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Was ist die richtige Lizenz für meine Bilder?
Frage: Wann soll ich denn jeweils "GNU-FDL" oder "Public Domain" oder "Creative Commons" oder gar eine Kombination wie "GNU-FLD plus PD" wählen? Ich finde hierzu die Seiten Urheberrecht und Wikipedia:Urheberrechte beachten nicht wirklich erquickend. -- Simplicius 12:56, 13. Nov 2004 (CET)
- Das freut mich, wenn du auch mal was nicht erquickend findest. Es ist ganz allein dir überlassen, welche Lizenz du für eigene Bilder wählst. GNU FDL ist für eine Bilderlizenz eher ungeeignet, "Public Domain" gibts strictu sensu im deutschen Urheberrecht nicht, es muss also ausgelegt werden, was die Willenserklärung PD jeweils für Konsequenzen hat (unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit gemäss § 32 Abs. 3 Satz 3 ?). Also bleibt CC übrig, das ist eine feine saubere und klar verständliche Lizenz und soweit BY oder SA oder beides gefordert wird, nach hier herrschender Meinung eindeutig mit GNU FDL kompatibel, da auch hier Urhebernennung via GNU FDL gefordert wird und SA nichts anderes als den "Copyleft"-Grundsatz meint, der auch der GNU FDL zugrundeliegt. Also die juristisch klarste Lösung ist CC BY oder CC SA oder CC BY SA, ganz nach gusto. --Historiograf 21:53, 16. Nov 2004 (CET)
Wieviele Lizenzen brauchen wir denn insgesamt?
Frage: Reicht diese Anzahl aus, gibt es zu viele Lizenzen oder braucht man in Zukunft noch viele mehr? -- Simplicius 12:56, 13. Nov 2004 (CET)
- Als die Wikipedia geboren wurde, gabs noch keine CC-Lizenzen. GNU FDL ist keine besonders gute Lizenz, vieles kapiert man schlicht und einfach nicht. Liegt einfach daran, dass sie ursprünglich nur freie Softwarehandbücher abdecken sollte. Hier findest du eine Liste der gängigen OpenContent-Lizenzen http://www.ifross.de/ifross_html/lizenzcenter.html#Open%20Content Es versteht sich von selbst, dass es je mehr es von diesen Lizenzen gibt, um so schwieriger wird es, unter einer bestimmten Lizenz eingestellte Inhalte in eine andere zu übernehmen. Wie ich das sehe, läuft es wohl darauf hinaus, dass CC sozusagen der "Marktführer" wird. CC-Lizenzen sind wie oben gesagt vergleichsweise klar und eindeutig, und es steht auch eine einflussreiche US-Organisation dahinter. "Public Domain" ist eigentlich keine Lizenz, sondern wahrscheinlich nach deutschem Recht eine einseitige Willenserklärung des Urhebers. Während man in den USA auf alle Rechte verzichten kann (es gibt einen CC-Button "No rights reserved"), geht das in DE nicht (daher gibt es auch keinen deutschsprachigen CC-Button "Keine Rechte vorbehalten"). Dass wir viele Bilder haben, die als gemeinfrei oder PD freigegeben wurden (aber in DE/AT natürlich urheberrechtlich geschützt bleiben), ist nicht so furchtbar tragisch - es sei denn der Rechtsanwalt sagt etwas anderes. Aber die generelle Marschlinie der Wikipedia sollte von GNU FDL in Richtung CC sein, soweit das für die bisherigen Inhalte machbar ist. Only MySenf. --Historiograf 22:06, 16. Nov 2004 (CET)
Fotografie von Münzen
Simplicius hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Datei:Goldvreneli av.jpg und Datei:Goldvreneli rv.jpg evtl. noch dem Urheberrecht unterliegen könnten, und ich sie damit nicht unter GFDL stellen kann. Was meint ihr dazu, sollten die Beiden Bilder gelöscht werden? -- Breezie 16:13, 13. Nov 2004 (CET)
- Mich würde auch interessieren, wie der Lizenzstatus genau ist. Die Angabe bezieht sich ja wohl auf die Fotografie. Breezie hat seine Fotografie unter GNU-FDL lizensiert. Vielleicht ist so eine normale simple – nichts für ungut Breezie ;-) – Fotografie nicht einmal schutzwürdig und somit gemeinfrei. Der Punkt ist also abgehakt. :) Bleiben also noch die Motive der Münzen übrig. Wann wurden die denn „erdacht“? Wenn der „Erdacher“ schon länger als 70 Jahre tot ist: 1a und behalten. Gruß. --Blaite 16:52, 13. Nov 2004 (CET)
- Bei Münzen spricht eigentlich der leichte Reliefcharakter nach h.M. dagegen, dass das Foto gemeinfrei ist, es liegt dann ein einfaches Lichtbild (§ 72 UrhG) vor. --Historiograf 22:09, 16. Nov 2004 (CET)
- Habs mal gelöscht. -- Breezie 14:15, 14. Nov 2004 (CET)
Wiedergabe von Fahndungsfotos
Ich muss dazu sagen, Breezie hatte mich 5 Minuten vorher (oder so) darauf hingewiesen, dass zwei von mir eingestellte Fotos urheberrechtlich geschützt sein könnten. :-)) -- Simplicius 16:49, 13. Nov 2004 (CET)
- Simplicius, welche denn? :) Gruß. --Blaite 16:52, 13. Nov 2004 (CET)
- In meinem Falle geht es um die Terroristen Richard Reid (US-Regierungsfoto) und Zarqawi (Fahndungsfoto).
