"Die Bayerische Polizei ist bekannt für das koordinierte und konsequente Vorgehen auch gegen kleinere Verstöße, was teilweise für Kritik sorgt."
Ach? Dieses konsequente Vorgehen betrifft wohl überwiegend Delikte, bei denen eine hohe Aufkärungsquote systemimmanent ist (z.B. die konzentrierte Jagd auf Haschischnutzer/innen). Wer eigene Erfahrungen hat, weiß, daß Delikte, die etwas mehr Einsatz verlangen und weniger "Erfolg" versprechen (kleinere Sachbeschädigungen, Wohnungsauf- und einbrüche) doch eher lasch angegangen werden - fraglich, ob da ein Unterschied zu anderen Bundesländern besteht. 217.237.150.116 10:06, 14. Aug. 2007 (CEST)
- Worin genau besteht denn die "eigene Erfahrung"? Im Übrigen lassen sich die Unterschiede zu anderen Bundesländern ganz nüchtern nach Zahlen aufschlüsseln, ohne dass "eigene Erfahrungen" in diese Berechnungen mit einfließen: PKS 2006. -- Pionic !? 12:04, 14. Aug. 2007 (CEST)
Vorsicht ist geboten. Der genaue und "nüchterne" Vergleich nach Zahlen setzt voraus, dass alle Bundesländer nach gleichen Normen zählen und auch, was noch viel wichtiger ist, dass die Dienststellen, die die Zahlen zur Pks liefern und vielleicht unter Druck sind. wegen der Kriminalitätsentwicklung einzelne Delikte nicht vielleicht "vergessen". Statistiken sind nur so gut, wie die Statistikersteller. Ich sage nur ein Wort "Trunkenheitsfahrten". Jeder Insider dürfte wissen, was ich damit meine. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.229.228.173 (Diskussion • Beiträge) 13:44, 14. Nov 2007) Pionic !? 15:43, 14. Nov. 2007 (CET)
- Die Regelungen, welche Delikte wann in die PKS einfließen und wann nicht, lassen sich eindeutig nachvollziehen. In Zeiten der computergestützten Anzeigenerfassung und -bearbeitung entfällt in meinen Augen auch die Manipulierbarkeit der Statistik, denn eine nicht in der PKS erfasste Straftat würde einer nicht bearbeiteten Anzeige gleichkommen und dies widerum würde – so denke ich – recht bald auffallen. -- Pionic !? 15:43, 14. Nov. 2007 (CET)
Dass sich die Regeln eindeutig nachvollziehen lassen, ist schon klar. Aber Regeln können auch geändert werden. Und die Regeln können auch so geändert werden, dass sie ins Stimmungsbild der Öffentlichkeit passen. Und eine Anzeige wird erst dann als unbearbeitet auffallen, wenn sie computermäßig auch erfasst ist. Wenn sie dies nicht ist, fällt dies auch weiter nicht auf. Und das große Problem besteht auch darin, dass die Pks und die abschließende juristische Bewertung durch die Staatsanwaltschaft keineswegs deckungsgleich sein müssen. Im Klartext. Die erfasste Straftat muss bei weitem nicht auch so von der Staatsanwaltschaft gewertet werden. Die Manipulierbarkeit der Statistik ist also ohne weiteres gegeben. Es ist nur wichtig zu wissen, was mit einer Statistik bewiesen werden soll, dann können auch die Parameter der Statistikerfassung angepasst werden. Etwas anderes anzunehmen, wäre schon etwas blauäugig.