Orden

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Der Begriff Orden bezeichnet

  1. eine nach einer Ordensregel lebende religiöse Gemeinschaft (Ordensgemeinschaft, Nonnenorden), siehe: Liste der Ordensgemeinschaften
  2. ein Abzeichen, eine Medaille, als staatliche oder gesellschaftliche oder karnevalistische Auszeichnung, ein Verdienstorden. Ein Ehrenzeichen für besondere militärische, wissenschaftliche, künstlerische und andere Verdienste, meistens auch mit finanzieller Zuwendung (Preisgeld oder lebenslange Rente) verbunden
  3. eine nicht mehr existente Form von Studentenverbindungen, siehe: Studentenorden.

Der zweite Begriff ist aus dem ersten hervorgegangen, und zwar auf dem Weg der militärischen Ritterorden im heiligen Land zu Zeiten der Kreuzzüge. Träger bestimmter Auszeichnungen verstehen sich auch heute noch als Mitglieder einer entsprechenden Ordensgemeinschaft, wenn auch nicht-religiösen Charakters. Noch Friedrich II. war der Meinung, man könne nur eine solche Auszeichnung tragen, erhalte man eine andere, müsse man sie entweder ablehnen oder die alte zurückgeben, da man nur Mitglied einer solchen Gemeinschaft sein könne.