- Vielleicht können wir diesen Bereich jeweils unter Wikipedia:Ich brauche Hilfe/Urheberrecht diskutieren. Das scrollt dort nicht so schnell durch. -- Simplicius 16:58, 13. Nov 2004 (CET)
- US-Regierungsfoto: An anderer Stelle wurde ja schon geschrieben, dass US-Regierungsbilder kein Public Domain ausserhalb der USA sind. Nun steht aber auch der Wikipedia-Server in den USA. Ist es schlimm, wenn das Bild zwischenzeitlich auf meiner Festplatte in Deutschland war? Ich glaube nicht. -- Simplicius 17:04, 13. Nov 2004 (CET)
- US-Fahndungsfoto: Laut Bildrechte#Fahndungsfotos scheint es hier eigentlich auch keine Probleme zu geben. Ich nehme an, die deutsche und die amerikanische Situation dürften ähnlich sein. -- Simplicius 17:04, 13. Nov 2004 (CET)
- Du hast nicht das geringste von Fahnungsfotos begriffen. Wir sind hier nicht die Polizei und auch nicht Aktenzeichen XYZ. Und wo der Server steht ist wurscht. Hier geht es um die Frage, ob eine ordnungsgemäße Lizenz für beide Bilder vorliegt. --Historiograf 21:39, 16. Nov 2004 (CET)
- Dann werde doch lieber mal konkret, anstatt wie so oft nebulös oder beleidigend. -- Simplicius 22:10, 16. Nov 2004 (CET)
- Ich kann nicht finden, dass ich (im Gegensatz zu Dir) nebulös argumentiere. Meist gebe ich präzise meine Quellen an und lege meine Ansicht ausführlich mit Belegen dar, das kann hier jeder überprüfen. Wenn du dich beleidigt findest, ist das nicht meine Absicht. Du vermischst eine persönlichkeitsrechtliche Norm mit einer urheberrechtlichen. Soweit es nicht eine konkrete Fahndung betrifft, braucht jeder, der ein Fahnungsbild wiedergeben möchte, die Erlaubnis des Urhebers, weil eine entsprechende Schranke des deutschen UrhG hier nicht greift. Ob die Server in den USA stehen oder nicht, ist irrelevant, da es auf das Gebiet ankommt, wo die deutsche Version abgerufen wird. Daher ist hier im wesentlichen das Recht Deutschlands, Österreich und der Schweiz zu achten. Zu den konkreten Fotos: eine bloße Vermutung, es handle sich um PD US GOV Fotos ist ein wenig nebulös - du mißt mit zweierlei Maß, wenn du dich einerseits - und ich wiederhole diese angebliche "Beleidigung" bewusst, weil sie keine Beileidigung ist, sondern eine subjektive Wertung deines Auftretens hier - als Hohepriester des Urheberrechts gerierst, andererseits aber auch mal gern fünfe grade sein lassen möchtest. Falls die Fotos tatsächlich PD US GOV sind (dazu gibt es einen Lizenzbaustein!), werde ich keinen Löschantrag stellen, da es in der Tat nicht zumutbar ist, sich für jedes Bild in einen lange dauernden Kampf mit US-Behörden einzulassen, die sich letzten Endes oft doch nicht festlegen möchten, ob ihr PD auch weltweit gilt. Ich gehe davon aus, dass du die entsprechenden Diskussionen hier mit den Links zur Kenntnis genommen hat. --Historiograf 22:50, 17. Nov 2004 (CET)
- Für mich ist einfach nicht mehr relevant was du schreibst, lade deinen Quark mit Hohepriester und sonstigers woanders ab. Ich habe so etwas nicht bestellt. -- Simplicius (Post) 01:26, 18. Nov 2004 (CET)
Lizenz-Tabelle
So weit ich das verstanden habe, sind die Lizenzen in dieser Richtung kompatibel (sofern der Urheber das Werk nicht von sich aus unter mehrere Lizenzen gestellt hat).
Quelle\Ziel | gemeinfrei | PD | CC-BY | CC-NC | CC-SA | CC-NC-SA | GFDL |
---|---|---|---|---|---|---|---|
gemeinfrei | * | * | * | * | * | * | * |
PD | * | * | * | * | * | * | * |
CC-BY | X | X | * | * | * | * | * |
CC-NC | X | X | X | * | X | * | X |
CC-SA | X | X | X | X | * | * | X |
CC-NC-SA | X | X | X | X | X | * | X |
GFDL | X | X | X | X | X | X | * |
Ist das so richtig? --Hendrik Brummermann 16:31, 14. Nov 2004 (CET)
Nö. --Historiograf 21:37, 16. Nov 2004 (CET)
Dann formuliere ich die Frage um: Was ist falsch? --Hendrik Brummermann 15:58, 18. Nov 2004 (CET)
Ich werde mich in den nächsten Tagen mal damit auseinandersetzen und noch ein paar wirkliche Fachleute fragen. -- Simplicius (Diskussion) 23:24, 18. Nov 2004 (CET)
Simplicius' Beraterecke ?
