Der französische Senat ist das Oberhaus des Parlaments. Ihm steht ein Präsident vor. Auch wenn es im Ersten wie im Zweiten Kaiserreich Senate gab, so war ihnen weniger eine gesetzgebende Gewalt, vielmehr eine beratende Funktion gegeben – ähnlich dem Modell des Römischen Senats.
Frankreich machte seine ersten Erfahrung mit einem Oberhaus unter dem Direktorium von 1795 bis 1799, als der Rat der Ältesten mit seinen 250 Mitgliedern die obere Kammer stellte. Mit der Restauration im Jahr 1814 wurde die neue Kammer des Hochadels begründet, die Model stand für das britische House of Lords. Zunächst saß in ihr nur der hohe Erbadel, aber im Zuge der Julirevolution von 1830 wurde es eine Körperschaft für die man auf Lebenszeit berufen wurde.
Die Zweite Republik kehrte nach 1848 zu einem Einkammernsystem zurück. Kurz nach Beginn der Dritten Republik wurde ein Senat als obere Kammer installiert. In der Vierten Republik wurde der Senat in Rat der Republik umbenannt, doch seine Funktion blieb größtenteils die gleiche. Mit der Fünften Republik wurde schließlich der althergebrachte Name Senat wiederhergestellt.
Der Präsident des Senats hat nach der Verfassung der Fünften Republik neben dem Vorsitz über das Oberhaus des Parlaments noch eine weitere wichtige Funktion: Im Falle des Rücktritts oder des Tods des Staatspräsidenten wird er Übergangspräsident der Republik bis eine neue Wahl abgehalten werden kann.
(1795-1799)
unvollendet
(1799-1814)
unvollendet
Restauration (1814-1830)
unvollendet
Julimonarchie (1830-1848)
unvollendet
Zweites Kaiserreich (1851-1870)
unvollendet
Dritte Republik (1876-1940)
Vierte Republik (1946-1958)
Präsident | Beginn | Ende |
Auguste Champetier de Ribes | 27. Dezember 1946 | 18. März 1947 |
Gaston Monnerville | 18. März 1947 | 4. Oktober 1958 |
Fünfte Republik (seit 1958)
Präsident | Beginn | Ende |
Gaston Monnerville | 4. Oktober 1958 | 2. Oktober 1968 |
Alain Poher | 2. Oktober 1968 | 2. Oktober 1992 |
René Monory | 1. Oktober 1992 | 1. Oktober 1998 |
Christian Poncelet | 1. Oktober 1998 | amtierend |