Mit einem Währungsstipendium förderte der Senat von Berlin anfang der 1950er Jahre die Studenten Westberliner Hochschulen. Stipendiaten hatten das Recht, monatlich einmal einen Betrag von 10 Mark der damaligen Ostzone in 10 D-Mark umzutauschen. Die eigentliche Förderung entfaltete ihre Wirkung erst durch den Kurs von 1 zu 10, der zu der Zeit zwischen den Währungen auf dem Schwarzmarkt bestand. Ein mittelloser Student war durchaus in der Lage, seinen Lebensunterhalt von 90 Mark (Ost) zu bestreiten, indem er Wohnung und Nahrung im damals zugänglichen Ostteil der Stadt bezog. Die restlichen 10 Mark verblieben für den Umtausch im nächsten Monat.