Bislang wurden Fragen zu Bildlizenzen auf der Diskussionsseite zu Bildrechte gestellt und beantwortet (und daneben auch auf unendlich vielen weiteren Seiten unvernetzt). Ich kann den Sinn nicht erkennen, wieso hier eine neue Rubrik aufgemacht wird, die in ungeklärter Konkurrenz zu der genannten Diskussionsseite steht.--Historiograf 21:36, 16. Nov 2004 (CET)
Schicksal dieser Seite
Benutzer dom hat eine Umstrukturierung der Behandlung des Bildrechtethemas vorgeschlagen, in diesem Zusammenhang sollte dann auch darüber nachgedacht werden, was hiermit ist. --Historiograf 21:45, 10. Dez 2004 (CET)
- Hallo Histriograf und Simplicimus, ich denke durch Wikipedia:FAQ Rechtliches hat sich mein Problem eigentlich erledigt. Entschuldigt bitte, das ich eure Zeit in Anspruch genommen habe. Nur frage ich warum immer die gleichen Fragen unter "Ich brauche Hilfe" kommen, man sollte vielleicht den Einleitungskasten von "Ich brauche Hilfe" soweit erweitern, das man ersteinmal die FAQ sich zu Herzen nimmt bevor man Fragen stellt, steht zwar ein link unter Hilfe, aber scheint nicht zu wirken. Danke und mit freundlichem Gruß dominik --dom 11:01, 11. Dez 2004 (CET)
- Keine Ursache, aber vielleicht verfolgst du mal das Thema Benutzerführung mit wachen Augen, damit die Diskussion darüber nicht mehr wie so oft im Sande verläuft. Wenn man ein Handbuch für das Handbuch braucht, dann stimmt doch was nicht mehr. -- Simplicius ☺ 12:35, 11. Dez 2004 (CET)
- Die Benutzerführung hier ist denkbar schlecht, schlechter gehts kaum. Die FAQ Rechtliches lassen ebenso wie der Artikel Bildrechte viele Fragen offen, und aus konkreten Fällen lerne ICH mehr als aus kondensierten und auf Artikel- oder FAQ-Niveau zusammengekürzten Darstellungen. Es bleibt das Problem, dass die Disk zu Bildrechte im Artikelnamensraum als zentrale Anlaufstelle grundfalsch ist. Sie gehört in den Wikipedia-Namensraum, aber da ist das Problem, die Leute, die von der Disk-Seite oft auch keine Ahnung haben, nun alle wieder umzuleiten und dann Vorschläge zur Seite Bildrechte und Fragen zu Bildrechten im Rahmen der Wikipedia auseinanderzufieseln. Ausserdem müssten regelmässig auf die Disk die einschlägigen anderen Debatten aus "Ich brauche Hilfe" und Bildlöschen usw. verschoben werden, was auch kaum jemand macht. --Historiograf 00:59, 13. Dez 2004 (CET)
Bilder von Benutzer:Fabian kühne
Hallo, ich bräuchte mal Unterstützung in der Diskussion mit Benutzer:Fabian kühne. Er hat Bilder (Bild:Ph-big89.jpg, Bild:Rheintal.jpg, Bild:Sfs-logo.jpg) hochgeladen, die meiner Ansicht nach URV sind. Daraufhin habe ich Löschanträge gestellt. Er aber löscht andauernd die Löschanträge aus der Bildbeschreibungsseite, kann aber auf meine Hinweise in Benutzer Diskussion:Fabian kühne und Benutzer Diskussion:BLueFiSH.as nicht konstruktiv eingehen. Es zettelt sich ein kleiner Edit-War an, wenn ich jetzt wieder den LA unter die Bilder setze... Danke! --BLueFiSH ✉! 10:26, 18. Dez 2004 (CET)
- Ich habe zwei der drei Bilder wieder mit einem Löschantrag versehen, das dritte wurde von einem anderen User bearbeitet. Wenn die Löschanträge wieder rausfliegen, werde ich die Seiten sperren. Für mich sind das eindeutige URVs. --Raymond 10:51, 18. Dez 2004 (CET)
Keine Frage, aber …
Im Heise Technology-Magazin ist vorhin ein Artikel erschienen der sich mit der Konservierung von Wissen beschäftigt, Titel „Daten für die Ewigkeit“. Dabei wird auch die Copyright-Problematik angerissen. Danach soll 2005 Musik aus den 1950er und 1960er Jahren in der Europäischen Union in den „öffentlichen Raum“ übergehen. Einen kurzen Hinweis dazu gibt es auch im Heise-Newsticker, Titel „Online-Archive: Der Kampf mit dem Copyright“. Bin schon gespannt ob sich in das dortige Forum der ein oder andere fundierte Kommentar verirrt. — KMJ 10:39, 24. Dez 2004 (CET)
- Musik in den öffentlichen Raum ... Heise ist auch nicht mehr das, was es mal war. Typische Latrinenparole. Wenn ein Elvis-Titel wiedergegeben wird, dann bedarf dies der Zustimmung des Songautors und des Komponisten und zwar 70 Jahre pma . Elvis hat aber meist nicht Schubert usw. gesungen. --Historiograf 22:15, 24. Dez 2004 (CET)
Hallo, dieser neue Artikel wurde wohl von hier kopiert (beleg siehe hier). ist das kopieren von dieser Seite erlaubt? ich konnte nichts finden, habe aber schön öfters Verweise dorthin gesehen. --BLueFiSH ✉! 21:49, 24. Dez 2004 (CET)
- Nein, natürlich nicht. Klare URV, muss gelöscht werden. --Historiograf 22:12, 24. Dez 2004 (CET)
Artikelspenden
Habe einen Websiten-Betreiber um Artikelspenden angefragt (mit dem Textbaustein in Wikipedia:Textbausteine#Anfrage bei Autoren interessanter Texte). Seine Antwort war: Die (...) können Sie veröffentlichen, da ich auf den Seiten exklusive Rechte besitze.. Genügt dies oder ist eine explizite Erwähnung, dass es unter GFDL ist, nötig? Oder wie soll ich zurückfragen? --Filzstift ○ 11:12, 25. Dez 2004 (CET)
- Wenn ich mich nicht täusche, dann müssen die Urheber lizenzieren und nicht der Inhaber ausschliesslicher Nutzungsrechte (sofern diese nicht im vorliegenden Fall zusammenfallen). Rückfrage bei unklaren Formulierungen ist immer zu empfehlen. Frohes Restfest --Historiograf 19:47, 25. Dez 2004 (CET)
Mossautal (erledigt)
Wie ist zu verfahren, wenn nach einem URV-Vermerk in einem Artikel die Textspende durch den Urheber für die Veröffentlichung unter GNU FDL freigegeben wird ? Meines Wissens sollte der Vermerk URV ja nicht in der Versionshistorie auftauchen. Revert machen und dann unter Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen listen ? --diba ♫ 10:39, 27. Dez 2004 (CET)
- Du meinst, die Version mit dem URV-Baustein sollte gelöscht werden? Ja, stimmt, kann man eigentlich machen... Du kannst mir auch direkt die Version sagen dann erledige ich das schnell, die Versionslöschliste ist ja endlos lang. Gruß, rdb? 18:08, 27. Dez 2004 (CET)
Das wärs, hab auch gleich noch meine reverts von heute rausgenommen. --rdb? 21:41, 27. Dez 2004 (CET)
Fellfarben der Pferde Bitte mal Urheberrecht ungeklärt reinsetzten
Kann ein Admin eben in Fellfarben der Pferde den ungeklärt Baustein reinsetzen. Da scheinen sich teile aus http://www.hallo-pferd.de/lexikon/1016/ reingemogelt zu haben und die Versuchte Entfernung als Vandalismus interpretiert worden zu sein (siehe Diskussion). -guety 21:09, 27. Dez 2004 (CET)
Genehmigung ausreichend?
