Kündigungsschutzklage

Klage gegen Verstoß des Kündigungsschutzes
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Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht wird in Deutschland durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht verfolgt. Die Klage muss drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Sie ist auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung gerichtet. Die große Mehrzahl aller Kündigungsschutzprozesse enden durch Vergleich, bei dem einvernehmlich das Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer angemessenen Abfindung beendet wird. Die Wirksamkeit einer Kündigung wird insbesondere an den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) vom Arbeitsgericht überprüft. Das Gesetz spricht von der "sozialen Rechtfertigung" der Kündigung.