Die Fachhochschulreife (Fachabitur) – in Österreich und in der Schweiz Berufsmatura – ist neben dem Abitur (allgemeine Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) ein weiterer Oberschulabschluss. Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zum Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder eines entsprechenden Studienganges an einer Universität-Gesamthochschule. In vielen Ländern berechtigt die Fachhochschulreife (Fachabitur) zum Universitätsstudium vieler oftmals sogar aller Studienrichtungen; dies gilt jedoch nicht grundsätzlich, sondern hängt von der jeweiligen Hochschulstruktur des ausgewählten Landes ab.
In Hessen berechtigt das Zeugnis der Fachhochschulreife seit dem Wintersemester 2004/2005 auch zu einem Studium eines sogenannten gestuften Studienganges an einer Universität. In einigen Bundesländern berechtigt die Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Einstieg in das letzte Jahr einer Berufsoberschule der gleichen Richtung, wodurch innerhalb von nur einem Jahr zusätzlich das Abitur erworben werden kann.
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schülerinnen und Schüler in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule (Sekundarstufe Ⅱ, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule usw.) oder nach Abschluss von Belegfächern auf Oberstufenniveau an Fachschulen verbunden mit einer Berufsausbildung.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem mindestens einjährigem (in manchen Bundesländern nur halbjährigem) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder durch das Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
Neben der (allgemeinen) Fachhochschulreife kann in einigen bundesdeutschen Ländern auch eine fachgebundene Fachhochschulreife erworben werden.
Siehe auch
Weblinks
- „Verordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe in Baden-Württemberg“
- Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen
- Neuer Paragraph 63 des Hessischen Hochschulgesetzes, nachdem die Fachhochschulreife zum Studium eines gestuften Studienganges an einer Universität genügt.
- Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in Bayern (auch fachgebundene Fachhochschulreife)