Hallo, ich habe ein Archiv mit dem Mustertext darum gebeten, mit ein Foto zur Verfügung zu stellen. Als Antwort bekam ich: "Sehr geehrter Herr ..., hiermit gestatte ich Ihnen dieses Bild für Ihre Wikipedia bis auf Weiteres zu benutzen. Der Autor dieses Fotos ist Herbert P. M.. Dieses Bild darf nur in Zusammenhang mit Ihrer Enzykopädie verwendet werden. Alle VÖ außerhalb dieses Rahmens müssen bei uns angezeigt werden."
Also darf ich das Bild in einem Artikel verwenden, aber nicht unter GNU-FDL oder public domain, soweit reicht die Genehmigung nicht. Folglich ist das Bild für Wikipedia wertlos und darf nicht eingestellt werden. Sehe ich das richtig? Harald 21:30, 27. Dez 2004 (CET)
Kopieren von Zeichnungen (Wappen, Landkarten usw.)
Wenn jemand ein nicht gemeinfreies Wappen, eine Karte usw. originalgetreu oder mit geringen Änderungen mit Hilfe eines Grafikprogrammms nachzeichnet und dann mit GNU FDL oder gemeinfrei bzw. PD als sein Werk lizenziert ist das doch URV - oder nicht? --Schubbay 22:13, 27. Dez 2004 (CET)
- Klar. Es ist eine unfreie Bearbeitung. Im übrigen gehören Fragen zu Bildrechten au die dortige Diskussionsseite. --Historiograf 22:28, 27. Dez 2004 (CET)
- Ich finde die Frage an dieser Stelle gut platziert. -- Simplicius ☺ 12:59, 28. Dez 2004 (CET)
- Ich halte daran fest, dass die Zersplitterung der Diskussion über Bildrechte und Urheberrechte auf die verschiedensten Diskussionsseiten der Wikipedia schadet. Ein selbstherrliches Diktum Ich finde die Frage an dieser Stelle gut platziert führt nicht weiter. --Historiograf 16:28, 28. Dez 2004 (CET)
- Aha, also mal wieder ein "alle Meinungen sind selbstherrlich nur meine nicht", wenn man mal wieder was nicht verstanden hat? -- Simplicius ☺ 19:16, 28. Dez 2004 (CET)
- kannst du bitte den sachlichen Gehalt deiner Stellungnahme erläutern? Was ich verstehe oder nicht lass getrost meine Sorge sein. --Historiograf 03:11, 3. Jan 2005 (CET)
Kolonial-Lexikon
Könnte bitte mal jemand in die Diskussion zum Manilakäfer schauen. Haben wir hier evtl. eine Quelle zu unrecht als PD gekennzeichnet? — KMJ 00:31, 28. Dez 2004 (CET)
Artikel "Ronsdorf" gelöscht
Hallo! Weshalb wurde der Artikel zu "Ronsdorf" gelöscht? Angeblich soll dort eine URV vorgelegen haben. Da ich aber Autor der Quelle sowie der Artikelpassage bin, gibt es da absolut kein Problem! Hatte dies auch schon in der entsprechenden Diskussion geschrieben und um Rückmeldung per eMail gebeten, falls noch Fragen offen seien. Dies ist nicht geschehen und der Artikel wurde ohne weiteres gelöscht.
Abschreiberlinge: Lexikonia.de
gerade bei heise gefunden: lexikonia.de schreibt ziemlich offensichtlich ab (vergleicht z.B. mal Richard Feynman mit dem entsprechenden Lexikonia.de-Artikel. einige Auslassungen, die aber auch von nem veralteten database-dump komen können. unten is ein kleiner hinweis auf die wikipedia, ABER unte steht:
"Copyright © 2004 by hyro"
...is das ok so? wer kümmert sich um sowas?
und was zum henker soll das hier??? --Musschrott 13:53, 29. Dez 2004 (CET)
- Ja, du hast schon recht. Beim Beispiel 2 steht da "Willkommen in der Wikipedia!". Ich frage mich, welche Befugnisse der deutsche Verein nun übertragen bekommen hat und was die Rechtsanwälte unternehmen, wenn etwas zu weit geht. Vielleicht ist es aber auch nur ein Schönwetterverein. -- Simplicius ☺ 14:24, 29. Dez 2004 (CET)
Link von meiner Homepage zu Wikipedia erstellen
Darf ich auf meiner Homepage einen Link zu Wikipedia erstellen oder muss ich jemanden schriftlich um Erlaubnis fragen? Wenn ja, bitte ich um die Adresse.Vielen Dank P. Hesse-Kraus
- Hallo, ich denke nicht, dass irgendwer etwas dagegen hat, wenn auf einer HP Werbung für die Wikipedia gemacht wird - im Gegenteil. Im Übrigen werden vorgefertigte Grafiken zur Einbindung auf einer HP angeboten. Schau mal hier:[[1]]
Gruß--Grimmi59 rade 13:52, 29. Dez 2004 (CET)
Urheberrecht Wappen von Wappenserver.de
Ich hab auf der Seite Wildenfels ein Wappen von http://www.wappenserver.de verwendet. Nun ist da aber keine rechte Lizenz des Erstellers der Bilder angegeben, die Erlaubnis der Gemeinde habe ich aber. Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht ob es okay ist diese Bilder zu nutzen? Oder sollte ich doch mal anrufen? Und wen? Eine Mailadresse oder sonstiger Kontakt ist auf der Seite nicht angegeben, ein Impressum gibts auch nicht. Vielleicht den Admin-C aus dem whois? Ich hab auch auf http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Wfs-wappen.png was dazu geschrieben, dort findet man auch die Erlaubnis der Gemeinde.
