Censur

Senator, Censor ist ehemaliger Consular, Beamter der römischen Republik für fünf Jahre, auch Erheben von Steuern
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Als Zensor wird heute derjenige bezeichnet, der ein Werk vor der Veröffentlichung der Zensur unterzieht.

Der Begriff "Zensor" (v. lat. censere zählen) geht ursprünglich auf ein Amt zurück, das seit Ende der Königsherrschaft in Rom eingerichtet wurde.

Seit 443 v. Chr. wurden zwei Zensoren, zunächst auf fünf, später auf anderthalb Jahre bestimmt. Ihre Aufgabe war die Schätzung, also die Volkszählung und die Annahme der Vermögenserklärungen der Bürger. Dies war zuvor noch Aufgabe des Königs gewesen.

Weiterhin hatten sie die Kontrolle der Sitten durchzuführen. Wer einem unmoralischen Lebenswandel nachging, wurde durch die nota censoria bestraft. Er wurde aus dem Senat oder der Ritterschaft ausgestoßen oder aber aus der ländlichen Tribus in eine städtische bzw. gänzlich aus der Tribus ausgestoßen.

Schließlich bestand ihre Aufgabe in der Verpachtung der Staatsländereien sowie der Instandhaltung der öffentlichen Bauten.

In den einzelnen Kolonien wurden zu diesem Zweck eigene Zensorenämter geschaffen.

siehe auch: Zensus, Pressezensur