Viehbesatz

Maß für die Anzahl von Nutztieren im Verhältnis zu der für sie genutzten Fläche
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Die Großvieheinheit (GV) ist eine Umrechnungseinheit, die in der Landwirtschaft benutzt wird.

Eine Großvieheinheit wurde festgelegt mit 500 kg Lebendgewicht. Beispiele sind:

  • Kalb, 50 - 100 kg LG = 0,1 - 0,5 GV
  • junge Kuh450 - 650 kg = 0,6 - 1,2 GV
  • Pferd = 0,8 - 1,5 GV
  • Eber = 0,3 GV
  • Mastschwein = 0,12 GV
  • Ferkel = 0,01 GV
  • Schaf = 0,1 GV
  • 100 Hühner = 0,8 - 1 GV
  • 320 Legehennen = 1 GV


Sie dient vor allem dazu, den Viehbesatz verschiedener Nutztiere pro Flächeneinheit zu vergleichen und wird in GV/ha (Großvieheinheit pro Hektar (10.000 m²)) angegeben. Sie umfasst keine wildlebenden Kleintiere wie Amphibien und Insekten, aber auch Wild (Forstwirtschaft und Jagd).

Sie ist in der Viehhaltung der wichtigster Indikator der Nutzungsintensität der zur Verfügung stehenden Fläche eines landwirtschaflichen Betriebes und Grundlage vieler Richtlinien der Agrarpolitik. In Forstwirtschaft, Naturschutz und Ökologie benötigt man die Kennzahl GV/ha, um den Maß an Verbiß/Schäden an Forstkulturen und Flora abzuschätzen, die Nährstoffein- und austräge zu quantifizieren und Nutzungsbeschränkungen festzulegen (Landschaftsplanung).

Großvieheinheiten in der intensiven Landwirtschaft

Die Kennzahl GV wird für die Berechnung von Lagerkapazitäten (Futter, Gülle, Mist) benötigt. Laut EU-Recht müssen landwirtschaftliche Betriebe eine gewisse Fläche und gewisse Lagerkapazitäten vorhalten, um Mist, Jauche und Gülle als Dünger gleichmäßiger zu verteilen und nicht zwischen dem 1. November und 28. Februar (?, bitte überprüfen!) ausbringen zu müssen (Gülleverordnung). Dies soll Überdüngung und die Auswaschung von Nährstoffen (N, P, K) verringern. Die Kennzahl GV kann auf die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) umgelegt werden.

In der konventionellen Landwirtschaft gilt ein Viehbesatz von 2,0 GV/ha LF bereits als extensiv oder durchschnittlich. Das kann je nach Betriebsstruktur bedeuten, dass der Viehbesatz auf der Anbaufläche für Futter auf 5 bis 10 GV/ha steigen kann. Industrielle Betriebe, z.B. Schweinemästereien und Hühnerhalter, lagen in der Vergangenheit sogar noch darüber. Dies wurde inzwischen durch politische Instrumente unterbunden, da die Eutrophierung von Böden und Gewässern dramatische Ausmaße angenommen hatte.

Großvieheinheiten in der extensiven Landwirtschaft

Legt man Maßstäbe der Ökologie und des Naturschutzes zu Grunde, darf man natürlich nur die Fläche berechnen, von der sich "eine Großvieheinheit" tatsächlich ernährt, also die tatsächlich genutzte Futterfläche. In der biologisch-dynamischen Landwirtschaft und nach Grundsätzen der Anthroposophie ("ganzheitlich")wirtschaftenden Betrieben geht man dabei von einem maximalen Wert von 1 - 1,5 (2,0) GV/ha aus, was je nach Betriebsstruktur 0,5 - 0,8 GV/ha LF bedeuten kann.

Großvieheinheiten in Forstwirtschaft, Naturschutz, Ökologie

Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass ein durchschnittlicher Grünlandstandort von 1 ha, mit 30 - 50 Bodenpunkten (Maß der natürlichen Ertragsfähigkeit, siehe auch: Reichsbodenschätzung), in etwa eine Kuh ein Jahr ernähren kann, ohne dass der Standort durch Nährstoffabtrag (Auswaschung und Entnahme für menschl. Nutzung) verarmt noch durch Nährstoffeinträge eutrophiert, nicht versauert und seine natürliche Ertragsfähigkeit erhalten bleibt. 1 GV/ha wird als natürlicher Richtwert in Mitteleuropa angenommen. Die örtlichen Standortfaktoren, zusammengefasst in der Grünlandzahl, wie Mikroklima, Wasserführung, etc., sind dabei unbedingt zu beachten!

Der Viehbesatz von 1 GV/ha bedeutet aber auch, dass der Verbrauch der Herbivoren so stark ist, dass keine Bewaldung mehr möglich ist. In Verbindung mit verschiedenen ökologischen Theorien, z.B. der Megaherbivorentheorie und der Mosaik-Zyklus-Theorie, kann man davon ausgehen, dass ein Besatz von 0,3 GV/ha an Wildtieren (je nach Artzusammensetzung!) eine vollständige dichte Bewaldung verhindert; dies ist zumindest ein "Alarmwert" der Forstwirtschaft.

Siehe auch: Portal Umweltschutz