Sparkasse

öffentlich-rechtliche Universalbank in kommunaler Trägerschaft
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Eine Sparkasse ist eine in ihren Geschäftsaktivitäten in der Regel territorial stark begrenzte Bankgesellschaft. Sie ist eine Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Existenz basiert auf den Sparkassengesetzen, die in Verantwortung der Bundesländer liegen.

Danach ist eine Sparkasse eine Einrichtung einer kommunalen Verwaltung oder eines Zweckverbandes von kommunalen Verwaltungen. Dementsprechend gibt es Stadtsparkassen, Kreissparkassen etc. Diese kommunalen Einrichtungen, Städte oder Kreise, sind die Gewährträger. Sparkasse ist ein rechtlich geschützer Name, daß heißt, nicht jedes Kreditinstitut darf sich als Sparkasse bezeichnen. Es gibt aber von den öffentlich rechtlichen Sparkassen einige wenige Ausnahmen: So ist z. B. die Hamburger Sparkasse ein privater Verein.

Mit diesem Stichwort ergibt sich eine Besonderheit der Sparkassen: Die Gewährträgerhaftung. Diese besagt, dass, wenn die Sparkasse Pleite geht, der Gewährträger für die Verbindlichkeiten der Sparkasse (z.B. Sparguthaben) haftet. Die Gewährträgerhaftung wurde jedoch von der EU verboten, da sie den Sparkassen gegenüber anderen Banken einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die Sparkasse kann in diesem Fall mit einer geringeren Eigenkapitalreserve arbeiten, wodurch sie mehr Spielraum für Investitionen etc. hat.