Personalausweis (Deutschland)

amtliches Ausweisdokument für deutsche Staatsbürger
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Dezember 2007 um 17:50 Uhr durch Peter200 (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 79.196.233.70 (Beiträge) rückgängig gemacht und letzte Version von Hansbaer wiederhergestellt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebenes Personaldokument in Form eines Lichtbildausweises als Identitätsnachweis seiner Bürger.

Derzeitig in Deutschland ausgegebener Personalausweis (Vorderseite)

Deutschland

Rechtsgrundlagen

In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen). Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben (→Passbild).

Beantragung und Gültigkeit

Jugendliche können mit Vollendung des 16. Lebensjahrs einen Personalausweis beantragen und diesen nach der Fertigstellung (in der Regel etwa drei Wochen nach der Beantragung) abholen. Zur Beantragung wird der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass, die Geburtsurkunde oder der Reisepass benötigt.

Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre § 2, danach zehn Jahre. Die Ausstellungsgebühr beträgt 8 €. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat.

Ein vorläufiger Personalausweis kann nur ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt, seine Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate. Die Gebühren für einen vorläufigen Personalausweis werden durch das Landespersonalausweisgesetz geregelt und können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch ausfallen.

Der Gültigkeitsbereich des Personalausweises erstreckt sich auf alle Länder der Europäischen Union. Weiterhin wird er in Andorra, Bosnien und Herzegowina[1], Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro (bis zu 30 Tage [2]), Norwegen, San Marino, der Schweiz, der Türkei (bis zu 90 Tage [3]) und der Vatikanstadt als Reisedokument anerkannt.

Eigentum

Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.[4] Jegliche nicht-amtliche Veränderung ist strafbar.[5]

Ungültige Personalausweise können in einigen Bundesländern von der Polizei beschlagnahmt werden.[6]

Alternativen zum Personalausweis

Pass und Visum

Einige Staaten verlangen einen Reisepass und ein Visum. Dort genügt die Vorlage des Personalausweises bei der Einreise nicht.

Passersatz

Der Personalausweis ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.[7]

Funktionen des Personalausweises

Wahrnehmung von Bürgerrechten

Wahrnehmung von Bürgerrechten und Bürgerpflichten:

Feststellung der Person

Insbesondere im privaten Rechtsverkehr, d. h. bei Abschluss von Kaufverträgen oder sonstigen Verträgen, wollen beide Vertragsparteien Gewissheit haben, dass der Vertragspartner tatsächlich existiert und der Vertrag nicht unter falschen Namen geschlossen wurde. Der Nachweis erfolgt dabei häufig durch Vorlage des Personalausweises. Damit dient der Personalausweis auch der Erleichterung und Beschleunigung des privaten Rechtsverkehrs.

Darüber hinaus muss bei manchen Rechtsgeschäften im Privatverkehr kraft öffentlichen Rechts die Identität der Person festgestellt werden, wie etwa bei Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank. Ohne die Vorlage eines Personalausweises darf die Bank kein Konto eröffnen. Ein vorläufiger Personalausweis reicht hingegen.

Nachweis deutscher Staatsangehörigkeit

Der Personalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.[8]

Dokumentation der Wohnsitzänderung

In Deutschland wird die im Melderegister geführte Anschrift des Inhabers auf dem Personalausweis, nicht aber auf dem Reisepass dokumentiert. Bei einer Wohnsitzänderung wird kein neuer Personalausweis beantragt. Statt dessen wird rückseitig ein Aufkleber im oberen Bereich (das Feld wird durch vier kleine Winkel begrenzt) mit der neuen Adresse von der zuständigen Meldestelle aufgeklebt, wobei dieser Aufkleber gesiegelt und von einigen Meldestellen (nicht von allen) mit einer selbstklebenden transparenten Folie überklebt wird. Manche Personalausweisbehörden versehen diesen mit dem Tagesdatum. Durch dieses Verfahren werden bei häufigen Adressänderungen die Kosten für den Bürger reduziert.

