Legislative

gesetzgebende Gewalt
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Oktober 2002 um 12:57 Uhr durch 80.142.30.180 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

von lat. lex, legis: Das Gesetz

Die Legislative ist in einer Demokratie eine der drei unabhängigen Gewalten neben Exekutive (Vollziehung) und Judikative (Rechtsprechung).

Sie ist zuständig für die Gesetzgebung.