von lat. lex, legis: Das Gesetz
Die Legislative ist in einer Demokratie eine der drei unabhängigen Gewalten neben Exekutive (Vollziehung) und Judikative (Rechtsprechung).
Sie ist zuständig für die Gesetzgebung.
von lat. lex, legis: Das Gesetz
Die Legislative ist in einer Demokratie eine der drei unabhängigen Gewalten neben Exekutive (Vollziehung) und Judikative (Rechtsprechung).
Sie ist zuständig für die Gesetzgebung.