Einführung des elektronischen Personalausweises

Ab Ende 2009 sollen möglicherweise neue Personalausweise vergleichbar mit dem seit 1. November 2007 ausgegebenen ePass ausgestellt werden.[9] Dieser soll dann neben personenbezogenen Daten auch die Möglichkeit bieten, sich mittels qualifizierter elektronischer Signatur (gespeichert auf dem integrierten Chip) und einem besonderem Lesegerät über das Internet elektronisch auszuweisen. Dabei soll der Inhaber volle Kontrolle über seine personenbezogenen Daten behalten.

Es ist keine Umtauschpflicht für dann noch gültige Personalausweise geplant. Erst bei Ausstellung eines neuen Personalausweises wird dieser dann nur noch in der neuen Form ausgegeben. Die Einführung eines elektronischen Personalausweises wird schon seit mehreren Jahren erwogen, wie eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag aufzeigt.[10]

Vorteile

Die Einführung eines elektronischen Personalausweises ermöglicht es, den Geschäftsverkehr im Internet auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Mittels qualifizierter elektronischer Signatur in Verbindung mit einem Personalausweis wird für beide Vertragsparteien Rechtssicherheit bzgl. seiner Vertragspartner erreicht. Das Datenschutzrecht [11] wurde nach Medienberichten wohl ausreichend eingehalten, da jeder Bürger bei Verwendung des elektronischen Personalausweises weiterhin darauf Einfluss nehmen kann, ob er seine personenbezogenen Daten preisgeben möchte.

Kritik

Bisher wurde seitens des Bundesinnenministeriums noch nicht erklärt, ob der elektronische Personalausweis lediglich mit einem kontaktbehafteten Chip (wie bei einer Geldkarte) oder mit einem (kontaktlosen) RFID-Chip (wie beim ePass →ISO 14443) versehen werden soll.

Verwendung eines Kartenchips

Bisher ist noch ungeklärt, ob die Verwendung eines einfachen Kartenchips, der nur durch Einlegen in ein Kartenlesegerät ausgelesen werden kann, mit dem Datenschutz konform ist. Entscheidend wird sein, wie die Systeme konzipiert werden und inwieweit die Systemprozesse datenschutzfreundlich ausgelegt werden. Grundsätzlich bestehen gegen die Verwendung von Kartenchips als Speichermedium keine datenschutzrechtlichen Bedenken.[12]

Verwendung von RFID-Chips

Nach Ansicht von Datenschützern birgt die Verwendung eines RFID-Chips die Gefahr von Datenschutzverletzungen bereits in sich. Damit soll es dem einzelnen Bürger nicht mehr möglich sein, den Abruf seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren und zu steuern. Entsprechende Probleme ergeben sich generell bei der Radio Frequency Identification: Daten wie Adressangaben, Inhaberbild und Fingerabdrücke können unbemerkt von Dritten mit tragbaren Lesegeräten ausgelesen werden, wenn kein entsprechender Schutz implementiert ist.

Im Januar 2006 hat ein Hacker die verschlüsselten Daten berührungslos aus einem elektronischen Reisepass ausgelesen. Dazu musste er die anschließend auszulesenden Daten kennen und als Zugriffsschlüssel verwenden (Basic Access Control). Nun konnte er die vorher eingegebenen Daten wieder auslesen und bekam zusätzlich Zugriff auf das Passbild. Ob dies ein Informationsgewinn ist, bleibt dahin gestellt, da man ja diesen Lesevorgang nur in der Nähe des ePasses durchführen kann und sich das Gesicht des Inhabers üblicherweise in der Nähe befindet. Möglicher Missbrauch sind z. B. Ausweisfälschungen, wenn auch die restlichen Sicherheitsmerkmale gefälscht werden.

