Artikel
Polizeivollzugsbeamter (Deutschland)
- Herleitungen von Polizeibeamter, Polizist
- Redirect von Polizist auf Polizei aufheben
Polizeivollzugsbeamte (ehem. Schutzmann, ugs. Wachtmeister) sind die mit dem Vollzugsdienst betrauten Beamte im Dienste der Bundes- und der Landespolizeien (Amtsträger). Die offizielle Bezeichnung lautet: "Beamter des mittleren/gehobenen/höheren Polizeivollzugsdienstes".
Laufbahnen:
- mittlerer Polizeivollzugsdienst (mPVD) als
PMAnw, POW, PM, POM, PHM
- gehobener Dienst (gPVD) als
PK/KK, POK/KOK, PHK/KHK, EPHK/EKHK
- höherer Dienst (hPVD) als
PR/KR, POR/KOR, PD/KD, LPD/LKD
- Präsidenten/Inspektoren als
PVP, PP, Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Inspekteur des Bundesgrenschutzes???.
Bis ca. 1974??? gab es noch die Laufbahn des einfachen Dienstes, der auch den Hauptanteil ausmachte. Heute ist der gehobene Dienst dominant (außer in Bayern). Manche Bundesländer haben den mittleren Dienst abgeschafft (z.B. Hessen).
Polizeivollzugsbeamte (PVB) arbeiten in den Sparten
- Schutzpolizei (Wach- und Streifendienst ist nur ein Aspekt) ("Schupo")
- Kriminalpolizei ("Kripo)
- Verwaltungsdienst (als Funktion nicht als Organisationseinheit).
Sie werden durch Angestellte (Schreibdienst, Dolmetscher, Techniker) und andere Beamten (Verwaltungsdienst) unterstützt.
PVB werden umgangsprachlich fälschlicherweise als "Polizeibeamte" bezeichnet. Polizeibeamte sind indes
- Beamte des allgemeinen Verwaltungsdienstes (z.B. Regierungsoberamtmann)
- Polizeiverwaltungsbeamte (Polizeihauptsekretär) mit Einsatzausbildung
- Polizeivollzugsbeamte
Geschichte
Die Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist so alt wie die Menschheit. Bereits in Sippen wurden Oberhäupter bestellt, die für "Recht und Ordnung" sorgten. Bis in das 20. Jahrhundert übte das Militär Exekutivgewalt aus.
Aufgaben und Tätigkeiten (Ausübung)
Ein PVB ist ein Vertreter der Staates und in besonderer Hinsicht Recht und Gesetz verpflichtet. Er hat die Aufgabe, das Recht (die öffentliche Sicherheit) und die Ordnung zu bewahren. Originäre Aufgabe ist die Gefahrenabwehr. Die Verletzung der Rechtsordnung ist eine "allgemeine Gefahr". Desweiteren hat sie Verkehrsaufgaben wahrzunehmen (Verkehrsregelung, Verkehrslenkung, Verkehrsstatistik). Eine weitere Aufgabe ist die Strafverfolgung (repressives Handeln). Dieser Aspekt stellt das Hauptbetätigungsfeld der heutigen Polizei dar. Bestimmte PVB sind auch Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.
- Tätigkeiten
gefahrengeneigt
- örtlich
teilweise geograph. fixiert
- zeitlich
(Wechsel-)Schichtdienst, Rufbereitschaft, Bereitschaft
- aufgabenbezogen
Ermittlungen, Verwaltung, Wach- und Streifendienst, Ausbildung
- Aufstiegsmöglichkeiten
- mPVD --> mPVD
nach Befähigung und Auswahltest (sehr begrenztes Kontingent)
- gPVD --> hPVD
nach Befähigung und Asessement-Center; da es praktisch keinen Direkteinstieg in den hPVD gibt, ist dies der Regelaufstieg
- hPVD--> Präsidenten/Inspektoren
dto.
- Bezüge und Beihilfen bzw. freie Heilfürsorge
Bekleidungsgeld
- Ruhestand
Zugang
- Einstieg
- Einstellungsoraussetzungen
- Bewerbung
- Auswahlverfahren
- Einstellung
- Ausbildung
- Ausbildungsstätten
Bereitschaftspolizei BGS??? Fachhochschuleen für öffentliche Verwaltung Polizeiführungsakademie BGS???
- Fächerkanon
- Theorie (Rechtsfächer)
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Strafrecht
- Strafprozeßrecht
- Nebenstrafrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes bzw. Beamtenrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Führungs- und Einstatzlehre (nur gPVD, hPVD)
- Psychologie (nur gPVD, hPVD)
- Praxis
- Englisch
- Maschinenschreiben (nur mittlerer Dienst)
- Sport
- Polizeidienststellen (für Praktika; nur mittlerer und gehobener Dienst) u.a.
- Prüfung und Verleihung bestimmter "Titel"
- gehobener Dienst: Verleihung des akademischen Grades Diplom-Verwaltungswirt(nur nach dreijähriger Ausbildung)
- Fliegerischer Dienst: Bordwart, Hubschrauberführer (Pilot)
- Wasserschutzpolizei u. Küstenwache: verschiedene nautische Befähigungszeugnisse
- Prüfung und Verleihung bestimmter "Titel"
An der Polizeiführungsakademie und an der Hochschule für Polizei kann man weder promovieren noch habilitieren. Eine Einschreibung für einen Studienplatz ist nur über die Polizeien möglich. Es ist kein Studiengang, für polizeifremde Personen.
Sonstiges
...
-- Matt1971 10:07, 12. Jan 2005 (CET)