Viele Grüsse
Smo
Mit der Genehmigung der Gemeinde kannst das Wappen so verwenden. -- Simplicius ☺ 18:23, 1. Jan 2005 (CET)
Und der welcher das gemalt hat? Wenn der nu was dagegen hat dass ich "sein" Bild verwende? Auf der Seite steht ja auch nirgends wo die die Bilder her haben.
Gruss
Smo
- Du darfst ein Bild nur hochladen, wenn es gemeinfrei ist oder vom Urheber/Rechteinhaber unter GNU-FDL lizensiert wurde. Achja, scheinbar hat wappenserver.de die Bilder von ngw.nl geklaut. Deswegen wirst du wohl auch nicht so schnell eine Kontaktadresse finden. :)
- Wappenabbildungen von ngw.nl können wir nicht ohne weiteres übernehmen, da es sich meistens um Scans von Büchern handelt, die in den 90ern publiziert wurden.
- --Blaite 20:54, 1. Jan 2005 (CET)
- Ich werds drinlassen, solls löschen wer will, widersprechen werd ich auch nicht. Aber ngw.nl hat das Wappen aus "Bensing, M.; Blaschke, K.; Czok, K.; Kehrer, G and Machatscheck, H. : Lexikon Städte und Wappen der DDR." von 1984. Das ist nu schon 20 Jahre alt und wer weis wo die das Bild wieder her haben und wer das Bild einst erstellt hat. Die Genehmigung der Gemeinde ist da und die hätten mir auch nen Aufkleber gegeben den ich hätte scannen können mit genau demselben Bild drauf, is ja auch klar, das Wappen wurde einmal erstellt und dann immer wieder verwendet. Ich stell die Diskussion hier mit auf die Bildseite und dann kann sich wohl jeder selbst ein Bild machen ob ers löscht oder nicht. Vielleicht hat ja auch einer den Bensing und schaut mal nach ob da irgendwas zur Quelle drinsteht. Viele Grüsse, Smo
- Wenn jemand versucht, eine zweidimensionale Vorlage abzufotografieren, abzukopieren oder 1:1 abzumalen, fehlt dem ja offensichtlich die eigene Schöpfung. Deshalb gibt es hier keinen Schutz nach dem Urheberrecht.
- Ferner kann man auch die historische Seite sehen: im Mittelalter konnten viele Menschen nicht schreiben, also benutzte man Abbildungen für Wappen, Sigel und Stempel usw. Die Urheber sind in der Regel schon länger als 70 Jahre tot. Wegen der urheberrechtlichen Seite müsste man also gar nicht mehr bei einer Stadt oder Kommune nachfragen, oder?
- Nach anderen Gesetzen muss man jedoch definitiv aufpassen, dass einem die Inhaber von Kennzeichen (zum Beispiel Markenzeichen, Hoheitszeichen und Wappen) nicht auf die Füsse steigen.
- Selbst mit Zustimmung der Gemeinde und lizensiert nach GNU/FDL ist eine uneingeschränkte Verwendung wohl nicht möglich: Verwendungen, die über das Zitat hinausgehen, halte ich für ziemlich fragwürdig.
- Da es langfristig um einige zigtausend Wappen in der Wikipedia geht, wären zu diesem Thema ein eigener Artikel im Wikipediaraum und eine Diskussionsseite nicht schlecht.
- Ich könnte mir im Ergebnis einen eigenen Disclaimer für Wappen vorstellen. -- Simplicius ☺ 15:46, 2. Jan 2005 (CET)
- Ein Wappen ist grundsätzlich Eigentum des sogenannten Wappenstifters, also nicht desjenigen, der eine Abbildung davon anfertigt. Also ist es imo allenfalls erforderlich, das Einverständnis einer Gemeinde-/Stadtverwaltung einzuholen.
- In diesem Zusammenhang ist vielleicht ein Urteil [2] des BGH interessant, in dem es um die Verwendung des Düsseldorfer Stadtwappens einerseits durch eines Postkartenherstellers, andererseits durch den Lokalteil einer Zeitung ging.
- Bin kein Jurist, aber ich denke, dass man bezüglich URV hinreichend abgesichert ist, wenn man sich beim "Eigentümer" des Wappens eine Genehmigung einholt. -- Popie 16:59, 2. Jan 2005 (CET)
- Ich habe mal versucht, herauszufinden, was ein Wappenstifter ist und fand bislang nur den Bezug zu Familienwappen. Aber nach Deiner Argumentation, lieber Popie, wird dann ja jedes Städte- und Gemeindewappen nach Auslauf einer gewissen Zeit sogar gemeinfrei.
- Als die zentralste Aussage des Gerichts in dem von dir gefundenen Urteil (danke, das Urteil kannte ich noch nicht!) fand ich aber "kommt dem Stadtwappen der Klägerin hinreichende namensmäßige Unterscheidungskraft zu". Ein Wappen ist also wie der geschriebene Name geschützt, wenn es hinreichend unterscheidungsfähig ist (nur in diesem Kontext werden auch die Designer genannt). Bezug wird hier vor allem auf § 12 BGB genommen, ein uralter Bekannter für das Kennzeichenrecht.
- Kennzeichenrecht und Urheberrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und das Kennzeichenrecht hat hier wohl Vorrang.
Echtes Wappen von Düsseldorf? - Nehmen wir also noch einmal das Wappen der Stadt Düsseldorf, dass hier in der Wikipedia präsentiert wird, unter die Lupe:
- Von der Stadt Düsseldorf gibt es darunter die erhaltene E-Mail, muss man die jetzt so verstehen, dass es zwei Wappen gibt?
