Amt

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Der Begriff Amt (v. althochdt.: ambath) bezeichnet

  1. eine offizielle Stellung, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist. (Das Amt des Politikers, siehe Amt (Politik); in der Kirche das geistliche Amt der Kleriker. z.B. Bischöfe, Priester und Diakone), siehe Amt (Kirche)
  2. eine Behörde oder Dienststelle, bzw. deren Raum
  3. eine Gebietskörperschaft (Amt (Gebietskörperschaft)) in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
  4. in der katholischen Kirche auch einen feierlichen Gottesdienst, z.B. Hochamt, Festamt, etc.

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