Als Völkerrechtssubjekt bezeichnet man einen Träger von Rechten und Pflichten (Rechtssubjekt), die sich aus dem Völkerrecht ergeben.
Völkerrechtssubjekte sind insbesondere:
- Staaten und stabilisierte De-Facto-Regimes als "Normalfall" eines Völkerrechtssubjekt,
- bestimmte internationale Organisationen wie die UNO oder EG,
- die folgenden Organisationen:
- Heiliger Stuhl (Anm.: Der Staat der Vatikanstadt ist ein hiervon zu unterscheidendes, staatliches Völkerrechtssubjekt),
- Souveräner Malteserorden
- Internationales Komitee des Roten Kreuzes,
- natürliche Personen, soweit Ihnen durch internationale Verträge Rechte und Pflichten zugewiesen werden (z. B. durch die Europäische Menschenrechtskonvention).