Europäische Gesellschaft

Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union
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Die Europa AG, lateinisch Societas Europaea mit dem Kürzel SE, ist eine Rechtsform, die ab Oktober 2004 in der Europäischen Union die Gründung von Gesellschaften nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzpien ermöglicht.

Durch die Europa AG wird es für europäische Unternehmen möglich, ihre Geschäfte in einer Holding zusammenzufassen, anstatt wie bisher für jedes Land in Europa eine nationale Gesellschaft zu gründen. Desweiteren werden grenzüberschreitende M&A-Transaktionen vereinfacht. Die Leitung einer Europa AG kann wie in Deutschland üblich in Vorstand und Aufsichtsrat geteilt sein oder, wie im angelsächsischen Rechtsraum üblich, aus einem Board of Directors mit exekutiven und nicht exekutiven Managern sein. Die Rechnungslegung und die Handhabung von Insolvenzen erfolgt weiterhin nach nationalem Recht, genauso wie die besondere für Deutschland wichtige Arbeitnehmermitbestimmung.

Es bestehen vier verschiedene Möglichkeiten, eine Europa AG zu gründen:

  • Gründung einer Holding
  • Gründung einer Tochtergesellschaft
  • Verschmelzung von bestehenden Gesellschaften
  • Umwandlung einer nationalen Gesellschaft

Das Mindestkapital einer Europa AG beträgt 120.000 Euro und eine grenzüberschreitende Gründung ist vorgeschrieben. Die Gründung einer Europa AG steht nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung offen.