landkreise) untergliedert. Die kleinste Verwaltungseinheit waren die Mairies (Bürgermeistereien bzw. Verbandsgemeinden). Die Départements waren das Département Rhein, das Département Sieg, das Département Ruhr und das 1810 von Frankreich annektierte Département Ems. Im Dezember 1808 löste die Municipalverwaltung für die Städte und Gemeinden die früheren Vogteien, Honschaften und Ämter endgültig ab.

1809 nahm, unter kaiserlicher Vormundschaft und Regentschaft, Napoleons vierjähriger Neffe Napoléon Louis Bonaparte den Titel des Großherzogs von Kleve und Berg an. Er war der älteste lebende Sohn des Königs von Holland und Bruder Napoleons III.

Das Großherzogtum löst sich auf (1813–1815)

Bald nach der Völkerschlacht bei Leipzig löste sich das Großherzogtum auf. Von 1813 bis 1815 bestand das Generalgouvernement Berg. Die meisten Landesteile fielen zusammen mit dem eigentlichen Herzogtum durch den Wiener Kongress schließlich Preußen zu. Es bildete daraus mit den anderen preußischen Besitzungen auf dem linken und rechten Rheinufer die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit Verwaltungssitz Köln.

Am 1. Januar 1814 wurde das Herzogtum Berg selbst mit dem Kanton Gummersbach und der Gemeinde Friesenhagen in vier Kreise aufgeteilt, die jeweils einem Direktor unterstanden. Diese hatten, anders als die bisherigen Präfekten und Unterpräfekten, nicht mehr die Polizeiverwaltung unter sich. Die neueingeteilten Kreise waren Düsseldorf, Elberfeld, Mülheim und Wipperfürth.

Übergeordnet war der Kreis Düsseldorf, dessen Direktor auch Landesdirektor war. Er führte außerdem die Verwaltung der Brandassekuranzkasse und das Präsidium des Medizinalrates, dem das Medizinalwesen sowie die Medizinal- und Sanitätspolizei in allen Kreisen unterstanden. Die Verwaltungspolizei unterstand einem Polizeidirektor in Düsseldorf, dem in den Kantonen jeweils ein Polizeivogt unterstand.

1822 wurde die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit der ebenfalls 1815 gebildeten Provinz Großherzogtum Niederrhein (Verwaltungssitz in Koblenz) zur Rheinprovinz vereinigt.

Ämterverfassung: Ämter und Freiheiten – Rechts- und Verwaltungswesen

Altbergisches Verwaltungswesen – Entstehung und Verfassung der Bergischen Ämter

Datei:Tabelle Herzogtum Berg 1708.jpg
Bergischer Extractus summaris auß denen in Martio 1708 über die Familien, Bestialien und Morgenzahl (Statistische Tabelle Herzogtum Berg[2])

Fast regelmäßig findet man in Urkunden sowohl des Bergischen wie auch anderer niederrheinischer Territorien die Ämter des Mittelalters zu einer Burg in Beziehung gesetzt, welche den Mittelpunkt der Verwaltung für das betreffende Amt bildet oder doch ursprünglich gebildet hat. Für Berg lässt sich dieser Zusammenhang zwischen Burg und Amt dadurch nachweisen, dass für sämtliche Ämter des Herzogtums, mit einer einzigen Ausnahme (Amt Miselohe), eine Burg oder zumindest ein befestigter Platz, der wohl ursprünglich eine Burg war, als Mittelpunkt nachweisbar ist. Die Ämter bildeten sich im Anschluss an die einzelne Burg als Mittelpunkt in der Art, dass anfangs kleine Burgbezirke allmählich zum Amt erweitert wurden. Im Charakter der Burg als Mittelpunkt eines Bezirkes von landesfürstlichen Gütern, Lehen und grundherrschaftlichen Rechten dürfte der eigentliche Anlass der Erweiterung der Bürgerverwaltung zur Amtsverwaltung zu suchen sein.

Um die Mitte des 14. Jahrhunderts bildeten sich die Amtsbezirke. Sie dienten der strafferen Verwaltung und gingen hervor aus dem seit dem 13. Jahrhundert einsetzenden Bestreben der Landesfürsten, die zerstreut liegenden Territorien zu vereinigen und die volle Landeshoheit zu erlangen.