- Es steht hier unter der Abbildung: "Dieses Bild wurde unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht. "
- Die Quelle auf der Homepage von Düsseldorf schreibt aber ausdrücklich: "Stadt Düsseldorf bietet Wappenzeichen für den privaten Gebrauch." und ferner "Viele Privatpersonen, Vereine und Firmen identifizieren sich mit der Landeshauptstadt als "ihrer Stadt" und möchten dieses gerne auch nach außen dokumentieren. Die Stadt Düsseldorf kommt diesem Wunsch mit einem eigens entwickelten Wappenzeichen nach, da das Stadtwappen selbst als geschütztes Hoheitszeichen nicht "missbräuchlich" verwendet werden darf." Somit haben wir hier eine Art Imitat, aber kein offizielles Wappen, laut Wikipedia sogar GNU/FDL, laut Hompepage Stadt Düsseldorf nur für den Privatgebrauch, für Firmen auch verwendbar, aber nicht für den gewerblichen Gebrauch. Das ist alles etwas widersprüchlich.
- Naja, also sollte man sich die Seite Wikipedia:Wappen mal besser vor die Brust nehmen und ebenso die Vorlage {{Wappenrecht}} unter Vorlage:Wappenrecht. Die Wikipedia als Werk des Wissens sollte auch ein bisschen juristisches Wissen dazulegen. -- Simplicius ☺ 18:34, 2. Jan 2005 (CET)
Ächz. Was im vorstehenden steht, wurde auf den Diskussionsseiten zu Wikipedia:Wappen und x anderen Seiten hier schon hunderttausendmal erörtert. Ich kann im vorstehenden keinen einzigen neuen Gesichtspunkt entdecken. Schade, dass Benutzer:Blaite nicht einmal mehr auch hier für Klärung sorgt. Also ultrakurz: Ein Wappen führen oder es illustrierend verwenden ist zweierlei. Wir illustrieren hier nur und ein kommerzieller Nachnutzer, der es im Briefkopf GNU FDL-konform führt, kriegt Ärger, aber nicht aufgrund der Tatsache, dass ers von hier hat. Das Urheberrecht von Wappenabbildungen ist nicht abschliessend geklärt. Vielfach würde ich eine persönliche geistige Schöpfung bestreiten. --Historiograf 21:22, 2. Jan 2005 (CET)
- Ja. Es gibt diesen wichtigen Unterschied zwischen Wappen und Wappenabbildung, weswegen ich auch gerne diese zwei Begriffe benutze. Nach meiner Auffassung kann die Wappen führende Körperschaft nicht verhindern, dass wir Wappenabbildungen haben und in Artikeln einbauen. Das bedeutet, eine Wappenabbildung sollte wie jedes andere Bild auch behandelt werden. Für Bilder zählt das UrhG und wir wollen hier nur Bilder, die unter GNU-FDL oder einer vergleichbaren Lizenz lizensiert oder gemeinfrei – keinen urheberrechtlichen Schutz genießen – sind. Ob nun ein Bild die Schöpfungshöhe erreicht hat oder nicht, kann man manchmal nicht genau ausmachen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, in Fällen wo eine mögliche Gemeinfreiheit des Bildes besteht den Urheber zu fragen, ob er urheberrechtliche Ansprüche erhebt.
- Im konkreten Fall von Bild:Wfs-wappen.png – unter der Annahme, dass der Scan durch ngw.nl keine zusätzlichen urheberrechtlichen Ansprüche erzeugt hat – muss man, da der Urheber sicherlich noch keine 70 Jahre tot ist, den Rechteinhaber von „Bensing, M.; Blaschke, K.; Czok, K.; Kehrer, G and Machatscheck, H. : Lexikon Städte und Wappen der DDR. Leipzig, 1984. 556 p.“ fragen, ob er auf die Abbildung urheberrechtliche Ansprüche erhebt. --Blaite 01:37, 3. Jan 2005 (CET)
- Blaite, es gibt anscheinend genügend Urteile aus den höheren Instanzen, dass Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen, also zum Beispiel aus einem Buch, keinen eigenen Schutz nach dem Urheberrecht besitzen (siehe Bildrechte und Diskussion:Bildrechte).
- Was du da am 28./29. Dez. zum Beispiel in Bochum (Löschantrag Wappen) gemacht hast, kann ich da echt nicht nachvollziehen. Urheberrechte der holländischen Wappensammlung greifen nicht für die einzelnen Wappen. Auch die Herren Bensing und Co. haben hier keine Rechte.
- Hier sind die Städte zu fragen. Ein "ok" ist da ein gutes Zeichen.
- Und dennoch frage ich mich dabei, ob es rechtlich überhaupt korrekt ist, in dieser Form die Wappen nach GNU/FDL freizugeben. -- Simplicius ☺ 02:11, 3. Jan 2005 (CET)
- Falsch. Ich habe doch gesagt, dass IMHO die Scans durch ngw.nl keine schöpferische Höhe erreichen. Deine Behauptung, dass die Herren Bensing und Co. keine Rechte hätten ist aber falsch. Grundsätzlich ist erstmal anzunehmen, dass sie die Urheber der Bilder sind oder für die Bilder die exklusiven Verwertungsrechte haben. --Blaite 02:42, 3. Jan 2005 (CET)
- Warum hast du dann das Wappen aus Bochum rausgeworfen und dort einen Vermerk auf den Holländer (ngw.nl) gemacht? -- Simplicius ☺ 03:11, 3. Jan 2005 (CET)
- Ganz einfach. Das Bild wurde auf den Löschkandidaten gesetzt, weil die Angaben von Lizenzstatus und Herkunft fehlten. Den Link geht Richtung ngw.nl, weil auf diese Seite Abbildungen so ziemlich aller Wappen vorhanden sind und ich dem Leser keine weiterführende Information vorenthalten möchte. Dies geschah im Rahmen der umfangreichen Verbesserung, aller Artikel zu deutschen Kreisen und kreisfreien Städten, bei der ja auch eine neue Karte eingestellt wird. Der Link sollte natürlich zur besten Quelle führen. :D Deshalbe habe ich jetzt schon für Bochum gesucht und diese Seite gefunden und auch gleich eingebaut. Schau dir mal auf der Seite die letzten sechs Zeilen an. Gruß. --Blaite 03:30, 3. Jan 2005 (CET)
- Warum hast du dann das Wappen aus Bochum rausgeworfen und dort einen Vermerk auf den Holländer (ngw.nl) gemacht? -- Simplicius ☺ 03:11, 3. Jan 2005 (CET)
- Aber meine Herren, als Confusionator gestatte ich mir einen weiteren wichtigen Aspekt einzubringen: Die Nutzung in einer Onlinequelle wie der freien Enzyklopädie Wikipedia betrifft eine unbekannte Nutzungsart gemäss § 31 IV UrhG, damit ist der Urheber und sicher kein Verlag Rechteinhaber. (Hinsichtlich von DDR-Wappen könnte es noch weitere Komplikationen geben, auch wenn grundsätzlich westdeutsches Urheberrecht gilt.) --Historiograf 03:09, 3. Jan 2005 (CET)
- Es geht hier ja doch erstmal darum, dass Bilder, die hier hochgeladen werden, nur unter GNU-FDL oder einer vergleichbaren Lizenz lizensiert oder gemeinfrei sein sollen. Da ist Wikipedia oder ein anderes Wikimedia-Projekt unwichtig, weil das Bild davon unabhängig frei sein soll. --Blaite 03:30, 3. Jan 2005 (CET)
- Natürlich kann es sein, dass der Urheber eines Wappens zugestimmt hat, dass ein Verlag das Wappen in seinem Lexikon abbilden darf.
