Verfassungsstaat

moderne Form des Staates, die ihre Herrschaftsgewalt selbst beschränkt
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Verfassungsstaat ist ein staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher Begriff.

In einem weiten Sinne handelt es sich dabei um einen Sammelbegriff, der alle Staatsformen zusammenfasst, in denen die Staatsgewalt als 'pouvoir constitué', "verfasste Gewalt", an eine Verfassung gebunden ist, die – zumindest formell – ihre Macht begrenzt.

Ein Verfassungsstaat kann föderalistisch oder zentralistisch organisiert sein.

Mit Hilfe der Kriterien monarchisch/republikanisch, präsidial/parlamentarisch, repräsentativ/plebiszitär können folgende Typen von Verfassungsstaaten unterschieden werden:


Im einem engeren Sinne wird der Begriff "Verfassungsstaat" in der staatsrechtlichen Literatur auf Rechtsstaaten angewendet, in denen – unabhängig von der Staatsform – die jeweilige Verfassung und Verfassungswirklichkeit den Bürgern Grundrechte garantieren. Weitere Merkmale, an welchen ein Staatswesen gemessen wird, damit es als freiheitlich-demokratischer "Verfassungssstaat" in diesem engeren Sinne gelten kann, sind u.a. Menschenrechte, Gewaltenteilung, Pluralismus und das Vorhandensein einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit, welche über die Einhaltung der Verfassungsnormen wacht (siehe Normenkontrolle) und an die sich jeder Bürger wenden kann, wenn er sich von der Staatsgewalt in seinen Grundrechten beeinträchtigt glaubt:

"Eine Gesellschaft, in der die Gewährleistung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung." [1]

Indes, auch die letzte absolute Monarchie Europas, der Vatikanstaat, besitzt formell eine "Verfassung", in welcher der Absolutismus fortgeschrieben wird. So heisst es denn im Artikel 1 dieses "Neuen Grundgesetzes des Vatikanstaates" aus dem Jahre 2000 wörtlich:

"Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt." [2]

Auch eine Theokratie wie die Islamische Volksrepublik Iran besitzt eine "Verfassung" [3], ihrem Wächterrat obliegt nach Artikel Art. 94 die Funktion einer "Quasi-Verfassungsgerichtsbarkeit"; er hat die Aufgabe, sämtliche Beschlüsse des Parlaments innerhalb von 10 Tagen auf ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des Islam und der Verfassung der Islamischen Republik Iran zu überprüfen. Sind Widersprüche erkennbar, wird der Gesetzesvorschlag zurückgewiesen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass "Verfassungsstaat" ein unscharfer, schillernder Begriff ist, der jeweils einer weiteren attributiven Präzisierung [4] und kritischen Enzelfallüberprüfung bedarf, damit krasse Missverständnisse vermieden werden; denn nicht jeder Staat, der eine Verfassung besitzt, "Verfassungsstaat" im weiteren Sinne, ist auch ein Rechtsstaat.

Fußnoten

  1. Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, 26. August 1789, Artikel 16: "Toute société dans laquelle la garantie des droits n'est pas assurée, ni la séparation des pouvoirs déterminée n'a pas de constitution."
  2. Grundgesetz des Vatikanstaates - in der Fassung vom 26.11.2000 http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html
    Art.1: "Il Sommo Pontefice, Sovrano dello Stato della Città del Vaticano, ha la pienezza dei poteri legislativo, esecutivo e giudiziario."
  3. Verfassung der Islamischen Republik Iran vom 26.7.1989. http://www.iranonline.com/iran/iran-info/Government/constitution-1.html
    "Article 94 - "All legislation passed by the Islamic Consultative Assembly must be sent to the Guardian Council. The Guardian Council must review it within a maximum of ten days from its receipt with a view to ensuring its compatibility with the criteria of Islam and the Constitution. If it finds the legislation incompatible, it will return it to the Assembly for review. Otherwise the legislation will be deemed enforceable."
  4. So findet man denn auch in der Literatur Wendungen wie "neuzeitlicher Verfassungsstaat", "moderner V.", "demokratischer V.", "liberal-demokratischer" V.", "V. westlicher Prägung", "sozialer V.", um nur die häufigsten zu nennen.

Siehe auch

Absolutismus, Diktatur, Konstitutionalismus, konstitutionelle Republik, monarchisches Prinzip, pouvoir constitué, Rechtsstaat, Staatsform Verfassung, Verfassungsgeschichte des Vereinigten Königreichs, Volkssouveränität

Literatur

  • Udo Di Fabio: Der Verfassungsstaat in der Weltgesellschaft. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2001, ISBN 978-3161476129.
  • Hans Fenske: Der moderne Verfassungsstaat, Schöningh 2001, ISBN 3506724320.
  • Berthold Rittberger: Die Europäische Union auf dem Weg in den Verfassungsstaat, Campus-Verlag, Frankfurt/Main/New York 2006 ISBN 3593381818.
  • Rudolf Steinberg: Der ökologische Verfassungsstaat. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3518582690.