Vermögen (Wirtschaft)

bilanzierbarer Wert der Gesamtheit aller Güter und Ansprüche auf Güter
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Vermögen ist

  1. ein anderer Begriff für Fähigkeit oder Können. Das Gegenteil ist dann das Unvermögen. Jemand vermag etwas zu tun.
  2. ein anderer Begriff für die Summe materieller Güter, z.B. Bargeld, Immobilien, Aktien. Jemand ist vermögend. Gut vergleichbar mit Kapital, allerdings ist Vermögen im Gegensatz zum Kapital nicht auf Mehrung dessen in Investitionen angelegt, sondern bleibt einfach im Besitz in Form von Geld oder Konsumgütern.


Materielles Vermögen gehört einer natürlichen oder juristischen Person und ist somit auch als Eigentum zu betrachten. Daraus ergeben sich Rechte (z.B. Vererbbarkeit im Sinne des Art 14.1 GG) und Pflichten. (Art 14.2 GG: Eigentum verpflichtet.)

Vermögen kann durch die Vermögenssteuer belastet werden. Derzeit findet um die Besteuerung von Privatvermögen in Deutschland wieder eine politische Diskussion statt, nachdem die Vermögenssteuer bereits einmal abgeschafft worden ist.

Unter Volksvermögen versteht man i.d.R. die Güter, Leistungen und Steuergelder eines Nation oder Volksgruppe (z.B. enteignetes Volksvermögen der Sudetendeutschen).

Umgangssprachlich wird Vermögen mit einem größeren Besitz gleichgesetzt.