- Ich glaube aber nicht, dass das Internet eine unbekannte Nutzungsart ist. Vielleicht ist das aber auch nicht so wichtig.
- Vorausgesetzt, das Internet war schon bekannt, muss das Recht auf eine Veröffentlichung auf einem Druckmedium jedoch noch lange nicht die Zustimmung für die Veröffentlichung auf einer CD oder im Internet bedeuten. Ein SPIEGEL-Fotograf hat hier mal vor Gericht gegen seinen Verlag gewonnen.
- Hier wird allerdings unter GNU/FDL die Möglichkeit zur Veränderung und zum Gebrauch angeboten. Und das finde ich nicht korrekt. Ein Kennzeichen wird als solches unverwendbar, wenn es nicht mehr unverwechselbar ist. Deswegen halte ich die Genehmigungen der Kommunen in dieser Form für fragwürdig oder evtl. sogar den Landesgesetzen widersprechend.
- Ich plädiere dafür, zunächst einmal
- jedem Wappen den Disclaimer per {{Wappenrecht}} (siehe Vorlage:Wappenrecht) zu geben
- diese Vorlage um die Kategorie Kategorie:Bild:Wappen zu ergänzen
- die Themen Wappen und Wikipedia:Wappen endlich mal fundiert aufzuarbeiten.
- Ich fände es wichtiger, alle Wappen erst einmal mit solch einem Schritt zu erfassen, und diese Vorlage sollte ferner auch noch geändert werden: nicht jedes Wappen ist ein Hoheitszeichen, nicht dazu zählen Adelswappen, Familienwappen, Sportvereinswappen usw.
- Kommentare? -- Simplicius ☺ 04:30, 3. Jan 2005 (CET)
- Dass eine Onlinenutzung im Internet als unbekannte Nutzungsart, die erst ca. 1995 als in den maßgeblichen Urheberkreisen als bekannt vorausgesetzt werden darf, anzusetzen ist, darf als communis opinio der jüngeren urheberrechtlichen Literatur gelten - nur Simplicus hat davon, so scheint es, keine Ahnung. Statt vieler: http://www.google.de/search?q=cache:z_4rHMg_7MkJ:www.informationswissenschaft.org/download/cc-isi04-art24.pdf+%22unbekannte+nutzungsart%22+1995+urhg&hl=de und http://www.google.de/search?hl=de&q=%22unbekannte+nutzungsart%22+1995+urhg
- Hinsichtlich der kommunalen Genehmigungen halte ich die von ihm geäußerten Ansicht für gleichermaßen unbeachtlich. Aus der GNU FDL folgt ausschliesslich etwas über die Befugnis, die dort eingeflossene geistige Leistung, die nach dem UrhG geschützt ist, zu nutzen, sie tangiert nicht im geringsten anderweitig bestehende Rechte z.B. das Recht am eigenen Bild oder Rechte über das Führen von Wappen. Wir sind nicht verantwortlich dafür, wenn jemand die GNU FDL in dieser Weise missversteht. Solange das Rechtsgutachten für die Wikipedia noch aussteht, sollten wir den Bereich Wappenrecht ruhen lassen. Bei der Verwendung von Wappen geht es im übrigen - das ist ja oben auch nachzulesen - leider längst nicht nur um die hoheitliche Verwendung. Auch der Führer eines Familienwappens kann sich nach dem Namensrecht gegen unberechtigte Wappenverwendungen wehren (ebenso Kommunen oder Universitäten, siehe BGHZ 119, 237 ). --Historiograf 05:21, 3. Jan 2005 (CET)
- Mein Vorschlag bleibt stehen: zunächst einmal Erfassung der Wappen, eine Überarbeitung des Vorlage, so dass sie nicht jedes Wappen automatisch zum Hoheitszeichen erklärt, sowie das Einfügen der Kategorie direkt in den Disclaimer.
- Ich finde das eine gute Alternative zu dem, was seit ein paar Tagen passiert, nämlich, dass Wappen mit fehlender Erlaubnis zu Dutzenden auf die Löschliste unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder kommen.
- Der Ausdruck Internet war schon 1982 mit Einführung des Protokolls TCP/IP geläufig, die erste .com-Domäne wurde 1985 registriert und bald darauf wurden schon fleissig Bilder durch die Leitungen geschoben und auf labrigen 5 1/4"-Disketten gespeichert. Aber wenn's die Juristen und Archivare so wollen ... habe ich von all dem vor 1995 keine Ahnung.