Nach anderer Ansicht bestehen datenschutzrechtlich keine Bedenken. Angeführt wird, dass die Daten auf dem Chip kryptografisch verschlüsselt sein sollen. Ein Auslesen der Daten mittels Basic Access Control ist zwar möglich, soll aber dem Sinn der RFID-Nutzung dienen.[13]

Informationen auf dem Personalausweis

Vorderseite

Rückseite

Sicherheitsmerkmale

Der Personalausweis weist vielfältige Sicherheitsmerkmale auf. [15]

Seit November 2001 ist das sogenannte Identigram® als zusätzliches Sicherheitsmerkmal auf der Vorderseite des Personalausweises eingearbeitet: Das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone sind zusätzlich holografisch versetzt zu den gedruckten Daten dargestellt. Rechts auf der Karte – über dem gedruckten Lichtbild und dem Bundesadler – liegen kinegrafische Strukturen, die unter einer Punktlichtquelle (z. B. direktes Sonnenlicht oder Halogenspot) sichtbar werden.

Maschinenlesbare Zone (Vorderseite)

Hauptartikel: Maschinenlesbare Zone

Es existieren zwei Zeilen.

 Zeile 1: Dokumentenart IDD (Identitätskarte Deutschland) Nachname Vorname 
 Zeile 2: ist in fünf Segmente unterteilt:
     * A: Seriennummer (findet sich rechts oben wieder):
                    
          Behördenkennzahl + laufende Zählnummer + Prüfziffer
          (Ziffern 1…4)        (Ziffern 5…9)       (Ziffer 10)  
     * B: Nationalität (drei Felder). Ungenutzte Felder werden durch (<) aufgefüllt.
          Bei deutscher Staatsbürgerschaft steht „D<<“.
     * C: Geburtsdatum in der Form jjmmtt mit Prüfziffer.
     * D: Letzter Tag der Gültigkeit in der Form jjmmtt mit Prüfziffer.
     * E: Prüfziffer für die gesamte Zeile.
 

Berechnung der Prüfsumme:

  1. Die erste Ziffer wird mit dem Faktor 7 multipliziert, die zweite Ziffer wird mit dem Faktor 3 multipliziert, die dritte Ziffer wird mit Faktor 1 multipliziert, und so weiter (die vierte wieder mit 7, die fünfte mit 3…)
  2. Die Einerstellen der so erhaltenen Zahlen werden alle zu einer Summe aufaddiert
  3. Die Prüfsumme ist die Einerstelle der Summe (also modulo 10).

Anhand dieser Ausweisnummer bzw. der Geburtstagsdaten kann mit Hilfe des sogenannten Adult Verification System herausgefunden werden, ob eine Person bereits volljährig ist (z. T. im Internet als „Beweisführung“ für Volljährigkeit verwendet). Da es jedoch sehr leicht möglich ist, eine „gültige“ Nummer zu erzeugen, wird dieser Test als nicht sicher angesehen.

Änderungen seit 1. November 2007

Gleichzeitig mit der Einführung des Fingerabdrucks im ePass – die allerdings für den Personalausweis zunächst keine Relevanz haben – traten auch Änderungen für die Personalausweise in Kraft: So entfällt das Feld Ordens- oder Künstlername. Weiterhin wird die Gültigkeitsdauer für Personalausweise jüngerer Antragsteller unter 24 Jahren von fünf auf sechs Jahre angehoben. Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr erhalten einen für zehn Jahre gültigen Personalausweis (bislang 26. Lebensjahr). Die Seriennummer wird auf der Rückseite des Ausweises aufgedruckt. Auf der Vorderseite werden die beiden schwarzen Linien innerhalb der maschinenlesbaren Zone als Mikroschriftzeilen mit dem Text „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ dargestellt.[16] Personalausweise können seit dem 1. November 2007 bereits für Kinder jeden Alters beantragt werden, da Kinderreisepässe künftig maximal bis zum 12. Geburtstag gelten, gleichzeitig die Möglichkeit des Kindereintrags im Elternpass entfällt und für Reisen innerhalb Europas ab dem 12. Lebensjahr somit ein Reisepass notwendig würde.[17].

