Textilkennzeichnungsgesetz

Vorschrift dafür, wie Textilien gegenüber dem Verbraucher deklariert werden müssen
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Das Textilkennzeichnungsgesetz ist seit dem 25. August 1972 in Kraft. Es legt den Begriff Textil fest und schreibt eine Kennzeichnungspflicht gegenüber dem Endverbraucher vor.

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Basisdaten
Titel: Textilkennzeichnungsgesetz
Abkürzung: TextilKennzG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:
Ursprüngliche Fassung vom: 1. April 1969
Inkrafttreten am: 25. August 1972
Neubekanntmachung vom: Gesetz vom 14. August 1986
(BGBl. I S. 1285)
Letzte Änderung durch: Verordnung vom 14. November 2006
(BGBl. I S. 2642)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Gemäß Textilkennzeichnungsgesetz ist ein Textilerzeugnis ein Produkt, das zu mindestens 80 % seines Gewichtes aus textilen Rohstoffen hergestellt ist. Es definiert textile Rohstoffe als Fasern einschließlich Tierhaare, die sich verspinnen oder zu textilen Flächengebilden verarbeiten lassen. Der Fasertyp – die Nennung des Markennamens alleine genügt nicht – und sein Mengenanteil am textilen Rohstoff müssen ausgewiesen sein. Pflegehinweise sind nicht vorgeschrieben.