Herrschaft Schwarzenberg

ehemaliges Territorium im Erzgebirge
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Bei der Besiedelung des Erzgebirges wurde in Schwarzenberg in der Mitte des 12. Jahrhunderts eine Burganlage errichtet. Mit der zugehörigen Herrschaft waren im Laufe der Zeit u.a. die vogtländischen Vögte, die Burggrafen von Leisnig und die Herren von Tettau beliehen.

Die Herrschaft Schwarzenberg schloss sich an das Vogtland nach Osten an und erstreckte sich von Schwarzenberg nach Süden hin in die Wälder des Westerzgebirgskammes bis an den Fichtelberg.

Wahrscheinlich in der Mitte des 14. Jahrhunderts wurden im Gebirge die ersten Zinnlagerstätten entdeckt. Die ersten Erwähnungen von Eibenstock im Jahre 1378 und Breitenbrunn anno 1380 stehen damit im Zusammenhang.

Nachdem die Gegend im 15. Jahrhundert von den Hussiten heimgesucht worden war, kam es zu Beginn des 16. Jahrhunderts wieder zu einem Aufschwung. Der Bergbau auf Zinn und Eisen florierte.

1515 wurde Schwarzenberg zur Bergstadt, 1530 kam es zur Gründung der Bergstadt Gottesgab (Boží Dar) und 1532 folgte am Plattenberg die Bergstadt Platten (Horní Blatna). Dies erweckte auch das Interesse des sächsischen Kurfürsten und 1533 erwarb Kurfürst Johann Friedrich I. die Herrschaft Schwarzenberg von den Erben der Brüder Albrecht Christoph und Georg von Tettau für 126.000 Gulden.

1534 wurde Eibenstock zur kurfürstlichen Bergstadt, Nürnberger und Schneeberger Kapital floß nach Platten. Vier Bergreviere (Eibenstock, Platten Gottesgab, Schwarzenberg) wurden errichtet.


Nach der Niederlage der Ernestiner im Schmalkaldischen Krieg teilten sich 1546 Herzog Moritz von Sachsen und König Ferdinand von Böhmen die Herrschaft Schwarzenberg als Kriegsbeute und veränderten damit die im Vertrag von Eger 1459 vereinbarten Landesgrenzen.

Das Gebiet um Platten (Horní Blatna) und Gottesgab (Bozi Dar) gelangte so an die böhmische Krone, wobei der sächsische Kurfürst die halben Bergwerksrechte (Halbschied) und die volle Jagd behielt.

Zwar bestätigte Kaiser Ferdinand I. 1549 dem Kurfürsten Moritz im jüngeren Prager Vertrag von 1549 die halbe Bergwerksnutzung, jedoch gestaltete sich die Wahrnehmung dieser Rechte sehr strittig, weil die böhmische Seite später aus dem Erlass der Bergordnung für die Zinnbergwerke Hengst (Hrebecna), Platten (Horní Blatna), Gottesgab (Bozi Dar) usw. von 1548 durch Ferdinand I. eine alleinige Ausübung des Bergregals herzuleiten versuchte.

Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts konnte ein Konsens gefunden werden, doch zu dieser Zeit erbrachte der Bergbau um Gottesgab und Platten keine Ausbeute mehr, sondern erforderte immer mehr Zubußen.