Gerüchte und Legenden

  • Oft wird die Meinung vertreten, dass der Besitz eines Personalausweises oder sein Mitführen unbedingt erforderlich seien. Es gilt jedoch lediglich die Ausweispflicht, der Besitz eines gültigen Ausweises – dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Nicht verpflichtet zum Besitz irgendeines Ausweises sind Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind, die dem Vollzug einer richterlichen Entscheidung über eine Freiheitsentziehung dient. Dass eine Mitführungspflicht nicht besteht, ist in den Personalausweisgesetzen vieler Bundesländer explizit festgelegt.[18] Bis zur Deutschen Wiedervereinigung bestand allerdings in Berlin eine Mitführungspflicht des Personalausweises, was auf die Rechtsverordnungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zurückging. Wer allerdings eine Waffe trägt, ist verpflichtet, den Personalausweis oder den Reisepass mit sich zu führen.[19]
  • Ebenso wird oft behauptet, beim Aufschneiden eines Ausweises zerfalle dieser zu Staub. Im Inneren des Ausweises sei ein Pulver, das mit der Luft reagiere und somit den Ausweis unlesbar mache. Dies ist falsch. Richtig hingegen ist, dass das Abschneiden einer Ecke oder das Unkenntlichmachen der Personalausweisnummer durch Lochen den Ausweis ungültig macht. Auf diese Arten werden Personalausweise von den zuständigen Stellen ungültig gemacht, z. B. nach Verfall der Gültigkeit oder nach dem Tod des Inhabers.
  • Eine andere populäre Variante dieser Behauptung ist, dass der Ausweis puzzleartig in viele Bruchstücke zerfalle, sobald man versuche, Ober- und Unterseite aufzuspalten. Dies ist nicht richtig. Der Irrglaube mag daher rühren, dass die Sollbruchstanzungen in Form von Schlitzperforationen im Ausweis als feine Linien sichtbar sind.
  • Ein weiterer Irrglaube ist, die letzte Ziffer der Personalausweisnummer gebe an, wie viele gleichnamige Personen in Deutschland zum Zeitpunkt der Ausstellung leben. Dass dieser Irrglaube leicht zu widerlegen ist, zeigt sich daran, dass es sich hierbei nur um eine einstellige Ziffer handelt. Am Beispiel des Namens „Karl Müller“ ist klar zu erkennen, dass es mehr als neun dieser Namen in Deutschland geben muss. Es handelt sich bei der Ziffer um die Prüfsumme aller Ziffern dieser Zeile.
  • Auch gibt es eine Legende, nach der diese Prüfziffer Auskunft darüber gibt, wie viele Ausweisinhaber ihnen in Gesichtsmerkmalen gleich sähen. Dies ist ebenfalls falsch, denn den Ausweis gibt es seit dem 1. April 1987, über Biometrie wird aber erst seit Ende der 1990er-Jahre diskutiert.
  • Die Legende, dass die Adler auf der Vorderseite des Ausweises – unter UV-Licht betrachtet – in jeder Kralle ein umgedrehtes Kreuz hielten, ist leicht mit einer entsprechenden UV-Lampe zu widerlegen. Korrekt ist, dass der Adler so vereinfacht dargestellt ist, dass der gesamte untere Teil wie ein umgedrehtes Kreuz aussieht.

