Benutzer:Matt1971/Projekte

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Polizeivollzugsbeamter (Deutschland)

  • Herleitungen von Polizeibeamter, Polizist
  • Redirect von Polizist auf Polizei aufheben

Polizeivollzugsbeamte (ehem. Schutzmann, ugs. Wachtmeister) sind die mit dem Vollzugsdienst betrauten Beamte im Dienste der Bundes- und der Landespolizeien (Amtsträger). Die offizielle Bezeichnung lautet: "Beamter des mittleren/gehobenen/höheren Polizeivollzugsdienstes".

Laufbahnen:

  • mittlerer Polizeivollzugsdienst (mPVD) als

PMAnw, POW, PM, POM, PHM

  • gehobener Dienst (gPVD) als

PK/KK, POK/KOK, PHK/KHK, EPHK/EKHK

  • höherer Dienst (hPVD) als

PR/KR, POR/KOR, PD/KD, LPD/LKD

  • Präsidenten/Inspektoren als

PVP, PP, Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Inspekteur des Bundesgrenschutzes???.

Bis ca. 1974??? gab es noch die Laufbahn des einfachen Dienstes, der auch den Hauptanteil ausmachte. Heute ist der gehobene Dienst dominant (außer in Bayern). Manche Bundesländer haben den mittleren Dienst abgeschafft (z.B. Hessen).

Polizeivollzugsbeamte (PVB) arbeiten in den Sparten

  • Schutzpolizei (Wach- und Streifendienst ist nur ein Aspekt) ("Schupo")
  • Kriminalpolizei ("Kripo)
  • Verwaltungsdienst (als Funktion nicht als Organisationseinheit).

Sie werden durch Angestellte (Schreibdienst, Dolmetscher, Techniker) und andere Beamten (Verwaltungsdienst) unterstützt.

PVB werden umgangsprachlich fälschlicherweise als "Polizeibeamte" bezeichnet. Polizeibeamte sind indes

  • Beamte des allgemeinen Verwaltungsdienstes (z.B. Regierungsoberamtmann)
  • Polizeiverwaltungsbeamte (Polizeihauptsekretär) mit Einsatzausbildung
  • Polizeivollzugsbeamte

Geschichte

Die Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist so alt wie die Menschheit. Bereits in Sippen wurden Oberhäupter bestellt, die für "Recht und Ordnung" sorgten. Bis in das 20. Jahrhundert übte das Militär Exekutivgewalt aus.

Aufgaben und Tätigkeiten (Ausübung)

Ein PVB ist ein Vertreter der Staates und in besonderer Hinsicht Recht und Gesetz verpflichtet. Er hat die Aufgabe, das Recht (die öffentliche Sicherheit) und die Ordnung zu bewahren. Originäre Aufgabe ist die Gefahrenabwehr. Die Verletzung der Rechtsordnung ist eine "allgemeine Gefahr". Desweiteren hat sie Verkehrsaufgaben wahrzunehmen (Verkehrsregelung, Verkehrslenkung, Verkehrsstatistik). Eine weitere Aufgabe ist die Strafverfolgung (repressives Handeln). Dieser Aspekt stellt das Hauptbetätigungsfeld der heutigen Polizei dar. Bestimmte PVB sind auch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.

  • Tätigkeiten

gefahrengeneigt

    • örtlich

teilweise geograph. fixiert

    • zeitlich

(Wechsel-)Schichtdienst, Rufbereitschaft, Bereitschaft

    • aufgabenbezogen

Ermittlungen, Verwaltung, Wach- und Streifendienst, Ausbildung

  • Aufstiegsmöglichkeiten
    • mPVD --> mPVD

nach Befähigung und Auswahltest (sehr begrenztes Kontingent)

    • gPVD --> hPVD

nach Befähigung und Asessement-Center; da es praktisch keinen Direkteinstieg in den hPVD gibt, ist dies der Regelaufstieg

    • hPVD--> Präsidenten/Inspektoren

dto.

  • Bezüge und Beihilfen bzw. freie Heilfürsorge

Bekleidungsgeld

  • Ruhestand

Zugang

  • Einstieg
    • Einstellungsoraussetzungen
    • Bewerbung
    • Auswahlverfahren
    • Einstellung
  • Ausbildung
    • Ausbildungsstätten

Bereitschaftspolizei BGS??? Fachhochschuleen für öffentliche Verwaltung Polizeiführungsakademie BGS???

An der Polizeiführungsakademie und an der Hochschule für Polizei kann man weder promovieren noch habilitieren. Eine Einschreibung für einen Studienplatz ist nur über die Polizeien möglich. Es ist kein Studiengang, für polizeifremde Personen.

Sonstiges

...


-- Matt1971 10:07, 12. Jan 2005 (CET)