Die Ämter waren in ihrer späteren vollen Ausbildung die der Zentralverwaltung unmittelbar unterstehenden Bezirke, in denen die örtliche Finanz- und Polizeiverwaltung sowie die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ganz, die Gerichtsverfassung wenigstens zum Teil zusammenlief.

Drei Beamte waren für die Verwaltung der Ämter zuständig, der Schultheiß oder Richter, der Kellner oder Rentmeister und der diesen beiden übergeordnete Amtmann. Der höchste Beamte im Amt war der Amtmann, der von adeliger Abstammung war, vom Landesherrn persönlich ernannt wurde und seinen Amtssitz in einer Burg hatte, die meist im Besitz des Landesherrn war. Amtssitz konnte auch das Schloss des Amtmanns sein. Er hatte im wesentlichen drei Befugnisse, eine administrativ-finanzielle, eine militärisch-polizeiliche und eine ursprünglich beschränkte, allmählich aber an Umfang und Bedeutung zunehmende gerichtliche – er war verantwortlich für Recht und Ordnung innerhalb der Grenzen des Amtes. Dem Amtmann nachgeordnet war der Schultheiß als Vorsteher der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, der auch bei den Gerichtsverhandlungen den Vorsitz führte. Der dritthöchste Beamte war der (auch Kellner genannte) Rentmeister, der für die Erhebung der Steuer, die Verwaltung der Hofgüter und die Gerichtsgebühren und Strafgelder zuständig war.

Die Verkündigung und Durchführung der Amtserlasse in den einzelnen Kirchspielen besorgten immer die Scheffen. Das Gericht gab den Erlassen Nachdruck.

Altbergisches Gerichtswesen – Hauptgericht, Landgericht, Hofgericht, Botenamt, Sendgericht

Im 13. Jahrhundert bildete sich im Bergischen Land eine neue Art der Gerichtsbarkeit aus. Spätestens seit dem 12. Jahrhunder war das Grafengericht in Kreuzberg (bei Kaiserswerth) für alle Belange zuständig; nun aber wurden Schöffengerichte eingerichtet, die für alle Straftaten außer todeswürdigen Verbrechen wie Diebstahl, Totschlag und Schändung zuständig waren. Diese wurden zunächst weiterhin in Kreuzberg verhandelt. Überliefert ist das Rechts- oder Ritterbuch, in den das Bergische Gerichtswesen im 14. Jahrhundert beschrieben wird.[3].

Hauptgericht – Obergericht

Die bergische Gerichtsbarkeit basierte auf einer Hierarchie von Konsultationsgerichten. Wenn ein niederes Gericht in einer Rechtsfrage keine Einigkeit erzielen konnte, wurde das zuständige Konsultationsgericht angerufen. Dieses gab eine Empfehlung ab, an die das niedere Gericht bei seiner anschließenden Entscheidung allerdings nicht gebunden war. Den Landgerichten waren die Hauptgerichte in diesem Sinne übergeordnet, indem die zweifelhaften Rechtsfälle den Hauptgerichten zur Konsultation vorgelegt wurden. Den Schöffen des Obergerichts stand der Schultheiß vor. Diese Rechtsfälle wurden nach Entscheidung des Obergerichts, durch die Landgerichte nur noch verkündet. Die Appellation geschah für alle Gerichte an den Herzog in Düsseldorf.

Hauptland- und Rittergericht Opladen

Oberstes Konsultationsgericht war das in der neueren Literatur so genannte Hauptland- und Rittergericht in Opladen; in historischen Urkunden wurde es auch als Rittergericht, Hochgericht und Oberstes Hauptgericht bezeichnet.[4] Bis 1559 hatte dieses Gericht seinen Sitz im zentral gelegenen Opladen, danach als Jülich-Bergischer Hofrat in Düsseldorf. Daneben war das Rittergericht auch das Gericht für den bergischen Adel und Versammlungsort des Ritter- und Landtags, in dem die bergischen Landstände ihre Selbstverwaltung organisierten.[3] Als Gegenleistung für ihre Vorrechte war die Ritterschaft beim Aufgebot durch den Landesherrn zum Dienst mit Pferd und Harnisch verpflichtet.

Neben dem Wildfang (Jagd- und Fischereirecht), ausgedehnter Zoll- und Steuerfreiheit, besaßen daher diese freiritterlichen Lehnsträger einen besonderen Gerichtsstand.

Landgericht

In den Kirchspielen (Gemeinden) befanden sich die Landgerichte; sie waren zuständig für die Rechtsprechung der Honschaften, wobei jede Honschaft einen Scheffen (Schöffen) stellte. Zuständig waren die Landgerichte für alle Rechtsfälle der „Hoheit, Gewalt, Schuld und Schulden“, also Kriminalfälle oder strittige Erbfälle. Sie konnten auch Todesurteile fällen, die aber zumeist an das Hauptgericht abgegeben wurden. Die Verhandlungen vor den Landgerichten vollzogen sich seit dem Jahre 1565 nach der neuen Jülich-Bergischen Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Polizey- und Reformations-Ordnung. Richter, Scheffen, Gerichtsschreiber und Bote waren vereidigt. Den Angeklagten wurde ein juristischer Beistand zugestanden.

Hofgericht

Die Hofgerichte waren zuständig für bürgerliche Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erbfälle im Todesfall, Veräußerungen von Besitz durch Verkauf, Schenkung, Teilung, Tausch, Verpfändung oder auch Belastung; sie hatten also die Aufgabe der heutigen Amtsgerichte. Die Hofgerichte reichen in die Zeit der ersten Landnahme und die Gründung der königlichen Fronhöfe zurück. Sie umfassten ursprünglich den Lehnsverband eines Fronhofes und hatten die Aufgabe, dessen Recht zu sichern.

Botenamt

Die den Ämtern unterstellten Landgerichte waren in Botenämter unterteilt, die mit dem jeweiligen Kirchspiel übereinstimmten. Jedes Botenamt unterhielt einen Boten oder Schatzboten. Diese galten nicht als Staatsbeamte und erhielten aus dem herzoglichen Schatz keine Zuwendung, mussten einer ehrbaren Familie angehören und wurden für ihr Amt vereidigt. Den Boten war jedoch eine gewisse Summe seitens der Untertanen zugesichert, die mit dem „Schatz“ eingetrieben werden musste. Der Schatzbote zog die Steuer, die Geldstrafen und die Gebühren ein und lieferte diese an die „Kellnerei“ ab.

Sendgericht

Das Sendgericht oder auch als Send genannt war ein neben dem weltlichen ein geistliches Gericht, dessen Ursprung in die ersten christlichen Jahrhunderte zurückreicht. Sowohl für Wiehl Reichsherrschaft Homburg als auch für das Bergische Kirchspiel Much ist bisher ein Sendgericht, somit für die Grundherrschaften des Stiftes St. Cassius in Bonn nachweisbar. Von den Herzögen von Berg wurde das Sendgericht geschützt und auf regelmäßige Abhaltung bestanden, später wurde die kirchliche Gerichtsbarkeit immer mehr durch die weltliche Macht eingeschränkt und verlor immer mehr seine Befugnisse. Anfangs präsidierte der Bischof bei den jährlichen Visitationen dem Sendgericht, im 12. Jahrhundert der Archidiakon oder als Vertreter der Dechant. Ab dem 13. Jahrhundert war es üblich das der Pfarrer selbst das Sendgericht abhielt, ab dem 17. Jahrhundert werden auch Sendschöffen in der Landpfarrei Christianität Siegburg genannt. Das Sendgericht war an erster Stelle überwiegend ein Rüge- und Sittengericht und bezog sich auf Gegenstände die auch Anlass eines eines geistlichen Prozesses bilden konnten: u.a. Ketzerei, Ehebruch, Unkeuschheit, Zehntpflicht, Wucher, Zank und dergleichen. Das Gericht konnte materielle Strafen oder auch Körper- und Gefängnisstrafen verhängen.

Altbergisches Steuerwesen – Zehntrecht

Steuern Abgaben

Die Einnahmen der Landesfürsten bestanden aus „Zöllen“, „Zehnten“, „Kürmut“, „Schatz“, „Zins“ und anderen „Gefällen“, wobei diese Einnahmen nicht ausreichten um sämtliche Landesausgaben begleichen zu können.

Dadurch sahen sich die Landesherren zu „Beden“ (Bitten) gezwungen, Gelder die für verschiedene Verwaltungsausgaben vom Land bewiliigt werden mussten. Diese neben den Steuergeldern, in früheren Jahren eine freiwillige Abgabe, die gewöhnlich im Herbst nach der Ernte entrichtet wurde, konnte nur noch durch eine Besteuerung eingenommen werden.

Die Steuern in alter Zeit waren bestimmt zu außerordentlichen Kriegsausgaben und wurden in späteren Jahrhunderten verwandt zur gewöhnlichen Landesverteidigung. Erhaltung der Sicherheit und des allgemeinen „Ruhestandes“ (Ordnung).

Frei von Abgaben und Steuern waren die Kirchengüter die Lehengüter der Lehenleute, die Güter der Ritterschaft, sowie der Adel. Freiheiten konnten teilweise mit Gunst der Landesherrn oder ganz befreit werden. Die eigentlichen Rittersitze (Bergische Rittersitze) waren frei von Steuern, auch wenn sie vom Ritter nicht bewohnt waren. Nur die als Lehen gegebenen adeligen freien Güter, waren über die Pächter steuerpflichtig. Der Geistlichkeit und der Ritterschaft war es daher nicht erlaubt, „Schatzgüter“ anderer Bürger zu erwerben um für das Land Steurnachteile zu vermeiden.

Die Steuern wurden vom Landesherrn den versammelten Ständen vorgeschlagen und durch Stimmenmehrheit genehmigt.

Steuern:

  • Die älteste ist wohl die Kommunikantensteuer, später Personalsteuer genannt (Personensteuer). Arme waren von der Steuer befreit.
  • Die Rentensteuer oder Vermögenssteuer. Jeder der Pfandschaft hatte, musste den zehnten Pfennig, später den vierten Pfennig abgeben.
  • Die Grundsteuer. Diese wurde von Ländereien und Häusern entrichtet.
  • Die Viehsteuer. (Pferd 1 Rtlr., Ochse 40 Stüber, Kuh 30 Stüber usw.)
  • Die Gewinn- und Gewerbesteuer. Diese Steuer wurde von den Besitzlosen, den „Halfen, Pächtern“ und Lehnsleuten entrichtet und richtete sich nach der Zahl der bewirtschafteten Morgen. Selbst die Schäfer, Arbeiter, Dienstboten hatten von ihrem Einkommen Steuern zu zahlen.
  • Die Verbrauchssteuer. Sie war eine indirekte Steuer und konnte dadurch eine bedrückende Höhe erreichen. Wein, Bier, Essig, Mahlsteuer, Heringe, Salz, auch Tran, Pfeiffen, Spielkarten, Öl, Butter usw. wurde besteuert.
  • Die Kriegssteuer. Diese wurde in der Regel nur auf Grundstücke pro Morgen entrichtet und kam im Bergischen Land erst im Dreißigjährigen Krieg auf um ein stehendes Heer zu schaffen.

Zehnt – Zehntrecht

Eine altbergische Art der Besteuerung war der Zehnte, er bestand darin, dass von allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Bevölkerung der Zehnte Teil abgegeben werden musste. Der große Zehnt wurde vom Getreide und Großvieh gegeben, der kleine Zehnt wurde für Gemüse, Krautgewächsen und Obst entrichtet, ebenfalls der kleine Zehnt der für geschlachtete landwirtschaftliche Kleintiere gegeben wurde.

Empfänger des Zehnten waren meist Adelige und Kirchen und hatten dafür ihrerseits die Last zu tragen, die Pfarrkirche baulich zu unterhalten, „Zielhvieh“ (Zuchtvieh) halten, Karre, Pflug, Egge und Malze bereiten, eine Kies- und Lehmgrube hergeben. Dies alles zur freien Benutzung derer, die den Zehnten bezahlten.

Ämter

Das Herzogtum war verwaltungsrechtlich in Ämter sowie mehrere Unterherrschaften, Städte und Schlösser eingeteilt. Durch Vergrößerung und Veränderung der Landesherrschaft veränderte sich die Anzahl der Ämter. So weist ein im Besitz des Kreises Mettmann befindliches Dokument [5] für das Jahr 1363 acht Ämter aus. Noch in Hebelisten aus dem ersten Drittel des 15. Jahrhundert sind diese acht Ämter als die acht Hauptämter des Bergischen Landes allein berücksichtigt, diese gehörten zu den acht altländischen Ämtern. Dies waren die Ämter Steinbach Lindlar, Angermund, Mettmann, Solingen, Monheim, Miselohe, Bornefeld und Porz-Bensberg.

Eine 1715 von Erich Philipp Ploennies erstellte Kartierung lässt 16 Ämter erkennen. 1789 schließlich bestand das Herzogtum aus den Ämtern Angermund, Beyenburg, Blankenberg, Bornefeld, Düsseldorf, Elberfeld, Herrschaft Broich (Schloss Broich), Herrschaft Hardenberg, Hückeswagen, Amt Landsberg, Löwenburg, Amt Lülsdorf (Niederkassel), Mettmann, Miselohe, Monheim, Porz, Solingen, Steinbach und Windeck.

Städte und Freiheiten

Der Name Freiheit ist schom im 14. Jahrhundert gebräuchlich, er wurde niemals einem offenen Ort verliehen, Befestigung und Abgabenfreiheit machen diesen Begriff aus.

Städte wurden entweder aus besonderer Gunst oder Freundschaft vom Landesherrn mit Sonderrechten ausgestattet, verbunden mit der Befreiung von Abgaben. Darüber wurde vom Landesherrn eine Urkunde ausgestellt, in der die Privilegien genau bestimmt waren und damit bestätigt wurden. Hiermit konnten für die Bürger auch Pflichten verbunden sein, die der Landesherr urkundlich festlegte. Dadurch entstand für viele bergische Städte gleichzeitig der Name Freiheit, der heute noch in vielen Straßennamen vorkommt. Als Beispiel für den rechtlichen Begriff Freiheit seien hier die Sonderrechte der Freiheit Mülheim aufgeführt. Graf Adolf VI. gewährte 1322 Mülheim am Rhein die Freiheit von allen Abgaben sowie von allen Diensten, außerdem das Recht, einen Schöffen an das Obergericht zu stellen. Auch erhielt Mülheim das Recht, ein eigenes Gericht zu unterhalten, wo man über Güter, Marktsachen, Brot, Wein, Verträge, Testamente, Wechsel des Grundeigentums verhandelte. Der Graf verlieh der Freiheit Mülheim die Bevorzugung und Freiheit, dass niemand deren Güter und Personen antasten durfte (Immunität).

… Ferner gestatten wir und lassen der Stadt Molenheym unsere besondere Gunst darin angedeihen, daß weder wir noch einer unserer Beamten und Dienstleute der Bürgerschaft Pferde, Wagen oder Karren zu irgend einer Fahrt oder zu unserem Gebrauche nehmen oder nehmen lassen soll, es sei denn, daß wir solches auf unsere Bitte bewilligt erhalten …

Diese Freiheiten konnten von auf Bitte der Bürger von den Landesherren erneuert, bestätigt oder auf andere Rechte erweitert werden. Mülheim erhielt zwischen 1322 und 1730 zwölf mal eine fürstliche Bestätigung ihrer Sonderrechte, 1652 Marktrechte für 3 Märkte, 1714 Handelsrechte für Gewerbetreibende. Somit trugen die Sonderrechte (Freiheiten) zum Wohle der Bürger, zur Vergrößerung und Stärkung der Städte, damit letztendlich auch zum Vorteil der Landesherrschft bei.

Zum Herzogtum Berg gehörten neben den Ämtern die „amtfreien“ Städte und Freiheiten Angermund Amt Angerland, Blankenberg, Burg an der Wupper, Düsseldorf, Elberfeld, Gerresheim, Gräfrath, Hückeswagen, Lennep, Amt Mettmann, Monheim, Mülheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Radevormwald, Ratingen, Siegburg, Solingen, Wesseling und Wipperfürth.