Historie

  • Mittelalter: Wappen, Orden, Zunftzeichen etc.,
  • ab 1808: Adelsregister (in Bayern),
  • ab 1938: Kennkarte – Vorläufer des Personalausweises. Das Mitführen war für Juden zwingend,
  • bis 31. März 1987: Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Personalausweis in Buchform ausgegeben,
  • ab 1. April 1987: Kunststofflaminierte Karte mit Papierinlett im ID-2-Format (74 mm × 105 mm),
  • bis 1990: Das Mitführen des Ausweises war in beiden Teilen Berlins Pflicht (Kriegsrecht). Das Fehlen eines solchen Dokumentes hätte die Alliierten theoretisch berechtigt, die entsprechende Person nach dem noch immer geltenden Kriegsrecht zu erschießen, was aber in der Realität nie vorgekommen ist,
  • ab 2001: Identigram® – zusätzliches Sicherheitsmerkmal mit holografischen und kinematischen Elementen,
  • 2002: Gesetzesänderung, die die Verwendung biometrischer Daten erlaubt. Die Einführung wurde begründet mit Verweis auf die UN-Resolution 1373 vom 28. September 2001 als Folge der Terroranschläge am 11. September 2001.[20] Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte an der Gesetzgebung maßgeblichen Anteil durch die von ihm mit-initiierten Anti-Terror-Gesetze (siehe: elektronischen Reisepass). Wegen möglicher Einschränkung von Bürgerrechten ist dies derzeit umstritten.
  • zukünftig: Digitaler Personalausweis mit RFID-Chips und biometrischen Daten. Begründung ist eine verbesserte Sicherheit der Inhaberidentifikation sowie des Dokumentes und andere Vorteile wie z. B., dass sich der Chip für Online-Dienstleistungen des Bundes oder Geschäfte im Internet eignet. Der Zeitpunkt der Einführung hänge von der EU-Entscheidung zu Biometrie in Pässen ab. Datenschützer und IT-Sicherheitsexperten fürchten damit eine verstärkte Überwachung.[21]

DDR

(Hauptartikel: Personalausweis (DDR))

Österreich

 
Österreichischer Personalausweis (seit 2002)

Der Personalausweis ist in Österreich unüblich, da erst 2002 das scheckkartengroße Dokument eingeführt wurde. Die zuvor ausgegebenen Personalausweise waren – wie die damaligen Führerscheine – aus Papier und erheblich größer. Ein weiterer – noch weiterhin gültiger – Grund für die geringe Verbreitung ist das Fehlen einer Meldeadresse auf dem Dokument, so dass kein Vorteil gegenüber einem Reisepass (im Ausland) oder einem Führerschein (gegenüber von Behörden) besteht. In allen Fällen muss zusätzlich ein Meldezettel als Adressnachweis mitgeführt werden.

Eine flächendeckende Versorgung wie in Deutschland ist deshalb uninteressant und vielen Österreichern ist dieses Dokument – zumindest in der neuen Form – unbekannt. Im Jahr 2004 wurden 45.035 Personalausweise bei vergleichsweise 428.879 Reisepässen ausgestellt.[22]

Außer für Kinder unter 12 Jahren gilt der Personalausweis zehn Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Januar 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich.

Nicht zu verwechseln ist der Personalausweis mit dem Identitätsausweis, der allerdings kein Reisedokument ist.

Die Ausstellung des Personalausweises kostet 56,70 €. Er ist in folgenden Staaten Europas als Reisedokument gültig:

Andorra, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien*), Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (nicht im von der Türkischen Republik Zypern kontrollierten Teil)

*) Die Einreise nach Kroatien ist aufgrund einer schriftlichen Zusage des Außenministeriums dieses Landes möglich.[23]

Schweiz

(Hauptartikel: Identitätskarte)

Personalausweise der Schweiz sind als Passersatz in Deutschland zugelassen.[24]

