Diskussion:Eigentum

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Letzter Kommentar: vor 22 Jahren von Ulrich.fuchs

Die Definition des Begriffes Eigentum erscheint mir ziemlich unverständlich. Vielleicht kann man da noch ein klares Beispiel hinzufügen und den Begriff gegenüber den Begriffen Besitz, Gebrauch etc abzugrenzen.


geht mir ähnlich, allerdings wage ich mich als Nicht-Jurist da nicht dran. Wenn dir sowas auffällt, setz den entsprechenden Artikel am besten auf Wikipedia:Artikel, die Aufmerksamkeit brauchen, das erhöht die Chance, dass sich jemand drum kümmert. --elian


"... soweit nicht Rechte Dritter oder Gesetze dagegen stehen"

Ist das wirklich von Juristen so definiert worden? lol ... man kann dann doch mit ALLEN Dingen ALLES tun,
solange nicht Rechte Dritter oder Gesetze dagegen stehen! --zeno 05:46, 13. Jan 2003 (CET)

Wie wärs mit einem #redirect [[Diebstahl]] ??? ;-) Uli 10:50, 27. Mai 2003 (CEST)Beantworten


http://bgbl.wzo.at/htmlausgabe.aspx?ID=11092


Es wäre vielleicht sinnvoll, zunächst zu erwähnen, dass das Recht auf Eigentum gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG ein elementares Menschenrecht ist. In Europa wurde die Idee eines "Menschenrechts auf Eigentum" vor allem infolge der französischen Revolution populär. Die französische Deklaration der Menschenrechte von 1789 erklärt in Artikel 17: "Da das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht ist, kann es niemandem genommen werden, wenn es nicht gesetzlich festgelegte, öffentliche Notwendigkeit augenscheinlich erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung." (Benutzer: Heribert Mühlberger)


Zur Änderung des Benutzers "Kris Kaiser" vom 23. Aug 2003, 08:13:

"Das Bundesverfassungsgericht hat auch den Zugriff auf Eigentum über eine Vermögenssteuer praktisch ausgeschlossen: Vermögenssteuer und Einkommenssteuer zusammen dürfen nicht mehr als 50% der Erträge aus dem Vermögen ausmachen. Dadurch sind nicht nur die bestehenden Vermögensverhältnisse, sondern auch die zunehmende Konzentration des Vermögens für alle Zeiten festgeschrieben."

(1) Zitatangabe fehlt (BVerfGE Angabe) (2) Art. 14 GG unterliegt nicht der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. (3) Das BVerfG kann seine Rechtsprechung auch wieder ändern. (4) Die Ausführungen sind in sehr durchsichtiger Weise ideologisch motiviert. (Benutzer: Heribert Mühlberger)


"sogenanntes Geistiges Eigentum" halte ich für unpassend - das "sogenannt" (afaik seit der Rechtschreibreform in zwei Worten) wird hier genutzt, um eine politische Stellungnahme abzugeben - imho unpassend. Wenn der Begriff umstritten ist, kann man es auf der entsprechenden Seite darstellen. -- 80.135.79.175 01:21, 14. Sep 2003 (CEST)

Der Begriff ist als Propagandabegriff aus den USA übernommen und daher durch Immaterielle Monopolrechte treffend ersetzt. -- Kris Kaiser 01:55, 14. Sep 2003 (CEST)
Da stecken wir jetzt aber relativ in der Klemme - woher weiß ich, dass "geistiges Eigentum" ein Propagandabegriff aus den USA ist? Vielleicht solltest du dich auf der entsprechenden Seite näher darüber auslassen. Es wäre mal interessant zu wissen, wann welcher der Begriffe wie geprägt wurde. Momentan kommt es bei mir so an, als sei "immaterielle Monopolrechte" einfach ein "Gegenbegriff" derjenigen, die "geistiges Eigentum" (das Wort oder die Idee dahinter) nicht mögen. Ich habe den Begriff jedenfalls bislang nie gehört. So lange ich es nicht besser weiß, könnte ich das genau so gut für einen Propagandabegriff halten. Wikipedia soll eine Informationsquelle darstellen, so dass die Leute sich ihre Meinung bilden können. Sie sollen nicht dazu bewegt werden, eine bestimmte Meinung anzunehmen. (Bevor jetzt Missverständnisse auftreten: Ich finde auch einiges sehr zum Kotzen. Darunter auch das neue Urheberrecht.) -- 80.135.79.175 02:49, 14. Sep 2003 (CEST)
Mir ist auch erst vor einiger Zeit klar geworden, dass es sich bei "Geistiges Eigentum / Intellectual Property" um einen relativ neuen Kampfbegriff oder Propagandabegriff handelt, der, ausgehend von den USA (auch dort neu eingeführt), weltweit die zunehmende Monopolisierung von Wissen begleitet (siehe auch Software-Patente, etc.). Zumindest im deutschen Recht hat dieser Begriff (zum Glück noch!) überhaupt keine Verankerung. Auch in den USA wurde früher nur Copyright, etc. verwendet.
Im Gegensatz zum Eigentum an Sachen hat dieses "Geistige Eigentum" den alleinigen Zweck, die Freiheit Anderer einzuschränken, um damit Geld zu erbeuten. Es ist also weniger mit dem allgemein assoziierten Begriff des Privat-Eigentums, sondern eher mit Raubrittertum vergleichbar.
Die FSF/GNU beschreibt es ganz gut. -- Kris Kaiser 04:56, 14. Sep 2003 (CEST)

--- 'Eigentumsrechte werden immer wieder neu diskutiert. So ist es nach einer Gesetzeswelle in Österreich verboten, eine Privatkopie von Software für den eigenen Gebrauch anzulegen, falls die CD einen Kopierschutz besitzt.' wurde rausgeglöscht. ALso wenn ich mir ein CD kaufe, und die hat einen Kopierschutz, dann darf ich den nicht umgehen. Das berührt doch mein Eigentumsrecht und nichr Urheberrechte. --'~' 17:06, 25. Okt 2003 (CEST)

Ich sehe die Beeinträchtigung des Eigentums an der CD als körperlichem gegenstand nicht. Diesen kannst du doch nach Belieben verwenden und jeden Dritten von jeder Einwirkung ausschließen. Was dir verboten ist - und das zeigt sich schon in der Verwendung des Begriffs Software - bezieht sich doch nicht auf den körperlichen Gegenstand (an dem allein Eigentum im Sinne des Sachenrechts bestehen kann) sondern auf den geistigen Gehalt. --Andrsvoss 18:07, 25. Okt 2003 (CEST)

Na sicher ist es ein Beinträchtigung der Nutzung, wenn es vorher noch erlaubt war zB eine Sicherungskopie zu erstellen und jetzt nicht mehr! --'~'