- Für die Probleme aus dem Namens- und Kennzeichenrecht finde ich das völlig unerheblich. Nach meiner Meinung ist zum Beispiel das per GNU/FDL deklarierte Recht zur graphischen Änderung und freien Verwendung eines Kennzeichens fragwürdig. Die Vorlage:Wappenrecht ist durchaus der richtige Weg. -- Simplicius ☺ 06:22, 3. Jan 2005 (CET)
- Ob du von dem Internet schon vor 1995 wusstest ist absolut irrelevant (wie manches andere auch ...) Die Wappen auf der Löschliste sind meist URVs und kommen nicht wegen fehlender Erlaubnis auf die Liste. Auch wenn du es noch 50mal wiederholst, deine eigenwillige Auslegung der GNU FDL wird dadurch nicht richtiger. Sie ist eine Lizenz für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts. Wenn der Inhalt aus anderen Gründen nicht frei genutzt werden kann, hat das mit ihr nichts zu tun. Aber das habe ich schon x-mal geschrieben (und andere auch). --Historiograf 09:54, 3. Jan 2005 (CET)
- Vor allem ist deine Frage in diesem Zusammhang sehr unwichtig, ob das Internet eine unbekannte Nutzungsform darstellt: Die ausdrückliche Rechteeinräumung des Urhebers für die Veröffentlichung eines Bildes im Internet ist bekanntlich in jedem Falle erforderlich, egal ob es bekannt oder unbekannt war (Bildrechte#Rechteeinräumung).
- Ausserdem kann ich damit leben, wenn andere nicht mit mit meiner Meinung übereinstimmen oder sich für meine Meinung erst gar nicht interessieren. Für mich ist das kein Grund, mit flames zu werfen. -- Simplicius ☺ 11:04, 6. Jan 2005 (CET)
Wir wollen doch mal an den Ausgangspunkt des Streits zurückkehren. Da ging es um die Frage, ob der Verlag die Rechte hat. Ob der Verlag oder der Urheber Rechtsinhaber ist, ist ein grosser Unterschied, für denjenigen, der sich um die Rechteeinholung kümmert, da Verlage oft besser ermittelbar sind als Urheber (vor allem nach einigen Jahrzehnten). Nicht von ungefähr plant das BMJ den § 31 IV zugunsten der Verwerter zu streichen, wogegen sich erhebliche Proteste regen. Näheres dazu siehe auch unter http://www.urheberrechtsbuendnis.de. --Historiograf 14:43, 6. Jan 2005 (CET)
Ausweisbilder von der Bundesdruckerei
Ich würde gerne einige Artikel mit den Abbildungen der Musterausweise ("Erika Mustermann") versehen. In Urheberrechtsfragen habe ich ehrlich gesagt so gut wie keine Ahnung. Könnte einer mal den Hinweis ([3]) zur Nutzung deren Archivbilder lesen und dann mitteilen, ob ich sie für Wikipedia verwenden kann. Danke. -ThSch 10:30, 2. Jan 2005 (CET)
- „nur für redaktionelle oder private Zwecke“
- „Grafische Veränderungen, bis auf die Freistellung des Hauptmotivs, sind nicht gestattet“
- „Übersendung von zwei kostenlosen Belegexemplaren“
- Drei Dinge die gegen GNU-FDL konforme Nutzungsrechte sprechen. --Blaite 11:14, 2. Jan 2005 (CET)
Bilder von US-Behörden
Wie ist das denn nun mit Bildern von US-Behörden? Es gibt den Baustein Bild-PD-US, der lautet:
Diese Datei ist in den Vereinigten Staaten „public domain“, da sie von einem Bediensteten einer Bundesbehörde („federal government“) in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und somit ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten ist.
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Er wird z.B. in Bild:Tsunami04 india2.jpg verwendet.
Vor einiger Zeit hatte ich mal eine unerfreuliche Diskussion über ein Schaubild, welches ich von der NASA übernommen habe, mit dem Ergebnis, dass dieses Bild gelöscht wurde. Ist es denn nun doch so, dass Bilder von gov's automatisch auch in der deutschen Wikipedia übernommen werden dürfen?
Diese Frage würde ich auch noch gerne verallgemeinern auf Regeierungsorganisationen in anderen Ländern (auch Deutschland). --Sommerstoffel 23:00, 4. Jan 2005 (CET)
- Siehe dazu umfassend die Diskussion zu Bildrechte, insbesondere ganz unten und eigener Punkt im Archiv der Seite. Normalerweise werden US PD GOV Bilder hier nicht beanstandet. Gib die genaue Fundstelle der Diskussion an, die du hattest, ich bezweifle, dass deine Darstellung richtig ist. Bei anderen Regierungsorganisationen, auch solchen der US-Bundesstaaten heisst es dagegen: Finger weg oder um Erlaubnis fragen. --Historiograf 05:34, 6. Jan 2005 (CET)
URV bei 145.254.161.144 ?
Bitte mal die letzten Beiträge von 145.254.161.144 auf URV überprüfen. --Philipendula 22:38, 7. Jan 2005 (CET)
Abgrenzung der open Contents von Copyrights
Hallo zusammen,
ich bin neu in der Wikipedia und habe Bilder eingestellt, die von meiner Homepage stammen, aber etwas verkleinert wurden. Diese Bilder finden Sie hier, sie tragen zur Zeit die GNU-FDL-Lizenz.
Worauf bezieht sich nun meine Erlaubnis für die Verwendung als Open Content - nur auf die hier eingestellte VERSION, oder aber auch auf die QUELLE, d.h. das Bild auf meiner privaten Homepage oder gar auf das Dia in meinem Schrank? Ich möchte gern die Verkleinerungen öffentlich machen, aber mich gleichermaßen vor der unbefugten Verwendung der Vorlagen schützen.
Und welche Lizenz ist für den Fall, dass ich nur die Wikipedia-spezifische Verkleinerung öffentlich mache, die richtige?
Viele Grüße, Marco - 10:50, 11 Jan 2005 (CET)