Belgien

In Belgien werden an die Bevölkerung sukzessive elektronische Personalausweise mit Kartenchip – die so genannte „eID“ – im Scheckkartenformat ausgegeben. Auf dem Chip sind neben den Informationen, die sich auch in gedruckter Form auf der eID befinden, lediglich die Adresse des Inhabers (nicht aufgedruckt) und eine elektronische Signatur gespeichert. Zur eindeutigen Identifikation im Internet können passende Kartenlesegeräte erworben werden. Gezielt werden diese neuen Ausweise zunächst an Erstbesitzer, also vornehmlich Jugendliche, ausgegeben. Sie werden mit Jugendschutzfunktionen kombiniert. So sollen etwa Chaträume eingerichtet werden, die nur von Chipkarteninhabern mit einem bestimmten Alter benutzt werden können. Die eID ist fünf Jahre gültig und wird für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei abgegeben. Derzeit (Stand: August 2007) sind knapp fünf Millionen eID in Benutzung.

Estland

In Estland gibt es Personalausweise seit Anfang 2002. Davor musste man auch zum Ausweisen im Inland den Reisepass benutzen. Beim Personalausweis handelt es sich um eine Chipkarte, die auch noch für andere Zwecke einsetzbar ist. So kann man damit beispielsweise (wenn man am PC einen Kartenleser hat) rechtskräftige Verträge mit digitaler Signatur unterschreiben, was bisher weltweit einzigartig ist. Der Personalausweis gilt ebenso als Nachweis der Krankenversicherung. Des weiteren kann man den Chip in Tallinn in öffentlichen Verkehrsmitteln als Nachweis für das Vorhandensein von Fahrkarten benutzen. Die Fahrkarte wird durch das Bezahlen des fälligen Betrages und das Mitteilen der Personenidentifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Ausweisnummer) erworben. Für estnische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu Reisen in die übrigen EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und nach den Mitteilungen der kroatischen Botschaft auch nach Kroatien, für alle anderen Länder ist der Reisepass mitzunehmen. Für Personen unter 18 Jahren wird der Ausweis für fünf Jahre ausgestellt und ab 18 Jahren für zehn Jahre. Ausländern wird als Nachweis für das Vorhandensein der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung statt eines Passaufklebers der Ausweis ausgehändigt. Da dieser Ausweis diese Personengruppe aber nicht zum Reisen ins Ausland berechtigt, wird in diesem Ausweis im maschinenlesbaren Teil statt der Seriennummer „not valid as travel document“ (kein gültiges Reisedokument) eingetragen.

Schweden

Bis 2005 gab es in Schweden keinen Personalausweis (schwedisch legitimationshandling, meist verkürzt zu legitimation, seltener auch ID-kort) im Sinne eines Reisedokuments. Da Banken aber eine Form der Identitätsüberprüfung benötigen, gab es schon davor Ausweiskarten, die von der jeweiligen Bank oder der Post ausgestellt wurden. Diese erfüllen den von der schwedischen Normierungsorganisation SIS vorgegebenen Standard. Zum Reisen berechtigt dieser Ausweis prinzipiell nicht, auch wenn dies innerhalb der Nordischen Passunion üblicherweise kein Problem darstellt. Diese Karten haben sich, obwohl offiziell eigentlich nicht verpflichtend und auch nicht von den staatlichen Melde- oder Polizeibehörden ausgegeben, mit der Zeit zu einem de-Facto-Personalausweis entwickelt. Bei bestimmten Tätigkeiten wie dem Eröffnen eines Bankkontos, dem Ablegen einer Führerscheinprüfung, dem Abholen eines Pakets, dem Bezahlen mit Karte oder dem Besuch eines Arztes ist das Vorzeigen eines solchen Ausweises erwünscht oder sogar gefordert. Für in Schweden lebende Ausländer stellt dies oft ein Problem dar, da ihr Personalausweis oder Pass in bestimmten Fällen (z.B. beim Arztbesuch) nicht akzeptiert wird. Daher bemühen sich auch Ausländer oft um einen solchen Ausweis.

Neben den SIS-standardisierten Karten ist es in der Regel auch möglich, den Führerschein als Personalausweis zu verwenden.

