House of Lords

Oberhaus des Britischen Parlaments
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Das britische Oberhaus ist die aus speziellen Wahlen hervorgegangene erste Kammer des Zweikammerparlaments und wird englisch House of Lords genannt. Daneben ist das House of Lords auch das oberste Gericht des Vereinigten Königreichs.

Zusammensetzung

Als Teil der Legislative

Dem britischen Oberhaus gehörten an: über 700 erbliche oder -- heute bei weitem in der Überzahl -- auf Lebenszeit ernannte Peers (d. h. sämtliche Herzöge, Marquesses, Earls, Viscounts und Barons), 26 Erzbischöfe der englischen Staatskirche sowie 9 auf Lebenszeit ernannte Lordrichter (Law Lords). Den Vorsitz im Oberhaus führt der Lordkanzler (Lord Chancellor); er ist zugleich Mitglied des Kabinetts und auch Mitglied des House of Lords als Gericht. Der gegenwärtige Lord Chancellor, Lord Falconer, hat jedoch erklärt, letztere Funktion nicht wahrnehmen zu wollen.

2002 und 2003 wurde per Gesetz die Zusammensetzung des House of Lords geändert. Hierdurch wurden ihm wesentliche Rechte, insbesondere in Gesetzgebungsverfahren, entzogen. Eine weitere Reform, mit der unter anderem das Amt des Lord Chancellors abgeschafft werden soll, wird zur Zeit im Parlament debattiert. In den nächsten Jahren werden laut dem Gesetz auch die wenigen noch bestehenden Erb-Peers abgeschafft und ebenfalls durch auf Lebenszeit ernannte Peers ersetzt.

Ziel der 1998 von der Labour-Regierung begonnenen Reformen ist langfristig die Abschaffung des House of Lords in seiner traditionellen Form. An seine Stelle soll eine demokratischere zweite Kammer des Parlaments treten. Hierfür liegen verschiedene Modelle vor. Das erste Modell ähnelt dem der USA mit Senat und Kongress. Ein zweites Modell orientiert sich am deutschen System mit Bundestag und Bundesrat Diese weitreichenden Pläne finden jedoch sowohl in der Öffentlichkeit wie auch in der eigenen Partei nicht nur Zustimmung. Eine baldige Umsetzung dieses letzten Schrittes der Reform ist daher aktuell noch nicht in Sicht.

Als Gericht

Das House of Lords ist nicht nur Teil der Legislative, sondern in auch oberstes Berufungsgericht in Zivilsachen für das gesamte Vereinigte Königreich, in Strafsachen für England, Wales und Nordirland (Schottland hat ein eigenes oberstes Strafgericht). Jedoch ist die Zusammensetzung hier eine andere: Nur die sogenannten Law Lords (Lordrichter), d.h. die obersten Richter, sind Teil des House of Lords als Gericht. Zugleich sind sie auch Mitglieder des Oberhauses in seiner Legislativfunktion.

Geschichte

Das Oberhaus bildete sich als besondere Kammer im 14. Jahrhundert heraus. Durch die so genannten Parliament Acts von 1911 und 1949 wurde das schon seit dem 16. Jahrhundert bestehende Übergewicht des Unterhauses (House of Commons) auch formell gesichert. Heute hat das Oberhaus in der Gesetzgebung nur noch ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung.

siehe auch: Oberhaus, Unterhaus, Zweikammerparlament, Lord, Peers, Parliament Act

  • house of lords - Homepage des House of Lords
  • [1] - Offizielle Zusammensetzung des House of Lords
  • [2] - Das House of Lords als Gericht: Die Law Lords