Volksanwaltschaft

parlamentarischer Ombudsrat zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung
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Der Volksanwalt in Österreich ist ein Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung sowie ein Ombudsmann, der zwischen Bürgern einerseits, Ämtern und Behörden andererseits vermitteln soll, wenn erstere sich ungerecht behandelt fühlen und die Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Sitz der Volksanwaltschaft im Palais Rottal

Es gibt, eingeführt probeweise 1977 und in der Bundesverfassung verankert seit 1981, drei Bundesvolksanwälte, die jeweils auf sechs Jahre bestellt werden und in dieser Zeit auch nicht abgesetzt werden können.

Volksanwalt ist in Österreich ein sehr angesehenes Amt, das protokollarisch über dem eines Staatssekretärs steht.

Beschreibung der Tätigkeit

Volksanwälte sind weisungsfrei und können Missstände in der Verwaltung nur aufzeigen. Betroffen sind alle unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltungsbehörden. Dazu zählt auch Privatwirtschaftsverwaltung wie beispielsweise Krankenkassen oder Wohnbauträger.

Die Behörden sind zwar zur Amtshilfe verpflichtet, jedoch können die Volksanwälte den Behörden keine Weisungen erteilen, sondern nur Empfehlungen abgeben. In laufende Gerichtsverfahren können sie ebenfalls nicht eingreifen.

Kritik kommt von der Volksanwaltschaft selbst, dass durch laufende Ausgliederung verschiedener Stellen, die früher im Kontrollbereich der Anwaltschaft waren, dieser entzogen werden.

Volksanwaltschaft und ORF

Über Fälle, die auch von Interesse der Öffentlichkeit sind, berichtet auch der ORF in eigenen Sendungen, die im Laufe der Zeit sowohl den Titel als auch die Moderatoren wechselten. Ein längere Unterbrechung erfuhren die Sendungen nach einer Meinungsverschiedenheit zwischen Volksanwalt Herbert Kohlmaier und dem Moderator Strobl. Erst im Jahre 2002 wird die Zusammenarbeit mit Peter Resetarits als Moderator und Redakteur aufgenommen, wodurch die Anfragen und Beschwerden bei der Volksanwaltschaft wieder stark zunahmen.

Vorgang der Besetzung

Die Kandidaten für die Volksanwaltschaft werden von den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat nominiert, anschließend vom Hauptausschuss vorgeschlagen und schließlich im Plenum gewählt [1] [2]. Dabei ist implizit angenommen, dass es im Parlament drei eindeutige mandatsstärkste Parteien gibt. Der Fall, dass zwei Parteien ex aequo drittstärkste sind, ist nicht ausdrücklich geregelt, was 2007 zum unten beschriebenen Konflikt führte (auch der denkmögliche Fall, dass nur zwei Parteien im Parlament vertreten sind, ist nicht geregelt).

Der Konflikt um den dritten Volksanwalt 2007

Aufgrund des Mandatsgleichstandes der dritt- und viertstärksten Partei kam es im Vorfeld der Wahl zu einem Konflikt um das Nominierungsrecht für den dritten Volksanwalt.

Als nach Stimmen drittstärkste Kraft beanspruchten die Grünen das alleinige Recht und nominierten Terezija Stoisits. Die nach Stimmen viertstärkste, nach Mandaten aber gleichermaßen drittstärkste Partei FPÖ beanspruchte das Recht, ebenfalls einen Kandidaten zu nominieren. Beide Positionen fanden die Unterstützung namhafter Juristen.

Nachdem in der Präsidiale des Parlamentes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, beauftragte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Auf Basis dieses Gutachtens entschied sie, eine Nominierung durch die nach Stimmen viertstärkste Partei nicht zuzulassen. Unter Berufung auf die unterschiedliche Rechtsmeinung dreier Verfassungsjuristen sprach die FPÖ in der Folge von Verfassungsbruch[3][4] und blieb der Wahl der Volksanwälte in der Nationalratssitzung vom 5. Juni 2007 unter Protest fern.

Regionale Parallelen

Die meisten Bundesländer haben sich der Bundesvolksanwaltschaft angeschlossen, nur Tirol und Vorarlberg haben einen eigenen Landesvolksanwalt.

Im Wiener Pflegebereich nimmt der von der ehemaligen Stadträtin Elisabeth Pittermann eingesetzte Pflegeombudsmann Werner Vogt ähnliche Aufgaben wahr (2006).

Kritik

Die Volksanwälte waren meist selbst vorher bereits in der Bundespolitik. Kritiker sehen darin immer wieder Versorgungsposten. Befürworter betrachten die politische Erfahrung der Volksanwälte als Vorteil.

Amtierende Volksanwälte

Am 5. Juni 2007 wurden die Volkanwälte für die am 1. Juli 2007 beginnende Funktionsperiode gewählt. Es sind dies:

Landesvolksanwälte sind derzeit (Jänner 2007):

Ehemalige Bundesvolksanwälte



Albanien

In Albanien wurde das Amt des Volksanwalts mit der Verfassung von 1998 eingeführt.

Einzelnachweise

  1. http://www.diepresse.com/home/politik/innenpolitik/295229/index.do
  2. Bundesverfassung, die Wahl regelt §148, Buchstabe g [1]
  3. http://derstandard.at/?url=/?id=2872409
  4. Presseaussendung der FPÖ zum Thema [2]