Seit 2005 gibt es zusätzlich noch den nationalen Personalausweis (nationellt id-kort), der wie die Pässe auch von der Polizei ausgegeben wird. Er berechtigt zum Reisen innerhalb des Schengenraums und anderen Ländern, die einen solchen Personalausweis akzeptieren. Die neu eingeführten Karten werden aber nur sehr zögerlich angenommen, da für sie bislang keinerlei Werbung gemacht wurde und die allermeisten Schweden ohnehin einen Reisepass besitzen. Daher wurden bislang nur rund 100.000 Personalausweise ausgegeben (Stand Ende 2007). Pro Jahr werden nur rund 6.000 Personalausweise ausgestellt, während jeden Monat ungefähr genauso viele Pässe ausgestellt werden.[25]

Seit 2007 ist es für in Schweden wohnende Ausländer schwierig bis unmöglich, einen Ausweis zu beantragen, wenn sie nicht schon einen haben. Banken stellen in der Regel nur den eigenen Kunden Ausweise aus. Um aber Kunde zu werden, ist es wiederum nötig, sich zunächst ausweisen zu können. Daher blieb Ausländern vor 2007 in der Regel nur der Svensk Kassaservice, ein Tochterunternehmen der schwedischen Post, das neben Einzahlungs- und Auszahlungsdiensten auch die Ausstellung von Personalausweisen anbietet. Wegen Betrugsfällen verschärfte dieser aber die Regeln. Zur Beantragung musste schon zuvor eine in Schweden registriert und mit Ausweis ausgestattete Referenzperson mitgebracht werden, damit diese die Angaben bestätigen kann. Seit 2007 muss diese Referenzperson mit dem Antragsteller verheiratet oder verwandt sein, was für viele Ausländer den Weg zu einem Ausweis versperrte. Als Umweg bot sich in Einzelfällen nur der Umtausch des ausländischen Führerscheins in einen schwedischen Führerschein an. Gelegentlich waren aber auch Bankangestellte bereit, den Antrag für einen Ausweis anzunehmen. Das Problem gelangte schon im März 2007 in die Öffentlichkeit. Verschärft wurde es noch dadurch, dass die Situation einen potenziellen Verstoß gegen EU-Recht darstellte und der Kassaservice ohnehin Ende 2008 abgewickelt wird. Daher führte die Regierung eine Untersuchung durch. Der damit befasste Richter legte im Dezember 2007 seine Vorschläge vor. Ab 2009 soll die Polizei die Ausgabe von Ausweisen an Ausländer vornehmen, da hier schon die Infrastruktur besteht. Dieser Typ Ausweis soll im Gegensatz zum nationalen Personalausweis aber nicht zum Reisen berechtigen. Um Ausländer nicht zu diskriminieren, sollen auch Schweden diesen Ausweis beantragen können. Die Regierung prüft die Vorschläge.[26][27]

Spanien

Datei:ID-card-spain-(01).png
Personalausweis Spanien

In Spanien ist der Personalausweis (span.: DNI = Documento Nacional de Identidad) ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend. Zusätzlich ist die Ausweisnummer eine der wichtigsten Personaldaten, noch vor dem Geburtsdatum, und erscheint in allen amtlichen Schriftstücken. Spanier sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausweisnummer bei vielen Gelegenheiten, etwa auch bei Bankgeschäften, anzugeben. Bei der Beantragung wird der Fingerabdruck erfasst. Bei älteren Versionen des DNI war der Fingerabdruck auch auf dem Ausweis abgedruckt. Die nächste Generation wird den Fingerabdruck in einem hoch gesicherten Chip auf der Karte speichern. Das Erfassen der Fingerabdrücke aller Spanier wurde während der Franco-Diktatur eingeführt.

Bis zum 30. Lebensjahr gilt der Personalausweis 5 Jahre, bis zum 70. Lebensjahr 10 Jahre, Personen über 70 Jahre erhalten einen Personalausweis von unbegrenzter Gültigkeit.

