Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Dies ist in Artikeln 62-69 des Grundgesetzes geregelt. Der Bundeskanzler hat dabei die Richtlinienkompetenz. Die Bundesminister dürfen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers selbst leiten. Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler.
Sind zwei Minister in einem Punkte uneinig, so entscheidet die Bundesregierung. Näheres wird durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt, in der unter anderem auch festgelegt ist, dass die Bundesregierung dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammen gekommen sind.
Der Bundesregierung gehören zur Zeit an:
- Gerhard Schröder (SPD)
- Bundeskanzler
- Joschka Fischer (Grüne)
- Außenminister & Vizekanzler
- Otto Schily (SPD)
- Inneres
- Brigitte Zypries (SPD)
- Justiz
- Hans Eichel (SPD)
- Finanzen
- Wolfgang Clement (SPD)
- Wirtschaft und Arbeit
- Renate Künast (Grüne)
- Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
- Peter Struck (SPD)
- Verteidigung
- Renate Schmidt (SPD)
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Ulla Schmidt (SPD)
- Gesundheit (SPD)
- Manfred Stolpe (SPD)
- Verkehr, Bau und Aufbau Ost
- Jürgen Trittin (Grüne)
- Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Edelgard Bulmahn (SPD)
- Bildung und Forschung]]
- Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD)
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung