Glossator

Verfasser einer Glosse, das heißt einer erklärenden Anmerkung zu einem Text
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Die Glossatoren (griechisch, lateinisch) waren italienische Rechtsgelehrte des 12. und der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts, vornehmlich in Bologna, die die Texte des Corpus Iuris Civilis (d.h. Quellen des antiken römischen Rechts) mit Erläuterungen (Glossen) versahen. Die bedeutendsten Glossatoren waren Irnerius, Azo und Accursius (Zusammenfassung der bisherigen Glossen zur Glossa ordinaria 1250). Ihr Werk wurde am Ende des 13. und im 14. Jahrhundert von den Postglossatoren – auch Kommentatoren oder Consiliatoren genannt – (besonders Cinus de Pistoia, Bartolus de Saxoferrato und Baldus de Ubaldis) fortgesetzt.

Erst das von den Glossatoren und Postglossatoren modernisierte römische Recht wurde durch die Rezeption zum kontinentaleuropäischen Privatrecht.

siehe auch Glossar, Marginalie, Mischna