Immer wieder tauchen Fälle von doppelt vergebenen Ausweisnummern auf.

USA

In den Vereinigten Staaten gibt es keinen Personalausweis im eigentlichen Sinn. Als Ersatz dient der Führerschein mit Foto, der auf Wunsch auch für Nicht-Autofahrer ausgestellt wird (ID card). Im behördlichen Umgang erfüllt die Social Security Card bzw. die Sozialversicherungsnummer in der Regel die Funktion eines eindeutigen Identifikationsmerkmals. Die Sozialversicherungsnummer ist jedoch, wie der Name bereits sagt, nur eine Nummer. Eine Identifikation wie bei einem Personalausweis mit Namen und Foto ist also nicht gegeben, d. h. die eigentliche Identifikation einer Person leistet die Social Security Number nicht. Vielmehr vertraut man darauf, dass sofern die Person in Kenntnis dieser Nummer ist, es sich auch tatsächlich um diese Person handelt. Dies erklärt auch, warum strikt empfohlen wird, die Nummer nur Behörden oder vertrauenswürdigen Institutionen (Bank, Arbeitgeber) zu nennen.

Siehe auch: Ausweis (Vereinigte Staaten).

Wiktionary: Personalausweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Sicherheitsmerkmale

Biometrische Personalausweise

Prüfziffern auf Personalausweisen

SmartCard-Personalausweise

  • Bürgerseite für den belgischen Personalausweis im Chipkartenformat

Bestimmungen für das Passbild

Derzeit besteht – im Gegensatz zum elektronischen Reisepass – noch kein Zwang zu biometrietauglichen Passbildern für den Personalausweis.

Einzelnachweise

  1. Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes zu Bosnien und Herzegowina http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/BosnienUndHerzegowina/Sicherheitshinweise.html
  2. Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes zu Montenegro http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Montenegro/Sicherheitshinweis.html
  3. Auswärtiges Amt – Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise http://www.diplo.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tuerkei/Sicherheitshinweise.html#t5
  4. § 1 Abs. 7 Personalausweisgesetz
  5. Verändern amtlicher Ausweise oder Urkundenfälschung
  6. z. B. in Bayern gem. § 8 Ausführungsgesetz zum Personalausweis- und Passgesetz
  7. (Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG)
  8. Bayerisches Staatsministerium des Inneren – Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
  9. Kölner Stadtanzeiger, 21.09.2007: „PIN-Code und Fingerabdruck“
  10. Bundestag.de: „Antwort zur Kleinen Anfrage“
  11. vgl. Anforderungen des Datenschutzes bei ePass: „virtuelles Datenschutzbüro“
  12. Jurpc.de, Gollan und Meinel: „Der elektronische Personalausweis? – Elektronische Signaturen und staatliche Verantwortung“
  13. WDR-Monitor, ORF, Chaos Computer Club
  14. Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566)
  15. Bundesdruckerei- Sicherheitsmerkmale der Personalausweiskarte
  16. Bundesdruckerei: Infoschreiben für Meldebehörden, Nr. 3/Juli 2007
  17. [Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I. Nr. 35 S. 1570 http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1566.pdf]
  18. vgl. z. B. § 1 Absatz 6 des Brandenburgischen Personalausweisgesetzes
  19. vgl. § 38 WaffG
  20. Begründungen zum Gesetzentwurf, Gesetzesbeschluß im Bundesgesetzblatt
  21. (Chaos Computer Club - RFID-Artikel), (WDR), (Tagesschau)
  22. [1]
  23. [2]
  24. § 3 Abs. 3 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung
  25. http://www.dn.se/DNet/jsp/polopoly.jsp?a=725769
  26. http://www.thelocal.se/9435/20071217/
  27. http://www.dn.se/DNet/jsp/polopoly.jsp?a=724979