Liste der Herrscher von Berg

Haus Berg, Grafen

Siehe auch: Berg-Altena (Adelsgeschlecht)

Haus Jülich(-Heimbach), Grafen

in Personalunion mit Ravensberg

Haus Jülich(-Heimbach), Herzöge

in Personalunion mit Ravensberg (außer 1389–1437) und seit 1423 mit Jülich

Haus Mark, Herzöge

seit 1521 Teil von Jülich-Kleve-Berg

Haus Wittelsbach, Herzöge

in Personalunion mit Jülich und Pfalz-Neuburg, seit 1690 auch Kurpfalz, seit 1777 auch Bayern

Großherzöge während des ersten französischen Kaiserreichs


Siehe auch

Literatur

  • Göcke: Das Großherzogtum Berg unter Joachim Murat, Napoleon I. und Louis Napoleon 1806–1813, Köln 1877
  • Bernhard Schönneshöfer: Die Geschichte des Bergischen Landes, Elberfeld 1908
  • Franz Gruss: Geschichte des Bergischen Landes, Leverkusen 1974, ISBN 3-930478-00-5
  • Hansjörg Laute: Die Herren von Berg – Auf den Spuren der Geschichte des Bergischen Landes (1101–1806), Solingen 1988, ISBN 3-9801918-0-X
  • Charles Schmidt: Das Großherzogtum Berg, 1806–1813. Eine Studie zur französischen Vorherrschaft in Deutschland unter Napoleon I., Neustadt/Aisch 1999, ISBN 3-87707-535-5
  • Erich Philipp Ploennies: Topographia Ducatus Montani (1715), zweibändig bestehend aus Buch, ISBN 3-87707-073-6 und Kartenwerk, ISBN 3-87707-074-4
  • Axel Kolodziej: Herzog Wilhelm I. von Berg, 1380–1408, Neustadt/Aisch 2005, ISBN 3-87707-639-4
  • Stefan Geppert / Axel Kolodziej: Romerike Berge – Zeitschrift für das Bergische Land, 56. Jg., H. 3/2006: Sonderausgabe anlässlich der Ausstellung „Napoleon im Bergischen Land“. 1. September bis 22. Oktober, Bergisches Museum Schloss Burg. ISSN 0485-4306
  • Johann Bendel: Die Stadt Mülheim am Rhein, Mülheim am Rhein 1913. Faksimiledruck 1972 Scriba Verlag.
  • Heimatbuch Hohkeppel, 1958, Jux/Külheim/Opladen.
  • Das alte Kirchspiel Much von Prof. K. Oberdörfer, Rheinland Verlag 1923.
  • Kultur und Geschichte im Bergischen Land Ruth Schmidt-de Bruyn. Bachem Verlag 1985.
  • Bergische Forschungen Band XVI. Die Entstehung der Landesherrschaft der Grafen von Berg bis zum Jahre 1225 von Thomas R. Kraus.

Quellen

  1. http://www.genealogie-mittelalter.de/berg_und_altena_grafen_von/berg_grafschaft.html
  2. Beiträge zur Heimatgeschichte der Gemeinde Lindlar von Wilhelm Breidenbach hrsg. von Josef Gronewald 1977
  3. a b Rolf Müller:Upladhin – Opladen – Stadtchronik, Selbstverlag der Stadt Opladen, 1974, S. 121ff
  4. Michael Gutbier, Das Hauptland- und Rittergericht zu Opladen – Untersuchungen zur Rechtsgeschichte der Grafschaft Berg im späteren Mittelalter, Leverkusen: Leweke, 1995
  5. http://www.mettmann.de/stadtportrait/stadtgeschichte/geschichte.php
  6. http://www.genealogie-mittelalter.de/berg_und_altena_grafen_von/adolf_2_graf_im_keldachgau.html
  7. http://www.genealogie-mittelalter.de/berg_und_altena_grafen_von/adolf_3_graf_von_berg_hoevel_+_1106.html

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